Eurorack Gefahrgut für die Luftsicherheit?

Mindflanger

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Moin,

ich habe grad von der DHL ein Paket wiederbekommen, das jetzt eigentlich in Malta sein sollte.

Begründung: Verdacht auf Gefahrgut in meiner Sendung.

Drin ist ein Eowave Orage und ein ARC Noise Rainbow. Was davon könnte die geritten haben das als Gefahrgut einzuschätzen, werden Eurorackmodule nicht täglich um die ganze Welt geflogen?
 
Innerhalb der EU kann einem das passieren, da man keinen Inhalt in den Zoll-Begleitpapieren des Paket deklarieren muss. LIeferschein in Klarsichtumschlag außen drauf, und dort reinschreiben "Spare Part for Musical Instrument".
 
Mittlerweile hat sich auch aufgeklärt, warum ich das Paket zurück bekommen habe.

Ich habe es in einem Karton von meiner Partnerin verschickt, ganz naiv habe ich den Douglas Karton genommen, war stabil.

Das komische Zeichen auf dem Karton war kein Designobjekt sondern das Gefahrgutzeichen. Obwohl da 2 Lagen Klebeband drüber waren, waren die Ecken noch zu sehen.

Hätten mir die DHL auch gleich die Info durchreichen können, wenigstens bevor ich das selbe Paket heute nochmal losgeschickt habe :picard:
 
jetzt stehst du sicher unter Beobachtung beim Verfassungsschutz
Eher auf der Liste von dummen Kunden.

Aber mal im Ernst, ohne zu googeln, wer kennt das Gefahrgutkennzeichen?


Ich habe diesmal in einer Klarsichthülle eine Info mit Paketinhalt und meine Telefonnr. getan, evtl. klebt das jetzt über dem Zeichen, oder ein paar Lagen mehr Klebeband tun ihren Zweck, ich bin gespannt.
 
Oh Gott. Das schlägt ja alles was ich bisher von Versand-Schoten gehört habe. Danke für den "Abschlussbericht". 👍
 
FREISTELLUNG in BEGRENZTEN MENGEN (LQ)
Kennzeichnungsbeispiele
Zusammengesetzte Verpackung
Tray
Erlaubte Zusatzkennzeichnung mit Gefahrzettel
Versandstücke
, die wie zuvor beschrieben nach den Bestimmungen des Kapitels
3.4 ADR für Begrenzte Mengen verpackt und gekennzeichnet sind,
dürfen zusätz
-
lich mit
Gefahrzettel
und Kennzeichnungen gem. Kapitel 5.2
(ADR/RID) entspre
-
chend den Vorschriften versehen sein, wenn die
Versandstücke
nach den Techni
-
schen Anweisungen für die Zivilluftfahrt (ICAO)
hergestellt wurden.
Abweichendes „LQ-Kennzeichen“ in der Zivilluftfahrt:


Seite
7
von
10
Stand:
07.03.2015
FREISTELLUNG in BEGRENZTEN MENGEN (LQ)
EINZUHALTENDE WEITERE VORSCHRIFTEN

Mitteilungspflicht
des Absenders/Auftraggebers
über die Bruttogesamt
-
masse
der Ladung / der Sendung gegenüber dem Beförderer,

Kennzeichnung
von
UMVERPACKUNGEN
(sofern diese Verwendung fin
-
den)
gemäß Abschnitt 5.1.2 ADR,

Zusammenladeverbote
mit Explosivstoffen der Klasse 1,

Kennzeichnungspflicht von Beförderungseinheiten
(Kfz mit oder ohne
Anhänger) mit einer Gesamtladung (an LQ-Versandstücken) von
mehr als 8
Tonnen brutto
mit dem vorseitig beschriebenen neuen LQ-Kennzeichen in
der Größe von mindestens 250 x 250 mm Seitenlänge. (Diese Kennzeich
-
nung entfällt auf Beförderungseinheiten mit nicht freigestellten Gefahrgütern,
die mit orangefarbenen Warntafeln gekennzeichnet sind.),

Unterweisungspflicht
betreffend das tätige Personal gemäß. Kapitel 1.3
ADR, durch den für das Unternehmen beim BmVIT gemeldeten Gefahrgut
-
beauftragten nach §11 GGBG (falls nicht vorhanden, durch behördlich aner
-
kanntes Lehrpersonal gem. GGBG und GGBV),

Allgemeine
Verladevorschriften
(Ladungssicherung)
gemäß Teil 7 ADR.


