Stimmen aus Filmszenen in Tracks verwenden

Neo schrieb:
Die meisten Leute freuen sich ja, ich würde mich auch über jeden Remix / Neuinterpretation / Verwurstung freuen.

Ich nicht, für mich wäre das ein Alptraum. Ich hasse es so schon, was alles an alten Songs zerstört wird, weil man nicht mehr genug Kreativität auf der Pfanne hat.
Es gibt Coverversionen die sind um Meilen besser als das Original.
 
swissdoc schrieb:
Das Statement ist ja noch nett:
Because of the worldwide use of our products, Resonance Sound is not responsible for any type of conflicts between music labels concerning using the same sounds/samples or loops.
Resonance-Sound is not responsible for any direct or indirect consequential loss arising from the use of this product in whatever form.


Man verkauft also offensichtlich etwas, an dem man die Rechte nicht ausreichend mit den Rechteinhabern abgeklärt hat.
Das versteh ich anders -
es geht denke ich darum daß zwei Hits dasselbe siginfikante Sample verwenden könnten - dafür sind sie nicht verantwortlich. Oder?
 
Mag sein. Klingt aber trotzdem komisch. So eine Klausel müsste dann ja jedem Computer oder Instrument beiligen...
Wir sind nicht verantlwortlich dafür, wenn sie mit ihrem Text/ihrer Musik zufällig genau in einen Konflikt mit Rechteinhabern kommen, die identische Werke hergestellt haben.
 
Das versteh ich anders -
es geht denke ich darum daß zwei Hits dasselbe siginfikante Sample verwenden könnten - dafür sind sie nicht verantwortlich. Oder?

so kann man das verstehen, liegt auf jeden Fall nahe.

Aber die Interpretation von swissdoc ergibt auch Sinn. Und es schließen sich ja beide auch nicht aus... »A conflict between two labels« will auch arise dann, wenn Label A (bei dem die sample-Quelle rausgekommen ist), ein Problem damit hat, dass Label B ein Stück rausbringt, in dem eins dieser (eben: wahrscheinlich nicht ausreichend rechtssicheren) samples drin ist.

Wobei ich aber schon im Zweifel für diese Firma sagen würde: wirklich positive Hinweise, dass hier ungeklärte samples weiterverhökert werden, sehe ich hier nicht.

Definitiv nicht koscher ist allerdings (z.B. eben bei diesen Movie-Samples) mindestens das hier:
All samples are licensed for use under the new Creative Commons (Public Domain Mark 1.0) license agreement:
[...]
The contents of this download are licensed, not sold to you by Resonance-Sound. Ownership remains with Resonance-Sound.

:selfhammer:
 
Neo schrieb:
Ich nicht, für mich wäre das ein Alptraum. Ich hasse es so schon, was alles an alten Songs zerstört wird, weil man nicht mehr genug Kreativität auf der Pfanne hat.
wenn jemand meine Sachen so gut gefallen, das er sie remixen möchte, so ehrt mich das eher.
Trotzdem möchte ich vorher gerne wissen, wer was damit machen möchte und wenns nicht gut wird dann isses eben so.
Samplen und Remixen ist durchaus auch ein kreativer Prozess, hier wird ja was Neues geschaffen.
 
Es gibt Coverversionen die sind um Meilen besser als das Original.

Mag sein, wobei auch das nur eine Geschmackaussage deinerseits ist. Imho ist das die Ausnahme. Ich kriege jedesmal einen Anfall wenn irgendein DJ Arschloch unter einem Klassiker eine 808/909 Bassdrum legt, dazu massig FX, eine attraktive Sängerin und ab geht die Kiste. Nicht zu vergessen ein Video mit vielen Mädels und nackter Haut, die von dieser Fahrstuhlmucke ablenken. :blerk:
 
