Stimmen aus Filmszenen in Tracks verwenden

M

miffie007

....
Hallo,

In Drum and Bass-Berreich werden sehr oft (auch in kommerziellen Tracks) Stimmen aus Filmszenen in Tracks eingebaut.

Möchte so etwas auch versuchen.

Gibt es hier Probleme, wenn der Track verkauft wird?
(also rechtlich gesehen)
 
miffie007 schrieb:
Hallo,

In Drum and Bass-Berreich werden sehr oft (auch in kommerziellen Tracks) Stimmen aus Filmszenen in Tracks eingebaut.

Möchte so etwas auch versuchen.

Gibt es hier Probleme, wenn der Track verkauft wird?
(also rechtlich gesehen)

Davon würde ich ausgehen!
 
Kommt drauf an, wieviel davon verkauft werden. Bei Daftpunk würden die vielleicht ein Fass aufmachen...
Ich kenne soviel Musik mit Filmschnipseln, das erkennt doch niemand. Ich selbst ärgere mich immer, wen die Leute beim Hören meiner eigenen Musik nicht erkennen, daß ich da was aus ner Serie eingebaut habe, dabei ist es so offensichtlich. Also, solange du nicht ,,Everybody cool, this is a robbery'' sampelst, oder ''die rote oder blaue Pille'' peilt das n i e m a n d ! :opa:
 
Alles klar!

Ich werde es "riskieren"...

So erfolgreich wie Duft Punk bin ich noch nicht^^
 
...'ne Freundin von mir verkauft Fotos in Kleinstauflage, die sie selber macht und per Hand aufzieht.

Auf einem war ein Aufkleber zu sehen, auf dem ein Symbol war, dass Jemand als Warenzeichen eingetragen hatte.

Gab 'ne Abmahnung - seit dem trau ich keinem mehr.

:agent:
 
miffie007 schrieb:
Alles klar!

Ich werde es "riskieren"...

So erfolgreich wie Duft Punk bin ich noch nicht^^

Bist du dir da sicher? Material klauen und dann veröffentlichen ist nun mal illegal, ohne wenn und aber. Falls ein Kläger richtig loslegen sollte, könnte das dein halbes Leben ruinieren. Ist es das wert?
 
illegal, ohne wenn und aber

ist das so einfach, ja? Ich meine, das BVerfG in der Sache Pelham vs. Hütter doch etwas anders verstanden zu haben... (siehe ggf. dazu auch den, naja, semi-informativen Thread hier im Forum).
 
NickLimegrove schrieb:
illegal, ohne wenn und aber

ist das so einfach, ja? Ich meine, das BVerfG in der Sache Pelham vs. Hütter doch etwas anders verstanden zu haben... (siehe ggf. dazu auch den, naja, semi-informativen Thread hier im Forum).

Natürlich ist es illegal. Das Urheberrecht ist nun mal real. Aber es scheint so dass heutzutage jeder sich alles zurecht legt wie es ihm passt. Und im Nachhinein wird gejammert bis sich die Balken biegen. Ist der Zeitgeist eben. Aber schlussendlich ist es mir egal wer was und wo klaut, muss jeder für sich selber verantworten.
 
NickLimegrove schrieb:
illegal, ohne wenn und aber

ist das so einfach, ja? Ich meine, das BVerfG in der Sache Pelham vs. Hütter doch etwas anders verstanden zu haben... (siehe ggf. dazu auch den, naja, semi-informativen Thread hier im Forum).

Aber soviel ich weiß ausdrücklich als Einzelfall und weil es kaum wieder zu erkennen war, oder?

Wenn Du aus Rocky Granularsynthese machst wirds wohl okay sein...
 
ich kenne einen Musiker, der fast 500 CDs kurz nach Erscheinen einstampfen musste, weil er etwas eines Comedians gesampelt hatte.
 
Soll jeder machen, wie er mag. Wer so etwas aber verwertet muss sich des Risikos bewusst sein: sollte es auch nur halbwegs erfolgreich werden, ist massiver Ärger einzukalkulieren. Selbst Kleinauflagen schützen nicht, wie Bernie hier gerade darlegt. Dazu ist die Anwaltsriege in Deutschland viel zu sehr auf der Suche nach Einnahmemöglichkeiten.

