Sampling von Filmdialogen erlaubt?

P

ps4074iclr

Guest
Ich hab aus einem Film der Augsburger Puppenkist einen Dialog abgesamplet und in nen Track eingebaut.
Bevor ich lange rummache, vielleicht weis hier ja zufällig jemand darüber bescheid: Darf ich den Song (kostenlos) veröffentlichen?

Der Track lebt eigentlich von den Flöten, die ich von der gleichen DVD abgesamplet habe, aber das sollte wahrscheinlich gar kein Problem sein. Die Sounds wurden zu ner neuen Melodie und neuer Harmoniefolge zusammengesetzt. Das einzige wo ich mir Sorgen mache, ist der Dialog (wo der Typ sein Herz verkauft).
 
Jau, fragen ist garnicht mal so schlimm!

Ich hab letztens den Henni von Badesalz einfach mal angemailt, weil ich nen paar Sprachsampels von denen in einem Track von mir drin hab und den letztens auf SC hochgeladen habe.
Gab sogar eine witzige Antwort und die beiden haben nichts dagegen gehabt. Einzige Bedingung ist das ich mich nochmal melde wenns denn nen Welthit wird ;-)
Hab dann aber von mir aus noch zum Track dazugeschrieben das da Samples von Badesalz benutzt wurden.

Bei so 'großen' weis ich jetzt nicht. Müßtest ja die Fernsehanstalt anschreiben oder so was in der Richtung (also da wo die Rechte liegen).
Ka wie die sich anstellen könnten, wenn Du Pech hast erwischste so nen Geldgeilen Marketingfuzzi.
 
dbra schrieb:


ok - dann ist wie oft genug di rechtslage bei "euch" da im westen anders

hierzulande ist das angeblich kein problem wenn es in eine dezidiert kommerzfreinen kontext gemacht wird
 
psicolor schrieb:
Darf ich den Song (kostenlos) veröffentlichen?
Nein, definitiv nicht legal, kann absurd teuer werden, wenn du es dennoch machst.

Du kannst durchaus fragen - aber rechne mit einer negativen Antwort.
(Die "Rechteinhaber" können sich da ein beliebig hohes Ross erlauben, die schlichte Untersagung kostet sie auch nix. )

@Tom: In Deutschland gibt es keinen "Fair-Use" (oder vergleichbares).
 
Weder die Verwendung des Dialogs noch die Verwendung der abgesampelten Flöten ist einfach so erlaubt. Natürlich kannst du es versuchen und darauf hoffen, dass es keiner Ärger gibt. Neben dem Urheberrecht verstößt du in beiden Fällen aber auch gegen das Recht an der Aufnahme. Man mag davon halten was man will, aber so ist eben die Gesetzeslage.
 
Danke für die vielen Antworten. Das Fazit lautet wohl: Entweder bei der Puppenkiste einschleimen oder der Song ist illegal :D
 
Nein das Samplen ist nicht erlaubt! Für dich privat ja, aber sobald du es in irgendeiner Weise veröffentlichst, egal ob kostenlos oder nicht, verstößt du automatisch gegen das Urheberrechtsgesetz
und riskierst eine Abmahnung durch eine darauf spezialisierte Kanzlei. Die durchforsten nämlich recht aufwändig mit Spidern das Web nach Verstößen.
 
Ich bin immer überrascht, wieviele FilmSamples in Stoner/Doom Musik zu hören ist.
Meist sind das irgendwelche alten Trash-Horror-Streifen aus den früheren Jahren.
Schreit da kein Hahn mehr nach oder liegt's an einer anderen Rechtslage ausserhalb Deutschlands?
 
Hm, wenn ich die Kollegen aus dem Alpenland richtig verstehe, dürfte es genügen, die Veröffentlichung des Songs während eines Urlaubs im schönen Österreich zu erledigen um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Solange ich mich dort aufhalte, sollte eigentlich auch die dortige Rechtssprechung für mich gültig sein.

Naja, ich werd trotzdem mal bei der Puppenkiste fragen. Wobei ich befürchte, dass die Rechte dem Hessischen Rundfunk gehören...
 
Ich bin kein Volljurist, und ich kenne ggf die neueste Rechtsprechung nicht, aber ein bisschen was weiss ich noch vom Studium:


Das Urheberrecht ist nicht ein einziges Recht, sondern eine Sammlung aus verschiedenen Rechtsansprüchen.

