DSGVO - Folgen für Fotografen, Sites, Hintergründe

etwas ins Netz zu stellen inklusive Namesnennung.
Ins Netz stellen eines geschützen Werks und die Namensnennung sind zwei unterschiedliche Sachen.

Sämtliche Zeitungen müssen seit der DSGVO sämtliche Personen, über die sie in ihren Artikeln berichten wollen, vorher um Erlaubnis fragen wenn sie diese namentlich nennen wollen.
nein müssen sie nicht, weil nach wie vor für Zeitungen und Künstler das KUG gilt
steht oben schon ca 800 Mal

nach dem Urheberrecht muss der Urheber oder Miturheber genannt werden,
nein, muss er nicht. Er muss mit der Veröffentlichung einverstanden sein.

"Gestern war ich mit meinem besten Kumpel Ernst Müller in der Eckkneipe."
darf ich nicht
"Unser Bezirksbürgermeister Franz Ferdinand von Franzhausen war gestern in unserem Restaurant zu Gast."
Darf ich. Der Bürgermeister ist eine Person der Zeitgeschichte.
 
na aber wenn ich ein Stockimage kaufe und in die Website einbinde muss ich im Impressum Bildnachweise nennen, also den Urheber des Bildes. das hatte ich dabei im Hinterkopf.
 
na aber wenn ich ein Stockimage kaufe und in die Website einbinde muss ich im Impressum Bildnachweise nennen, also den Urheber des Bildes
Das steht dann aber in den Geschäftsbedingungen des Stockimagers, nicht im Urheberrecht. Ich muss ja auch nicht für jedes Musikstück, das ich auf meinem Vereinsfest laufen lasse, den Komponisten nennen.
Es gibt ja auch verschiedene Spielarten der Creative Commons Lizenzen. Mal mit Nennung und mal ohne. Kann ich als Urheber festlegen.
 
Edit:

@haebbmaster

OK, jetzt habe ich kapiert was du meinst. Hatte ich falsch verstanden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kann gut sein, dass dein Status auch noch eine Rolle spielt, also ob du Pro Fotograf mit Ausweis bist oder nicht, oder in irgendeiner Vereinigung ist. Man wird zunächst über die professionelleren her gehen - erst später die kleinen Websites, kann man auch mehr Kohle mit machen. Man muss ja auch ein Interesse daran haben. Also - da werden wir sehen, welcher Art Mensch das sein wird.

Das habe ich noch nicht abgeprüft.
Also - vorsichtig sein und bereit sein ist wichtig.

Das ist kein Pappding, das ist ein Gesetz und ist schon dazu da uns ein bisschen Schrecken zu machen, damit wir das auch machen was damit angestrebt werden soll.

Urheberrecht ist anders als Datenschutz. Wichtiger Unterschied.
 
Könnte es sein dass sie das DSGVO in Deutschland noch einmal ein paar Monate verschieben?
Könnte es sein dass sie das DSGVO an Deutschland individuell anpassen? (Kann nicht jeder Staat noch einmal seine eigene Interpretation bzw. Wichtigkeiten da rein bzw. raus lassen oder ist das DSGVO zu 100% überall in Europa gleich dann?)
 
2 Jahre ist auch ein verdammt kurzer Zeitraum für diese Spezies um alle Koffer ins trockene zu karren. ;-)
 
Könnte es sein dass sie das DSGVO an Deutschland individuell anpassen? (Kann nicht jeder Staat noch einmal seine eigene Interpretation bzw. Wichtigkeiten da rein bzw. raus lassen oder ist das DSGVO zu 100% überall in Europa gleich dann?)
Die Verordnung selbst ist überall gleich. Aber in der Verordnung steht ja, dass ich alles machen darf, für das ich eine gesetzliche Grundlage habe. Und die wiederum legt das jeweilige Land fest.
Für Künstler und Journalisten gibt es zB entsprechende Gesetze, so dass die weitestgehend ohne schriftliches Einverständnis auskommen.
Dachte die wollen es gar nicht umsetzen. ;-)
Die setzen es schon um. Allerdings sieht die Verordnung ja keine Mindeststrafen vor, sondern Höchststrafen. Die Strafe kann also 0 sein.
Der Hammer ist natürlich, dass der Staat sich selber einen Freibrief für Datenschutzverletzungen ausstellt.
https://www.heise.de/newsticker/mel...Datenschutz-die-Zaehne-4031217.html?seite=all
und Geschädigte können sich auch nicht mehr von gemeinnützigen Organisationen vertreten lassen, weil die kein Geld mehr kriegen, also wieder mal eine absolute Bevorzugung von Reichen, die sich das Prozessieren leisten können.
 