Wenn ich einen Track nur für mich und ggf. Freunde mache, ist das o. k., will ich den Track aber irgendwo öffentlich platzieren - Youtube oder auch hier im Forum - würde ich persönlich das nicht machen.

Was wäre ich für ein Musiker, wenn ich mich ungefragt anderer bediene um mein Zeug aufzuwerten. Genau das habe ich immer als moralisch verwerflich verabscheut.
 
stromzuton schrieb:
Soll jeder machen, wie er mag. Wer so etwas aber verwertet muss sich des Risikos bewusst sein: sollte es auch nur halbwegs erfolgreich werden, ist massiver Ärger einzukalkulieren. Selbst Kleinauflagen schützen nicht, wie Bernie hier gerade darlegt. Dazu ist die Anwaltsriege in Deutschland viel zu sehr auf der Suche nach Einnahmemöglichkeiten.

Wenn ich einen Track nur für mich und ggf. Freunde mache, ist das o. k., will ich den Track aber irgendwo öffentlich platzieren - Youtube oder auch hier im Forum - würde ich persönlich das nicht machen.

Was wäre ich für ein Musiker, wenn ich mich ungefragt anderer bediene um mein Zeug aufzuwerten. Genau das habe ich immer als moralisch verwerflich verabscheut.
wir hatten manchmal ganz lustige Samples aus dem TV bei unseren Livegigs verwendet, ohne zu fragen natürlich.
Aber bei einer VÖ wäre mir aber das Risiko zu groß, das ich alles wieder einstampfen müsste, denn da gehört auf jeden Fall ein Clearing dazu, was oft sehr einfach ist und manche freuen sich sogar darüber.
Das Risiko erwischt zu werden, ist ja nicht besonders groß, aber man weiß ja nie, ob man von Irgendjemand mal angeschwärzt wird.
 
stromzuton schrieb:
Was wäre ich für ein Musiker, wenn ich mich ungefragt anderer bediene um mein Zeug aufzuwerten. Genau das habe ich immer als moralisch verwerflich verabscheut.


Naja, ob Sampling verwerflich ist, ist ja eine andere, sehr große Diskussion. Die Kollage ist eine Form der Kunst und ich persönlich finde es schwierig zu entscheiden wo Rekontextualisierung als kreative Eigenleistung aufhört und Klauen um sich mit anderer Leute Kreativität zu schmücken anfängt.

Aber zum Thema fällt mir gerade ein, dass ich das ja früher auch gemacht habe ohne mich groß um die Folgen zu scheren. Hatte ich total vergessen. War aber vor dem Internet und wenn auch in 1000er Auflage so doch auf den Punk/Hardcore Bereich beschränkt und auf Vinyl. Das merkt dann natürlich Niemand wenn was uralten Fernsehdokumentationen gesammelt ist. Also wenn es auf Industrial Kassetten Veröffentlichung hinausläuft, wird es wohl praktisch kein Problem werden. Aber juristisch ist die Sache ja relativ klar, vor allem wenn man nicht die Möglichkeit hat es mit Kraftwerk durch alle Instanzen auf zu nehmen...
 
Leverkusen schrieb:
Naja, ob Sampling verwerflich ist, ist ja eine andere, sehr große Diskussion. Die Kollage ist eine Form der Kunst und ich persönlich finde es schwierig zu entscheiden wo Rekontextualisierung als kreative Eigenleistung aufhört und Klauen um sich mit anderer Leute Kreativität zu schmücken anfängt.

Sehe ich auch so.

Leverkusen schrieb:
War aber vor dem Internet und wenn auch in 1000er Auflage so doch auf den Punk/Hardcore Bereich beschränkt und auf Vinyl.

Damals war man ja eh noch ziemlich schmerzbefreit - Joy Division haben die Cover für Unknown Pleasures und Closer ja auch einfach so genommen, ohne wen zu fragen. Das würd heute so nicht mehr gehen. Und dann müssten wir auf 2 der besten Cover verzichten, die ich kenne...
 
