Abgesampelte Roland SRX rechtens?

Frage ihn doch direkt an, ob das mit Roland abgeklärt ist. Es wird ja auch der Markenname Roland und andere Warenzeichen (vermutlich zumindest) von Roland genutzt.
Das mit "Ostblockmäßig" verstehe ich allerdings nicht, ausser dass es wohl nicht der Political Correctness entspricht...
 
Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich imho sehr in Bewegung in Richtung ansteigende Restriktion. Gemäß der letzten einschlägigen Urteile sollte das "gerade noch" okay sein. Inzwischen dürfte sich die Rechtsentwicklung allerdings von diesen Urteilen weg entwickelt haben - insofern bin ich mir da überhaupt nicht mehr sicher, inwieweit dies urheberrechtlich hinhaut. Allerdings sehe ich bei dem konkreten Angebot deutlich größere Probleme in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht. Wäre ich Roland, würde ich das abmahnen lassen bzw., besser noch, saftige Lizenzgebühren kassieren.

Ähem, und in musikalischer Hinsicht weiß ich nicht, inwieweit so ein Produkt heutzutage wirklich sinnig ist.
 
....und dafür dann nen Fuffie????
Hallo????
Die Boards kosten doch kaum mehr.....


ausserdem denke auch ich, dass es da urheberrechtliche Probleme gibt.... Man kann natürlich die Samples auf den Karten für alle möglichen musikalischen - oder weniger musikalischen Zecke :mrgreen: - nutzen. Das Rohmaterial absamplen und verkaufen kann aber wohl kaum innerhalb des Rahmens eines "bestimmungsgemäßen Gebrauches" liegen...
 
Lothar Lammfromm schrieb:
Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich imho sehr in Bewegung in Richtung ansteigende Restriktion. Gemäß der letzten einschlägigen Urteile sollte das "gerade noch" okay sein.
Gibt es Links oder so zu diesen Urteilen?
 
Also wenn du ein SRX Board für unter 100 eus für mich hast, melde dich! ;-)

Ja das meinte ich doch, der nutzt die ganzen Fotos der SRX Verpackungen und dann so billig verkauft!?
Also ich glaube das ist ne heiße Sache, der hat ja noch mehr andere Roland Synths und einiges von Yamaha usw!
Genauso die Raumimpulseantworten von Reverbs!?
Sonst könnte doch jeder kommen, Synthesizer absampeln und verkaufen mit Coverterteilen der Hersteller?^^

Na der Name klingt halt sehr ostblockmäßig, was soll an meiner Aussage da nicht Political Correctness sein, nun übertreibs aber! ;-)

Grüße
 
MDS schrieb:
Sonst könnte doch jeder kommen, Synthesizer absampeln und verkaufen mit Coverterteilen der Hersteller?^^

Tut ja auch "jeder". Jedenfalls spuckt ne Ebay Suche nach einem beliebigen Synthesizer auch immer irgendwelche Samplebibliotheken die nach dem gesuchten Instrument benannt wurden aus.
 
swissdoc schrieb:
Lothar Lammfromm schrieb:
Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich imho sehr in Bewegung in Richtung ansteigende Restriktion. Gemäß der letzten einschlägigen Urteile sollte das "gerade noch" okay sein.
Gibt es Links oder so zu diesen Urteilen?
Leider nein. Alles Fachzeitschriften. Vielleicht erinnert sich jemand noch an einen alten Keyboardsartikel, wo eine Klage gegen "Nice Bytes" beschrieben wurde. Nice Bytes kopierten ganz frech die die Sounds anderer Hersteller und verkauften die unter dem eigenen Label, mit teils umbenannten Soundnamen, für Schleuderpreise. Der Richter fand das völlig okay so. Das führte im Ergebnis zum Tod mehrerer Firmen, die sich auf die Erstellung und das Vertreiben von Synthesizersounds spezialisiert haben.

