Filmsample benutzen, Erfahrung, wo nachfragen?

Caine

.....
Hallo,

ich möchte gerne einen sample von dem film "The Prophecy" benutzen http://www.amazon.com/gp/product/6305268819
wüsste aber nicht wo man nachfragen müsste (interessenhalber) um nach genehmigung zu fragen. würde schon gerne wissen wie das abläuft und
wieviel sowas eigentlich kostet.

(abgesehen von eigene erstellte samples keine filme etc.) würde gerne einige samples nehmen aber das verunsichert mich immer mit den ganzen studios usw. lizenzen......

hobbymusiker veröffentlichen zig songs mit samples, aber das risiko will ich lieber nicht eingehen, klar lohnt es sich nicht nen hobbymusiker ohne dicke kohle anzuzeigen denke ich, aber muss ja nicht sein.

Danke!
 
Würde heute auch keinerlei Versuche mehr machen. Lieber lassen. Es gibt so viel Abmahnwesen, die können dich damit killen.
 
hmmm

ist das n neuerer Film? dann erst recht schlecht ja.... und dialog oder Musik?

ist die Lage hier eigtl. so anders als in den Staaten?

also ich arbeite ja mittlerweile (wieder) mit fast 90% samples von vinyl von musik die meist 40-50 Jahre alt ist. Muss ich mir da eigtl. auch so einen Kopf machen (zwecks release natürlich nur) ?

Ich versteh das immer nicht, ich glaube nicht das solche Größen im sample-biz wie Madlib oder sein Label da wirklich lizenzen zahlen... die werden da so oder so keine millionen aus dem Geschäfft mit dem Musik verkauf schöpfen, das sie diese ganzen Lizenezen garnicht bezahlen könnten...

argh das Thema regt mich jedes mal auf :sad: man macht schließlich was neues daraus!
 
Geräusche sind in D nicht so gut geschützt, Dialoge schon. Musik ist auch eher problematisch.
Das Recht wird unterschiedlich bewertet je nach Land. Fragen müsste man die Herstellerfirma™, also Paramount, Universal und Konsorten. Die sind bestimmt total aufgeschlossen.

Kann man sich so vorstellen
 
Einer der Vorteile wenn man in einem (major?) Verlag ist - der kümmert sich um sowas wenn es lohnt.

Gruß Zolo ;-)
 
Warn a Brother


es müsste sowas wie ein Steuerparadies geben nur für Labels, das sie dort ihren Sitz haben und in dem Land keine Befürchtungen vor sample-musik bezogenen Copyright Anklagen haben müssten... :)
 
Vielleicht auch schonmal,wenn es sich nicht lohnt. Anwälte brauchen ein Zuhause™.
Es gibt nur eine Möglichkeit: Nach China gehen, da kümmert das keinen. Oder in ein islamisches Land, da ist Musik generell verboten, da macht das auch nix mehr aus. Ansonsten: Lieber alles selbst kochen.
 
ja aber die meisten wirklich wichtigen Figurenin der sample-based Music sind nicht bei Major labels und das IST verdammt gut so... sonst wären deren Outputs auch nicht mehr das was sie sind...

also Major Labels sind auch nicht die Lösung

aber diese Diskussion führt eh zu nix und is auch OT
 
Das Leistungsschutzrecht gilt 25 Jahre nach Veröffentlichung, das Urheberrecht 70 Jahre nach Tod des Autors/Komponisten/Texters.
(Leistungsschutzrecht betrifft die Produktion, also die Sounds. Von Platten die älter als 25 Jahre sind darfst du also Samplen - solange die Komposition nicht betroffen ist, d.h Melodiefragmente iss nich. Eben so wenig Dialogstücke aus alten Filme, da hält im Zweifel der Drehbuchautor ein Urheberrecht drauf. )
 
Wie schon gesagt: Man fragt an und dann wird etwas ausgehandelt. Oder man macht es knallhart und rechnet über GEMA und VG Wort und so weiter ab. Das ist dann die "feindliche Übernahme". Das wäre die "Lösung" dazu. Sich melden und checken.
 
naja ist halt nen 10 sekuden voicesample aus dem film, in einem musikstück von mir würde mit effekten (reverb, eq und chorus damit es auch zur atmosphäre passt). aber wenn die dann für son schnipsel von nem hobbymusiker gleich 5000 euro oder mehr wollen naja dann reicht das oder gar 20 euro oder mehr :D, ich würd ja nur 50 cent zahlen um das zu nutzen haha.

also müssten alle hobbymusiker auf youtube strenggenommen dafür zahlen und könnten auch ohne absprache dafür belangt werden?

naja ok, ich meine dann versuch ich mal selber was reinzusprechen und meine stimme versuchen zu verfälschen damit es erträglich klingt ;-), schade habe nicht diese dialekte der samples alle drauf :).
 
