Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

Moses hat aber auch Humor - und Erfahrung mit dem BGH.

http://de.wikipedia.org/wiki/Moses_Pelham
Ebenfalls auf dem Label Pelham Power Productions veröffentlichte der Soulsänger Xavier Naidoo. Für ihn produzierte Pelham das Erfolgsalbum Nicht von dieser Welt. Bald darauf trennten sie sich jedoch im Streit und lieferten sich einen jahrelangen Rechtsstreit um Verwertungsrechte, der erst vom Oberlandesgericht Karlsruhe zugunsten von Xavier Naidoo entschieden wurde mit der Begründung, sein Vertrag enthalte sittenwidrige Bestandteile. Die von der Plattenfirma beantragte Revision wurde vor dem Bundesgerichtshof im Jahre 2004 abgewiesen.
(...)
Moses Pelham gründete im Jahre 2006 zusammen mit Andreas Walter die Digi Protect Gmbh in Frankfurt

http://www.digiprotect.org/
Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien.
 
Das stellt natürlich alle in einem anderem Lichte da. Trotzdem dürften für Hobbyproduzenten, die viel mit Sampling arbeiten, die Zeiten schwerer werden.
 
Die Süddeutsche schreibt:

Es greife, so der Senat, bereits derjenige in die Rechte des Tonträgerherstellers ein, "der einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnimmt". Dieser Schutz reicht über den urheberrechtlichen Schutz von Melodien und Kunstwerken hinaus. Der Tonträgerhersteller wird nicht privilegiert, weil einzelne Töne, Bassläufe oder eben Schlagzeugfiguren ein eigenes schöpferisches Werk darstellen, sondern weil sein unternehmerischer Akt, dem Markt das Werk auf dem Tonträger anzubieten, als schützenswert gilt.


Wenn ich nun 30 kurze 2min.-Nummern mache und auf 'ne CD packe und die im Handel anbiete, sind die Sounds alle geschützt und ich kann jeden verklagen, der sie nutzt?
Cool, dann mach ich 30 kurze Nummern mit allen erdenklichen Sounds, die ich z.B. aus der Machinedrum rausholen kann. Und hinterher verklag ich jeden, der 'ne MD in seinen Produktionen einsetzt.
 
Gibt es eigentlich bei den Audioprogrammen so eine Funktion wie "Wasserzeichen hinzufügen"? Wäre sicherlich ein dickes Geschäft.
 
Nikolausi schrieb:
Gibt es eigentlich bei den Audioprogrammen so eine Funktion wie "Wasserzeichen hinzufügen"? Wäre sicherlich ein dickes Geschäft.

nicht in normal erhältlichen audioprogrammen, es gibt aber die möglichkeit (kommt aus der nachrichtentechnik) informationen in nicht hörbaren frequenzen unterzubringen. ganz einfach ausgedrückt.
natürlich ist das verfahren an sich viel komplexer.

das eigentliche audiosignal dient als carrier, mit herkömmlicher, für normal sterbliche erhältlicher software ist dies auch nicht zu entdecken.

vorteil im bereich der musikindustrie: auch beim "überspielen bzw sampeln" würde man die daten immer mitnehmen. selbst ein extremes verfremden der audiodatei würde immernoch fragmente davon zu tage bringen.

habe mich seinerzeit in einem entwicklungsprojekt lange damit beschäftigt.
 
Nikolausi schrieb:
Gibt es eigentlich bei den Audioprogrammen so eine Funktion wie "Wasserzeichen hinzufügen"? Wäre sicherlich ein dickes Geschäft.

Ich denke was du meinst ist Steganographie, zumindest ist mir kein anderer Oberbegriff dafür bekannt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Steganogra ... udio-Datei

Es gab mal vor Jahren von "Steganos" eine ältere Version frei erhältlich auf einer CD eines Computermagazins und damit habe ich mal rum experimentiert, also Bilder und Text etc., in einer Wave-Datei versteckt. Klappte ganz gut.

http://www.pcwelt.de/start/software_os/ ... atsphaere/
 
salz schrieb:
Die Süddeutsche schreibt:

Es greife, so der Senat, bereits derjenige in die Rechte des Tonträgerherstellers ein, "der einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnimmt". Dieser Schutz reicht über den urheberrechtlichen Schutz von Melodien und Kunstwerken hinaus. Der Tonträgerhersteller wird nicht privilegiert, weil einzelne Töne, Bassläufe oder eben Schlagzeugfiguren ein eigenes schöpferisches Werk darstellen, sondern weil sein unternehmerischer Akt, dem Markt das Werk auf dem Tonträger anzubieten, als schützenswert gilt.


Wenn ich nun 30 kurze 2min.-Nummern mache und auf 'ne CD packe und die im Handel anbiete, sind die Sounds alle geschützt und ich kann jeden verklagen, der sie nutzt?
Cool, dann mach ich 30 kurze Nummern mit allen erdenklichen Sounds, die ich z.B. aus der Machinedrum rausholen kann. Und hinterher verklag ich jeden, der 'ne MD in seinen Produktionen einsetzt.


