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Ausgangslage
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Seit langem existiert für die Bemessung der Rundfunkgebührenpflicht ein
gerätebezogenes System, das im Multimediazeitalter mit immer neuen Diensten und
Empfangsgeräten nicht mehr zeitgemäß ist. Widersprüchlichkeiten im bestehenden
Finanzierungssystem stehen dem Gerechtigkeitsempfinden von immer mehr Bürgern
entgegen. Das heutige gerätebezogene Gebührenmodell des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks hat seine Akzeptanz verloren und bedarf daher einer grundlegenden
Überarbeitung. Dies belegen die zurückgehende Anmelde- und Zahlungsmoral sowie
auch die öffentlich immer lauter werdende Kritik an dem alten geräteabhängigen
Gebührensystem und den Praktiken der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bei der
Eintreibung ihrer Gelder.
Nicht zuletzt führt die immer stärker fortschreitende Konvergenz der Medien, also die
Annäherung der verschiedenen Einzelmedien, dazu, dass das heutige geräteabhängige
Modell nicht mehr tragfähig ist. Deshalb ist es auch und gerade zur Sicherung einer
dauerhaft tragfähigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks notwendig, einen
Systemwechsel innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wie auch seiner
Finanzierung zu vollziehen.
Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird seinem ursprünglichen Anliegen und
seinen einstigen Zielsetzungen nicht gerecht, für eine bürokratiearme, konsistente und
gerechte Finanzierung des öffentlichen Rundfunks zu sorgen: Es wird eine
Quasi-Kopfpauschale, nämlich eine Haushaltspauschale, eingeführt. Eine unsozialere,
ungerechtere Gebührenerhebung ist kaum mehr vorstellbar.
Doppeltatbestände für Zahlungsverpflichtungen wie bei der Zweitwohnungsnutzung
bleiben bestehen, Unstimmigkeiten bei der dienstlichen Pkw-Nutzung werden nicht
beseitigt, und zahlreiche personalintensive Branchen mit ihren mittelständischen
Unternehmen müssen mit finanziellen Mehrbelastungen rechnen.
Parallel wächst in den nächsten Jahren dadurch der Umfang der seitens der GEZ
angesammelten Daten. Die Datenschutzbeauftragten warnen vor der neuen
Rasterfahndung und zahlreichen bedenklichen neuen Erhebungssachverhalten bei rund
42 Millionen betroffenen Rundfunkteilnehmern. Zugleich bleibt dem Landesbeauftragten
für Datenschutz und Informationsfreiheit auch zukünftig eine Zuständigkeit für die
Datensicherheit bei der GEZ verwehrt, da diese weiterhin vom WDR-Beauftragten betreut
wird.
Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat damit sein Ziel verfehlt, durch ein neues,
vereinfachtes Gebührensystem für mehr Beitragsgerechtigkeit und damit für eine
verstärkte Akzeptanz beim Gebührenzahler zu sorgen. Die nicht abreißende öffentliche
Kritik am von der Ministerpräsidentenkonferenz paraphierten Modell belegt die
berechtigten Einwände, die Verbraucher und Unternehmen weiterhin artikulieren.
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--- Kritikpunkte im Einzelnen ---
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Mehrbelastung für Verbraucher
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Im privaten Bereich kommt es durch die Neuregelungen des Staatsvertrages zu einem
nicht begründbaren Ungleichgewicht, das eigentlich bei der Neuordnung der
Rundfunkgebühren ausgeschlossen werden sollte. Derjenige, der bisher nur ein Radio
besessen und damit lediglich eine Gebühr von 5,76 Euro zu entrichten hat, wird zukünftig
mit der vollen Gebühr in Höhe von 17,98 Euro belastet.
Der Singlehaushalt bezahlt im Staatsvertragsmodell genau so viel wie der große
Mehrpersonenhaushalt mit zahlreichen Rundfunknutzern innerhalb einer Wohnung.
Ein-Personen-Haushalte werden also zu Unrecht massiv mehrbelastet.
Auch Arbeitnehmer, die zu den Wochenendpendlern gehören und eine kleine
Zweitwohnung in der Nähe ihrer Arbeitsstätte unterhalten, werden künftig über Gebühr
belastet. Diese zahlen dann auch für die Zweitwohnung Rundfunkgebühren, obwohl sie
diese bereits für ihre Hauptwohnung leisten. Dabei kann sachlogisch niemand zeitgleich
an zwei unterschiedlichen Orten sein, um dort jeweils Rundfunk parallel zu nutzen.
