Verbraucherzentrale mahnt iTunes und Musicload ab

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Artikel bei Netzpolitik.org

iTunes, weil: 1) Weitergabe, Übertragung oder Wiederverkauf von Dateien wird nicht gestattet. 2) Tecnische Massnahmen dürfen nicht umgangen oder entfernt werden. 3) Bedingungen können jederzeit einseitig zu Lasten des Nutzers geändert werden.

Deutsche TelekomAG, T-Com, weil: Vertragsbedingungen völlig unverständlich und verwirrend. Kunden des Downloaddienstes Musicload werden auf drei verschiedene Stellen verwiesen, an denen sich Allgemein Geschäftsbedingungen mit vielen Querverweisen befinden.”
(...)
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat heute in Berlin eine Studie zum Downloadstores & Co vorgestellt. Die von Till Kreutzer erstellte Studie hat u.a. die Lizenzbestimmungen bei Downloadportalen im Hinblick auf Verbraucherrechte untersucht.
“Nutzungsbedingungen, Kopierschutzsysteme und ein löchriges Urheberrecht machen die digitale Medienwelt für Konsumenten zu einem rechtlosen Raum”, kommentierte Patrick von Braunmühl von der VZBV die Studie. “Unsere Studie zeigt, dass bestehende Rechte der Verbraucher von Anbietern ignoriert werden. In der Pressemitteilung wird darauf hingewiesen, dass Nutzer den Vorgaben der Anbieter hilflos ausgeliefert seien.
 
jo, und wer klagt gegen das WMA format, nicht nur AAC ist sonderzeuch..

generell ist das schon gut, wenn die nicht alle ihr eigenes format machen würden.. aber es sollte gut sein.. oder wählbar..
 


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