Ab 2007 GEZ-Pflicht für Computer !

Was tun?

  • Gar nix, warten bis sie einen wegfangen

    Stimmen: 0 0,0%
  • Als "Kulturflatrate" wahrnehmen und saugen bis die Platte platzt

    Stimmen: 0 0,0%
  • Auswandern

    Stimmen: 0 0,0%
  • Rechner verscheuern, Flatrate kündigen

    Stimmen: 0 0,0%
  • Mir egal, ich zahl eh schon!

    Stimmen: 0 0,0%

  • Umfrageteilnehmer
    0
Jörg schrieb:
Noise-Generator schrieb:
irgendwann sagense dann alee, jo kamma nix machen, doof finnischs scho.
Es würde mich interessieren, was man denn realistischerweise machen kann?
Ich meine jetzt legale Dinge! *g*

Da geb ich dir durchaus recht, aber auf sowas spekulieren die ja. Mir fällt allerdings immer mehr auf das wir hier von wegen Demokratie eigentlich garnix haben.
 
War durchaus ernst gemeint, meine Frage.
Es gibt so viele Dinge, die anscheinend von Gehirnamputierten entschieden werden, aber was kann man dagegen machen?
Eigentlich nix... aber diese Einstellung "man kann eh nix machen, also interessierts mich auch nicht" kanns ja wohl auch nicht sein. :?:
 
Genau so.

DAs die Möglichkeit vom Volk aus nicht besteht etwas politisch mitentscheiden zu dürfen, erinnert mich eher an eine Diktatur. Die ham ja auch gar keine Interesse daran das du was zu sagen hast, das können ja nur die, die ham des ja gelernt, ne.
 
In einem alten, aber interessanten Buch habe ich gelesen, dass die Demokratie nur das Mittel sei, die Herrschaft des Geldes durchzusetzen. Auch ne These. ;-)
 
Wenns nicht um was anderes wie Macht und Geld in der Welt ginge, sprich wirklich anstrebsame Ziele, dann würde das auch mit der Staatsform klappen.

Also wo liegen die Möglichkeiten?

Protestaktionen ala doofe Briefe schreiben -> Bringen nur einem selbst was in hinsicht Genugtuung denen man die Meinung gegeigt zu haben.

Gerichtliches Vorgehen-> Zu teuer und Haftung mit Privatvermögen sollte die Klage abgewiesen oder zugunsten des Angeklagten ausfallen.

Unterschriften sammeln -> Wohin schicken? Wird aufgrund des Gesetzesbeschluss abgelehnt (Demokratie wo?)

GEZ Boykott -> Kennen wir aus der Schule. Achtung wenn gleich die Lehrerin die Tests auf den Tisch legt drehen wir uns alle um und zeigen ihr unseren Arsch! (Klappt meist nicht :dunno: )

Was ich bemängele sind wie gesagt die 200 AntiGEZ Seiten die alle unabhängig voneinander bestehen und sich die Betreiber anscheinend alle einen drauf wixen ein Superrebel mit seiner Einzelseite zu sein.

Eine Möglichkeit wäre ja schoneinmal die Seiten per Netzwerk zusammenzufassen und wirklich die Möglichkeiten konkret durchzugehen.

Ich sachja, plädieren muss man darauf das das Netz vor dem anbieten der Inhalte der ÖR´s da war und niemand hat sie dazu gezwungen ihre Inhalte dort anzubieten bzw. das Netz wurde nicht für die ÖR´s "erschaffen".

Das ist ein Argument das man nicht von der Hand weisen darf und auf dem man rumhacken muss, das kann so nicht angehen.

/ED

Hier scheint was passieren, sieht relativ seriös und durchdacht aus:

http://www.schon-abgezockt.de/klage/index.php
 
Noise-Generator schrieb:
Was ich bemängele sind wie gesagt die 200 AntiGEZ Seiten die alle unabhängig voneinander bestehen und sich die Betreiber anscheinend alle einen drauf wixen ein Superrebel mit seiner Einzelseite zu sein.
Ein sehr guter Ansatz!
Ich kuck mir die mal an.
 
tja, nur die GEZ als solches treibt nur ein, die haben sonst nix zu sagen und sind nur Organ, man muss die Verantwortlichen beklagen.. aber so gehts vielleicht ,ist ein erster schritt..

blogcontent ;-)

denke ,das ist schon ganz gut als Ansatz.. aber es ist ein langer weg und es ist wohl besser, wenn es VIEL machen...
 
KlangRaum schrieb:
holt von mir aus die pullitzerei :!: ich bin nachgewiesenermaßen bettelarm
und ausserdem absolut ziemlich schräg drauf (§51), ich fick euch deshalb wohin..... :mrgreen:

scheizzendreck.... lasst mich in ruhe :!: sonst komm ich schräg drauf :!:
(denkt dran : §51 - das ist wie ein freischein.... *hehehehehhe*)

was bedeutet §51 ?
 
§ 51
Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang

1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Auch gut:

Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt.

Voraussetzung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller zum unten aufgeführten Personenkreis gehört. Befreit werden können der Haushaltsvorstand, dessen Ehegatte oder ein Haushaltsangehöriger für von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Geräte, wenn mindestens eine der nachfolgenden Befreiungsvoraussetzungen erfüllt wird:

7.

a. blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung:
Aktueller Schwerbehindertenausweis mit “RF-Merkzeichen” oder Bescheinigung des Versorgungsamtes

b. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist:
Aktueller Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“ oder Bescheinigung des Versorgungsamtes
 
also deinen ansatz find ich gut:
http://blog.acidmoon.de/?p=70

das hätten die wohl gern, das man sich ansaugen lässt..
imo muss man nun in anbetracht der sachlage mal etwas deutlicher werden.. so im volk..

liebe Stasi: nein, auch wenn Bombewerfen das Problem kurzzeitig beseitigen würde: ICh bin eher für die geistige reinigung von innen.. ;-)
 
Ich glaube das Problem ist doch eher, dass die meisten schon einen Fernseher haben und gar nichts zusätzlich zahlen müssen, oder?