Steril schrieb:
Geplant ist vom Threadersteller die Vervielfältigung und Verbreitung eines Teiles des Filmes, und dies verstößt zumindest nach deutschem Recht ohne vorherige Einwilligung des Filmherstellers gegen dessen ausschließlichen Verwertungsrechte aus § 94 UrhG (bzw. 85 bei Tonträgern) und gibt ihm u.a. einen Unterlassungsanspruch aus § 97 UrhG.
Das Verwertungsecht ist kein Leistungsschutzrecht, sondern ein Teil des Urheberrechts, das hier vom vertretenden Rechteinhaber (Filmverlag) eingenommen wird. Leistungsschutzrechte beim Film hat der Kameramann oder der Tonmann - nicht die Film-"Firma". Die hängt als Verlag drin. Ich hab ja auch noch micro-Zahlungen der GVL von irgendwelchem Schlagerkrempel, den ich eigentlich als Toningenieur gemacht hab, und der Produzent war damals so nett und hat mich als Keyboarder gelistet.
 
psychosonic schrieb:
@florian
was wenn ich also einen output von dir remixen und ordentlich verdreht inkl perfekter kommunikation des wer/wie/was/woher in meinen youtubechannel stellen würde?
Wenn Du ein Radiointerview mit mir nimmst, und in einen Musik-Track einbaust, dann ok. Wenn Du ein Stück Musik von mir nimmst, und das in einen Track von Dir einbaust, dann nicht ok.

Die Frage kann (wenn auch etwas pauschalisierend) auf ein Wettbewerbsprinzip reduziert werden: wird das neue Werk zur Konkurrenz fürs alte (zitierte) Werk, oder wird etwas in einem ganz anderen Wertschöpfungszusammenhang erzeugt (ein Musikstück ist keine Konkurrenz zu einem Film).
 
fanwander schrieb:
Die Frage kann (wenn auch etwas pauschalisierend) auf ein Wettbewerbsprinzip reduziert werden: wird das neue Werk zur Konkurrenz fürs alte (zitierte) Werk, oder wird etwas in einem ganz anderen Wertschöpfungszusammenhang erzeugt (ein Musikstück ist keine Konkurrenz zu einem Film).

das finde ich gerade sapnnend, ich habe ein stück geschrieben bei dem es um kafkas Prozess geht und in dem ich Zitate aus dem Orson Welles Film darüber verwende. zusammengeschnittene Dialoge sowie heftig verfremdete Filmszenen (wenns wen interessiert: hier ist ein trailer den ich für eine bewerbung geschnitten habe https://vimeo.com/176824721).

Bei der Aufführung in der Uni war das egal, da ich aber dabei bin eine Öffentliche Aufführung zu organisieren wird das also Probleme geben, obwohl ich ja etwas ganz anderes damit gemacht habe?

An wen wende ich mich zur Klärung, sollte ich das überhaupt? das ganze wird mir eher Verlust als Gewinn bringen.
 
NicolasK schrieb:
Bei der Aufführung in der Uni war das egal, da ich aber dabei bin eine Öffentliche Aufführung zu organisieren wird das also Probleme geben, obwohl ich ja etwas ganz anderes damit gemacht habe?
Innerhalb der Uni dürfte das unter den §52a UrhG fallen:
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52a.html

Sobald Du das aber öffentlich machst (also ein Aufführung), brauchst Du wiederum die Erlaubnis und musst ggf vergüten (s. Absatz 4).

An wen wende ich mich zur Klärung, sollte ich das überhaupt? das ganze wird mir eher Verlust als Gewinn bringen.
An den Filmverlag des Orson-Welles Filmes.
 
ui...ok.
danke, das habe ich tatsächlich völlig verdrängt.
Wenn die viel geld wollen kann das die sache gänzlich kaputtmachen.... :oops:
 
Ich finde diese Diskussionen echt putzig. Es ist heutzutage extrem schwer, überhaupt noch etwas Geld mit Musik einzufahren - selbst mit relativ erfolgreichen Nummern. Sollte du es tatsächlich schaffen, sämtliche Eintrittsbarrieren in diesen Markt zu überwinden UND gleichzeitig viel Geld einzunehmen, kann man sich auch im Nachhinein noch darüber Gedanken machen. Wenn das sample einen wesentlichen Anteil an dem Erfolg deiner Goldplatte hat, wirst du sicherlich auch bereit sein, dafür zu zahlen. Immerhin würdest du dadurch schon ordentlich promo eingefahren haben für zukünftige Projekte. Alles andere ist doch viel zu verkopft und auf Amateurniveau - mal ganz unverblümt gesagt - kaum relevant.
Wenn es dir aber echt nur um den rechtlichen Aspekt geht: Finger weg von Samples, die nicht geklärt sind und du bist du sicher.
 
