DSGVO - Folgen für Fotografen, Sites, Hintergründe

Wie ich es verstehe sind die anderen außer mir hier der Ansicht daß das dann gewerblich ist,
wenn der Link gewerblich ist dh wenn Du dort was verkaufst.

Ich bin nicht dieser Ansicht, aber kann da auch falsch liegen.

So OT ist es gar nicht weil Du Dich wenn Du kein Impressum brauchst eigentlich auch nicht um die DSGVO kümmern musst.
Es schadet ja nix, im Zweifelsfall lieber etwas vorsichtig zu sein. Jeder, der hier irgendwo "Musikproduzent" in seinem Profil stehen hat, sollte auch ein Impressum haben, egal ob der das als Hobby macht oder nicht. Abmahnanwälte drehen einem da schnell einen Strick draus.
Ich hab ja auch keine Ahnung, bin ja selber kein Jurist, mache aber im Zweifelsfalle lieber etwas mehr als zu wenig.
Habe in meinem Leben schon zu oft sehr viel Lehrgeld bezahlen müssen, das geht in die Tausende.
Da klebe ich doch lieber etwas Text auf die Seite und habe Ruhe.
 
Ist es bei Abmahnungen zu DSVGO Verletzungen nicht so das diese nur von Mitbewerbern gestellt werden können? (Sofern ein Wettbewerbsvorteil vorliegt, gut und dann natürlich noch die Sicherheit selbst 100 prozentig sicher zu sein)
Leider kann Jeder dich kostenpflichtig abmahnen, also auch ein Anwalt, der mit der Materie nichts zu tun hat. Einfach so, um die Gesellschaft vor dir zu schützen.
 
Leute eine Abmahnung ist nur ein Schreiben, wenn der was von Euch will dann muss er Euch verklagen und erstmal vor Gericht Recht bekommen. Weiterhin kann Euch nicht irgendwer verklagen, sondern nur ein Geschädigter. Und dann muss auch noch ein echter SCHADEN wirklich entstanden sein!
Da zur DSGVO noch kein einziges Verfahren geschweige den Urteil gibt, solltet Ihr mal Euren Paniklevel ein wenig nach unten regeln.
 
Die Wahrscheinlichkeit dass man dann genau auf die des Klägers existierende Internetseite(n) sehr genau schaut ist sehr groß.
Also der Kläger sollte/muss eine 101% reine Weste (DSGVO konforme Internetseite(n)) haben.
Also zur Not gleich den Kläger eine Abmahnung schicken.

Dumm nur wenn man für den ganzen Prozess sehr viel Geld braucht. Dann könnten die Reichen leichter Abmahnen.
Wer zahlt die Kosten?
 
Ich glaube es wird so gut wie nichts passieren im Bereich der privaten Hobbyblogs (Musik, Häkeln, Rezepte usw).
Kleine und mittelständische Firmen sind sicherlich eher das Ziel von Abmahnungen.
 
  • Daumen hoch
M.i.a.u.: khz
Und die große Firmen finden ein Schlupfloch und brauchen sich nicht an die DSGVO halten.
Evt. der Artikel 6 Absatz 1 des DSGVO könnte sich dafür anbieten.
 
Das ist kein Schlupfloch, sondern das ist genau der Grund, wann du Daten verarbeiten darfst. Und dann ist das auch voll im Rahmen der DSGVO. Mit Einverständnis geht alles.
 
Es ist nur so, dass der Gegenwert, den man für "gib mir alle deine Daten" erhält, bei Facebook oder Google wesentlich höher ist als beim haebbmaster. Und deswegen wird mir auch keiner so was unterschreiben.
 
"Schlupfloch" ist falsch formuliert meinerseits.
Artikel 6 Absatz 1 des DSGVO ist ja recht offen von der Interpretation?
Dieser wird mit der Zeit erst durch Gerichte(?) genau definiert ẃerden was darunter fällt?
Hobbyblogger würde ich "aus dem Bauch heraus" sagen eher unwahrscheinlich, eher Word/MSOffice/FB/Google/MS/Apple/Android/... und so.
 
??? jeder Hobbyblogger kann sein berechtigtes Interesse geltend machen google Analytics einzusetzen weil ihm die statistische Auswertung wichtig ist.
Natürlich, warum denn nicht?
 
wenn derjenige auf Google Analytics hinweist in der Datenschutzerklärung und idealerweise auch noch ein Opt Out hat, dann hat er alles richtig gemacht. er muss in der Datenschutzerklärung natürlich erwähnen, dass er ein berechtigtes Interesse daran hat google Analytics einzusetzen.
 
wenn derjenige auf Google Analytics hinweist in der Datenschutzerklärung und idealerweise auch noch ein Opt Out hat, dann hat er alles richtig gemacht. er muss in der Datenschutzerklärung natürlich erwähnen, dass er ein berechtigtes Interesse daran hat google Analytics einzusetzen.

das ist aber nicht richtig es wird schon davon geredet das ein opt in notwendig ist.

das heist bevor auch nur ein cockie gesetzt wird muss man schon fragen ob das ok ist und es gibt das koplelungs verbot das heist mann kann nicht sagen ohne cockies keine zugang zuseite.
 
Ja, der Artikel ist sehr offen. Es scheint sich der Eindruck breit zu machen, dass man überhaupt keine Daten mehr verarbeiten darf. Das stimmt nicht.

ich darf alles machen (zB)
  • was ich für meinem Geschäftszweck brauche
  • was ich zur Erfüllung eines Vertragszwecks brauche, also zB deine Adresse speichern, wenn du bei mir was bestellt
  • alles machen, zu was es eine gesetzliche Grundlage hat, also zB muss ich die Überweisungsdaten 10 Jahre aufbewahren
  • alles mit was du einverstanden bist
ich muss aber
  • dich darüber aufklären
  • die Daten löschen, wenn ich sie nicht mehr brauche
  • dir ein Widerspruchsrecht einräumen (nur für Daten, die zustimmungspflichtig sind)
  • die Daten ordentlisch technisch schützen
  • etc...
 