Aha du machst also 30 schwache sounds vom Fliesband- und wer will das dann bitteschön samplen??
 
darauf kommt es doch nciht an.

2008-297--the-lost-tribe-and-civilization.gif
 
mambala schrieb:
du machst also 30 schwache sounds vom Fliesband- und wer will das dann bitteschön samplen??
Es geht nicht ums Samplen, es geht darum, dass ich dann jeden verklagen kann, der Sounds von der MD einsetzt.
"der einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnimmt"

Nun beweisen wir mal, dass sie nicht von der CD sind. Die MD soll hier nur als Beispiel dienen. Es geht mir um diese "kleinsten Tonfetzen".
 
Illya F. schrieb:
Es gab mal vor Jahren von "Steganos" eine ältere Version frei erhältlich auf einer CD eines Computermagazins und damit habe ich mal rum experimentiert, also Bilder und Text etc., in einer Wave-Datei versteckt.
Ein Wasserzeichen ist was anderes. Schon wenn du die wav in eine MP3 umwandelst, ist das File das du mit Steganos versteckst hast, hinüber.
Wahrscheinlich ist es schon hin, wenn du einen Fetzen aus der wav rausschneidest.
 
Da die Flachleute von Richtern 'beliebig kurzen' Ausschnitten Urheberrechtsfähigkeiten attesttieren tut es ein etwa 1,5 sekunden langes Sample, das sämtliche 16bit Wandlerwerte enthält.
Mit 1/44100 stel Sekunde langen Abschnitten daraus kann man jeden Track kodieren. (Bzw. es ist prinzipiell nicht negierbar, dass ein Track nur daraus zusammengesetzt sei. )
 
salz schrieb:
Ein Wasserzeichen ist was anderes. Schon wenn du die wav in eine MP3 umwandelst, ist das File das du mit Steganos versteckst hast, hinüber. Wahrscheinlich ist es schon hin, wenn du einen Fetzen aus der wav rausschneidest.
Stimmt, das es mit Steganos nicht so hinhaut habe ich damals auch schon gemerkt, eben schon dann nicht mehr, wenn man die Wave-Datei einfach nur mal mit dem Audioeditor ein wenig leiser macht, sie abspeichert und dann wieder Normalisiert. Dann waren die darin enthaltenen Daten schon nicht mehr reproduzierbar. Von daher habe ich mich damit dann auch nicht mehr weiter Beschäftigt.

Ich dachte halt jetzt, das es mit Wasserzeichen ähnlich gelagert ist, also das man eine reproduzierbare Information in einem Track verstecken will. Ist das nicht das gleiche Prinzip wie Audiosteganographie ? Müsste doch ähnlich funktionieren. Gibt es da wirklich etwas was auch noch nach dem Wandel in MP3 funktioniert ? Ich schaue mal ob ich da was finde.
 
Da das Wasserzeichen eine ähnliche Technik wie mp3 nutzen muss, um sich im Track zu verstecken wird insbesondere eine niedrig-bittige mp3 Kodierung das Waserzeichen auch mal zerstören.

Allerdings muss das Wasserzeichen nur sehr wenig Information übertragen und hat dafür eine sehr grosse Datei zur Verfügung.

Die verlustbehafteten Kompressionsverfahren dürften da aber das Anspruchsvollste sein, was ein Wasserzeichen überleben kann/soll.
 
salz schrieb:
mambala schrieb:
du machst also 30 schwache sounds vom Fliesband- und wer will das dann bitteschön samplen??
Es geht nicht ums Samplen, es geht darum, dass ich dann jeden verklagen kann, der Sounds von der MD einsetzt.
"der einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnimmt"

Nun beweisen wir mal, dass sie nicht von der CD sind. Die MD soll hier nur als Beispiel dienen. Es geht mir um diese "kleinsten Tonfetzen".

Du kannst nur dagegen vorgehen, wenn derjenige es direkt von Deiner CD gesampelt hat. Und beweisen musst Du das selbst...

Die ganze Geschichte wird in Amerika übrigens schon immer so behandelt, und auch für Deutschland wurde dieser Ansatz überwiegend vertreten. Von daher bringt das Urteil eigentlich keine wirklichen Neuerungen...

www.brainguide.de/data/publications/PDF/pub61879.pdf
 
Fetz schrieb:
Die verlustbehafteten Kompressionsverfahren dürften da aber das Anspruchsvollste sein, was ein Wasserzeichen überleben kann/soll.
Also müsste, mal ganz platt gesagt, das Wasserzeichen schon wieder so "offensichtlich" sein, das es eben bei der Enkodierung in ein anderes (verlustbehaftetes) Format erhalten bleibt. Hast du ja schon sinngemäß geschrieben. Gut. Störsignale fallen ja nun mal weg. Was soll das also sein ? Ich kenne halt nichts, außer gut wahrnehmbaren Störsignalen, die das überleben.
 
escii schrieb:
Trotzdem dürften für Hobbyproduzenten, die viel mit Sampling arbeiten, die Zeiten schwerer werden.
die Zeiten werden doch erst schwer wenn man einen hit landet bzw. ein grösseres release macht... bevor man keine 1000 platten verkauft interessiert es eh keinen woher ein kurzes sample ist, denk ich jetzt mal!
Man kann mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen...
 