also einfach nachsprechen ginge schon, denn meistens ist der textliche inhalt ja nicht schützenswert. aber man will ja genau das sample aus dem film, das macht es ja erst so besonders.

ich habe mal eine vorlesung/fragerunde in sachen musikproduktion besucht, da ging es dann auch ums samplen, weil es ein hip-hop produzent war. und da war ganz klar die aussage, dass man es einfach machen soll. man verkauft sagen wir 1000 alben, davon wiederum geht es ja nur um ein lied, also ist der streitwert höchstens ein paar hundert euro, also kein ding.



und wenn das lied richtig gut ist, würde sich doch auch das label, welches den song veröffentlicht drum kümmern oder nicht?
 
Naja, bei mir giinge es um eine einmalige öffentliche Aufführung, ist ja auch kein Track in dem sinn, sonern eine Performance. Mitlerweile denke ich wieder dass das kein Problem sein dürfte.
Das ganze wird (wenn es klappt) durch Fördergelder finanziert und wenn ich großes Glück habe gehe ich zu null aus der Sache raus.

Also ich bin wieder beruhigt... hab nur kurz Panik bekommen.
 
colectivo_triangular schrieb:
ist doch viel zu verkopft und auf Amateurniveau - .

Ich würde es "Underground" nennen. Da gibt es Leute die machen besseren Stoff als die Profis die in den Charts landen. Kann also durchaus professionell produziert sein, sogar weitaus liebevoller
und Detailreicher.
Aber Du hast Recht, ich würde mir auch keinen Kopp machen. Solange man nicht auffällt in der Öffentlichkeit wegen irgendeinem Gebabbel von nem Film ist das einfach Underground und es wird kein
Schwanz merken. Und selbst wenn, was wollen die denn fordern? Von den 2 Mark Gewinn die hälfte? können sie gerne haben :lollo:
 
Ich denke mal, wenn der Track gut ankommt und die Dance-Charts stürmen soll, du also vor dem Vertrag sitzt und unterschreiben sollst, dass du alle Rechte an dem Track hast ... :floet:

Bis dahin, nicht so den Kopp machen, Track machen!

Ich verletze mit einigen meiner online gestellten Machwerke sicher auch Rechte, aber den Grossteil sehe ich als Tribute oder eben Fan-Arbeiten, wie das hier:

src: https://soundcloud.com/olivgrau/komm-zu-vatti-german-overdubs-on-the-classic-rjd-tune
 
Ich hatte gestern etwas Hobbyzeit (sprich googlen) gemacht. Dabei hatte ich erfahren das Fatboylsilm in seiner Anfangsszeit damals bei einem Song das doppelte seiner Gewinne als Strafe abführen musste. Bei offiziellen Releases im Internet wäre ich echt vorsichtig da mittlerweile auch viele Suchmaschinen erkennen können ob z.b. eine Stockmusic wirklich für diesen einen Zweck gebucht wurde oder aus einem anderen Projekt stammt. Klar, es geht nicht um Stockmusic, mir geht es einfach nur um das potentielle Risiko.
 
Rolo schrieb:
colectivo_triangular schrieb:
ist doch viel zu verkopft und auf Amateurniveau - .

Ich würde es "Underground" nennen. Da gibt es Leute die machen besseren Stoff als die Profis die in den Charts landen. Kann also durchaus professionell produziert sein, sogar weitaus liebevoller
und Detailreicher.
Aber Du hast Recht, ich würde mir auch keinen Kopp machen. Solange man nicht auffällt in der Öffentlichkeit wegen irgendeinem Gebabbel von nem Film ist das einfach Underground und es wird kein
Schwanz merken. Und selbst wenn, was wollen die denn fordern? Von den 2 Mark Gewinn die hälfte? können sie gerne haben :lollo:

"Verkopft" bezog sich lediglich auf die Diskussion und sollte keinesfalls die musikalische Qualität bewerten.
 
