Bernie
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Keine Ahnung, wer das sein könnte. Irgend so ein Opa halt, wahrscheinlich zu Besuch.Nettes Modularsystem, wer ist der Typ auf dem Photo? Kennt man den?
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Keine Ahnung, wer das sein könnte. Irgend so ein Opa halt, wahrscheinlich zu Besuch.Nettes Modularsystem, wer ist der Typ auf dem Photo? Kennt man den?
selbstverständlich. Das trifft sogar zu, wenn du eine Adresse mit Kuli auf einen Zettel schreibst.Trifft das DSGVO auch für Mobile (Hähndie) und Betriebssysteme im allgemeinen zu?
Die Betriebssysteme sammeln und senden doch auch personenbezogene Daten, vermute ich, beweisen kann man es ja nicht da sie es geheim tun.
Oder sind solche Daten egal bzw. legal?
selbstverständlich. Das trifft sogar zu, wenn du eine Adresse mit Kuli auf einen Zettel schreibst.
ist aber nach meiner Einschätzung rechtlich nur relevant wenn man sich einloggen kann (Shop) oder ein Kontaktformular hat oder Kommentare schreiben kann, also alles was Interaktivität ist. Wenn man nur eine E-mail Adresse angibt und ansonsten nur ein bischen Inhalt hat, dann ist das rechtlich nicht zwingend nach meiner Auffassung.und offensichtlich ganz wichtig der Hinweis darauf, dass SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung eingesetzt wird.
kann mal bitte jemand nen Link dazu schicken, wo steht, das man den LandesDatenSchutzbeauftragten in der DatenSchutzerklärung nennen muss? hab ich nämlich bisher nicht gemacht. müsste ich dann noch überall nachtragen.Hi, das Thema ist der helle Wahnsinn… insbesondere die Tatsache, dass viele Dinge selbst für Experten noch nicht eindeutig geklärt sind und die schmierigen Anwälte von irgendwelchen Abmahnbuden mögliche Interpretationsspielräume eiskalt ausnutzen werden.
Übrigens: Es ist relativ sinnentleert und damit Quatsch, in seiner Datenschutzerklärung anzugeben, was man nicht nutzt. Das verlangt die DSGVO nicht und war auch in den Bestimmungen nach altem Recht nicht gefordert. Relevant sind also nur die Vorgänge, Tools etc. die eingesetzt werden. Ultrawichtig - neben Angaben zur Datenerfassung und dem Einsatz von externen Tools (Google Analytics, Youtube, Wordpress Stats etc.) sind nach Auskunft der Juristen die so genannten Pflichtinformationen – als da wären: Hinweis zur verantwortlichen Stelle, Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung, Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, Recht auf Datenübertragbarkeit, Auskunft, Sperrung, Löschung und offensichtlich ganz wichtig der Hinweis darauf, dass SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung eingesetzt wird.
Wenn man das verpennt besteht - zumindest potenziell - die Gefahr einer Abmahnung
Nachfolgend 4 kostenlose Generatoren (e-Recht teilweise kostenpflichtig) für eine DSGVO konforme Webseite, falls jemand noch Bedarf hat:
https://www.activemind.de
https://dsgvo-muster-datenschutzerklaerung.dg-datenschutz.de/
https://datenschutz-generator.de
https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/10718-dsgvo-datenschutzerklaerung-generator.html
Cheers
A.
wo steht das in dem von Dir geposteten Zitat? da steht ja nur wer verantwortlich ist. und bei kleinen Webseitenbetreibern bist Du das (und das muss genannt werden), bei grösseren Firmen hingegen gibt es einen Datenschutzbeauftragten. Das kann jemand aus der Firma sein oder ein externer. Datenschutzbeauftragen braucht man erst ab 10 Mitarbeitern die mit Daten zu tun haben, das ist meine Info.kann mal bitte jemand nen Link dazu schicken, wo steht, das man den LandesDatenSchutzbeauftragten in der DatenSchutzerklärung nennen muss? hab ich nämlich bisher nicht gemacht. müsste ich dann noch überall nachtragen.
Bei meinem LG war das so:Trifft das DSGVO auch für Mobile (Hähndie) und Betriebssysteme im allgemeinen zu?
Die Betriebssysteme sammeln und senden doch auch personenbezogene Daten, vermute ich, beweisen kann man es ja nicht da sie es geheim tun.
Oder sind solche Daten egal bzw. legal?
steht was von einer Beschwerdestelle. werd jetzt aber auch die Generatoren nehmen. hab keinen bock mehr. gibt's da welche ohne Registrierungszwang? seltsam... widerspricht irgendwie dem Prinzip der DatenSparsamkeit.wo steht das in dem von Dir geposteten Zitat? da steht ja nur wer verantwortlich ist. und bei kleinen Webseitenbetreibern bist Du das (und das muss genannt werden), bei grösseren Firmen hingegen gibt es einen Datenschutzbeauftragten. Das kann jemand aus der Firma sein oder ein externer. Datenschutzbeauftragen braucht man erst ab 10 Mitarbeitern die mit Daten zu tun haben, das ist meine Info.
Hat nichts mit Datenschutzbeauftragten zu tun.steht was von einer Beschwerdestelle.
ok, danke. den werd ich nehmen.datenschutz-generator.de ist beliebt, und der Dr. Schwenke schreibt auch sehr informative Artikel.
https://datenschutz-generator.de/Generatoren
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Nö. Du willigst ja ein, dass man dir Newsletter schicken darf. Und dafür braucht man nun mal deine Adresse.widerspricht irgendwie dem Prinzip der DatenSparsamkeit.
Das Opt-out kann ich nicht bereitstellen da GA von Bandcamp eingebunden wird, nicht von mir.google Analytics braucht ein Opt Out ausserdem auf das google Plugin hinweisen das als Browser add on google analytics deaktiviert.