Ähm, und was das Schriftstellerzitat betrifft: Eigentlich ist das nicht ganz so einfach (leider). Denn es hängt davon ab, ob du das Zitat kommentierst, wie lang das Zitat ist, ob es deine musikalische Veröffentlichung im Wesentlichen bestimmt - oder nur einen kleinen Teil davon ausmacht. Ach, und ich hoffe, dass du dieses Zitat tatsächlich nur zitierst, und nicht tatsächlich samplest. Denn auf fremden Samples: Liegt neben anderen Aspekten i.d.R. noch ein separates Leistungsschutzrecht - eine legale Nutzung im Rahmen des UrhG ist nach der neuesten BGH-Entscheidung (imho teils eine Fehlentscheidung) an so viele Einschränkungen gebunden, dass du dir sowas schlicht verkneifen solltest. Selber sprechen ist Trumpf!