WIE willst du es denn veröffentlichen? also wenns übern Label zb auf CD/VINYL oder auch kostenpflichtiger mp3 dL geht, dann ist das schon heikel und dann sollte man es evtl. ernst nehmen

aber andonsten würd ich mich da nicht verrückt machen.... die schauen auch das sie Leute / Labels greifen bei denen was zu holen ist sprich das ganze einigermaßen erfolgreich ist.

bei Gentlemans Radio Song "jah love is superior" zb ist das wirklch ein richtiger loop von einer afro-soul LP und bei sonem Erolg wird das sicher vom Label geklärt worden sein...

aber mein Gott, es gibt da ne recht bekannte Hardcore Ragga-jungle band aus Frankreich die haben sogar nen song mit richtig Langen unveränderten Stücken aus einer Mozart Symphonie.... und da is sicher nix geklärt.


ich für meinen Teil werd mich da in meinem Stadium nicht verrückt machen..... und gerade Film Dialoge sind doch echt zu Haufe in Intros zu finden
 
Ich hatte erst vor Kurzem mal wegen ein paar gesprochenen Wörtern und Geräuschen bei 2 Verleihfirmen angefragt. Wären auch nur ein paar Sekunden gewesen. Abgesehen davon, dass meine zweite Anfrage nach 3 Wochen noch immer unbeantwortet ist und es auch bei der anderen Anfrage ein ewiges Hin-und-her war hab ich es inzwischen aufgegeben. Kostenpunkt wären im ersten Fall ca. $250 pro Sekunde gewesen, dazu noch ein paar undurchsichtige Bearbeitungsgebühren. Es handelte sich dabei um eine der größten Firmen. Keine Ahnung ob das bei den Kleinen anders ist. Frage mich jedenfalls noch immer wie das in gewissen Stilrichtungen gehandhabt wird, denn dass die Labels so viel Kohle für ein paar Samples spendieren kann ich mir nun beim besten Willen nicht vorstellen.
 
Fetz schrieb:
Das Leistungsschutzrecht gilt 25 Jahre nach Veröffentlichung, das Urheberrecht 70 Jahre nach Tod des Autors/Komponisten/Texters.
das leistungsschutzrecht des tonträgerherstellers erlischt erst 50 jahre nach erscheinen des tonträgers, ebenso das des filmherstellers - das besteht bis 50 jahre nach erscheinen des films.

bezüglich sampling hat der bundesgerichtshof die tür mit dem urteil "metall auf metall" (kläger: kraftwerk, gegner: bekannter frankfurter produzent)die tür ein ganz klein wenig aufgestoßen. samplen darf man danach von einem tonträger wenn:

- das eigene werk eine so starke individualität hat, dass das sample dahinter "verblasst"
- man selbst die tonaufnahme nicht so machen könnte

ähnliches gilt für das urheberrecht an der komposition.

in der praxis: so samplen, dass es möglichst niemand wiedererkennt, sonst kann schon der streit selbst teuer werden. im amateur-bereich lohnt keine anfrage, das lässt man da besser gleich. da stehen schon die kosten für die bearbeitung in keinem verhältnis zum wert der lizenz.
 
Du must nicht bei einem Major sein um im Verlag eines Majors zu sein. Ich kenne einige Techno Leuts die in einem solchen sind obwohl sie sonst mit Majors nichts zu tun haben.