Immerhin: Das geht heute nicht mehr. Aber mit das Absampeln eines Musikinstruments: Das ist urheberrechtlcih prinzipiell möglich, inklusive dem Verkauf dieser Samples. Die Tücke liegt hier im Detail (hier: u.a. der Versuch, ein Produkt vollständig zu imitieren), dazu treten im konkreten Fall erhebliche wettbewerbsrechtliche Problematiken.
 
bei dem Angebot weiß man doch gar nicht ob es sich tatsächlich um die eigentlichen samples handelt oder ob derjenige tatsächlich neue sounds programmiert hat und diese dann abgesamplet hat oder ? M.E. ist das nämlich erlaubt...der sample content allein für sich aber nicht.
 
Lothar Lammfromm schrieb:
inwieweit dies urheberrechtlich hinhaut.
Nur der korrektheit halber: das sind hier wettbewerbsrechtliche Probleme und nicht urheberrechtliche. Einzelklänge stellen nach wie vor kein Werk im Sinne des Urheberrechts dar.
 
fanwander schrieb:
Lothar Lammfromm schrieb:
inwieweit dies urheberrechtlich hinhaut.
Nur der korrektheit halber: das sind hier wettbewerbsrechtliche Probleme und nicht urheberrechtliche. Einzelklänge stellen nach wie vor kein Werk im Sinne des Urheberrechts dar.
Im Prinzip gebe ich dir recht. Bei Datensammlungen und Bibliotheken von Klängen kann es sich jedoch anders verhalten: Da kommt dann schon wieder das Urheberrecht ins Spiel. Hängt allerdings an vielen Details. Wer eine derartige SRX-Erweiterung komplett absampelt (und ggf. sogar noch die reinen Wellenformen dafür verwendet hat, quasi ein Nachbau der Grundstruktur), der dürfte auch urheberrechtlich ins Schleudern kommen. Stimme mit dir überein, dass die wettbewerbsrechtlichen Problematiken her deutlich massiver sind.
 
Mal abgesehen vom Rechtlichen: Für mich sieht es danach aus, als wären die Werkpresets abgesampelt worden. Weder die puren Wellenformen (weil da müsste man dann ja alle Loops finden und nachbauen) noch eigene Patches. Hier sieht man außerdem, wie man aus wenigen Megabytes mehrere Gigabytes machen kann. Wo ursprüngliche Samples vielleicht 16 Bit / 32 bit waren, sampelt man das Ganze inkl. Abspielparameter mit 32 Bit / 192 kHz, und wo in Samples kurze Loops sind, sampelt man halt minutenlang. Genau das Richtige für die Jugend von heute, die dicke Rechner mit 32 GB RAM haben, aber keine Ahnung davon, wie alte Rompler eigentlich funktionieren.
 
Lothar Lammfromm schrieb:
Leider nein. Alles Fachzeitschriften. Vielleicht erinnert sich jemand noch an einen alten Keyboardsartikel, wo eine Klage gegen "Nice Bytes" beschrieben wurde. Nice Bytes kopierten ganz frech die die Sounds anderer Hersteller und verkauften die unter dem eigenen Label, mit teils umbenannten Soundnamen, für Schleuderpreise. Der Richter fand das völlig okay so. Das führte im Ergebnis zum Tod mehrerer Firmen, die sich auf die Erstellung und das Vertreiben von Synthesizersounds spezialisiert haben.

Immerhin: Das geht heute nicht mehr. Aber mit das Absampeln eines Musikinstruments: Das ist urheberrechtlcih prinzipiell möglich, inklusive dem Verkauf dieser Samples. Die Tücke liegt hier im Detail (hier: u.a. der Versuch, ein Produkt vollständig zu imitieren), dazu treten im konkreten Fall erhebliche wettbewerbsrechtliche Problematiken.

Was hat sich denn geändert im Urheberrecht. Wenn ich mich erinnere, so fehlt einem Einzelsample oder einem Synth-Sound die Werkhöhe und ob es jemals in diesem Kontext zu einem Urteil kam, wo zusätzlich der Charkter einer Datensammlung/Datenbank eine Rolle gespielt hätte, ist mir nicht bekannt.