NicolasK schrieb:
Naja, bei mir giinge es um eine einmalige öffentliche Aufführung.
Mal ne blöde Frage.
Wenn bei einem Konzert das Filmen, Fotografieren und die Audioaufnahmen streng untersagt sind und es wurde unerlaubtes Material verwendet, wären dann die Beweise bei einem späteren Prozess nicht ungültig?
 
Bernie schrieb:
Wenn bei einem Konzert das Filmen, Fotografieren und die Audioaufnahmen streng untersagt sind und es wurde unerlaubtes Material verwendet, wären dann die Beweise bei einem späteren Prozess nicht ungültig?
Das hat jetzt nix mit dem Untersagen des Filmens für die Konzertbesucher zu tun.

Mitschnitte ohne Kenntnis und Zustimmung der aufgenommenen Personen sind als Beweis nur zugelassen, wenn der Mitschnitt von einem Ermittlungsrichter angeordnet wurde.
 
haebbmaster schrieb:
fanwander schrieb:
wenn der Mitschnitt von einem Ermittlungsrichter angeordnet wurde.
Zumindest in amerikanischen Krimis ...
Nicht nur da. Mein verstorbener Schwiegervater war Justitiar bei der Post (als die Post noch das mit dem Telefon gemacht hat), und war in seinem Oberpostdirektionsbezirk unter anderem zuständig für die Freigabe und Kontrolle von richterlich angeordneten Telefonüberwachungen.

Ansonsten:
https://de.wikipedia.org/wiki/Telekommu ... berwachung
... Zur Anordnung sind nur Richter befugt (bzw. seit 2008 auch „das Gericht“), bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung auch durch die Staatsanwaltschaft ergehen, wobei die richterliche (gerichtliche) Anordnung unverzüglich nachzuholen ist. Ergeht diese dann nicht innerhalb von drei (Werk-)Tagen, gilt die Maßnahme als nicht genehmigt und ist unverzüglich einzustellen. ...
 
Das heisst, dass dich die Polizei nicht abhören darf, wenn es nicht genehmigt ist.
Wenn ungenehmigt abgehört wurde gibt es für den Abhörer zwar eins aufs Dach, aber ein Beweis ist das in den meisten Fällen trotzdem.
 
haebbmaster schrieb:
Das heisst, dass dich die Polizei nicht abhören darf, wenn es nicht genehmigt ist.
Das auch. Es bedeutet aber vor allem, dass in nicht-strafrechtlichen Verfahren Mitschnitte keine Beweiskraft haben, und somit auch in Urteilsbegründungen nicht einfließen dürfen.

Wenn ungenehmigt abgehört wurde gibt es für den Abhörer zwar eins aufs Dach, aber ein Beweis ist das in den meisten Fällen trotzdem.
Nein. Die Realität ist ja, dass in einem Verfahren Beweisanträge gestellt werden müssen. Der Anwalt stellt einen Antrag an das Gericht, dass bestimmte Dinge als Beweise gewertet werden. Wenn das ein Mitschnitt ist, dann würde der Richter fragen, ob dafür eine Genehmigung zum Mitschneiden durch die Beteiligten vorlag; wenn nein, dann wird das Beweisstück abgelehnt, und der Richter hört nichtmal rein.
Trotzdem ist so ein Beweisantrag natürlich ein psychisches Druckmittel und stellt somit einen sekundären Einfluss auf die Entscheidungsfindung dar.
 
Bis vor einiger Zeit hatte ich ein kleines Label (also eigentlich habe ich es immer noch, aber zZ sind alle Aktivitäten auf Eis gelegt), und ich hatte einige Tracks rausgebracht von mir und noch mehr von anderen, welche Stimmen und Sprüche aus Movies enthielten. Da waren auch bekannte Filme dabei, von auch nicht unbekannten Artisten, zumindest im Szenekreis :) das einzigie was mal geschehen war, war eine Mail vom Distributor, ob ich wisse, dass das (deutsche) Sprachsample in einem gewissen Track von einem Film ist und dass solche Verwendungen vorher geklärt sein sollten. Ich so: kann das ein Problem werden? Er: eher nicht, solche Tracks in diesem Genre bleiben normalerweise "unter dem Radar".

Keine Ahnung, wie das bei Drum and Bass aussieht, aber ich würde sagen, tu es einfach :D
 


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