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Ungerecht und unausgewogen
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Ein Geringverdiener, der etwa exakt den Hartz4-Satz bekommt, kann nicht befreit
werden, ebensolches gilt für Empfänger anderer, z.B. Europäischer Beihilfen. Um es
nochmal zu sagen: Künftig nützt es auch nichts, seine Geräte zu verschrotten, um
überhaupt überleben zu können. Bezahlen müssen alle, die „wohnen“. Großzügig geht
der neue Vertrag allerdings mit den Multimillionären um: Für ihre 30-Zimmer-Villa zahlen
sie genauso viel, nämlich 17,98 Euro, wie ein vollkommen verarmter Mensch für seine
1-Zimmer-Dachgeschosswohnung. Für Gutverdiener macht der Rundfunkbeitrag kaum 1
Promille ihres Medienbudgets aus, für Geringverdiener sind 17,98 Euro möglicherweise
schon mehr, als sie sich überhaupt für Medien leisten können. Für selbstausgesuchte
Medien, wie etwa Bücher oder CDs bleibt nichts mehr übrig. Geringverdiener sind die
wahren Verlierer dieses neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV).
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Mehrbelastung zu Lasten vieler Branchen und ihrer Unternehmen
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Die Verbände von Industrie, Handel und Handwerk, die in unserem Land rund eine Million
Mitgliedsunternehmen repräsentieren, fordern den nordrhein-westfälischen Landtag
geschlossen dazu auf, die geplante Reform der Rundfunkfinanzierung abzulehnen. Nach
den Berechnungen der Industrie- und Handelskammern und dem Westdeutschen
Handwerks-kammertag steigt die Belastung der Unternehmen und mittelständischen
Betriebe in Nordrhein-Westfalen nach konservativen Schätzungen um 73 Millionen Euro.
Das entspricht einer Verteuerung um 77 Prozent.
In einer entsprechenden Erklärung von WHKT und IHK-NRW heißt es unter anderem:
"Über einen faktischen Gebührenzwang finanzieren Wirtschaft und Privathaushalte in
Deutschland heute schon den teuersten Staatsrundfunk der Welt. Die geplante Reform
soll die Wirtschaft noch stärker zur Kasse bitten. Das ist nicht akzeptabel. Das
Düsseldorfer Parlament kann diese unnötige Belastung der NRW-Wirtschaft verhindern,
wenn die Landespolitiker bei der Abstimmung im Herbst gegen die Reform der
Rundfunkfinanzierung stimmen. Die Landespolitik kann sich mit der Ablehnung der
geplanten Reform hinter die NRW-Wirtschaft stellen, ohne dass dadurch irgendwem
Nachteile entstehen. Deshalb erwarten wir ein klares Votum der Landespolitik für die
Wirtschaft in NRW."
Insbesondere viele mittelständische Unternehmen weisen darauf hin, dass die
Umstellung der Rundfunkfinanzierung für sie erhebliche Mehrbelastungen mit sich bringen
würde. Dies bestätigen auch die Stellungnahmen zu der am 7. April 2011
stattgefundenen Expertenanhörung im NRW-Landtag. Hier wird von einer Verdoppelung
bis Verachtfachung der finanziellen Belastungen für die einzelnen Betriebe gesprochen.
Beispiele sind hier unter anderem der Facheinzelhandel, das Bäckereihandwerk, die
Gebäudereiniger oder das Kfz-Gewerbe gewesen.
In besonderer Weise betreffen Mehrkosten die Unternehmen mit mehreren Filialen,
personalintensive Dienstleister und Branchen mit einer hohen Teilzeitquote. Ohne jeden
erkennbaren Sachgrund werden Betriebe mit vielen Teilzeitangestellten benachteiligt, da
diese wie auch stundenweise Aushilfen genauso wie Vollzeitstellen gewertet werden.
