Kleinunternehmer und MwSt/Ust

Rolo

Rolo

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Ich muss jetzt doch mal fragen wie ihr darüber denkt.
Also es ist folgendes ich habe mich Anfang 2013 als Kleinunternehmer angemeldet
um meine Eigenproduktionen über eigenes Label ganz offiziell an Shops verkaufen zu können.
Die Shops habe ich im Lieferschein mit dem Zusatz "Kleinunternehmer keine Ausweisung von Mwst"
auf den Kleinunternehmerstatus hingewiesen und die Nettopreise vorher mit ihnen verhandelt.
Das ganze lief bzw. läuft bei einem noch auf komissionsbasis d.h ich habe jeden Monat eine Übersicht
der Verkäufe bekommen worauf ich ihnen immer eine Rechnung schreiben musste(natürlich alles rein netto).
Jetzt haben sie bei dem Shop der noch Platten hat etwas in der Buchhaltung umgestellt und mir
geschrieben dass ich künftig keine Rechnung mehr schreiben muss.Ich bekomme jetzt ein Schreiben wo
die Stückzahl des Monatsverkauf aufgelistet ist.Allerdings incl. Mwst. also der Nettopreis + 19% mwst.
Und überweisen wollen sie mir jetzt auch die mwst.
Ich habe den Shop angeschrieben und darauf hingewiesen dass ich aber doch keine mwst. kassieren darf und
der Shop meint das wäre schon o.k. weil ich jetzt ja keine Rechnung mehr schreiben muss sondern immer
nur die Übersicht der Verkäufe geschickt bekomme und dann das Geld (inkl. mwst) überwiesen bekomme.
Mir wurde gesagt ich soll einfach alles ganz normal netto verbuchen.
Ich habe gehört dass ich als Kleinunternehmer aber verpflichtet bin eine Rechnung an andere Unternehmer zu schreiben
was ich in dem Fall aber ja nicht tu.Ich bin total Ratlos.Ob ich das Geld überhaupt annehmen darf.
 
O.K., das Brett bzw. "die Tafel" ist echt schwer lesbar. Absätze helfen.
Zweitens: was wir "denken" ist für die Steuerbehörden leider völlig irrelevant.

So genug gemostert, jetzt mal zum freundlichen, konstruktiven Teil.

Aaaalso, wenn mich nicht alles täuscht, bist Du als anerkannter Kleinunternehmer VON DER ENTRICHTUNG DER MwSt. ausgenommen! Das ist ein scheint ein Unterschied zu zu sein zu dem, was Du momentan darunter verstehst, oder?
D.h., Du muß keine MwSt. entrichten, DU DARFST ALLERDINGS AUCH BEI RECHNUNGEN AN ANDERE KEINE GELTEND MACHEN!
Das bedeutet natürlich, daß die Kunden sich auch keine Vorsteuer zurückholen können.
D.h., Du machst eigentlich alles richtig aber Dein Händler/Vertrieb kann seine Software irgendwie nicht richtig auf UmSt.-befreite Lieferanten einstellen. :sad:
 
Was die rechnen kann dir egal sein. Wenn du du 100 Euro verdient hast ohne mwst, die sagen dass es ok ist dann schreibst du einfach eine Rechnung von 119 Euro mit dem Hinweis dass du keine mwst nehmen darfst, oder ? Keine Ahnung...
 
Mr. Roboto schrieb:
O.K., das Brett bzw. "die Tafel" ist echt schwer lesbar. Absätze helfen.
Zweitens: was wir "denken" ist für die Steuerbehörden leider völlig irrelevant.

So genug gemostert, jetzt mal zum freundlichen, konstruktiven Teil.

Aaaalso, wenn mich nicht alles täuscht, bist Du als anerkannter Kleinunternehmer VON DER ENTRICHTUNG DER MwSt. ausgenommen! Das ist ein scheint ein Unterschied zu zu sein zu dem, was Du momentan darunter verstehst, oder?
D.h., Du muß keine MwSt. entrichten, DU DARFST ALLERDINGS AUCH BEI RECHNUNGEN AN ANDERE KEINE GELTEND MACHEN!
Das bedeutet natürlich, daß die Kunden sich auch keine Vorsteuer zurückholen können.
D.h., Du machst eigentlich alles richtig aber Dein Händler/Vertrieb kann seine Software irgendwie nicht richtig auf UmSt.-befreite Lieferanten einstellen. :sad:

Ne , als Kleinunternehmer muss ich schon Mwst entrichten.Ich kann sie aber nicht beim Finanzamt geltent machen.
Ich habe aber den "Vorteil" keine Mwst an meine Kunden (privat oder Unternehmer) weitergeben zu müssen bzw. ich darf sie nicht
weitergeben.Dadurch bleibt mir netto mehr in der Dasch.