Zum einen gibts es das Persönlichkeitsrecht des Urhebers. Der kann verbieten, dass seine Idee (Komposition / erkennbarer Text), von jemand Bestimmtem öffentlich benutzt wird. Ein Beispiel wäre, dass Henry Manciny der NSU untersagt, seine Pink Panther Melodie zu verwenden, weil er mit denen nicht in eine Tüte geworfen werden will. Den gleichen Rechtsanspruch könnte der Texter der Puppenkiste Dir gegenüber anbringen. Dabei ist völlig unerheblich, ob die fremde Idee in einem kostenlosen oder einem kostenpflichtigen Produkt untergebracht wird (die NSU-DVD hat auch nix gekostet...)
Interessant hierbei ist: wenn der Urheber vorher schon mal einer Wiederverwendung zugestimmt hat (egal ob dem gleichen Verwender, oder einem anderen!), dann muss er Schadensersatz zahlen! Dazu gibts ein beganntes Bundesverfassungsgerichtsurteil gegen Carl Orff. Orff hatte eine Theateraufführung genehmigt, dann die Aufführung gesehen, und danach dann gesagt, dass ihm das nicht passt. Das BVerfG hat dann entschieden, dass er zwar das Recht hat die Aufführung zu untersagen (ist ja seine Persönlichkeit), aber er muss dem Aufführenden den Schaden ersetzen, der durch den Entzug der vorher (ggf auch implizit) gegebenen Erlaubnis entsteht.
Bei der Augsburger Puppenkiste ist das zB so: es gibt ja "Eiiiine Insel mit zwei Bergen..." von den United Dolls. Die Puppenkiste muss sich also eine Verwendung von Dir gefallen lassen, wenn Deine Version ähnlichen Gebrauch vom Werk der APK macht. Um es untersagen zu können, müssten sie sich schon was einfallen lassen, was Dein Veröffentlichung von der United Dolls Version unterscheidet.


Dann gibt es das Verwertungsrecht des Urhebers. Der Urheber kann verlangen, dass ein Verwender seines Werkes ihn an den Erträgen einer Weiterverwendung beteiligt. Wenn Du jetzt also die Sache kostenlos veröffentlichst, dann gibt es keine Erträge, also keine Beteiligung. Das kann aber kompliziert werden, wenn ein DJ Deine Nummer gut findet, und sie zum Hit wird. Denn der DJ verdient ja mit der Nummer Geld. Das Gemeine ist nun, dass der Urheber seinen Rechtsanspruch nicht gegenüber dem DJ anmelden muss, sondern der darf sich an den Ersteller der Nummer, also an Dich halten.

Und zum Schluss gibt es noch das Verwertungsrecht des Herstellers, also desjenigen, der die Originale Tonaufnahme gemacht hat, oder des Musikers, der dir Flöte gespielt hat - das ist das Recht das ggf beim Hessischen Rundfunk liegt. Die haben nur einen Anspruch auf Beteiligung an Erträgen. Solange man diese Beteiligung gewährleistet, können die nix verbieten. Und auch hier: wo keine Erträge, da keine Beteiligung.


Bei allen drei Aspekten gilt jedoch: die Rechteinhaber sollten über die Verwendung informiert sein, damit sie Einspruch erheben können (aber auch, damit sie nicht im Nachhinein mit unlauterren Forderungen kommen können).

Fazit: Anrufen bei der Puppenkiste und fragen. Noch besser: Eine Vorstellung vor Ort anschauen, und nach der Vorstellung hingehen und fragen... das kommt sicher ganz anders an.



EDIT: der Ort der Veröffentlichung ist unerheblich. Urheberrecht gilt weltweit, und die Bestimmungen sind letztlich überall ähnlich. Die Frage ist nur ob es durchgesetzt wird oder nicht.
 
Duke64 schrieb:
Ich bin immer überrascht, wieviele FilmSamples in Stoner/Doom Musik zu hören ist.
Meist sind das irgendwelche alten Trash-Horror-Streifen aus den früheren Jahren.
Schreit da kein Hahn mehr nach oder liegt's an einer anderen Rechtslage ausserhalb Deutschlands?
Nehmen wir mal Skinny Puppy: in der VIVIsectVI (1988) gibt's einen Song namens " Who's Laughing Now?". Die Samples sind aus Evil Dead 2 (1987, von Sam Raimi). Das war 'ne kleine Produktion und Industrial war selbst jenseits des Mainstreams. Sampling kam gerade erst in die Gänge. Die Rechtslage war damals eine andere (Stichwort "Digital Millennium Copyright Act" von 1998). Wenn du heute was aus 'nem Raimi-Film samplest und veröffentlichst, hast du garantiert schlechte Karten, schon weil große Studios dahinter sitzen.
 
Das ist es ja - selbst heutige Bands knallen ihre Songs mit Filmzitaten von Trashfilmen voll.
Teilweise sogar in jedem Song. Da haben die doch niemals die Nutzungsrechte für.
Ich rede nich von früheren Bands, nur von früheren Filmen ;-)
 
Dann nur zu ;-)
Mal im ernst: nur weil andere Urheberrechtsverletzungen begehen, heißt es noch lange nicht, dass dies auch so ok ist.
 