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Massive datenschutzrechtliche Bedenken und GEZ-Rasterfahndung
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Die GEZ verwaltet heute bereits rund 42 Millionen Teilnehmerkonten und überprüft
Haushalte und deren Rundfunkanmeldung durch die Gebührenbeauftragten vor Ort. Der
neue Staatsvertrag nimmt von diesem Ausforschungssystem keinen Abstand, sondern
weitet die Datenerhebungsmöglichkeiten sogar noch signifikant aus. Der
Landesdatenschutzbeauftragte hat den Landtag Nordrhein-Westfalen bei seiner
Expertenanhörung daher ausdrücklich vor den Gefahren der neuen Rasterfahndung
gewarnt. Die GEZ verfügt im neuen Rundfunkrecht über Kompetenzen, die ansonsten
eher aus dem Strafrecht bekannt sind und für die Beitragserhebung völlig
unverhältnismäßig sind.
§ 9 Absatz 1 Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht beispielsweise vor, dass Eigentümer
bzw. sonstige dingliche Berechtigte einer Wohnung oder Betriebsstätte verpflichtet sind,
der Landesrundfunkanstalt nähere Auskünfte über den tatsächlichen Inhaber der
Wohnung oder Betriebsstätte zu erteilen.
Auch erscheinen die Möglichkeiten zur Ermittlung der Teilnehmeradressen durch die
Landesrundfunkanstalten äußerst fragwürdig. Gemäß § 11 Absatz 4
Rundfunkänderungsstaatsvertrag können die Landesrundfunkanstalten
personenbezogene Daten ohne Kenntnis des Betroffenen erheben, verarbeiten und
nutzen. Die Erhebungsbefugnis erstreckt sich sowohl auf öffentliche als auch auf
nicht-öffentliche Quellen. Dies bedeutet nichts anderes, als dass die
Landesrundfunkanstalten personenbezogene Daten auch beispielsweise bei
Arbeitgebern, Versicherungen oder Versandhäusern und sogar bei windigen
kommerziellen Adressenhändlern erwerben können. Diese Erhebungsmöglichkeiten
widersprechen nicht nur dem satz der Direkterhebung. Der Ankauf personenbezogener
Daten bei Adressenhändlern ist darüber hinaus mit weiteren Risiken verbunden. So kann
zum einen vor allem die Qualität der erworbenen Daten nicht festgestellt werden. Auch ist
ein solcher Datenankauf zu undifferenziert: Grundsätzlich besteht für alle Bürger eine
Meldepflicht. Beim Ankauf großer Daten-mengen wird aber allgemein unterstellt, dass
sich hierbei neue Daten über unbekannte Wohnungs- oder Betriebsstätteninhaber
ergeben würden. Ein Ankauf dieser Datenmengen ist daher grundsätzlich mit einem
Generalverdacht verbunden.
Gemäß § 4 Rundfunkänderungsstaatsvertrag müssen zum Nachweis eines
Befreiungstatbestandes darüber hinaus behördliche Originalbelege bzw. Originalbelege
des Leistungsträgers an die Landesrundfunkanstalten oder auch ärztliche
Bescheinigungen übermittelt werden, wobei auch eine beglaubigte Kopie ausreichen
würde. Nach Angaben des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
des Landes Nordrhein-Westfalen werden hierbei zugleich gesundheits- und
sozialsensitive Daten aufgenommen und gespeichert, die nicht für die Entscheidung über
das Vorliegen eines Befreiungstatbestandes erforderlich sind.
Insgesamt widerspricht der vorliegende Staatsvertrag damit in erheblichem Maße den
verfassungsrechtlichen Sätzen der Verhältnismäßigkeit und insbesondere dem Satz der
Datensparsamkeit aus Artikel 6 Absatz 1 Ziffer c der Europäischen Datenschutzrichtlinie.
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Notwendige Strukturreform bei der GEZ entfällt
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Der Rundfunkstaatsvertrag versäumt die große Chance, im Zusammenhang mit einem
Modellwechsel und begleitender Aufgabenkritik die administrativen Strukturen der GEZ
erkennbar zu verschlanken oder diese Einrichtung gleich ganz überflüssig zu machen.
Nun ist genau das Gegenteil beabsichtigt: Die GEZ hat bereits Personalmehrbedarf
angemeldet. Zwar werden diese Stellen aller Voraussicht nach nur befristet sein, jedoch
verträgt sich dies nicht mit der Behauptung, der neue Staatsvertrag führe zu weniger
Bürokratie und weniger Personalaufwand bei der GEZ.
