(D) Dies und Das Part 434887

Glosse:
Kapiergeschützt?

Guten Tach auch!
Ich bin ihr zuständiger Mann vom Bordell gegenüber, ich komme um die Gebühr zu erheben, sie wohnen auf der gleichen Straße wie wir – das wussten sie doch. Ich hingegen, etwas verwirrt, entgegnete: „wie bitte?“. Die neue Verordnung – sie wissen schon, entgegnete der ältliche Herr an diesem grauen Alltag (für Farbkenner wäre das der Web-Grauwert #BEBEBE).

Erwachet!
Nun, diese Geschichte ist natürlich erfunden, sie spielt im Jahre 2007, das Jahr in dem alle Computer zu Rundfunkgeräten erklärt wurden. Alles redet von Sicherheit, wir haben schon Ende dieses Jahres alle einen Biometrie-Chip im Ausweis mit unseren Fingerabdrücken – wieso schaffen es die Anstalten zur Aussendung von Kultur wie „Karl Moiks Mutantenstadl“ und anderen „tollen Stars“ eigentlich stets den Gesetzen des guten Geschmacks weitgehend zu entkommen? Nicht zweckgebundene Gebühr?

Planet der Visionen?
Wir wissen es nicht. Ebenso verschlossen bleibt es, wieso man keine dreifach 128-Bit-Schlüssel-kodierte virtuelle Mega-Schliessanlage für ihre oft eher gar nicht vorhandenen Streams anbietet bei den TV-Stationen, schon wäre der wichtige „Content“ angemessen geschützt. Die pekuniäre Hardware für diese Hochsicherheits-Logins mit hübsch animiertem Stacheldraht zu so wichtigen Dingen wie besagtem Seifenoper-Streifen am Horizont wäre dann endlich sicher vor dem bösen Zuschauer. Hatte die weinende Dame, Ex-Ministerpräsidentin des Nordlandes, doch selber ein wunderbares Gesetz auf den Weg gegeben, der faktisch jeden Computer mit Internetanschluss offiziell zu einem Rundfunkapparat macht. So etwas könnte selbst in aufgeklärten Zeiten den Eindruck erwecken, weibliche Ministerpräsidentinnen verstünden nichts von Technik? Sollte sie etwa dumm sein oder für ihr Amt nicht taugen?

Hatte die Kaiserin doch nichts an?
Dieser Eindruck scheint richtig, hatte sich kürzlich doch kund getan von diesem Vorstoß. Nun muss selbst der hart arbeitende Grafikdesigner oder Studiorechnernutzer sich unterstellen lassen während der Arbeitszeit mutmaßlich und vorsätzlich Unterschichten-Unterhaltung gesehen zu haben und der Kölner Hilfs-Sherrifsclub für Hobbydetektive schaut vorbei, ob auch alle ihre Rechner hübsch gemeldet und neben dem üblichen Terrorismus- und Pornoszeug auf den Festplatten von „Kumpels“ jetzt auch niemals das Sandmännchen auf der Arbeit gestreamt wurde. Generalverdacht ist prima. Öbertragen auf unsere geliebten Instrumente sollte vielleicht eine Augen-scan-abhängige Vorsorgegebühr gegen problematische kulturelle Entwicklungen, wie der kölsche Schlager, schon provisorisch beim Softwarekauf mit eingezogen werden. Echten Gefahren muss man sich stellen. Da wundert sich selbst Herr Orwell noch über seine hilfreichen Ideen zur Aufrechterhaltung der plusguten demokratischen Neu-Struktur. Und das schafft Arbeitsplätze! Üffnen sie nun ihren Laptop und halten sie ihren Daumen auf das kleine mausgraue Feld neben dem Trackpad. Es ist immer und überall für sie da, solange sie nicht schon wieder heimlich ferngesehen haben. Ist aber egal, denn schon der Besitz ist strafbar. Hoffentlich hat man sich bis dahin auch alle Patente dazu gesichert, hinterher könnte die nun europäisch weitertransportierte Patentrechts-Initiative zum Schutz von Kleinstfirmen wie Moccashift oder RWE unseren Synthesizern noch zu einem begehrten Auslaufmodell machen. Grund: Fortschrittbalken ist von Herrn Fortschritt und Balken oder Winzigweich vor 30 Jahren erfunden worden. Wegen solcher Dinge darf ganz Amerika keinen heissen Kaffee mehr trinken, weil irgend ein Doppelhirni unbedingt klagen muss, weil er vorher nicht brav gepustet hat.

Ausblick 2010 – I have a Stream!
Versteckt euch! Versteck deine Geräte, bevor sie auch als Rundfunkgerät entdeckt werden, ein Gesetz pro Gesunder-Menschenverstand™ ist nicht in Sicht. Als nächstes gibt es auch eine Gebühr auf Handies und Teremine, die haben Antennen! Potentieller TV-Empfang! Einige gut geschulte Anwälte können derweil etwas Geld in die Kassen bekommen, indem sie sich endlich um die heiß umstrittene Domain http://www.Verschiebebahnof.musik verdient machen. Da hat doch wieder so ein armer Netzmusiker eine Seite aufgemacht mit fein selektierten Musikstücken freier Musiker, die alle natürlich nicht in der Gema sind. Es könnte aber schon sein, jemand findet seinen Zuganschluss nicht, weil er .musik mit .de verwechselte. Das Gesetz dazu wurde sicher schon mit Erfindungen der Dampfmaschine eingeführt. Das Wort Software und Webspace dürfte ich eigentlich nicht nennen, da ein schlauer amerikanischer Multimillionär noch Erben hat, die sich auf dem Mars ein Eigentumshäuschen gekauft haben. Begründung ist mitterweile egal. Hinweis in eigener Sache: Die Buchstaben K, A,E, S und T sind eingetragene Warenzeichen der Firmen K-OS-Tec, S-Consulting und TT-Comics, daher müssen wir das Heft aus lizenztechnischen Gründen in Zukunft leider mit dem schönen Namen „B“ veröffentlichen. Es macht sicher nicht allzu viele Umstände, auf diese ohnehin sinnlosen Zeichen zu verzichten.
In diesem Sinne: Viln Dn für ihre Aufmerksamkeit, wir haben soeben ihre Luftbuchungsgebühr entgegen genommen.

Sanfte Grüsse. Eure Lenina Huxley.

Sponsored by Lenina™ Damenbinden für den frischen Tag und Huxley-Pils™, dem frischen nordischen Bier mit dem gewissen Etwas.

euer moogulator™

Related posts