Gewerblicher Anbieter - Ausschluss der Gewährleistung?

Hallo Leute,

da ich auf der Suche nach einem Yamaha FS1R bin, bin ich auf eBay auf folgendes Angebot gestossen: Yamaha FS1R Racksynthesizer Expander

Das klingt ja zunächst alles sehr gut und der Preis denke ich wäre auch noch OK.

In der Rubrik "Sicher kaufen" sind auch unter "Rücknahme akzeptiert" die Angaben dieses Verkäufers zur Rücknahme zu lesen.
Im Auktionstext aber wird das aber wieder ausgeschlossen: "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Garantie verkauft. Auch die Rückgabe ist nicht möglich."

Ist das Rechtens so? Da der Anbieter als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt, hat er dem Käufer bei eBay mindestens eine einjährige Gewährleistung auch bei Gebrauchtwaren einzuräumen. Dabei spielt es doch auch keine Rolle ob der Artikel eine Kommision, eine Versand-Retoure oder ein Demogerät ist.

Oder sehe ich das hier falsch?

LG Frank
 
IMHO kann bei Kommisonsverkauf die Gewaehrleistung ausgeschlossen werden, da der Haendler nur einen Vertrag zwischen Kaeufer und Verkaeufer vermittelt.
 
e6o5 schrieb:
IMHO kann bei Kommisonsverkauf die Gewaehrleistung ausgeschlossen werden, da der Haendler nur einen Vertrag zwischen Kaeufer und Verkaeufer vermittelt.
Das mag im Laden gehen, aber bei eBay habe ich den Kaufvertrag mit dem Anbieter gschlossen.
 
dennoch würd ich dazu neigen, diese auktion in die rubrik: "FETTE PREISE - DANCEHAMMERALARM" zu verlegen. will sagen; imo überteuert!

oder was meint die gemeinde?
 
Der reguläre Preis liegt so um die 450 Euronen aber der FS1R wird nicht sooo häufig angeboten. Gewerbliche Anbieter sind generell etwas teurer, weil sie evtl. vorkommende Garantieleistungen gleich mit einkalkulieren.
 
Selectah schrieb:
oder was meint die gemeinde?

:shock: Viel zu teuer! :shock:

Bei dem Preis könnte ich schwach werden, und meinen FS1R verkaufen. Könnte ich richtig gut Gewinn machen! (Mach ich aber nicht.) ;-)
 
nanotone schrieb:
RetroSound schrieb:
...Gewerbliche Anbieter sind generell etwas teurer, weil sie evtl. vorkommende Garantieleistungen gleich mit einkalkulieren.
und genau die wird hier von dem gewerblichen Anbieter ausgeschlossen!

Dann ist der Preis erst recht zu hoch.
Abwarten und Tee trinken, der nächste FS1R kommt bestimmt...
 
nanotone schrieb:
RetroSound schrieb:
...Gewerbliche Anbieter sind generell etwas teurer, weil sie evtl. vorkommende Garantieleistungen gleich mit einkalkulieren.
und genau die wird hier von dem gewerblichen Anbieter ausgeschlossen!
Ein gewerblicher Anbieter kann die Gewährleistung nicht ausschließen, es ist dabei völlig egal ewas dort steht. Dies ist in der EU gesetzlich so fest verankert. Ausnahmen wären z. B. nur dann, wenn er es als Bastlerkram, Teileträger oder defekt anbietet oder nur im privaten Kundenauftrag vermittelt.
 
Ich denke auch, dass der Händler sich hier auf dünnem Eis bewegt. Rein schuldrechtlich schließt Du den Vertrag hier eindeutig mit dem HÄNDLER und nicht mit kommissionierter Ware, und als Defekt wird das Teil auch nicht angeboten. Insofern denke ich, hätte der Händler vor Gericht kaum eine Chance...die Frage ist, will man mit so einem "komischen" Händler überhaupt was zu tun haben ? Ein "ordentlicher" Händler sollte die Garantie doch nicht generell ausschließen.
 
genau, die links zeigen sehr deutlich das Rechteverhältnis für den Verkauf mittels Verkaufsagent.
Und dass der Händler da nicht einfach die Gewährleistung komplett ausklammern kann, ob er als Verkaufsagent oder direkt für sich tätig wird, ist m.E. auch so.
Die Frage ist aber wirklich, will man sich das mit so einem Händler antun ? Da ist doch Ärger, falls mit dem Gerät was ist, schon vorprogrammiert. Recht haben und sich das Recht später holen zu müssen sind ja zwei paar Schuhe, auch wenn man eine gewisse Rechtssicherheit hat. Arbeit und Ärger macht es allemal :).
 


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