haebbmaster
Sprechstundenhilfe bei Dr. Nope
Das ist kein Schlupfloch, sondern das ist genau der Grund, wann du Daten verarbeiten darfst. Und dann ist das auch voll im Rahmen der DSGVO. Mit Einverständnis geht alles.
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wenn derjenige auf Google Analytics hinweist in der Datenschutzerklärung und idealerweise auch noch ein Opt Out hat, dann hat er alles richtig gemacht. er muss in der Datenschutzerklärung natürlich erwähnen, dass er ein berechtigtes Interesse daran hat google Analytics einzusetzen.
es wird auch davon geredet, dass ich dein schriftliches Einverständnis brauche, bevor ich deine Visitenkarte in mein Outlook abtippen darfes wird schon davon geredet
Ja.jeder Hobbyblogger kann sein berechtigtes Interesse geltend machen
genau, es wird nur darüber geredet, das hat aber keine Relevanz. Das war die Datenschutzkommission, die habe ein Positionspapier veröffentlicht, darin haben sie die DSGVO so ausgelegt, dass ein Opt In nötig wäre. Das wird aber von vielen Anwälten bezweifelt und auseinandergerupft, und rechtlich hat das keine Bedeutung. Das ist ja kein Gesetz dass man ein Opt In braucht.das ist aber nicht richtig es wird schon davon geredet das ein opt in notwendig ist.
es wird auch davon geredet, dass ich dein schriftliches Einverständnis brauche, bevor ich deine Visitenkarte in mein Outlook abtippen darf
Das ist ja kein Gesetz dass man ein Opt In braucht.
Das ist definitiv unrichtig. Jeder kann dich verklagen,um das Allgemeinwohl zu schützen.Leute eine Abmahnung ist nur ein Schreiben, wenn der was von Euch will dann muss er Euch verklagen und erstmal vor Gericht Recht bekommen. Weiterhin kann Euch nicht irgendwer verklagen, sondern nur ein Geschädigter. Und dann muss auch noch ein echter SCHADEN wirklich entstanden sein!
Da zur DSGVO noch kein einziges Verfahren geschweige den Urteil gibt, solltet Ihr mal Euren Paniklevel ein wenig nach unten regeln.
Es reicht schon aus, wenn ein Schaden entstehen könnte. Siehe Wettbewerbsrecht usw.Leute eine Abmahnung ist nur ein Schreiben, wenn der was von Euch will dann muss er Euch verklagen und erstmal vor Gericht Recht bekommen. Weiterhin kann Euch nicht irgendwer verklagen, sondern nur ein Geschädigter. Und dann muss auch noch ein echter SCHADEN wirklich entstanden sein!
Da zur DSGVO noch kein einziges Verfahren geschweige den Urteil gibt, solltet Ihr mal Euren Paniklevel ein wenig nach unten regeln.
Man muss sich ja nicht verrückt machen lassen und kanns auch sein lassen, sollte Jeder selber entscheiden.also hier wird mir ein bischen sehr viel Panik gemacht ...
Ich will keine Panik verursachen oder verbreiten.hier wird mir ein bischen sehr viel Panik gemacht
aber zahlen musste ich trotzdem.
Der Anwalt hat mich direkt verklagt, ohne Mandant. Es gibt da sowas wie ein allgemeines Interresse zum Schutze des Bürgers, da geht das.Hat der Anwalt dich verklagt oder sein Mandant?
Ich möchte nicht wegen der DSGVO auf Hartz IV runter.ich habe das perfegte mittel dagegen.... ich habe kein geld ich bekomme 118€ rente davon kann mir keiner was nehmen. und ich werde sicherlich in 30 jahren zu keinen gled kommen also was will so ein abmahner von mir
man geht auch nicht automatisch straffrei aus, wenn man kein Geld hat, um die Strafe zu bezahlen ....
Das sind nur 3 Apps. Die eigentliche "Kunst" ist, sie richtig zu kombinieren.ich würde auch gerne so ein talent haben un so grafiken zu machen.
https://www.stern.de/digital/online/dsgvo--die-absurden-folgen-des-datenschutz-gesetzes-7999562.html
Das ist Microsofts Reaktion auf die dauernde Kritik von wegen Spionage, Aushorchen etc.pp. im Zusammenhang mit Windows 10. Man will Transparenz demonstrieren.Ich musste gestern eine ewig langes Win 10 Update machen und danach wurden alle möglichen Abfragen gemacht was Datensammeln angeht, es gab jeweils 2 Optionen.