Hardware-Synths und Copyright

danibert

....
Hi Leute,
vielleicht kennt sich hierzu jemand aus:
Was ist rechtlich zu beachten, wenn man Sample-Pakete mit Sounds alter Synths aufnehmen und kommerziell vermarkten will?
Hierzu würden mich 2 Gerätekategorien interessieren:

1. Bei Synthesizern sollte das meiner Meinung nach kein Problem sein, sofern die Sounds "live" erzeugt werden.

2. Wie ist das bei alten Romplern wie z.B. dem Roland JV1080, etc? Hier sind ja im Grunde Samples zu hören, die evtl doch einem Copyright unterliegen. ABER in den 80er und 90er Jahren, als diese Geräte verkauft wurden, lagen jedenfalls keine Nutzungsbedingungen oder Copyright-Infos bei (außer für's gedruckte Handbuch). Wäre also interessant zu wissen, ob hier ein evtl. noch existierender Hersteller sozusagen rückwirkend Ansprüche anmelden kann...

Was mir generell auffällt, ist dass große Hersteller von Sample-Libraries oder Software-Instrumenten oftmals kein konkretes Gerät nennen, aus dem irgendwelche Sounds stammen. Da heißt es meistens nur Vintage, etc. Ob das hiermit etwas zu tun hat?

Bin gespannt auf Eure Gedanken zum Thema
 
Ich weiß, dass es bei Omnisphere laut den Lizenzbedingungen nicht erlaubt ist. Bei älteren Romplern wird sowas möglicherweise stillschweigend geduldet, formaljuristisch wäre ich da aber auch vorsichtig (was du ja bist, sonst würdest du hier nicht fragen). Im Zweifelsfall den Rechteinhaber/Hersteller über das Vorhaben informieren und sich die Aktion genehmigen lassen.
 
Der Inhaber der Firma Spectrasonics Eric Persing war früher involviert in die Sample-Erstellung und Soundprogrammierung vieler Roland-Rompler einschließlich der LA-Synthesizer wie D50, D70 usw. . Es hat mal ein VSTi zum D550 gegeben, welches aber ruckzuck vom Markt genommen werden musste, weil Eric Persing sein Urheberrecht verletzt sah.

Das Ding hieß Los Angeles 550 und war von dem französischen Hersteller FAIT CLIC:




Der Hersteller TubeOhm geht da einen sichereren Weg. Bei dessen VSTi "Vintage" werden keine Original-Samples des D50 verwendet, aber die LA-Synthese in erweiterter Form ziemlich gut nachgeahmt. (Man kann eigene Samples laden und verwursten...)





Ich würde daraus schließen, dass Du bei Roland-Romplern Dir eine offizielle Lizenz beim Rechteinhaber besorgen musst, um Dein Vorhaben auf rechtlich sichere Beine zu stellen. Gleiches gilt sicherlich auch für Rompler anderer Hersteller wie YAMAHA, KORG und Kurzweil.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Inhaber der Firma Spectrasonics Eric Persing war früher involviert in die Sample-Erstellung und Soundprogrammierung vieler Roland-Rompler einschließlich der LA-Synthesizer wie D50, D70 usw. . Es hat mal ein VSTi zum D550 gegeben, welches aber ruckzuck vom Markt genommen werden musste, weil Eric Persing sein Urheberrecht verletzt sah.

Das Ding hieß Los Angeles 550 und war von dem französischen Hersteller FAIT CLIC:




Der Hersteller TubeOhm geht da einen sichereren Weg. Bei dessen VSTi "Vintage" werden keine Original-Samples des D50 verwendet, aber die LA-Synthese in erweiterter Form ziemlich gut nachgeahmt. (Man kann eigene Samples laden und verwursten...)





Ich würde daraus schließen, dass Du bei Roland-Romplern Dir eine offizielle Lizenz beim Rechteinhaber besorgen musst, um Dein Vorhaben auf rechtlich sichere Beine zu stellen. Gleiches gilt sicherlich auch für Rompler anderer Hersteller wie YAMAHA, KORG und Kurzweil.

Wobei man auch hier zwischen Urheber- und Verwertungsrecht unterscheiden muss. Und außerhalb Ds/der EU gelten eh wieder andere Regeln.

Wenn ich Roland-Rompler absampeln und das verkaufen wollen würde, würde ich direkt in Rüsselsheim anrufen, dort nachfragen und mir die Antwort als Brief/E-Mail schicken lassen. Falls keine eindeutige Antwort kommt, würde ich wohl davon ablassen. #teamvorsicht
 


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