Das Leistungsschutzrecht wurde durchgewunken

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Guest
Das war zu erwarten. Wer sich bislang noch nicht damit befasst hat, möge seine Suchkrake befragen. Um die ging's ursprünglich. Aus "Lex Google" wurde jedoch "Lex Blogger/Forenposter". Sobald das Gesetz zum Leistungsschutzrecht rechtskräftig ist, kann es u.U. teuer werden, allzulange Zitate von Zeitungswebseiten in Foren oder Blogs zu posten.

Kurze "Snippets" bleiben zwar erlaubt, aber die Definition, was "kurz", bzw. "wenige Wörten" konkret bedeutet, bliebt man dem Deutsch.net schuldig. Also wie gehabt, ein schwammig formuliertes Gesetz, um ein Höchstmaß an Rechtsunsicherheit zu gewährleisten und der Abmahnindustrie ein weiteres Tor zu öffnen.

Links zu aktueller Berichterstattung erspare ich mir aus naheliegenden Gründen.
 
erstens muss es noch durch den bundesrat.
und zweitens ist es ja immerhin schon erheblich entschärft worden. vorher ging es ja gerade auch um snippets.
und drittens war die übernahme schutzfähiger werkteile auf die eigene webseite auch schon vorher verboten. es sei denn z.b. zu zitatzwecken.

es ist also eher eine lex google news.
 
In den Nachrichten wurde heute gesagt, die SPD wolle das Gesetz im Bundesrat kippen.
 
Ein erster Kollateralschädling ist zu vermelden:

http://www.nfhdata.de/

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund des am 1. März 2013 [in Kraft getretenen] verabschiedeten Leistungsschutzrecht für Presseverleger müssen wir den Betrieb des Nachrichtendienst für Historiker nach 17 Jahren vorerst einstellen.

:supi:
 
Wahrscheinlich hält man das Thema für den Wahlkampf als zu kompliziert. Oder man will den Piraten kein Thema zuschanzen, womit sie wieder in den Medien wären. Schade, schade...
 


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