Titelschutz auch für Musikstücke?

dbra

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Hallo,

ich hab einen Song fabriziert und dem einen für mich sehr passenden Titel verliehen. Jetzt hab ich aber im Nachhinein festgestellt, das es bereits ein Comic-Buch mit diesem Namen gibt... Kann ich da Ärger bekommen? Umbenennen möchte ich meinen Track sehr ungern, da der jetztige Titel eigentlich die Grundidee für den Song war und mir auch noch keine Alternative eingefallen ist.

Was sagt ihr dazu?

Danke schonmal und schöne Grüße
Carsten
 
dbra schrieb:
Hallo,

ich hab einen Song fabriziert und dem einen für mich sehr passenden Titel verliehen. Jetzt hab ich aber im Nachhinein festgestellt, das es bereits ein Comic-Buch mit diesem Namen gibt... Kann ich da Ärger bekommen? Umbenennen möchte ich meinen Track sehr ungern, da der jetztige Titel eigentlich die Grundidee für den Song war und mir auch noch keine Alternative eingefallen ist.

Was sagt ihr dazu?

Danke schonmal und schöne Grüße
Carsten

Interessant!
Habe mir bisher keine Gedanken darüber gemacht. Titel fallen mir immer ein - für den Fall dass es was schon eindeutiges gibt.
Titel können auch belangloses oder ne Phrase sein ohne dass es jeder für sich "reservieren" könnte.
Anders: Co()aCol() Light - ich habe es hier extra nicht ausgeschrieben. Wenn ich sowas als Titel nehmen würde, hätte ich schon
bange, Probleme zu bekommen. Titel sollten vielleicht keine Markennamen enthalten.
Weiss nicht wie das ist

LG Hoodie
 
würd ich mir keine gedanken drum machen
station 17 haben auch einen titel Coca-Cola light veröffentlicht, irgendwo hab ich die cd noch ...
ich würd' es darauf ankommen lassen
 
leedoeslala schrieb:
würd ich mir keine gedanken drum machen
station 17 haben auch einen titel Coca-Cola light veröffentlicht, irgendwo hab ich die cd noch ...
ich würd' es darauf ankommen lassen

Na, das hat ein Kumpel von mir auch gesagt. Ich habe allerdings eine Zeit lang im Bereich Online-Marketing gearbeitet, und da wird jeder Furz abgemahnt. Deshalb bin ich da skeptisch. Und wegen drauf ankommen lassen: Das kann im Zweifelsfall sehr teuer werden, das kann ich mir nicht leisten.

Wäre deshalb schön, wenn sich jemand melden würde, der sich da etwas mit auskennt.

Auf der anderen Seite denke ich mir aber auch immer: "Was ist mit der künstlerischen Freiheit?" Ob das davon abgedeckt ist?

Hmmmm...
 
Wenn irgendeine Klitsche den Begriff als Wortmarke im Bereich "Musik" angemeldet hat, kann es Probleme geben. Ein Bekannter hatte ein Musikermagazin namens "Loop Session", er wurde von O2 abgemahnt, weil die den Begriff "Loop" angemeldet hatten. Sie nutzten "Loop" für einen ihrer Handytarife, was nicht einmal etwas mit Musik zu tun hat.

Man kann selbst wegen Farben Ärger bekommen. Unvergessen die Nummer mit T-mobile und engadget:
http://www.engadget.com/2008/03/31/deut ... scontinue/
 
In dem verlinkten Heise-Artikel wird gesagt, das allein schon der Werktitel eine Schutzfunktion erreicht. Sieht also nicht gut für mich aus...
 
dbra schrieb:
chubbychecker schrieb:
man kann tracks benennen wie man will..das ist frei

Woher weißt du das? Kannst du mal eine Quelle oder so nennen?