Dementsprechend werden auch nur wenige aufmucken. :?

Ich werde jedenfalls keine 17 Euro pro Monat zahlen, so oder so. :evil:
 
Noise-Generator schrieb:
a. blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung:
Aktueller Schwerbehindertenausweis mit “RF-Merkzeichen” oder Bescheinigung des Versorgungsamtes

b. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist:
Aktueller Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“ oder Bescheinigung des Versorgungsamtes

ich werd sofort blind, blond, blöd & taub. 8)
 
Es tut sich was

Die "Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler" (VGRZ) - eine Art Gegenstück zur GEZ auf Verbraucherseite - sorgt gleich nach ihrer Gründung für Furore: Sie klagt gegen die beschlossene GEZ-Gebühr auf PCs.
 
ah, da hat einer aber mut.. ich hoffe das thema wird doch noch MEDIENTHEMA, nur werden ARD und ZDF es so darstellen ,dass alle ,die dagegen angehen nazis, radikale oder linke sind.. oder sogar kommunisten .. und so.. ?

ich bin mal gespannt, ob die da neutral kommentieren.. es ist zumindest ein thema, was sicher nicht zur sprache kommt durch die medien.. daher..
 
gerade im Heiseforum gefunden:

Wenn der letzte Selbstständige arbeitslos ist,
der letzte Akademiker in den USA forscht,
der letzte Rentner auf Mallorca wohnt,
werdet ihr merken, dass Sozialhilfeempfänger keine GEZ-Gebühren zahlen...
 
Jaja das wird lustig.. Ich hab mir gerade den Rundfunkgegührenstaatsvertrag(oder so) runtergeladen, ist doch ganz klar was die wollen: Das Geld der Arbeitgeber, denn die müssen fuer jeden Rechner mit internetanschluss getrennt bezahlen, ist dann jeweils eine gesonderte Sehstelle. Für unternehmer gilt nicht dass sie nur ein Gerät stellvertretend fuer alle anmelden müssen. Und jetzt überlegt mal wie viele Computer in einem durchschnittlichen Unternehmen rumstehen..
Ich zahle dann Privat und für mein Studio dann extra, das werde ich nicht hinnehmen! Ich frage mich inwieweit der Gesetzentwurf EU-konform ist..
Ich habe eh Ärger mit der GEZ, an Ostern bin ich kontrolliert worden, er hat mein "Radio" im Auto gesehen, als Freiberufler wird mir unterstellt dass ich das Auto auch geschäftlich nutze und deshalb extra zahlen muss.
In meinem Autoradio wurde aber der Tuner entfernt und es ist somit kein Radio mehr..nachdem ich ihn rausgeworfen habe hat er recherchiert wie lange das Auto schon zugelassen ist und jetzt soll ich 290 € nachzahlen!
Wie kommt er an die Daten? Datenschutz? hahaha.. Dienstag gehts zum Anwalt..
Grüße Lucky
 
oh, um auf die Abstimmung zurück zu kommen:
Ich werde kämpfen, so einfach geht das nicht mit mir!!
zuallererst werde ich mich komplett bei der GEZ abmelden, dann bin ich ihnen erstmal nicht mehr auskunftspflichtig!!
:twisted: Lutz
 
Lucky schrieb:
Das Geld der Arbeitgeber ... Für unternehmer gilt nicht dass sie nur ein Gerät stellvertretend fuer alle anmelden müssen.

Öhm, ich steh wohl grad auffem Schlauch:
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitgeber und Unternehmer?

Ich dachte bisher immer, das wär dasselbe bzw. der Arbeitgeber eine Unterform vom Unternehmer, da es ja auch Ein-Mann-Unternehmen gibt.
 
Hast recht, schlecht ausgedrückt :) streich das "unternehmer" und setze ein "die" ein, dann stimmts, natürlich isset dat selbe..
Grüße Lutz
 
Also nochmal, bin wohl nicht so verständlich heute.. es geht um die Büro- oder Geschäftsräume, ob die ein Unternehmer oder ein Arbeitgeber oder freiberufler betreibt ist egal :D. In Geschäftsräumen muss jedes Gerät extra bezahlt werden. hoffe jetzt isses verständlich,
Grüße Lucky
 
Also soweit ich das verstanden habe, müssen Arbeitgeber/Unternehmer jeweils nur für einen Rechner bezahlen oder falls se schon nen Fernseher haben gar nicht.

Sonst hätte es auch nen Riesenaufstand gegeben! 8)
 
Hi,
hast wohl recht, ich bekam die Aussage von einer GEZ-Dame die sich wohl nicht richtig auskennt. Hab nachgeschaut, unter http://www.heise.de/tp/r4/artikel/20/20115/1.html steht unten was dazu..
Sorry für die Falschaussage, war nach diesem Telefonat mit der Dame so in Rage das ich ihre Aussage nicht überprüft habe,
Grüße Lucky
 
Naja, es ist trotzdem ne Riesensauerei, aber die haben das schon so gemacht, dass es die Leute trifft, die es schwerer haben sich dagegen zu wehren.
 
hmmmmm.... OT:

FERN-SEHEN.....
man müsste per gesetz FERN-GLÄSER und auch TELE-SKOPE gezpflichtig machen....
man könnte ja seinen nachbarn gegenüber vor seiner glotze beobachten.......
das ist doch illegal: widerrechtliche leistungserschleichung oder so... ;-)
 


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