Es ist anderes Terrain, wenn es um Nutzung von Namens- oder Geschmacksmuster oder etwas anderes im Bereich des Wettbewerbsrechts geht. Man denke nur an die albernen Abmahnereien im Kontext von irgendwelchen Intel Chipsatz-Nahmen.

Das Samplen von Sounds, Loops oder sonstigen Fragmenten aus Songs ist wohl geregelt und braucht anscheinend ein Lizensabkommen.

In welcher Richtung gehen also die Fachartikel?
 
presets samplen - was soll denn daran unrechtens sein?
wenn ich sound xy (e-piano) aus instrument "hau mich blau"(dx7) benutze um damit sounds(Musik) zu machen die ich an irgendwelche Hörer verkaufen will - brauch ich dafür auch keine extra Genehmigung von irgendwem ;-)
- wo soll da jetzt der unterschied sein? :kaffee:

die einzelnen samples im rom sind aber nach wie vor aufnahmen an denen irgendwer die rechte hat ;-)
auch wenn ein einzelner sound im urheberrechtlichen sinn nicht schützenswert ist
- eine einzelne aufnahme (eines sounds) ist es - und genau das liegt im rom :mrgreen:

also rom auslesen und weiterverkaufen böse - presets oder sonstige sounds samplen und verkaufen alles erlaubt bei Musikinstrumenten - Namensnennung is halt immer so ne ™ Geschichte :floet:
wär ja auch noch schöner - sonst hätte man ein instrument gekauft an dem man keine nutzungsrechte hätte :invader2: :lol:
das fehlt noch - ne absurde gebühr auf Instrumente - man könnte ja happy birthday drauf spielen ;-)
 
Naja,also wenn ich einen Synth habe und mit dem einen Titel produziere und damit Geld verdiene ist das doch was ganz anderes, als wenn ich die ganzen Presets absample für ein Software Sampler und die dann noch mit Herstellernamen und deren Cover Fotos verkaufe im großen Stil!?

Da fällt mir doch ein, es gibt doch ein Projekt für den Roland MT32, als Software Emulation!

http://de.wikipedia.org/wiki/Roland_MT-32#Emulation

Da schaltete sich Roland doch auch ein, ok hier wurde ja auch das ROM wohl komplett ausgelesen,aber unterm Strich war das ja auch sogar ein nicht komerzielles Fanprojekt!^^

Gruß,Matze
 
huh? wie gesagt - wo soll denn da der verdammte unterschied sein?
ein instrument wird dazu benutzt töne zu erzeugen die aufgenommen und verkauft werden ;-)
ob die sounds jetzt für Musiker oder für musikkonsumenten gedacht sind ist total egal :idea:
ohne Bildchen und Namensnennung muss das legal sein - ansonsten ist man irgendwie vom instrumentenhersteller beschissen worden :mrgreen: :kaffee:
 
Sollte es nicht Problem von Roland sein? Wenn sie ein Problem damit hätten, hätten sie diese Angebote wahrscheinlich schon unterbunden. Wenn ein Produzent solche Klänge verwendet, wird Roland ihn wohl kaum fragen, ob er Rompler von Roland oder irgendwelche Sample-Libaries verwendet hat. Geschweige denn, wer soll das raushören? Es gibt außerdem nicht wenige Nutzer von Samplern, die Rompler absampeln und daraus spielbare Patches bauen. Hier übernimmt die Arbeit halt jemand anders.
 
Und worauf basieren die Werks-Presets? Auf Samples. Das sind Audioaufnahmen und damit urheberrechtlich geschützt. Jeder weiß das und gerade Roland ist bekannt dafür, so jemandem auf die langen Fingerchen zu klopfen. Falls du ein ungläubiger Thomas bist, dann frag doch Roland selber. Fröhliches Erwachen :)
 
joly schrieb:
Und worauf basieren die Werks-Presets? Auf Samples. Das sind Audioaufnahmen und damit urheberrechtlich geschützt. Jeder weiß das und gerade Roland ist bekannt dafür, so jemandem auf die langen Fingerchen zu klopfen. Falls du ein ungläubiger Thomas bist, dann frag doch Roland selber. Fröhliches Erwachen :)

so lange man da keine einzelnen samples und keymap und gedöhns ausliest und so sondern einfach nur mit dem ding das machst wofür es gedachte ist - irgendwen ton ausspucken - ist das überhaupt nicht fragwürdig :mrgreen:
aber ich will dich nicht in deinem vorauseilendem gehorsam stören :twisted:

roland sounds darf man nicht mehr aufnehmen und verkaufen :lol:
wer würde so ein instrument kaufen? :kaffee:
 