Songs:

"The Power of Love" (Huey Lewis and the News song) (1985)
"The Power of Love" (Jennifer Rush song) (1985), covered by Laura Branigan (1987) and Céline Dion (1993)
"The Power of Love" (Frankie Goes to Hollywood song) (1984), covered by Gabrielle Aplin (2012)
"The Power of Love" (Charley Pride song) (1984)
"(You Got) The Power of Love", by The Everly Brothers, covered by Nancy Wilson (1966)
"Power of Love/Love Power", by Luther Vandross
"Power of Love", by The Love Unlimited Orchestra (1974)
"Power of Love", by Gary Wright (1975)
"Power of Love", by Deee-Lite (1990)
"Power of Love", by Judy and Mary (1993)
"The Power of Love", by Ray Conniff (1969)
"The Power of Love", by Joe Simon (1972), covered by Martha Reeves (1974)
"The Power of Love", by Ashley Cleveland (2002)
"The Power of Love", by Corona (1997)
"The Power of Love", by Draco and the Malfoys (2007)
"The Power of Love", by After the Anthems (2009)
"The Power of Love", by I Fight Dragons (2010)
"The Power of Love", by 10cc (1981)

Albums:

Power of Love (Hour Glass album) (1967)
Power of Love (Luther Vandross album) (1991)
The Power of Love (Fish Leong album) (2003)
Harry and the Potters and the Power of Love (2006)
Power of Love, by Arlo Guthrie (1981)
The Power of Love, by Captain Sensible (1984)
The Power of Love, by Matthew McCoy (2012)

TV series episodes:

"The Power of Love" (The O.C.) (2005)
"The Power of Love", an episode of Degrassi: The Next Generation (2004)

Cinema:

The Power of Love, an early 3D film demonstrated in 1922



http://en.wikipedia.org/wiki/Power_Of_Love
 
chubbychecker schrieb:
dbra schrieb:
Woher weißt du das? Kannst du mal eine Quelle oder so nennen?

sagt der gesunde menschenverstand...
von jedem möglichen namen gibts mind. 1000 titel von verschiedenen interpreten

Naja, wie die oben geposteten Artikel belegen, hat die Rechtssprechung im Zweifelsfall wenig mit gesundem Menschenverstand zu tun.
 
@joly: Nur das es von einem Titel viele Variationen gibt, heißt ja nicht, das da nicht evtl. Namensrechte mit Barem gekauft wurden.
 
Musiktitel haben keine namensrechte..
sonst könnte man ja auch den namen "Klaus " schützen und keiner darf sein kind so nennen..

du kannst doch dein stück " the power of love " nennen wenn du willst..wer genau soll dich dafür verklagen?
 
ich kann mir das kaum vorstellen, also wie das vom gesetz her gehen könnte. also ich habe bei nem songtitel ´Pad & Field Rec.´ keine angst vor appel wegen ihrem i-pad...
 
Man darf alles und nichts - was zutrifft kommt auf die Qualität der gegnerischen und eigenen Rechtsverdreher an!

Merke: Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand! ;-)
 
angenommen du produzierst was und nennst es fantasievoll : mugusaresuthire

ein jahr später produziere ich ein stück und nenne es genauso... was machst du dann?
 
chubbychecker schrieb:
angenommen du produzierst was und nennst es fantasievoll : mugusaresuthire

ein jahr später produziere ich ein stück und nenne es genauso... was machst du dann?

Naja, mal angenommen du machst einen Track "James Bond: Skyfall" und kommst damit in die Charts. Du glaubst doch nicht wirklich, das du dann keine Post von den Rechteinhabern bekommst?
 
chubbychecker schrieb:
Musiktitel haben keine namensrechte..
sonst könnte man ja auch den namen "Klaus " schützen und keiner darf sein kind so nennen..

In Deutschland gibt es das (extra eingeräumte) Recht auf den eigenen Namen. D.h. wenn du genauso heißt wie z.B. eine Firma, kannst du deinen Namen trotzdem frei verwenden. Das wurde vor einigen Jahren allerdings auch durch das shell.de-Urteil ausgehebelt. Da hatte sich jemand mit dem Namen "Shell" die shell.de-Domain registriert und musste die dann an den bekannten Petro-Kontern abtreten.
 
snowcrash schrieb:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kunstfreiheit

Ja, feine Sache das Ding. Bin aber nicht sicher, ob das hier Anwendung findet. Es geht ja um die Einmischung des Staates und im meinem Fall würden sich dann ja zwei "Künstler" streiten.