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Notwendige Diskussionen über die Grundversorgung erstickt
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Die Diskussion über Sinn und Wichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und
seine "Grundversorgung" wird mit dem neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)
abgewürgt: Im Zeitalter immer schnellerer Veränderungen in der Medienlandschaft
ist ein Diskurs über Sinn, Zweck und Zielrichtung öffentlich finanzierter Medien um
so wichtiger. Es muss darum gehen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an neue
Herausforderungen anzupassen, ihn zielgerichteter und eventuelle journalistisch
unabhängiger zu gestalten. Das Internet hat die Medienlandschaft und die
Informationswege nachhaltig verändert und erfordert erneutes Nachdenken und
Modellierung von Informationskanälen und -strukturen.
Hier ist zu fragen, inwieweit in einem multimedialen System Unterhaltungsformate
öffentlich finanziert werden sollen. Es muss dazu eine öffentliche Debatte geführt
werden. Dies wurde aber vollständig verpasst - lediglich eine unsägliche Finanzierung
eines Uralt-Dinosaurier-Systems wurde auf unsozialste Art festgelegt.
ESQ schrieb:Ist es für die Politik wichtiger, 8 Milliarden für Fernsehen und Radio auszugeben, während z. B. viele Schulen marode sind und Einrichtungen für Jugendliche geschlossen werden? – Wie sehen hier die Prioritäten aus?
Deutschland hat das aufgeblähteste Rundfunksystem der Welt !!!
Warum benötigen wir 23 Fernseh- und 77 Radioprogramme plus Hunderte von Internetauftritten für die Grundversorgung?
(…)
Grundversorgung ja, aber bitte, im 21. Jahrhundert braucht kein Mensch mehr diesen Gebührenmoloch .
serge schrieb:Warum nicht?
ESQ schrieb:[...] Warum benötigen wir 23 Fernseh- und 77 Radioprogramme plus Hunderte von Internetauftritten für die Grundversorgung?
Ist es für die Politik wichtiger, 8 Milliarden für Fernsehen und Radio auszugeben, während z. B. viele Schulen marode sind und Einrichtungen für Jugendliche geschlossen werden? – Wie sehen hier die Prioritäten aus?
[...]
changeling schrieb:serge schrieb:Warum nicht?
Weil es zuviel Geld kostet. Das wir bezahlen müssen.
Bitte, hätte ich gerne!ppg360 schrieb:Interessant ist es, in diesem Zusammenhang die Tagebücher von Dr. Joseph Goebbels zu lesen, der ja seinerzeit Reichspropagandaminister war (und in dieser Funktion Ausbilder und oberster Vorgesetzter von Axel Springer Sr., der sein Handwerk in den sogenannten PK -- Propagandakompanien -- gelernt hat) . Schon 1934 hat er interessante Gedanken zum Thema "Fernsehen und Kontrolle des Volkes durch dieses Medium" zu Papier gebracht, anläßlich der Konzeption und Einrichtung von "Fernsehstuben" im Rahmen der Olympischen Spiele in Berlin 1936. Unter´m Strich läßt es sich auf die These "Nur ein durch Medien dummgehaltenes Volk läßt sich manipulieren, ohne Willen zum Widerstand entstehen zu lassen". Ich muß mal schauen, ob ich noch Unterlagen bzw. Quellenhinweise aus meinen Publizistikreadern finde, damit ich Interessierten nähere Hinweise für das Quellenstudium geben kann.
serge schrieb:Bitte, hätte ich gerne!ppg360 schrieb:Interessant ist es, in diesem Zusammenhang die Tagebücher von Dr. Joseph Goebbels zu lesen, der ja seinerzeit Reichspropagandaminister war (und in dieser Funktion Ausbilder und oberster Vorgesetzter von Axel Springer Sr., der sein Handwerk in den sogenannten PK -- Propagandakompanien -- gelernt hat) . Schon 1934 hat er interessante Gedanken zum Thema "Fernsehen und Kontrolle des Volkes durch dieses Medium" zu Papier gebracht, anläßlich der Konzeption und Einrichtung von "Fernsehstuben" im Rahmen der Olympischen Spiele in Berlin 1936. Unter´m Strich läßt es sich auf die These "Nur ein durch Medien dummgehaltenes Volk läßt sich manipulieren, ohne Willen zum Widerstand entstehen zu lassen". Ich muß mal schauen, ob ich noch Unterlagen bzw. Quellenhinweise aus meinen Publizistikreadern finde, damit ich Interessierten nähere Hinweise für das Quellenstudium geben kann.
changeling schrieb:Weil es zuviel Geld kostet. Das wir bezahlen müssen.
serge schrieb:Welche Veränderung am System schlägst Du vor?
serge schrieb:ESQ schrieb:Ist es für die Politik wichtiger, 8 Milliarden für Fernsehen und Radio auszugeben, während z. B. viele Schulen marode sind und Einrichtungen für Jugendliche geschlossen werden? – Wie sehen hier die Prioritäten aus?
