GEMA Freistellung und Remixer

darsho

darsho

Sö Sünteßeisör !
Grübel gerade an einem GEMA Freistellungsauftrag für eine CD mit u.a. ein paar Remixen.

Werden bei den Einzeltiteln die Remixer als 'Bearbeiter' genannt oder kann man das weglassen ?

Von den Originalkomponisten ist niemand in der GEMA, geht eigtl. nur drum, dass das Presswerk ausliefern darf.
Hab das aber noch nie gemacht, wenn es auch z.T. Remixe sind.
 
darsho schrieb:
Grübel gerade an einem GEMA Freistellungsauftrag für eine CD mit u.a. ein paar Remixen.

Werden bei den Einzeltiteln die Remixer als 'Bearbeiter' genannt oder kann man das weglassen ?

Von den Originalkomponisten ist niemand in der GEMA, geht eigtl. nur drum, dass das Presswerk ausliefern darf.
Hab das aber noch nie gemacht, wenn es auch z.T. Remixe sind.
Der Remixer ist Bearbeiter im Sinne des Urheberrechts; wenn er (der Remixer) GEMA-Mitglied ist, dann müssen seine Anteile über die GEMA laufen. Wenn er kein GEMA-Mitglied ist, dann bist Du freigestellt.
 
Danke Florian.
Muss ich noch in Erfahrung bringen bei einigen der Remixer.
Wenn zwei der Remixer in der Schweizer SUISA sind, nimmt die GEMA deren rechte in DE ja auch wahr, denke ich ?
 
darsho schrieb:
Wenn zwei der Remixer in der Schweizer SUISA sind, nimmt die GEMA deren rechte in DE ja auch wahr, denke ich ?
Ja, dann ist GEMA-pflichtig (es sei denn der Remixer kann Euch freistellen - weiss nicht wie die Verträge der SUISA sind).
 
Hey Florian.. Ich glaub wir haben dass jetzt zum 3. mal die Diskussion. ;-)

Gema hat mit Remixern nichts zu tun! Für Remixer ist die GVL da welche die Zweitverwertungsrechte wahrnimmt.

Wie kommst du denn da immer drauf ?
 
Zolo schrieb:
Hey Florian.. Ich glaub wir haben dass jetzt zum 3. mal die Diskussion. ;-)
Gema hat mit Remixern nichts zu tun! Für Remixer ist die GVL da welche die Zweitverwertungsrechte wahrnimmt.
Wie kommst du denn da immer drauf ?
Bist Du sicher? Wenn tatsächlich nur die Produktion (Mischung) verändert wird, dann ja; sobald aber eigenständige Werkbestandteile (zB neuer Rhythmus) hinzukommt, hat der Remixer einen Bearbeiter-Anspruch.
 
Ich bin schon zu 90% sicher. Hatte ein Remix gemacht bei dem nur ein kleiner Teil der Melo benutzt habe und sogar eigene Vocals hinzugefügt habe. Lief auf MTV und ich bekam kein Cent. Es wäre wohl was möglich gewesen wenn ich mein Remix einen eigenen Namen gegeben hätte :selfhammer:

Außerdem habe ich schon eine Gemafreistellung bekommen wo ein Remixer in der Gema ist.

@Darsho

Sorry ich müsste jetzt auch erstmal die Unterlagen suchen ^^ Sag bescheid wenn du wirklich nicht mehr weiterkommst. Ansonsten mach ich das mittlerweile so, daß ich einfach mach wie ich denke das es richtig ist und die (Gema in dem Fall) sollen sich melden wenns Probleme gibt.
 
Remixer werden nicht an der GEMA beteiligt, immer nur der Urheber des Musikstücks. Ein Remix ist eine Auftragsarbeit gegen frei vereinbartes Honorar und schafft kein neues Urheberrecht, daher kein geistiges Eigentum des Bearbeiters. Remixer bekommen in der Regel ein Festhonorar, damit ist alles abgegolten. Selten oder nie werden Remixer an den Plattenverkäufen beteiligt.

Aktuell bekommt ein Remixer wahrscheinlich 10 Gratis-Tonträger...........wenn es kein Major-Label ist.
 
Ich lasse die Remixer Realnames jetzt einfach weg auf dem GEMA Bogen.
Ist keiner von denen in der GEMA oder SUISA und es ist nur eine Kleinserie.
Scheiß Papierkram :fawk:
 
finde ich nicht, wenn die nicht bei der gema sind bringt es ihnen sowieso nichts.

ossi-lator schrieb:
Aktuell bekommt ein Remixer wahrscheinlich 10 Gratis-Tonträger...........wenn es kein Major-Label ist.
das würde ich nicht so verallgemeinern. von nichts bis sehr viel geld ist da alles möglich...
 


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