Der Shop hat vorher brav mitgespielt so wie es sein muss.Jetzt erzählen die mir was von ner Gesetzeslücke.
Also wenn die mir praktisch eine Aufführung der Verkäufe (incl. Mwst) geben und mir dann das Geld überweisen ohne dass ich denen
eine Rechnung geschrieben habe wäre das o.k.
Mir kommt da aber etwas "spanisch " vor und deshalb frage ich was Du / Ihr darüber denkt oder gar wisst.
 
Zolo schrieb:
Was die rechnen kann dir egal sein. Wenn du du 100 Euro verdient hast ohne mwst, die sagen dass es ok ist dann schreibst du einfach eine Rechnung von 119 Euro mit dem Hinweis dass du keine mwst nehmen darfst, oder ? Keine Ahnung...

Ich habe dem Shop für 40 Platten am Anfang einen Lieferschein geschickt.
40 Platten , Stück 7,00 Euro Netto.
Jetzt wollen die mir quasi 7,00 plus 19% mwst pro Scheibe überweisen.
Ich soll das dann aber als 8,33 Euro netto verbuchen bei meiner Steuer...hm ..ich weiss nicht recht.
Und ich soll keine Rechnung schreiben wozu ich aber bei Verkäufen an Unternehmen verpflichtet bin
als Kleinunternehmer..
 
Frag einfach Deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt. Hab ich schon mehrfach gemacht. Die direkte Durchwahl-Telefonnummer steht eigentlich auf allen Briefen vom Finanzamt drauf.
 
Selbst wenn Du die Mehrwertsteuer nicht abführen müsstest: :dunno:

Schlag dann einfach die 19% drauf, pack sie beiseite (z.B. auf ein anderes Konto) und gib diese nicht aus - um diese dann ggf. irgendwann in Zukunft als Umsatzsteuer zurückzahlen zu können.

(kann Deinen Fall nicht wirklich beurteilen, da selber Steuerlegastheniker - aber wenn man selbstständig ist, mußt Du mit diesem Steuerkonstrukt rechnen - unabhängig davon, ob berechtigt oder nicht)

Edith: Typo
 
Entweder Kleinunternehmer und von der Steuer befreit oder nicht! Es geht nicht beides, deswegen darfst Du als Kleinuntegnehmer keine Steuer erheben und abführen! Man kann sich zwar freiwillig für diese Regelung entscheiden und eine Erklärung beim Finanzamt abgeben, jedoch betrifft es dann die gesamte Unternehmung und ich glaube für 5 Jahre. Ich würde mich darauf nicht einlassen oder zumindest mal fachkundig beraten lassen.
 
audiotrainer schrieb:
Selbst wenn Du die Mehrwertsteuer nicht abführen müsstest: :dunno:

Schlag dann einfach die 19% drauf,

o

Ja aber das darf ich doch nicht als microunternehmer.

@florian

gute Idee das mache ich mal.Am besten ich fahre mal direkt hin und babbel mal mit denen was die meinen..
 
Rolo schrieb:
Ich soll das dann aber als 8,33 Euro netto verbuchen bei meiner Steuer...hm ..
Da du keine Mwst ausweisen darfst, kannst du auch keine verbuchen.

Ich weiß halt nur dass viele Kleinunternehmer sind und das was sie haben wollen dann auf die Rechnung schreiben.
Also 8,33 Euro in deinem Fall.

Das Problem haben die Firmen weil die von deiner Rechnung keine 19% absetzen können. Deswegen werden
Kleinerunternehmer häufig gemieden.

Für mich ist es ein Problem weil ich für die Pressung mwst bezahle sie aber beim Vertrieb nicht auf die Rechnung
schreiben darf bzw. ich nur den Netto Betrag verlangen darf. Somit zahle ich am Ende 19% mehr die andere nicht
zahlen müssen.