Seite
8
von
10
Stand:
07.03.2015
FREISTELLUNG in BEGRENZTEN MENGEN (LQ)
ALLE ÜBRIGEN VORSCHRIFTEN GELTEN NICHT!
Sofern die vorgenannten Bestimmungen strikt eingehalten sind, entfallen alle übri
-
gen Vorschriften des ADR oder RID, wie insbesondere

die Mitführverpflichtung von ADR-Beförderungspapieren und Schriftlichen
Weisungen,

„Punkteberechnung“ im Hinblick auf die Freistellungsart „Freigrenzen“ nach
1.1.3.6 ADR,

ADR-Lenkerausbildung,

ADR-Fahrzeugausrüstung

ADR-Fahrzeugkennzeichnung bis 8 Tonnen Lademenge von LQ-Versand
-
stücken

Benennung und Meldung eines Gefahrgutbeauftragten gemäß §11 GGBG,

Zusatzkennzeichnung „umweltgefährdend“ (Toter Fisch/Baum)

Freigestellte Mengen (E) gem. 3.5 ADR
ACHTUNG!
Die Freistellung in BEGRENZTEN MENGEN ist nicht anwendbar
bzw. ist verboten

bei Stoffeinträgen mit
Menge „0“
in Spalte 7a Tabelle 3.2 ADR 2013,

bei
Überschreitung der stoffbezogenen Höchstmenge
je Innenverpa
-
ckung in Spalte 7a Tabelle 3.2 ADR,

wenn die
Verpackungsvorschriften
für eine ZUSAMMENGESETZTE
VERPACKUNGEN bis höchstens
30 kg
brutto oder für einen TRAY ́s bis
höchstens
20 kg
brutto
nicht eingehalten
sind.

wenn
Gefahrzettel
(nach Muster 5.2 ADR)
anstelle der
für BEGRENZTE
MENGEN
vorgeschriebenen Kennzeichen
(3.4 ADR) außen am Versand
-
stück angebracht sind,

für explosive Stoffe und Gegenstände der ADR-Klasse 1 (ausgenommen
bestimmte Gegenstände der Verträglichkeitsgruppe 1.4S) und für radioakti
-
ve Stoffe der ADR-Klasse 7 generell

es ist also eigentlich ganz einfach.
 
Seit wann verkauft Douglas Nuklearzünder ?

Naja, das Parfümzeugs umfasst ja großenteils alkoholische Lösungen diverser Duftstoffe, ist leicht- bis hochentzündlich und damit schon ein Gefahrstoff.

... von der olfaktorischen Belästigung bei übertriebener Dosierung mal ganz abgesehen :D.

Anekdote: Als meine damalige Freundin vor ca. 30 Jahren einen Douglas-Geschenkgutschein einlösen ging, hab ich den Laden verlassen und trotz Regens draußen gewartet, weil ich den Parfümgestank unerträglich fand ;-).
 
Ich nutze öfter mal gebrauchte Kartons, in denen vorher Spraydosen u. ä. drin waren und entferne diese Aufkleber immer komplett.
Außerdem achte ich sorgfälrig darauf, das sich keine Barcodes mehr auf dem Karton befinden.
Mir wurde mal ein Päckchen total fehlgeleitet und der falsche Empfänger hat es mir dann freundlicherweise wieder zurückgeschickt.
 
da hat jemand seinen job nicht richtig gemacht. ich habe bei meine iata ausbildung gelernt das nur richtig aufgebrachte Aufkleber als gefahrgut gelten und so wie das überklabt ist. darf es nicht mehr als Gefahrgut durchgehen. Aber man ist da wohl auf das wohlwollen der Bearbeiter angewiesen... schade
 
da hat jemand seinen job nicht richtig gemacht. ich habe bei meine iata ausbildung gelernt das nur richtig aufgebrachte Aufkleber als gefahrgut gelten und so wie das überklabt ist. darf es nicht mehr als Gefahrgut durchgehen. Aber man ist da wohl auf das wohlwollen der Bearbeiter angewiesen... schade
Ich habe denen mal eben geantwortet:

Ich widerspreche!