Ich habe damals, also zu Amiga Zeiten, auch alles verwurstet. Das würde ich heute aber nicht mehr machen, weil es doch danach riecht sich mit fremden Federn zu schmücken. Das kann einem natürlich auch egal sein, aber mit möglichen Konsequenzen sollte man dann schon rechnen. Kann gut gehen, muss es aber nicht.
 
Diese ganze Amateurdiskussionen sind immer sehr ermüdend (ich mein jetzt nicht Leverkusen, den ich im folgenden zitiere). Man muss bei der Verwendung von Samples von Sprache deutlich zwischen Urherberrechten und Leistungsschutzrechten unterscheiden.

* Das Urheberrecht schützt den sprachlichen Inhalt, die Worte "Everybody cool, this is a robbery". Ob die gesprochen werden wie von einem Pfarrer bei der Beerdigung, oder gerapped, oder vom Pumpkin-Darsteller in Pulp Fiction geschrien werden ist egal. Es besagt vor allem, dass derjenige, der sich die Worte in diesem Kontext hat einfallen lassen, entscheiden darf, was mit diesen Worten in anderen Veröffentlichungskontexten passiert.

* Das Leistungsschutzrecht schützt denjenigen, der Geld in exakt diese Aufnahme in Pulp-Fiction gesteckt hat. Derjenige kann NICHT verbieten, dass Du die Aufnahme verwendet, aber er kann von Dir anteilig Geld verlangen, wenn Du mit Deinem Stück, das seine Aufnahme verwendet, selbst Geld verdienst.

Beide Rechte müssen beachtet werden. Aber nur vom Urheberrechts-Inhaber, also vom Drehbuchautor bzw dessen Filmverlag muss man die Erlaubnis holen. Der kann sagen, er will das nicht in einer D&B-Produktion und kann Dich zwingen Deine Platten einzustampfen.
Die Filmproduktion, die die Aufnahme bezahlt hat und somit das Leistungsschutzrecht hält, darf Dir nur eine Rechnung stellen. Und die muss am erzielten Erlös angemessen sein. Die sind also kein Problem.



Leverkusen schrieb:
Die Kollage ist eine Form der Kunst und ich persönlich finde es schwierig zu entscheiden wo Rekontextualisierung als kreative Eigenleistung aufhört und Klauen um sich mit anderer Leute Kreativität zu schmücken anfängt.

Gerade das gerne angeführte Beispiel mit der Kollage in der darstellenden Kunst zeigt sehr schön, um was es bei der Samplingdebatte geht:

Kein Kurt Schwitters hätte sich je erdreistet, einen Abdruck eines Picasso oder Manet für eine Kollage herzunehmen: da wurden Kaugummi-Papiere, Reklamezettelchen und Zeitungen verarbeitet. Die verarbeiteten Werkstücke waren nicht als darstellende Kunst gedacht; somit wilderte das als Kollage erstellete Bild nicht im Revier der Zielgruppe von Reklamezettel/Kaugummipapier/Zeitung. Die Zielgruppen sind unterschiedlich (Museumsbesucher versus Zeitungsleser), die Kollage ist keine Konkurrenz zu ihren Bestandteilwerken.

Beim Samplen von Musikstücken hingegen, ist im Prinzip die Zielgruppe der verwendeten Bestandteile die gleiche wie die des Endergebnisses. Beide Zielgruppen sind Musikhörer. Die Sampling-Kollage ist Konkurrenz zu ihren Bestandteilwerken.

Wenn wir auf die Zeitungsschnipsel von Kurt Schwitters zurückkommen, dann wäre Sampling so, als ob man aus verschiedenen Ausschnitten verschiedener Zeitungen einen neue Zeitung zusammenkleben würde, und sich dann auf die Straße stellen, und das als Zeitung verkaufen würde. Und dass DAS nicht ok ist, leuchtet glaube ich jedem ein.


Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Bei dem Filmdialog im D&B-Track sind wir vermutlich auf der Kurt-Schwitters-Seite: der Dialog wird in anderem Kontext verwendet. Eine konkurrierende Situation ist nicht zu erkennen. Es bleibt vermutlich nur das Leistungsschutzrecht zu beachten. Siehe oben.
 
fanwander schrieb:
Derjenige kann NICHT verbieten, dass Du die Aufnahme verwendest

Der kurze Satz an sich besitzt kaum ausreichende Schöpfungshöhe, um vom Inhalt her urheberrechtlich geschützt zu sein. Die Aussage zum Leistungsschutzrecht finde ich etwas bedenklich oder zumindest missverständlich, auch der Bild- und Tonträgerhersteller hat Verbotsrechte.
 
Für mich bleibt die Frage, ob man sowas überhaupt machen muss. Wie sieht es denn aus, wenn man den Kram selbst nachspricht? Ginge ja auch.
 
fanwander schrieb:
Steril schrieb:
auch der Bild- und Tonträgerhersteller hat Verbotsrechte.
Welche (in diesem Zusammenhang)?

Geplant ist vom Threadersteller die Vervielfältigung und Verbreitung eines Teiles des Filmes, und dies verstößt zumindest nach deutschem Recht ohne vorherige Einwilligung des Filmherstellers gegen dessen ausschließlichen Verwertungsrechte aus § 94 UrhG (bzw. 85 bei Tonträgern) und gibt ihm u.a. einen Unterlassungsanspruch aus § 97 UrhG. Oder anders gesagt: Auch Leistungsschutzberechtigte müssen grundsätzlich vorher gefragt und nicht einfach nur nachträglich beteiligt werden. Daher kann ich Deine Aussage nicht ganz nachvollziehen.
 
mixmaster m schrieb:
peilt das n i e m a n d ! :opa:
wenn es eh niemand peilt gibt es auch keinen Grund das zu machen

Altered States schrieb:
Für mich bleibt die Frage, ob man sowas überhaupt machen muss. Wie sieht es denn aus, wenn man den Kram selbst nachspricht? Ginge ja auch.
dann verletzt du nur das Urheberrecht und nicht das Leistungsschutzrecht
 
@florian
was wenn ich also einen output von dir remixen und ordentlich verdreht inkl perfekter kommunikation des wer/wie/was/woher in meinen youtubechannel stellen würde?

also es gibt da grob zwei parteien. die eine freut sich über die nonverbale, musikalische kommunikation, die andere fühlt sich persönlich angegriffen.
ich kann letzteres schwer verstehen, da ich zu ersterer gehöre.

und direkte konkurenz sehe ich da auch nicht, da in meinem beispiel ja keine komerziellen interessen verfolgt werden.

inresessanterweise hab ich mecker bisher nur von leuten bekommen, bei denen sich meine untat besonders weit weg vom original bewegt hat.
 
psychosonic schrieb:
also es gibt da grob zwei parteien. die eine freut sich über die nonverbale, musikalische kommunikation, die andere fühlt sich persönlich angegriffen.
ich kann letzteres schwer verstehen, da ich zu ersterer gehöre.
Die meisten Leute freuen sich ja, ich würde mich auch über jeden Remix / Neuinterpretation / Verwurstung freuen.
Allerdings möchte ich vorher gefragt werden, das ist ja nicht zuviel verlangt, denn einfach klauen is nich.
 
Die meisten Leute freuen sich ja, ich würde mich auch über jeden Remix / Neuinterpretation / Verwurstung freuen.

Ich nicht, für mich wäre das ein Alptraum. Ich hasse es so schon, was alles an alten Songs zerstört wird, weil man nicht mehr genug Kreativität auf der Pfanne hat.
 
stuartm schrieb:
Das Statement ist ja noch nett:
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Resonance-Sound is not responsible for any direct or indirect consequential loss arising from the use of this product in whatever form.


Man verkauft also offensichtlich etwas, an dem man die Rechte nicht ausreichend mit den Rechteinhabern abgeklärt hat.
 


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