  • Daumen hoch
M.i.a.u.: khz
Für Künstler und Journalisten gibt es zB entsprechende Gesetze, so dass die weitestgehend ohne schriftliches Einverständnis auskommen.
da bin ich mir nicht sicher, der Wortlaut ist nämlich nicht so. Das sagen die die meinen es zu wissen. Da kann im Zweifel trotzdem mal was nicht ok sein und dann kommt die Unklarheit und Trennung wer nun Künstler und Journalist ist und so weiter.
Da würde ich mal keine Sicherheit drin sehen und morgen kommt sicher wieder eine andere Regel, die noch härter ist, war bisher immer so, immer undemokratischer, immer mehr so, dass gerade Künstler nicht gerade geschützt sind, auch und gerade bei Prozessen sind meist die kommerziellen Interessen vorn gewesen, ich kenne keinen Fall wo das positiv lief, inkl mir selbst.

Schade. Da kann ich nicht so positiv naiv sein - wäre ich gern. Das ist ein ernstzunehmendes hartes Gesetz. Werde nicht weiter drauf rumreiten, aber bitte nehmt es nicht zu leicht - das ist es nämlich nicht.

In A ist es laxer, weil die das durchs Parlament geschoben haben, bei uns wurde es 1:1 unprocessed übernommen ,deshalb ist es härter. Keine Lobby für uns Macher - so simpel ist das. Ggf. auch ein wenig eine Klatsche für Netzpolitiker.
 
Da kann im Zweifel trotzdem mal was nicht ok sein und dann kommt die Unklarheit und Trennung wer nun Künstler und Journalist ist und so weiter.
So wie ich das verstanden habe, gilt es nur für Journalisten. Als freier Fotograf Leute ablichten und dann später an eine Nachrichtenagentur verscheuern, kann schon problematisch werden.
Was Künstler - also z.B. Grafiker/Fotodesigner - angeht, gibt es noch gar keine Klarheit.
 
Das ist genau was ich meine - ich bin auch nur einer der ein Magazin macht, das ist noch lange kein Journalist.
Vielleicht muss man da irgendwas haben .. keine Ahnung.

Künstler - ist eh unklar - genau, ich hab nen Künstlernamen im Pass, aber auch das macht noch keinen Künstler. In der KSK sein auch nicht, also - werden wir sehen. Und ob das was man da gemacht hat künstlerisch IST? Weiss man auch nicht. Satire genauso - im 2fel bitte nicht drauf verlassen! Kein bisschen!
Das ist definitiv kein schönes Gesetz für uns.
 
Was Künstler - also z.B. Grafiker/Fotodesigner - angeht, gibt es noch gar keine Klarheit.
Wäre da nicht ein Künstlerschein hilfreich um einzugrenzen wer wirklich arbeitender Künstler ist.
Klar bin ich auch ein Künstler wie du und auch der da, aber sind wir oft eher private Künstler und keine echte Künstler. IMHO
 
Das ist schwer und könnte bei der Argumentation das hier im Auftrag bzw. auf konkrete Anweisung gearbeitet wurde schnell nach hinten losgehen.
 
Gerade beim Fefe gefunden: Word (ja, das Schreibprogramm) öffnet auf einem Mac alleine nur beim Starten 31(!) Netzwerkverbindungen..
darauf ein gepflegtes L.O.L.

https://blog.fefe.de/?ts=a5fb5178

:cheer:
Noch mal: Wie kann eine Firma/Behörde/Amt/... da gewährleisten das die Daten sicher sind bzw. wie kann sie Dokumentieren wo überall die Daten liegen und bei evt. Wunsch meinerseits alle Daten gelöscht werden?
Wäre ein Fall für Sonderregel IMHO. ;-)

EDIT: Die Firma/Behörde/Amt/Polizei/... und Privatanwender haben ja die AGB zugestimmt wo auch die Übermittlung weitreichender Daten von OS(Win/Mac) als auch der verschiedenen Softwareherstellern zu den jeweiligen Konzernen und Weiterleitung an Dritter (und diese verkaufen diese Daten unter Umständen an Vierte weiter ...) mit beinhaltet und aufgelistet ist. Also dürfte es keine Probleme machen. Stimmt das?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also erstmal werden ja keine Dokumente dort gespeichert, wenn du ein lokales Word hast, sondern Informationen für Softwareupdates etc.
Wenn die Daten zur Erfüllung der Vertrags notwendig sind (Softwareupdates), dann brauchen Sie auch nicht gelöscht zu werden bzw. können das gar nicht. Informationen zur Nutzung etc. sind wahrscheinlich dafür nicht notwendig, die können theoretisch gelöscht werden.
Auskunft über die von dir gespeicherten Daten kannst du bei Microsoft einfordern. Du musst natürlich genügend Daten mitliefern, damit du sicher identifiziert werden kannst und klar ist, das du dich nicht für jemanden anderen ausgibst.