Nur richtig aufgebrachte und ganzheitlich sichtbare Gefahrgutkennzeichnungen weisen auf Gefahrgut hin.

Dieses Zeichen wurde mit 2 Streifen Paketklebeband direkt überklebt, zudem klebt direkt über dem Zeichen das Adresslabel. Zudem steht in der Mitte des Zeichens "kein Gefahrgut enthalten"!

Ich möchte sie bitten Ihren Fehler einzugestehen und mir als treuen Kunden das Geld zu überweisen.

Mfg


Eigentlich könnte es sich auch um die kubistische Darstellung des Nikolaushauses handeln.
 
da hat jemand seinen job nicht richtig gemacht. ich habe bei meine iata ausbildung gelernt das nur richtig aufgebrachte Aufkleber als gefahrgut gelten und so wie das überklabt ist. darf es nicht mehr als Gefahrgut durchgehen. Aber man ist da wohl auf das wohlwollen der Bearbeiter angewiesen... schade
Naja, besser einmal Gefahrgut zuviel aussortiert als so ein in Flammen abstürzendes Flugzeug mit Flüchtlingen und Babys (oder Flüchtlingsbabys..) drin, oder?
 
Naja, besser einmal Gefahrgut zuviel aussortiert als so ein in Flammen abstürzendes Flugzeug mit Flüchtlingen und Babys (oder Flüchtlingsbabys..) drin, oder?
ja sicher. Aber warum muss ich dann die 14 Euro auf meine Kappe nehmen und der Weltkonzern DHL saniert sich auf kosten von kleinen Kunden. Geht mir ja jetzt nur um die 14 Euro und ist ja kein Gefahrgut drin. Können mir auch anteilig das Geld in Relation zu Km auszahlen, ist ja wohl nur bis nach FFM gekommen, das sind pi mal Daumen nicht mal n 1/4 Weg nach Malta, also zurück dann mal großzügig die Hälfte, also bei 7 Euro treffen wir uns in der Mitte, da gehe ich mit.
 
Zuletzt bearbeitet:
ja sicher. Aber warum muss ich dann die 14 Euro auf meine Kappe nehmen und der Weltkonzern DHL saniert sich auf kosten von kleinen Kunden. Geht mir ja jetzt nur um die 14 Euro.
Der Weltkonzern DHL hat doch für die 14€ dein Paket angenommen, geprüft und ofensichtlich ja auch an dich zurückgeliefert. Zugegebenermassen ein bisschen sehr pingelig, aber sie haben damit das getan was vertraglich vereinbart war, oder? Ich habs natürlich nicht geprüft, aber ich würde meinen Hintern drauf verwetten, dass irgendwo in den AGBs steht, dass beim leisestem Zweifel eine Beförderung abgelehnt werden kann - und woher soll Lisa Künstliche Intelligenz wissen, dass du nicht nur das Paket aufgemacht und den ursprünglichen Inhalt belassen und das ganze nur umettikettiert hast um das nach Gottweisswohin per Luftfraccht zu schicken? Aufmachen zur Prüfung dürfen die das ja nicht, also einfach zurück damit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Weltkonzern DHL hat doch für die 14€ dein Paket angenommen, geprüft und ofensichtlich ja auch an dich zurückgeliefert. Zugegebenermassen ein bisschen sehr pingelig, aber sie haben damit das getan was vertraglich vereinbart war, oder?
Wenn das alles so rechtens ist, dann ja, aber schaue auf den Beitrag vom User @citric acid. Das Paket sollte nach Malta, kein Gefahrgut drin, nicht als Gefahrgut gelabelt, Paket ist nicht in Malta, also ich gehe an den 14 Euro nicht pleite, aber ich möchte da schon dann eine ordentliche Begründung von der DHL und warum ich das zahlen soll, wenn Kollege CA recht hat.
 