Ich bin noch nicht überzeugt... Die meisten posten hier als Argument "Ist doch logisch", aber richtig stichhaltiges Wissen hab ich noch nicht gehört.
 
Raze schrieb:
ich kann mir das kaum vorstellen, also wie das vom gesetz her gehen könnte. also ich habe bei nem songtitel ´Pad & Field Rec.´ keine angst vor appel wegen ihrem i-pad...

Hallo iRaze! ;-)
 
Der Name eines Musikstückes entspricht in etwa der Überschrift eines Zeitungsartikels.

Würden hier besondere Schutzvorschriften gelten, dann würde erstens zu stark in die allgemeine Kunstfreiheit eingegriffen, darüber hinaus auch unakzeptabler Weise in die Meinungsfreiheit. Darüber hinaus entsteht aus dem bloßen Titel eines Musikstücks bei weitem noch kein schützenswertes "Werk". Somit ist es uneingeschränkt möglich, sowohl in den Überschriften von Zeitungsartikeln, als auch in den Titeln jegliche Wörter zu verwenden, selbstverständlich inklusive von Markennamen.

Bei der Benennen von Bandnamen hingegen verhält es sich anders, allerdings ist die Verwendung von Begriffen des allgemeinen bzw. musikspezifischen Sprachgebrauches (z.B. "Loop") in jedem Falle uneingeschränkt möglich - sofern dann keine Verwechslung mit anderen Bands möglich ist. Im Übrigen ist O2 im oben aufgeführten Fall, den Begriff "Loop" allgemein abmahnbar zu machen, vor Gericht krachend gescheitert. Die Rechtslage hierzu ist eindeutig - leider hindert das gewerblich tätige kriminelle Banden (z.B. spezifische Abmahnkanzleien) nicht an ihrer Tätigkeit, welche aus der Rechtsunkenntnis der Bürger Profit schlagen.

Exkurs/kleine politische Anmerkung:
Ein regulierendes und ein den grassierenden Missbrauch einschränkendes Eingreifen hier wäre Aufgabe beispielsweise einer Justizministerin, die ja nach Ansicht vieler vergleichsweise "klasse" sein soll. Aus Sicht von Abmahnkanzleien ist sie genau dies zweifelsohne, allein schon damit, dass sie sich in diesen Bereichen ihrer rechtsaufsichtlichen Pflichten nahezu vollständig entzieht.
 
Lothar Lammfromm schrieb:
Der Name eines Musikstückes entspricht in etwa der Überschrift eines Zeitungsartikels.

Würden hier besondere Schutzvorschriften gelten, dann würde erstens zu stark in die allgemeine Kunstfreiheit eingegriffen, darüber hinaus auch unakzeptabler Weise in die Meinungsfreiheit. Darüber hinaus entsteht aus dem bloßen Titel eines Musikstücks bei weitem noch kein schützenswertes "Werk". Somit ist es uneingeschränkt möglich, sowohl in den Überschriften von Zeitungsartikeln, als auch in den Titeln jegliche Wörter zu verwenden, selbstverständlich inklusive von Markennamen.
Wenn du das jetzt noch mit einer Quellenangabe versehen könntest, wäre ich glücklich... :)
 
dbra schrieb:
Lothar Lammfromm schrieb:
Der Name eines Musikstückes entspricht in etwa der Überschrift eines Zeitungsartikels.