@tonstoff
Wieso nur auf 5 Jahre begrenzt ?
 
Wobei eine womögliche Gesetztelücke ja schon interessant wäre.
Ich vermute mal die meisten Kunden beim Vertrieb sind Kleinunternehmer. Also
wäre es auch vom interesse beim Vertrieb das die Kunden nicht noch extra 19%
an Staat zahlen müssen und nicht so schnell Pleite sind.
 
tonstoff schrieb:
Entweder Kleinunternehmer und von der Steuer befreit oder nicht! Es geht nicht beides, deswegen darfst Du als Kleinuntegnehmer keine Steuer erheben und abführen! Man kann sich zwar freiwillig für diese Regelung entscheiden und eine Erklärung beim Finanzamt abgeben, jedoch betrifft es dann die gesamte Unternehmung und ich glaube für 5 Jahre. Ich würde mich darauf nicht einlassen oder zumindest mal fachkundig beraten lassen.

Ja, ich habe mich nämlich für die "von der Steuer befreit " Variante entschieden.Das geht nur für Unternehmer
bis max .32000 Euro Jahresumsatz glaube ich .
Heisst dann aber dass ich mit Mehrwert und Umsatzsteuer absolut nix am Hut haben darf.
Ich denke wenn ich bei denen ihren Büchern dann beim Finanzamt auftauche in Bezug mit der Mwst die die Jungs ja
beim Finanzamt geltend machen gibts evtl. Trouble.I
 
Zolo schrieb:
Rolo schrieb:
Ich soll das dann aber als 8,33 Euro netto verbuchen bei meiner Steuer...hm ..
Da du keine Mwst ausweisen darfst, kannst du auch keine verbuchen.

Sorry aber du hast irgenwie nicht richtig gelesen.
Das ich keine Mwst verbuchen darf / kann ist ja klar.
Die meinen ich habe dann halt 8,33 netto zu verbuchen anstatt der 7,00.
Klar guter Preis aber die machen dann in meinem Namen 19% Mwst beim Finanzamt pro Scheibe
geltend und dann heisst es von Finanzamts Seiten: "Herr Rolo sie dürfen doch gar keine Mwst erheben" :school:
 
Ich glaube, die Grenze liegt bei 17500 Euro, nicht bei 32000.

Umsatz, nicht Gewinn.
 
Markus Berzborn schrieb:
Ich glaube, die Grenze liegt bei 17500 Euro, nicht bei 32000.

Umsatz, nicht Gewinn.
Jo ganz genau.

Und Rolo, DU haste es nicht verstanden. Du nimmst 8,33 und schreibst die als Netto ohne Mwst. Fertig.
 
Rolo schrieb:
Ich habe den Shop angeschrieben und darauf hingewiesen dass ich aber doch keine mwst. kassieren darf und
der Shop meint das wäre schon o.k. weil ich jetzt ja keine Rechnung mehr schreiben muss sondern immer
nur die Übersicht der Verkäufe geschickt bekomme und dann das Geld (inkl. mwst) überwiesen bekomme.
Mir wurde gesagt ich soll einfach alles ganz normal netto verbuchen.

Spreche doch noch mal mir deren Buchhaltung und lass dir diese angebliche Gesetzeslücke mal genauer erklären. Ich würde da nochmal nachhaken und würde auch fragen wo ich das nachlesen könnte.

Du hast die Pflicht eine Rechnung mit Nettobeträgen zu stellen, da gibt es sicherlich keine Ausnahmen. Kann ich mir nicht vorstellen. Das kann ja auch steuerliche Konsequenzen haben, habe da keine Ahnung aber was wäre wenn Du auf einmal deinen Status verlieren würdest und müsstest nachversteuern? Keine Ahnung ob die Gefahr besteht aber es gibt sicherlich viele Tücken im Steuergesetz! Beim Finanzamt fragen kann dir auch helfen, hatte ich auch schon mal gemacht und die waren dort hilfsbereit. Ich würde mir auch keine vorschriften machen lassen wie ich meine Buchführung handhabe oder mein Unternehmen führe, denn im Grunde weißt Du ja wie es läuft. Die Zahlen dir die MwSt. und verbuchen diese und das Finanzamt hat diese nie von Dir erhalten. Das kann doch nicht gut gehen. Deswegen musst Du ja Nettorechnungen schreiben!
 