Wenn das alles so rechtens ist, dann ja, aber schaue auf den Beitrag vom User @citric acid. Das Paket sollte nach Malta, kein Gefahrgut drin, nicht als Gefahrgut gelabelt, Paket ist nicht in Malta, also ich gehe an den 14 Euro nicht pleite, aber ich möchte da schon dann eine ordentliche Begründung von der DHL und warum ich das zahlen soll, wenn Kollege CA recht hat.
Du hast ja nicht 14€ abgelatzt damit das Ding nach Malta kommt, sondern auch dafür dass dabei alle Bestimmungen eingehalten werden, und da ist immer ein kleines bisschen Ermessensspielraum drin. Vor 9/11 hätte man das garantiert einfach so durchgewunken, heute mag das anders aussehen. Der Fehler wird sein, dass du das aus DHL Sicht nicht unmissverständlich genug "entlabelt" hast.
 
Du hast ja nicht 14€ abgelatzt damit das Ding nach Malta kommt, sondern auch dafür dass dabei alle Bestimmungen eingehalten werden, und da ist immer ein kleines bisschen Ermessensspielraum drin. Vor 9/11 hätte man das garantiert einfach so durchgewunken, heute mag das anders aussehen. Der Fehler wird sein, dass du das aus DHL Sicht nicht unmissverständlich genug "entlabelt" hast.
ja genau das ist wohl deren Sicht , nach deiner Ansicht muss ich das wohl jetzt so klaglos hinnehmen?!
 
So sehr ich hoffe, dass du die Kohle zurückbekommst, DHL konnte meiner Ansicht nach gar nicht anders handeln - sie haben sowohl das Recht als auch die Pflicht bei einer unklaren Gefahrenlage den Weitertransport zu unterbinden.

Die unklare Lage ist gegeben, einerseits ist das LQ (limited quantity - bezeichnet Gefahrengüter, die in begrenzter Menge innerhalb einer Verpackungseinheit dennoch verschicht werden dürfen) Signet schon noch erkennbar, andererseits ist für DHL (oder wer auch immer das Ausfuhrhandling gemacht hat) nicht sicher erkennbar, was jetzt genau gilt (Analogie: Blinkt links, blinkt rechts, wohin biegt er jetzt wirklich ab?).

Dein Fall ist sogar super doof gelaufen, weil das LQ Signet sagt, dass man Gefahrengüter in begrenzter Menge verschicken darf. Die werden sich also gefragt haben, da ist dieses Signet und dann keine Gefahrengutdeklaration, das ist widersprüchlich. Hat der Versender gedacht, er müsse wegen LQ keine Gefahrengutdeklaration abgeben? Und falls ja, wie können wir herausfinden, um welches Gefahrengut es sich handelt, damit wir wissen, bis zu welcher Menge die Ausfuhr durchgeführt werden könnte? Aus Sicht DHL war die Situation unklar und letztlich kann DHL den Versender nicht aus der Pflicht der richtigen Deklaration nehmen, alleine schon aus rechtlichen Gründen nicht.

DHL hat diesbezgl. richtig gehandelt, du hast die falsche Kiste erwischt, das war einfach maximales Pech.
 
ja genau das ist wohl deren Sicht , nach deiner Ansicht muss ich das wohl jetzt so klaglos hinnehmen?!
Du musst nur sterben. Da ich allerdings altruistischer weise um dein Seelenheil besorgt bin möchte ich Dir dazu raten das einfach so zu akzeptieren, bei dem schönen Wetter rauszugehen und ein Bier zu trinken. Optimalerweise nur dann auf dem Spielplatz wenn keine Kinder mehr da sind. Da könntest Du dann beim Biertrinken noch Schaukeln. DHL von irgendwas zu überzeugen oder um Kulanz zu bitten, dazu ist unser Leben zu schade. Das ist meine Ansicht und die ist - behaupte ich mal - pragmatisch und lebensverlängernd in diesem Fall. Es sei denn du fällst besoffen von der Schaukel.
 


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