Dann könnte doch auch jeder teure SampleCDs einlesen, sagen er hatte sie abgesampelt und wieder für weniger Geld einfach verkaufen!? Das wäre ja nach eurer Sicht das gleiche!?

Ich habe einige Sample CDs, da steht drauf das diese nur zum "Musikmachen" benutzt werden dürfen und nicht neu verkauft werden dürfen in einer anderen Form etc!

Grüße
 
das sind samples libs mit ner eula (Endbenutzer-Lizenzvertrag) ;-)
synths und rompler haben so was nicht soweit mir bekannt :kaffee:

software hat das oft - ist mir unangenehm in ner u-he eula begegnet
da war auch dieser fall untersagt
 
Keine Ahnung, selbst bei meinen alten Sonic Images CDs von Christopher Franke steht das drauf :)
 
Hey!

Also wenn ich jetzt bei dem Ebay Shop schaue, scheint alles was von Roland zuvor da war verschwunden zu sein!
War wohl doch nicht ok oder wie und die haben dem das verboten?

Gruß,Matze
 
Interessant ist der Text bei z.B. Casio VZ-10M HD | Virtual Sound Module for Apple Logic EXS24 | NI Kontakt

Hinweise
Casio ist ein eingetragenes Warenzeichen der Firma Casio Computer Co Corporation. Für die Collage benutzten Teile des Bildmaterials in diesem Angebot sind und bleiben Eigentum der Firma Casio Computer Co Corporation und dienen ausschließlich zur Illustrationszwecken und Verdeutlichung des Inhalts. Die Produkt-Benennung greift Teileweise auf die ursprüngliche Namensgebung der Firma Casio Computer Co Corporation zu, es steht jedoch nicht im wettbewerblichem Zusammenhang mit dem zugrundeliegendem Hardware-Produkt. Es offeriert lediglich die Quelle von enthaltenem Klangmaterial.

In diesem Produkt enthaltener Soundmaterial wurde mittels "Sampling"- Verfahrens erzeugt. Mit diesem wurden die Klagproben von zugrundeliegendem Hardware-Produkt per A/D Wandlung entnommen und digitalisiert. Es wurde keineswegs versucht, die in ROM befindlichen Code, Wellenformen und deren Eigenschafften zu kopieren oder zu restaurieren. Vielmehr wurden diese Klangproben im Produktionsprozess überarbeitet und in Form der spielbaren Presets für die Software-Sampler zugänglich gemacht. Bei diesem Angebot handelt es sich um ein Eigenständiges, auf der zugrundeliegender Hardware basierendem Softwareprodukt. Die Hardware wurde dabei ausschließlich zur Entnahme von Klangproben eingesetzt, etwas strukturierter als sie bei der angedachter Nutzung (Spielen und Musikproduktion) stattfindet. Eine geistig-schöpferische Leistung ist mit der Auswahl der Klangproben, dessen Bearbeitung und Anordnung sowie Programmierung der Parameter für die Software-Sampler gegeben. Auch diese steht in keinem Zusammenhang mit Produkten der Firma Casio Computer Co Corporation. Die Nutzung dieses Produkts unterliegt der Xtreme Samples Lizenzbedingungen.
 
MDS schrieb:
Hey!

Also wenn ich jetzt bei dem Ebay Shop schaue, scheint alles was von Roland zuvor da war verschwunden zu sein!
War wohl doch nicht ok oder wie und die haben dem das verboten?

Gruß,Matze

Hab ich doch gesagt. Der war lediglich unter dem Radar. Jetzt nicht mehr.
 


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