Nein nein - bloß nicht.
Ich finde es nur überraschend, dass sie damit scheinbar durch kommen. In der heutigen Zeit, wo es extra Anwälte und Algorithmen dafür gibt, schon ungeöhnlich.
Ich habe das bisher immer darauf geschoben, dass niemand mehr Interesse an diesen alten Filmen hat bzw. die Urheber irgendwo unter der Brücke lümmeln ;-)
 
Duke64 schrieb:
Ich habe das bisher immer darauf geschoben, dass niemand mehr Interesse an diesen alten Filmen hat bzw. die Urheber irgendwo unter der Brücke lümmeln ;-)
Viele Trash-Filmemacher haben durchaus Karriere gemacht. Nimm z.B. die ganzen Zombie- und Kannibalen-ITacker :twisted:
Ruggero Deodato, Umberto Lenzi (die haben sich schon beim Filmemachen gegenseitig beklaut), Lucio Fulci, Dario Argento - wenn man aus deren Filmen Samples klaut, ist das eher eine Hommage als Diebstahl.
 
salz schrieb:
Duke64 schrieb:
Ich bin immer überrascht, wieviele FilmSamples in Stoner/Doom Musik zu hören ist.
Meist sind das irgendwelche alten Trash-Horror-Streifen aus den früheren Jahren.
Schreit da kein Hahn mehr nach oder liegt's an einer anderen Rechtslage ausserhalb Deutschlands?
Nehmen wir mal Skinny Puppy: in der VIVIsectVI (1988) gibt's einen Song namens " Who's Laughing Now?". Die Samples sind aus Evil Dead 2 (1987, von Sam Raimi). Das war 'ne kleine Produktion und Industrial war selbst jenseits des Mainstreams. Sampling kam gerade erst in die Gänge. Die Rechtslage war damals eine andere (Stichwort "Digital Millennium Copyright Act" von 1998). Wenn du heute was aus 'nem Raimi-Film samplest und veröffentlichst, hast du garantiert schlechte Karten, schon weil große Studios dahinter sitzen.

Genau der Grund, warum die neuen Alben diverser Industrialgrößen keine Samples mehr relativ eindeutig drin machen. Bill Leeb hat doch selbst im SynthMag drauf hingewiesen, dass man heutzutage mehr "tricksen" muss (sinngemäß wiedergegeben). Interesanterweise ist aber, wenn ich mir einen der neuen Sampler antue, auf der die 2. - 4. Garde der Electrobands vertreten sind, findet man immer wieder Filmsamples o. ä. Mag sein, dass die gecleared sind und das der Rechteinhaber anders agiert, wenn Frontline Assembly um die Ecke kommt.
 
psicolor schrieb:
Danke für die vielen Antworten. Das Fazit lautet wohl: Entweder bei der Puppenkiste einschleimen oder der Song ist illegal :D

So einfach ist das glaube ich nicht - Zum Beispiel dann wenn die Urheber in der Gema sind - Dürfen Sie dir nicht einfach ohne weiteres die Erlaubnis geben denn Sie sind Ihrerseits Vertraglich an die Gema gebunden .. Die Gema müsste da letztlich zustimmen.. Deswegen müssen ja Gema Mitglieder sogar selbst auch dann Gema Gebühren bezahlen wenn sie Ihre eigenen Songs öffentlich aufführen oder DJs Ihre eigenen Tracks spielen - Das kommt erst mal alles in den Ungleich verteilten Ausschüttungs Pott

Mal davon abgesehen - würde ich darauf schei....n und es ( für mich ) trotzdem machen.
Es lebe die Kreative Freiheit 8)
 
Ich meine mich erinnern zu können, das die Beastie Boys wegen "Flute Loop" eine Klage am Hals hatten. Es ging eben genau um den Flute Loop, nach dem der Song benannt ist. Geklagt hatte der ursprüngliche Flötist. Er hat die Klage verloren, da die Plattenfirma von BB der anderen Plattenfirma das Sample für glaube ich $1000 vorher abgekauft hatte. Hätte er mal im Haus nachgefragt...
 
es gab noch einige fälle (bei hits) wo der originalkünstler, den verkauf gestoppt hat oder anteile vom verkauf wollte...


aber wie schon oben gesagt, mich würden die anderen fälle interessieren. wo jemand verklagt wurde und geld zahlen musste, weil er einen track (mit keinem oder wenig ertrag) mit einem sample ins netz gestellt hatte.
 
Ja, Pump Up The Volume fällt mir jetzt auch noch ein. Aber bei einem unbekannten Song ist mir nichts bekannt.
 


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