Mir ist nicht klar wie der Plattenladen ohne eine Rechnung von dir überhaupt die Ausgaben an dich absetzen kann. Also nicht nur wegen der Mwst. sondern Allgemein.
Und wenn die keine Rechnung von dir haben wo Mwst. drauf steht und die trotzdem das so verbuchen ist nicht dein Problem. Das kannst du ka nicht für jeden Kunden einzelnd prüfen und ist auch nicht deine Aufgabe.
Schreibe eine 8,33 Euro Nettorechnung. Eine Kopie hast du ja immer bei dir liegen und somit immer den Beweiß alles richtig gemacht zu haben. Und wenn der Laden die Rechnung nicht will schmeißt du seine Kopie halt weg. Nicht dein Problem.
 
Zolo schrieb:
Vielleicht ist der Plattenladen/vertrieb jetzt auch Kleinunternehmer :mrgreen:

lol , ...ja aber dann sollten sie bei der Übersicht doch bitte die Mwst weglassen.

Danke für eure Antworten, leuchtet alles ein.
@ Zolo , sorry hast ja Recht gehabt.Da hatte ich zu schnell gelesen und deine Aussage
falsch verstanden.
 
Evtl schreiben sie dir in Zukunft eine Gutschrift, mit ausgewiesener ust, das können sie als ausgabe ganz normal geltend machen, habe ich auch schon gemacht. Ist wie ne normale rechnung.
Ziemlich sicher darfst du das dann nicht in deinen " büchern" einfach als netto übernehmen! Keine ahnung, ob du das überhaupt annehmen darfst. Ich würde auf jeden fall mal beim finanzamt anrufen, es gibt wohl die möglichkeit, "aus versehen" erhaltene umsatzsteuer an das finanzamt abzuführen. Ist aber sicher nix, was man regelmäßig machen kann....
 
Ich habe mich, als ich mich selbständig gemacht habe, ganz bewußt für die ust entschieden. Das ist auch nicht viel mehr aufwand und hat natürlich den vorteil, das du bei ausgaben die steuer anrechnen kannst....
 
CO2 schrieb:
Evtl schreiben sie dir in Zukunft eine Gutschrift, mit ausgewiesener ust, das können sie als ausgabe ganz normal geltend machen, habe ich auch schon gemacht. Ist wie ne normale rechnung.
Ziemlich sicher darfst du das dann nicht in deinen " büchern" einfach als netto übernehmen! Keine ahnung, ob du das überhaupt annehmen darfst. Ich würde auf jeden fall mal beim finanzamt anrufen, es gibt wohl die möglichkeit, "aus versehen" erhaltene umsatzsteuer an das finanzamt abzuführen. Ist aber sicher nix, was man regelmäßig machen kann....

:supi:

Die genannte "Übersichtsliste" kenne ich aus der Praxis von einem Verlag. Ich bekomme eine Quartalsabrechnung, in der die Verkäufe aufgeführt sind. Da die Händlerabgabepreise variieren, variieren auch die "Gutschriften" und der USt.-Betrag. Da ich allerdings kein Kleinunternehmer bin, ist das für mich kein Problem.

Für einen Kleinunternehmer mit USt.-Befreiung dürfte dies aus meiner Sicht/Einschätzung ein Problem werden. Rechtlicher Hintergrund ist meines Erachtens der §14c des Umsatzsteuergesetzes: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14c.html

Vorsichtig bin ich, wenn mir jemand irgendwas von "Gesetzeslücke" erzählt. Auch entbindet eine Kleinunternehmerregelung nicht von unternehmerischen Pflichten und Tugenden. Dazu zählt die unternehmerische Verantwortung ebenso wie auch die Steuerehrlichkeit. Kompromisse sollte man keine eingehen. Die Finanzbehörden kennen i. d. R. kein Pardon.

Auch wenn der Tipp gut gemeint ist und in der Praxis funktionieren kann: Mit einem Sachbearbeiter beim Finanzamt kann man – wenn der nett ist – ab und an mal die ein oder andere Frage klären. Allerdings haben die Leute dort einiges zu tun, erwarten, dass man bei einer Antwort auf eine Frage die Sache sachkundig versteht. D. h., die sehen sich nicht als Ersatz für einen Steuerberater.