Es handelt sich um eine Rundfunkgebühr, nicht um eine Steuer, sprich: Würde der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk verkleinert, würde entsprechend die Rundfunkgebühr sinken, es gäbe also keine "freiwerdenden" Gebührenmittel, die für staatliche, steuerfinanzierte Ausgaben wie z.B. Bildung verwendet werden könnten.
Wäre die Rundfunkgebühr eine Steuer, stünde dies im Gegensatz zu der geforderten Staatsferne des Rundfunks, da die Regierung jederzeit über eine Umverteilung der Steuermittel den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk wirtschaftlich kontrollieren könnte. Deswegen kann der Staat auch nicht möglicherweise nicht verwendete Gebühren (falls es sowas gäbe) vom Rundfunk abziehen und nach eigenem Gutdünken verwenden.
Deutschland hat das aufgeblähteste Rundfunksystem der Welt !!!
Warum benötigen wir 23 Fernseh- und 77 Radioprogramme plus Hunderte von Internetauftritten für die Grundversorgung?
(…)
Grundversorgung ja, aber bitte, im 21. Jahrhundert braucht kein Mensch mehr diesen Gebührenmoloch .
Warum nicht?
ESQ schrieb:[...]
Wenn eine Gesellschaft bereit ist ein öffentlich rechtliches Feudalsystem zu unterhalten und Schulen vernachlässigt, dann sollte es uns allen zu denken gehen.
Weißt du was? Ich muss für mein Geld hart arbeiten und wenn du diesen ganzen Senderwahnsinn brauchst, dann bezahl ihn doch selber. Ich verlange von dir nicht, dass du meine Tageszeitung mitbezahlst.
serge schrieb:Der Sündenfall der Öffentlich-Rechtlichen war, dass sie beim Start der Privaten meinten, mit diesen in inhaltliche Konkurrenz treten zu müssen, um sich gegenseitig Werbeeinnahmen abzujagen. Wäre damals, also vor rund 25 Jahren, begonnen worden, die Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen vollständig auf Gebühren umzustellen sowie die Zusammensetzung der Rundfunkräte stärker an der gesetzlichen Vorgabe zu orientieren, nach der diese einen "Querschnitt durch die Bevölkerung" zu bilden haben, hätte man heute nicht nur einen – wie vom Gesetz geforderten – staatsfernen, sondern auch wirtschaftsfernen Rundfunk, der ohne Rücksicht auf politische Interessen und Werbeeinnahmen (sei es durch Werbeblöcke oder Sponsoring) agieren könnte. Ich bin mir sicher, dass dann auch die Akzeptanz der Gebührenfinanzierung wesentlich höher wäre.
Die tatsächlich stattgefunden habende Fehlentwicklung mit all' ihren Seiteneffekten (s.o.) ist dagegen überaus beklagenswert.
Entsprechend halte ich aber die vollständige Abschaffung auch nur der Möglichkeit eines staats- und wirtschaftsfernen Rundfunks für gesellschaftspolitisch verantwortungslos.
ESQ schrieb:Grundpfeiler einer Demokratie ist nicht die Glotze, sondern eine gut gebildete Gesellschaft und Pressefreiheit.
Mit einer "Glotze" allein in Staats- und Wirtschaftshand hätte man aber einen schönen Presslufthammer zum Zertrümmern besagter Grundpfeiler in der Hand.ESQ schrieb:Grundpfeiler einer Demokratie ist nicht die Glotze, sondern eine gut gebildete Gesellschaft und Pressefreiheit.
Darauf können wir uns einigen. Um Stars und Musikantenstadl mögen sich die Privaten balgen.5€ für ein ausgewogenes Programm ohne Parteifunktionäre in den Rundfunkräten und gut is.
ppg360 schrieb:Ein gebildetes Volk könnte die bestehenden Verhältnisse infragestellen. Setzen wir also alles daran, es so dumm wie nur irgend möglich zu halten.