Würden hier besondere Schutzvorschriften gelten, dann würde erstens zu stark in die allgemeine Kunstfreiheit eingegriffen, darüber hinaus auch unakzeptabler Weise in die Meinungsfreiheit. Darüber hinaus entsteht aus dem bloßen Titel eines Musikstücks bei weitem noch kein schützenswertes "Werk". Somit ist es uneingeschränkt möglich, sowohl in den Überschriften von Zeitungsartikeln, als auch in den Titeln jegliche Wörter zu verwenden, selbstverständlich inklusive von Markennamen.
Wenn du das jetzt noch mit einer Quellenangabe versehen könntest, wäre ich glücklich... :)
Nimm einfach meinen Namen als Quellenangabe. Ernsthaft: Es ist schon so, wie ich es geschrieben habe. :)

Du kannst zum Beispiel eine CD mit dem Namen "market economy" herausbringen, und die Tracklist liest sich dann so:

1. Coca Cola stinks
2. Ford stinks
3. Mc Donalds kills
4. Mercedes Benz is a fagott
5. Apple sinks
6. Ipad or Ei-Pad?
7. Bush: Music for terrorists
8. VW
9. American Century
10. Cemetery of America

Wie gesagt: Kein Problem. Wenn du Glück hast, bekommst du sogar von Rush Limbaugh kostenlose Vermarktungshilfe.
 
Gut, nehmen wir mal an, das stimmt so, wie du das schreibst. Dann verstehe ich aber nicht, warum das bei Musiktiteln erlaubt sein soll, bei Bandnamen aber nicht. Ich könnte mir doch z.B. eine Kunstfigur ausdenken, die Teil des Gesamtkunstwerks ist, z.B. "VW-Handelsvertreter".

Außerdem würde ich immer noch gern wissen, woher du das weist. (Damit ich deine Aussage besser einschätzen kann)

PS: Dem Rush Limbaugh möchte ich aber auch nicht im Dunkeln begegnen... ;-)
 
chubbychecker schrieb:
man kann tracks benennen wie man will..das ist frei

Ich nehme an, das vermutest Du nur. Ich wäre mir da nicht so sicher nachdem man schon Abmahnungen für das Wort Weltuntergang in Zusammenhang mit Veranstaltungen bekommt.
Heute ist den kulturlosen Geldleuten jedes Mittel recht.
Ich würde ja mal solchen Titel anmelden:
"Several Species of Small Furry Animals Gathered Together in a Cave and Grooving With a Pict"
 
Kann ja sein dass man das Wort "Weltuntergang" nur in bezug auf Veranstaltungen für sich sichern kann...aber das wars dann auch
das heisst du darfst dann keine gleichnamige Veranstaltung starten

aber dann dürfte ja auch niemand sonst das wort "weltuntergang" benutzen im sprachgebrauch , nachrichten , duden , tv etc.
.

ich kann meinen Track weltuntergang nennen wenn ich will.. wer besitzt denn Rechte an deutschen Wörtern ?
 
chubbychecker schrieb:
ich kann meinen Track weltuntergang nennen wenn ich will.. wer besitzt denn Rechte an deutschen Wörtern ?

Es kommt auf einen Versuch an: Wer es schafft sich ein Wort aus dem Sprachgebrauch eintragen zu lassen, kann danach ein Heer von Anwälten beschäftigen die Abmahnungen verschicken. Eigentlich gab es schon vor etlichen Jahre so eine Abmahnwelle und weil die Gerichte in der Flut von Anträgen, Klagen usw. erstickten, versprach man, dem legalen aber sehr niederträchtigem Treiben ein Ende zu setzen.
Ein wenig hatte es nachgelassen aber vorbei ist es noch lange nicht. Tausendfach wurden aus gegebenem Anlaß "Weltuntregangspartys" oder ähnliches veranstaltet und tausendfach wurde abgemahnt. Wahrscheinlich haben auch viele, um weiteren Ärger und Arbeit zu sparen, brav bezahlt. Mit so einer Idee kann man kurzfristig sicher die erste Million machen (oder auch die 2.)
Niederträchtig, ich würde sogar sagen asozial und gesellschaftsschädigend ist es allemal weil die Opfer keine Chance haben. Wer schaut schon vorher im Patentamt oder wo auch immer nach, welche Worte nun gerade geschützt sind. Wahnsinn, lauter kranke Hirne die sich sows ausdenken.
 


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