  • Daumen hoch
M.i.a.u.: khz
jeder Hobbyblogger kann sein berechtigtes Interesse geltend machen
Ja.
Nur ob dir das Recht zugesprochen wird ist wieder was anderes. Dies geschieht über die Zeit anhand von Gerichtsurteilen.

Wenn nun die Gerichtskosten der Kläger selbst bezahlen müsste könnte es auch ein Grund zur Überlegung einer Klage sein für kleine (oder großen) Internetseite/Firma sein.
 
das ist aber nicht richtig es wird schon davon geredet das ein opt in notwendig ist.
genau, es wird nur darüber geredet, das hat aber keine Relevanz. Das war die Datenschutzkommission, die habe ein Positionspapier veröffentlicht, darin haben sie die DSGVO so ausgelegt, dass ein Opt In nötig wäre. Das wird aber von vielen Anwälten bezweifelt und auseinandergerupft, und rechtlich hat das keine Bedeutung. Das ist ja kein Gesetz dass man ein Opt In braucht.
 
es wird auch davon geredet, dass ich dein schriftliches Einverständnis brauche, bevor ich deine Visitenkarte in mein Outlook abtippen darf

das DSK papier war das das alle anwaälte die für kunden die datenschutz erklärung überarbeitet haben auf schreien liess den danach konnten sie das noch mal machen und wenn das 2 woche vor ablauf der freist ist ist das nicht schön.
 
also hier wird mir ein bischen sehr viel Panik gemacht, ist euch mal aufgefallen dass alle grossen Online Medien mehr oder weniger einfach so weitermachen wie bisher? spiegel.de, sehr geil, Tracking bis zum Abwinken. Meint irgendjemand da wird was passieren? die informieren noch nicht mal über Cookies durch einen Cookie Banner.
EDIT: ich seh gerade dass spiegel.de in ihrer Datenschutzerklärung die Möglichkeit bieten Tracker zu deaktivieren, sieht nach einem kompliziertem System aus.

Uns Kleinen wird nichts passieren, solange unsere Datenschutzerklärung ok ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Leute eine Abmahnung ist nur ein Schreiben, wenn der was von Euch will dann muss er Euch verklagen und erstmal vor Gericht Recht bekommen. Weiterhin kann Euch nicht irgendwer verklagen, sondern nur ein Geschädigter. Und dann muss auch noch ein echter SCHADEN wirklich entstanden sein!
Da zur DSGVO noch kein einziges Verfahren geschweige den Urteil gibt, solltet Ihr mal Euren Paniklevel ein wenig nach unten regeln.
Das ist definitiv unrichtig. Jeder kann dich verklagen,um das Allgemeinwohl zu schützen.
 
Leute eine Abmahnung ist nur ein Schreiben, wenn der was von Euch will dann muss er Euch verklagen und erstmal vor Gericht Recht bekommen. Weiterhin kann Euch nicht irgendwer verklagen, sondern nur ein Geschädigter. Und dann muss auch noch ein echter SCHADEN wirklich entstanden sein!
Da zur DSGVO noch kein einziges Verfahren geschweige den Urteil gibt, solltet Ihr mal Euren Paniklevel ein wenig nach unten regeln.
Es reicht schon aus, wenn ein Schaden entstehen könnte. Siehe Wettbewerbsrecht usw.
 
also hier wird mir ein bischen sehr viel Panik gemacht ...
Man muss sich ja nicht verrückt machen lassen und kanns auch sein lassen, sollte Jeder selber entscheiden.
So einen DSGVO Generator nutzen und ein Impressum reinnageln dürfte aber nicht sooo schwer sein.

Ich habe vor ein paar Jahren mal in zweiter Instanz gegen so einen verkackten Abmahnanwalt verloren und das hatte mich unterm Strich mit Gerichts- und Anwaltkosten fast 8.000 Euro gekostet.
Der Richter gab sogar bei der Verhandlung zu, das der Anwalt nur geklagt hat, um sich die Taschen vollzumachen, was seinerseits nicht besonders ehrenhaft wäre aber zahlen musste ich trotzdem.
 
Hat der Anwalt dich verklagt oder sein Mandant? Und warum? Also normalerweise suchen sich solche Anwälte Firmen und Personen, für die sie dann Klagen einreichen. Und diese Mandanten müssen mit Dir im Wettbewerb stehen. Schreibst du ja selber. Und mal ganz ehrlich, welcher Richter außerhalb Hamburgs verurteilt jemanden wegen eine fehlenden Formulierung in seiner Datenschutzerklärung. Eine Abmahnung und deren Betrag spiegelt immer den Verlust und Schaden wieder. Und den muss man erstmal beweisen. Also warte erstmal ab bis die ersten sich an den großen Firmen versuchen, dann wird man sehen was geht und was nicht. Alles andere ist reine Panikmache.
 
Hat der Anwalt dich verklagt oder sein Mandant?
Der Anwalt hat mich direkt verklagt, ohne Mandant. Es gibt da sowas wie ein allgemeines Interresse zum Schutze des Bürgers, da geht das.
Man könnte sich beispielsweise ja auch durch das Weglassen der DSGVO Wettbewerbsvorteile verschaffen, da dein Kunde im Glauben ist, das du keine Daten erhebst.
oder so.
 


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