Urheberrecht und GEMA sind zwei verschiedene Aspekte. Das Urheberrecht ist komplett vom Verwaltungskram a la GEMA getrennt zu sehen. Ihr habt das Stück zusammen gemacht, dann seid ihr gemeinsam Urheber. Übrigens eine nicht ganz einfache konstellation, denn jetzt kann jeder die persönlichkeitsrechtlichen Ansprüche einzelne geltend machen (zB die Aufführung verbieten) - aber das ist eine andere Baustelle.
Jetzt GEMA: Sobald der GEMA gemeldet wird, dass das Stück irgendwie gespielt, gesendet, vervielfältigt wurde, und sie dafür Geld bekommen hat, will sie dass Geld jemandem auszahlen. Das muss nicht der/die Urheber sein. Das kann auch ein Vertreter sein, der nachweisen kann, dass er berechtigt ist, die Ausschüttung zu empfangen. Dieser Vertreter sollte das Geld dann an die eigentlichen Urheber weiterleiten. Im herkömmlichen Musikgeschäft ist das der Verleger. Man kann also einen Verlagsvertrag haben, muss selbst nicht bei der GEMA sein (die ja auch einen Fuffi im Jahr kostet), und der Verleger erledigt neben anderen Sachen auch das mit dem Verteilen der Einnahmen.
Da das "neben anderen Sachen" heutzutage minimiert ist, machen Musik-Urheberkollektive es üblicherweise so, dass einer von ihnen GEMA-Mitglied wird, die Ausschüttung bekommt und dann das an die anderen verteilt.