Ich weiß nicht, wer dieser Fefe ist, aber bitte nehmt sein Impressum nicht als Vorbild.
 
Noch kritischer wird es bei der Archivierung von großen Daten. Ich arbeite viel an Film bzw. Video Produktionen. Da werden die laufenden Projekte und das Archiv - das sind bei mehreren 1000 Produktionen pro Jahr riesige Mengen - auf Band gesichert.
 
Bei Logfiles muss man IPs anonymisieren, das hat sogar der Fefe vergessen. Man muss begründen, weshalb man das tut (sonst).
 
Serverlogs sind oft organisiert wie eine Bandschleife, alte Einträge fliegen raus wenn neue Zugriffe geschrieben werden. Ich gehe mal davon aus dass dort nichts archiviert wird. Fefe schreibt: 'Da es hier keine Benutzerkonten und keine Tracking-Cookies o.ä. gibt, betrachte ich diese Logdateien nicht als personenbezogen.' Wollte er eine IP einer Person zuordnen, müsste er beim jeweiligen Provider anfragen und die unterliegen dem Datenschutz..
 
Warum nicht - ich sehe da nichts was beantstandenswert wäre?
Mailadresse nicht anklickbar, keine Telefonnummer (darf man nur weglassen, wenn man in der Lage ist Mailanfragen innerhalb einer Stunde zu beantworten, das kann keiner von uns)

Außerdem darf man keine Mails wegschmeißen, nur weil der unbedarfte Anwender nicht in der Lage ist, das "von meinem iPhone gesendet" zu ändern oder seinen Virenscanner nicht entsprechend konfigurieren kann. Wie will er da denn ordnungsgemäß mit Datenschutzbeschwerden umgehen?
Wollte er eine IP einer Person zuordnen, müsste er beim jeweiligen Provider anfragen und die unterliegen dem Datenschutz..
Es geht nicht darum, ob er das kann, sondern ob "man" es kann. Und "man" kann es. Hat er einen Auftragsverarbeitungvertrag mit seinem Hoster? Oder hostet er selbst?
 
Noch kritischer wird es bei der Archivierung von großen Daten. Ich arbeite viel an Film bzw. Video Produktionen. Da werden die laufenden Projekte und das Archiv - das sind bei mehreren 1000 Produktionen pro Jahr riesige Mengen - auf Band gesichert.
Das ist datenschutzmäßig eigentlich nicht kritisch, so lange du die Sicherungen ordentlich wegschließt, dass keiner dran kommt. Wenn du sie nicht mehr brauchst, dann löschst du die sowieso, schon alleine aus Kostengründen.
Oder was genau meinst du mit kritisch?
 
Also erstmal werden ja keine Dokumente dort gespeichert, wenn du ein lokales Word hast
Daher stammen meine Gedanken
https://www.heise.de/mac-and-i/meldung/Office-fuer-Mac-und-iOS-Microsoft-zwingt-zur-Uebermittlung-von-Diagnosedaten-4055926.html schrieb:
Erweiterte Absturzberichte können “unabsichtlich Teile einer bei Auftreten des Problems gerade genutzten Datei” enthalten, räumt Microsoft zudem ein. Persönliche Daten würden aber nicht “mit Absicht gesammelt”, so der Konzern, auch könne man aus den Diagnosedaten keine einzelnen Nutzer “identifizieren”.
Bei anderen Programmen und den Betriebssystemen evt. ähnlich. Wenn auch selten *hoff* Daten übermittelt werden, aber auch da fallen Daten an.
Dadurch dass die jeweilige Firma/Behörde/Amt/... der AGB zugestimmt hat dürften sich keine rechtlichen Probleme für die Firma ergeben.
Nur das löschen würde schwierig.
Dass löschen muss die jeweilige Firma/Behörde/Amt/... erledigen Ich habe ja nicht die Daten angelegt. IMHO
Alles nur wilde Spekulationen meinerseits!
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur das löschen würde schwierig.
Wenn sich niemand identifizieren lässt, braucht man auch nichts zu löschen. Bzw kann schon technischt überhaupt nichts löschen.
Alles nur wilde Spekulationen meinerseits!
richtig

Im übrigen steht im Gesetz, dass sowohl die Auskunftspflicht als auch die Löschpflicht nur zutreffen, wenn der Aufwand zumutbar ist im Verhältnis zum verursachten Schaden. Und alle Hexdumps zu durchsuchen ob da zufällig irgendwelche Daten von mir drinstehen drinsteht ist nicht zumutbar.
 


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