"Fremde" Musik aufnehmen und hochladen

Sogyra

Sogyra

Synästhetischer Prosumer (1.8.2015-31.7.2022)
Hallo, ich bräuchte bitte mal eine sachkundige Info, ob ich eine bestimmte Musik aufnehmen, bearbeiten, hochladen...und in weiterer Folge auch verlinken darf.

Konkret geht es um folgendes: es gibt hier einen Thread, wo man seine musikalische Vorlieben für 2018 teilen kann.
Da ich eine Menge an Musik habe, aber gar nicht weiß von wem die Songs alle sind, kann ich auch keine (Youtube)-Links anbieten.
Nein, mein Weg sieht folgendermaßen aus: ich nehme regelmäßig über einen Satreceiver von einem lokalen Radiosender 5 Stunden lang Musik auf. Die aufgenommene (und auch schon vorselektierte) Musik wird dann über ein SPDIF-Kabel am PC aufgenommen. In Cubase schneide ich mir dann alles so zusammen wie es mir gefällt. Es sind übrigens Mitschnitte von diversen Events aus unterschiedlichsten Ländern.
Grundsätzlich wandern die zusammen geschnittenen mp3's dann auf mein altes Smartphone das ich nur als Multimediagerät einsetze. Soweit so gut. Für private Zwecke darf ich das ja.
Da es ja den zuvor besagten Thread gibt, würde ich ganz gerne von den ~9 Stunden Musik die Highlights rausschneiden, mit Effekten zusammenmischen und dann als gesamte mp3 exportieren, um die Audiodatei dann auf meine Homepage zu laden, und um sie hier dann verlinken zu können. Es werden jeweils so ca 2 Minuten pro Song rausgeschnitten.

Darf ich das? Und wenn nein, wem muß ich um Erlaubnis fragen?

EDIT: es ist dieser Thread hier:
https://www.sequencer.de/synthesize...das-aktuelle-jahr-neue-musik-visionen.140386/
 
Du darfst es nicht, posten aber dennoch viele ihre DJ Sets zB.
Schade, es würde mich interessieren, aber wenn man nicht weiß wie der Künstler heißt
ist es eh nur halb so wertvoll, finde ich, für den Thread.
 
Ja is wirklich schade, weil das die Highlights von 2018 sind. Jeder der Techhouse und so regelmäßig hört wird sicher wissen was ich meine.
Naja...dann werde ich die mp3 wieder löschen. Hab heute zwar die ca 40 minuten fertig gemacht, und hätte einigen hier sicher gefallen, aber ich will auch keine rechtlichen Probleme haben, und fetz deshalb die Datei wieder von der Platte.

Danke für die Antworten.
 
Also...ich muß da jetzt nochmal nachfragen: ich habe heute gehört, wenn ich die Musik über die Lautsprecher abspiele, und dann mit einem Nearfieldrecorder oder was auch immer aufnehme, dann gibt es keine rechtlichen Probleme, weil es dann eben keine 1:1 Kopie ist, sondern eine externe Aufnahme. Stimmt das?
 
Aufnehmen kannst du was du willst, nur nicht öffentlich wiedergeben.

Sobald du etwas öffentlich aufführst ist der Komponist zu entlohnen, selbst wenn du es auf dem Kamm bläst.

Wenn jemand anders der Interpret ist, dann ist dieser ebenfalls zu entlohnen.
 
ich habe heute gehört, wenn ich die Musik über die Lautsprecher abspiele, und dann mit einem Nearfieldrecorder oder was auch immer aufnehme, dann gibt es keine rechtlichen Probleme, weil es dann eben keine 1:1 Kopie ist, sondern eine externe Aufnahme. Stimmt das?
Nein (wie schon gesagt wurde). Hintergrund: Der Urheber erschafft ein Werk (also die Musik), und hat deshalb dann bestimmte Rechte daran. Zum Beispiel das Recht, das Werk öffentlich wiederzugeben. Mit anderen, wie Rundfunksendern, können Verträge über die Nutzung des Werks abgeschlossen werden. Aufgrund solcher Verträge dürfen die Sender das Werk dann senden.
Wenn Du einen solchen Vertrag mit dem Urhebern (oder seinen Vertretern) nicht hast, darfst Du das Werk nicht öffentlich wiedergeben. Ganz gleich, auf welche Weise Du es aufgenommen hast.
So wird das vielleicht verständlicher.
 
Selbst wenn Du das Werk eines Urhebers KAUFST, erhälst Du nur eine "Lizenz zur privaten Aufführung". Sobalt Du es öffentlich aufführst, brauchst Du eine Erlaubnis von den Rechteinhabern.

Meine Frau und ich haben z.B. mal in ihrer Galerie einen Film aufgeführt, der zu Thema passte. Den hatten wir auf DVD. Da haben wir eine Genehmigung beim Verleger eingeholt. Das kostete 20 EUR - damit waren wir aber auf der sicheren Seite.
 
Musik ist in der Regel über die GEMA Gebühren abgedeckt.
Wenn man seine Veranstaltung anmeldet, dann braucht man auch nicht für jedes Lied einzeln einen Vertrag abzuschließen. Das ist ja der Sinn von so einer Verwertungsgesellschaft.
GEMA-freie Werke muss man einzeln verhandeln, falls sie nicht generell vergütungsfrei sind.
 

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