Genau das ist das eigentliche Dilemmata: Die Kleinunternehmerregelung ist nett gemeint und für Existenzgründer hin und wieder hilfreich, aber eben nicht auf Dauer angelegt. Und im Steuer- und Paragraphendschungel kommt man ohne Beratung kaum aus. Insofern: Ganz viel Obacht, keine Kompromisse, gut informieren, sich die notwendigen Dinge selbst aneignen und ab und an einen Steuerberater fragen und bezahlen.

Mir ist klar, dass das unpopulär ist, was ich hier schreibe: Aber dieser Selbstvertrieb von ein paar Platten an Plattenläden ist aus unternehmerischer Sicht Unsinnig. Als Kleinunternehmer ist man aber Unternehmer und das ist das Problem: Man handelt eigentlich wie eine Privatperson (i. d. R. ohne Gewinnerzielungsabsicht), ist aber vollwertig als Unternehmer (per Definition mit Gewinnerzielungsabsicht) in das Wirtschafts-/Steuersystem integriert. Da nutzt es nix, wenn man sagt, dass man "eigentlich" gar keine Gewinnerzielungsabsicht hat.

Zusammenfassend: Unbedingt sachkundig informieren (auf Existenzgründungsplattformen), Steuerberater hinzuziehen, keine Kompromisse, damit man gegenüber dem Finanzamt stets zuverlässig bleibt. Viel Erfolg!
 
CO2 schrieb:
Evtl schreiben sie dir in Zukunft eine Gutschrift, mit ausgewiesener ust, das können sie als ausgabe ganz normal geltend machen, habe ich auch schon gemacht. Ist wie ne normale rechnung.
Ziemlich sicher darfst du das dann nicht in deinen " büchern" einfach als netto übernehmen!

Ja die Gutschrift haben sie mir schon erstellt für 2 Monate aber noch nix überwiesen.Ich werde das jetzt entgültig stoppen
mit der Aufforderung dass die das wieder umstellen sollen..hatte ich ja übrigens schon gemacht worauf die Aussage kam das
sei schon o.k. ich könnte es netto verbuchen und gut ist aber ich bin auch sehr skeptisch.
Bin mal gespannt was die vom Finanzamt meinen.
Wie gesagt war im Jahr 2013 alles Super.Ich bekam jeden Monat einen Labelreport worauf ich eine Rechnung schrieb mit den
Nettopreisen und bekam das Geld überwiesen.Naja , ich werde dann nochmal berichten wenn ich mehr weiss.
 
TGM schrieb:
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Mir ist klar, dass das unpopulär ist, was ich hier schreibe: Aber dieser Selbstvertrieb von ein paar Platten an Plattenläden ist aus unternehmerischer Sicht Unsinnig. Als Kleinunternehmer ist man aber Unternehmer und das ist das Problem: Man handelt eigentlich wie eine Privatperson (i. d. R. ohne Gewinnerzielungsabsicht), ist aber vollwertig als Unternehmer (per Definition mit Gewinnerzielungsabsicht) in das Wirtschafts-/Steuersystem integriert. Da nutzt es nix, wenn man sagt, dass man "eigentlich" gar keine Gewinnerzielungsabsicht hat.

Zusammenfassend: Unbedingt sachkundig informieren (auf Existenzgründungsplattformen), Steuerberater hinzuziehen, keine Kompromisse, damit man gegenüber dem Finanzamt stets zuverlässig bleibt. Viel Erfolg!


Werde ich machen ,Dank auch euch beiden für`s Statement und die guten Tips! Bei mir läuten jetzt entgültig alle Alarmglocken :?
Ich habe das mit dem kleinen Gewerbeschein auch nur gemacht um an die Shops verkaufen zu können weil die ja bei der Rechnung
die Steuernummer brauchen.Bei dem anderen Shop ,bei dem zumal alles rucki zucki verkauft war gabs keine Probleme.Die haben
mir immer einen Bericht geschrieben und dann am Ende als 90 % der Platten weg waren schrieben sie mir ,dass ich ihnen eine Rechnung
über alle Platten schreiben soll und danach war mein Geld direkt überwiesen.So ging das in einem Abwasch.
 


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