Wenn du dich dabei auf dein Glück verlassen willst. Nur doof, wenn dann die Rechnung kommt, denn hier steht nichts im Verhältnis. Siehe die div. Rechtsstreitigkeiten, wie aktuell z. B. auch Bushido

Eine französische Band verklagt Rapperdarsteller Bushido, weil er von ihren Stücken abgekupfert haben soll. Man weiß gar nicht, welche Seite da die peinlichere ist.
Auch die französische Band ist aber nicht authentisch, sonst würden sie diese Angelegenheit wie unter Rappern erledigen.
 
die Zeiten werden doch erst schwer wenn man einen hit landet bzw. ein grösseres release macht... bevor man keine 1000 platten verkauft interessiert es eh keinen woher ein kurzes sample ist, denk ich jetzt mal!

naja, würd ich mich aber nicht drauf verlassen. So eine Abmahnung mit Gebühren reicht doch schon und die ist schnell im Haus. Man munkelt, dass heutzutage manche Rechtsanwälte sich damit über Wasser halten :). Umsonst hört und liest man nicht immer wieder von diesen abgemahnten Internetseiten wo mal ein Impressum fehlt, oder ein Schüler von seinem Lieblingsidol ein Bild veröffentlicht.
Ach was war das Inet vor 10 Jahren noch schön, ohne dieses ganze Rechts-gedöhns, früher war halt alles besser :lol:
 
gebt mir ein Beispieil von einem Hobbymusiker der "abgemahnt" wurde, dann gebe ich euch recht! Es geht ja hier um ein Sample, das ist nicht so einfach und offensichtlich zu beweisen wie ein Foto etc.

Bushido ist kein Hobbymusiker und ausserdem verkauft er nicht unter 1000 Platten...
(Ich selber benutze keine fremden Samples, aber das hat andere Gründe.)
 
Sampling: Verfassungsgericht über K. (Juristische Sicht)

http://www.tagesschau.de/multimedia/vid ... 35723.html
Es geht weiter..

Umfrage ist nur für die Stimmung, nicht für meine Bitte um eine Klärung in kühler Form das Thema Sampling bzw. Audioausschnitte zu besprechen und zwar NICHT im Sinne wer welche Band oder Musiker mag oder nicht mag, bitte nur in der Sache bleiben. Wäre sehr freundlich, wenn das unemotional bliebe.

bitte OK und nicht OK unbedingt beantworten, den Rest für die "Tendenz".

ACHTUNG: bitte da auch schauen:
Moogulator schrieb:
hab für alle, die klar ja/nein sagen wollen und wegen der Zählbarkeit mal eine eigene Umfrage gemacht. viewtopic.php?f=98&t=108399
Ich habe auch hier in der Umfrage die Anworten nicht gut gewählt für das was ich eigentlich abfragen wollte. Deshalb müssten es eigentlich 2 sein.
Mich würde nämlich interessieren welche Gründe und wie weit jeder von euch das idealerweise gern HÄTTE. Einfach weil's mich echt interessiert.
 
Re: Sampling: gut oder böse?

Klage gegen Moses P wegen Sampling aus Metall auf Metall,
Argumente: Bibel - du sollst nicht stehlen - Gegenargument : ich bin Hiphopper, ist normal so, Kunst und alles.

*Sehr grob und frei übertragen ins Deutsche aus dem Tagesschauischen.
 
Re: Sampling: gut oder böse?

Moogulator schrieb:
Klage gegen Moses P wegen Sampling aus Metall auf Metall,
Argumente: Bibel - du sollst nicht stehlen - Gegenargument : ich bin Hiphopper, ist normal so, Kunst und alles.
:lollo: :lollo: :lollo: Aus dem Tagesschauischen ins Moogulatorische.
Trifft's aber sehr gut.
 
Re: Sampling: gut oder böse?

So etwas kann durchaus eine Art Referenz sein, wie man mit so etwas umgeht.
Allerdings nur bei solchen Fällen, wo man eben auch so weit geht.
Könnte also auch auf die normale Welt einen Einfluss haben, da in der juristischen Welt schonmal weit gelaufene Fälle als Referenz gelten.

Also - so ganz unwichtig ist das nicht.
 
Re: Sampling: gut oder böse?

Ich find das voll bescheuert. Es gibt tausende Bands die dann alles einstampfen könnten.
Die 2 Sekunden tun Kraftwerk doch echt nicht weh. Und ich wette wenn man dort eine Anfrage stellt ob man 2 Sekunden nehmen kann kommt keine Antwort oder klar für 50000 Euro Vorkasse oder so. :waaas:
Geht doch nur um Kohle.
Und da mich das Thema auch etwas beschäftigt hab ich mal drauf geachtet. Gibt viele Bands auch mit mehreren Millonen Klicks die weitaus längere geklaute Passagen drin haben.
 
Re: Sampling: gut oder böse?

moses p, sabrina setlur?

wie alt ist dieses lied? 20 jahre?
 


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