Ein Freund von mir hat ein Ragga Vinyl Label. Die klauen auch viel und lassen deswegen in Jamaika pressen und vertreiben. :nihao:
 
ja ragga jungle ist ja quasi nur die drums und bässe neu, der rest sind hoch gepitche reggae dub platten... also geht sowas schon mit label/pressung in einem weniger bürokratischen Land !? (mir fehlt grad die bessere Beschreibung)
interessant


auch das mit - "Tonaufnahme nicht so machen" klingt ja sehr interessant... das lässt aber viel definitionen zu :)
 
kurze frage noch, angenommen ich sample eine melodie aus einem film, verwende das midifile und lade den song von mir dann auf youtube etc. aber kostenlos angeboten ohne damit geld zu verdienen. ist das dann ebenfalls nicht erlaubt oder dann wurscht? :)
 
Es ist völlig egal, ob du damit Geld verdienst oder nicht.
Und das Urheberrecht gilt auch für die Komposition. (Genau genommen genießen Kompositionen sogar ein weiter reichendes Monopolrecht als das für die "Aufführung" gewährte. )
 
fab schrieb:
bezüglich sampling hat der bundesgerichtshof die tür mit dem urteil "metall auf metall" (kläger: kraftwerk, gegner: bekannter frankfurter produzent)die tür ein ganz klein wenig aufgestoßen. samplen darf man danach von einem tonträger wenn:

- das eigene werk eine so starke individualität hat, dass das sample dahinter "verblasst"
- man selbst die tonaufnahme nicht so machen könnte

Wobei ich in der Praxis hierfür kaum einen Anwendungsfall sehe: Wenn grundsätzlich die Voraussetzungen für eine freie Benutzung vorliegen sollten, das Sample also deutlich im Hintergrund ist und nicht songprägend, dann dürfte es mit den heutigen technischen Möglichkeiten auch problemlos möglich sein, die Aufnahme selbst zu machen und das Sample zu ersetzen. Oder anders gesagt: Wenn ein Sample so prägnant ist, dass es selbst bei einer hintergründigen Rolle im Songkontext nicht adäquat mit einem ähnlich klingenden Sound ersetzbar ist, dann dürfte das neue Werk selbst wohl kaum eine ausreichend starke Individualität haben.
 
Du kannst höchstens noch bei dem "Intelligenzbolzen" Bushido nachfragen, der weiß wie das geht mit dem "verwenden", hat an die 30 Frauen im Monat und "isguterjunge". :gay: :shock: :gay:
 
weiß ja nicht wieviel er zahlen muss aber an dem geld was er mit verdient hat sinds doch nur peanuts, naja wieder was für die Bild leser :D!
 
63.000,- muss er zunächst als ideele Entschädigung zahlen. Dabei wird es aber nicht bleiben, er muss jetzt auch noch darlegen, wieviel Alben mit den Samples verkauft wurden, und von dem Kuchen wird sich die beklaute Band auch noch ordentlich was abschneiden. Das wird schon richtig schmerzhaft werden!
 
Wenn Du Dein Stück tatsächlich mit kommerziellem Interesse veröffentlichen willst, dann muss Dein Musikverlag beim Filmverlag anfragen. Wenn Du bei keinem Musikverlag bist, müsstest Du es selber machen, aber Du müsstest Dich extrem gut in diesen Dingen auskennen. Wenn Du dich in diesen Dingen auskennen würdest, dann würdest Du hier nicht fragen...

Als Hobby-Mensch sample es für Dein Vergnügen (das ist legal), aber hüte Dich davor es bei Myspace oder Youtube einzustellen, oder live bei einem Auftritt zu spielen (das wäre alles illegal).
 
es gibt ja einige bekannte fälle wo es zu klagen wegen geklauten samples gekommen ist. soweit ich weiss, waren das aber immer melodiefolgen die verwendet wurden. gibt es auch beispiele bei denen wegen der verwendung eines film samples (geräusch oder dialog) geklagt wurde?
 
modulator schrieb:
es gibt ja einige bekannte fälle wo es zu klagen wegen geklauten samples gekommen ist. soweit ich weiss, waren das aber immer melodiefolgen die verwendet wurden. gibt es auch beispiele bei denen wegen der verwendung eines film samples (geräusch oder dialog) geklagt wurde?
Ich kenne jetzt keine, aber ich schaetze einfach, dass die ersten Urteil wegen Sampleverwendung, die auf dem Melodiefolgen-Aspekt beruhten, dermaßen abschreckend waren, dass alles was danach mit Samples veröffentlicht wurde gecleart war.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass DePhazz's Mambo Craze, oder Relax Yourself von Karma nicht gecleart wären (letzteres übrigens mein Lieblings-Sample in Musik überhaupt. Sean Connery ganz cool: "Take off you clothes and relax yourself").
 


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