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AlienSound
Guest
Will mir eventuell ein quasi noch unbenutztes Mischpult aus 1. Hand zulegen, auf dem noch ordentlich Restgarantie ist. Der Verkäufer schreibt, dass im Kaufvertrag geregelt wurde, dass die Restgarantie an den Folgekäufer weitergegeben werden kann.
Im Netz las ich dazu Folgendes:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Gibt-es-eine-Rest-Garantie--article13695921.html
Vielleicht sollte ich beim Händler mag anfragen, ob ich da auch wirklich die Restgarantie bekomme. Verkäufer können ja immer viel erzählen. Was meint Ihr?
Gesetzt den Fall, dass ich das Pult kaufe, wie kann ich es auf seine volle Funktionalität testen? Auch wenn eigentlich erstmal andere Geräte anstünden. Aber praktisch neu und recht günstig.
Hab mit sowas noch nie gearbeitet.
Im Netz las ich dazu Folgendes:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Gibt-es-eine-Rest-Garantie--article13695921.html
Vielleicht sollte ich beim Händler mag anfragen, ob ich da auch wirklich die Restgarantie bekomme. Verkäufer können ja immer viel erzählen. Was meint Ihr?
Gesetzt den Fall, dass ich das Pult kaufe, wie kann ich es auf seine volle Funktionalität testen? Auch wenn eigentlich erstmal andere Geräte anstünden. Aber praktisch neu und recht günstig.
Hab mit sowas noch nie gearbeitet.