Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Hier ist ein Sample kaum rauszuhören: Das ist wohl schon Grundstruktur.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

blumenhofen schrieb:
@Bernie
Ok. mit dem Stadion war ein naives Beispiel. :selfhammer:
Und ja, ein Gewitter kann ich wirklich noch selbst aufnehmen und vergleichbares mach ich ja auch viel. ( In meiner Werkstatt die Maschinen und sowas ).

Aber hier nochmals ein Beispiel, wie würdest du das clearen ?. Oder würdest du selbst ins Kriegsgebiet und aufnehmen ?. Würd da gern paar Sprachfetzen mit der Atmo drunter nehmen. Das Video wird aber bestimmt von 20 Leuten in verschiedenen Variationen eingestellt angeboten. Keine Ahnung wo die Rechte wirklich liegen. Und hier kann ich die Schrift ja wenigstens noch lesen. Bei Russisch oder Arabisch wird das schon schwer.
Aber warscheinlich interessiert sich dafür eh keine Sau.
Vielleicht ist auch schon der Ansatz etwas ungünstig gwählt.
Versuche doch mal deine Videos, Samples oder Bilder von Anfang an nach anderen Kriterien auszuwählen, suche beispielsweise mal den Begriffen gemeinfrei, public domain oder royality free.
Hier gibt es tonnenweise freies und cooles Material, das oft ohne jede Nennung verwendet werden kann oder es ist cc (steht eigentlich immer dabei).
Dann kann man sich das ganze Clearing sparen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

ist das hier radio psr sinnlostelefon ?

man kann nur anhand bereits relativ klar definierter begriffe, technologien, und bereits vorliegendem recht etwas - von mir aus auch komplett kontrovers - diskutieren.

wenn hier aber ständig sowas wie das mehrfach erwähnte mechanische recht an tonträgern oder der zeitliche ablauf von schutzrechten ignoriert wird und man dann anfängt daherzufaseln was wohl beethoven gemacht hätte dann hat man es einfach NICHT KAPIERT und sollte entweder nicht mehr an der "diskussion" teilnehmen oder mal vorher das eigene niveau soweit anpassen dass man diskutieren kann.

wir sind hier ja wohl alle keine im urheberrecht spezialisierten juristen - aber wenn man NUR was aus der eigenen phantasie daherargumentiert wird das auch nicht besser.
ich bin auch kein jurist - habe aber zumindest mehr als die hälfte des studiums und ich habe auch schon über die jahre über sämtliche möglichen verwertungskanäle durch musik geld lukriert (als produzent, als interpret, als komponist, als executive producer sowohl in europa als auch in asien oder den usa)
ich leite davon natürlich keine rechtsexpeertise ab - aber wenn man hier so liest was einige schreiben habe ich das gefühl dass die weder jemals kommerziell was gemacht haben noch überhaupt so begriffe wie eigentum oder besitz etc.. deuten können. (als beispielbegriffe für minimale rechtskenntnis)
aber hauptsache solange am thema vorbei reden bis jene die zumindest etwas praxis haben keinen bock mehr haben.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

V au schrieb:
Das schwedische Elektronik-Duo Audio Objekt (Håkan Libdo & Patrick Persson)
hat den Ärger der Düsseldorfer Genre-Pioniere Kraftwerk auf sich gezogen.
Grund: Zwei Coverversionen mit verändertem schwedischem Text. (2008)

http://www.laut.de/News/Kraftwerk-Band- ... -2008-5555


als ich 1995 begann musik zu machen war es eine der ersten informationen die ich mir einholte wie das rechtlich zu handhaben sei - die übliche verbreitete aussage war:

man darf covern wenn man nichts an melodie ( = noten) oder text ändert

-klingt logisch
-ist so
-wird seit eh und je so gehanhabt

warum:

-der originalkomponist bekommt tantiemen aus dem airplay
-der covernde bekommt die kohle von seinen verkauften tonträgern

eine sinnvolle - praktikable und gerechte art der aufteilung von arbeit und profit

aber sicher hätte das mozart anders gemacht und lieber die bilder von den dadaisten geklaut nachdem er das patent der zeitmaschine von den chinesen hätte klauen lassen.

(letzter satz gilt natürlich nur für jene die sich angesprochen fühlen ;-) )

mfg
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Bei den heutigen Mitteln, also die man so auf dem Rechner haben kann, braucht man sich doch eigentlich nicht bei anderen bedienen - ungefragt natürlich sowieso nicht. Außerdem kann man ja auch versuchen den Kram nachzubasteln, dabei lernt man eventuell sogar was, zumindest wie es auch geht. Ich hatte mal den Fall, dass ich Vocals brauchte und dazu habe ich dann eine Dame auf Myspace angeschrieben. Die hat mir darauf hin dann ihren Gesang zu Verfügung gestellt. Ohne die Erlaubnis hätte ich das nicht gemacht.

Was mich aber wundert. Auf Soundcloud gibt es auch zig Mixe die aus unterschiedliche Stücken bestehen. Glaube irgendwie nicht das die ganzen Produzenten diesbezüglich vorher gefragt wurden. Kann natürlich sein, ich weiß es nicht.

Bez. was KW und das Sample anbelangt: Ich finde es nicht richtig, wenn man sich da nicht die Erlaubnis einholt. Kann auch verstehen das die da keine Lust drauf haben. Das sollte man dann eben respektieren.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

tom f schrieb:
aber wenn man hier so liest was einige schreiben habe ich das gefühl dass die weder jemals kommerziell was gemacht haben noch überhaupt so begriffe wie eigentum oder besitz etc.. deuten können. (als beispielbegriffe für minimale rechtskenntnis)
aber hauptsache solange am thema vorbei reden bis jene die zumindest etwas praxis haben keinen bock mehr haben.

1. scheint so
2. Todquatschen macht neutzeitlich Spaß
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Altered States schrieb:
Bei den heutigen Mitteln, also die man so auf dem Rechner haben kann, braucht man sich doch eigentlich nicht bei anderen bedienen - ungefragt natürlich sowieso nicht. Außerdem kann man ja auch versuchen den Kram nachzubasteln, dabei lernt man eventuell sogar was, zumindest wie es auch geht. Ich hatte mal den Fall, dass ich Vocals brauchte und dazu habe ich dann eine Dame auf Myspace angeschrieben. Die hat mir darauf hin dann ihren Gesang zu Verfügung gestellt. Ohne die Erlaubnis hätte ich das nicht gemacht.

Was mich aber wundert. Auf Soundcloud gibt es auch zig Mixe die aus unterschiedliche Stücken bestehen. Glaube irgendwie nicht das die ganzen Produzenten diesbezüglich vorher gefragt wurden. Kann natürlich sein, ich weiß es nicht.

Bez. was KW und das Sample anbelangt: Ich finde es nicht richtig, wenn man sich da nicht die Erlaubnis einholt. Kann auch verstehen das die da keine Lust drauf haben. Das sollte man dann eben respektieren.


du sagst es ja: nur weil etwas wegen der neuen technik möglich ist muss das nicht heissen dass es legal ist - egal wie viele es tun.
auf der strasse gilt ja auch ein tempolimit obwohl alle autos schneller könnten.

aber was redet man heutzutage noch über moral und anstand - ich wundere mich auch immer wieviele leute NULL probleme haben software zu klauen...
ich beobachte aber auch hin und wieder leute beim stehelen im supermarkt - und obwohl es leicht geht mache ich (und viele viele andere) es dennoch nicht...
seltsam seltsam :)
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

tom f schrieb:
V au schrieb:
Das schwedische Elektronik-Duo Audio Objekt (Håkan Libdo & Patrick Persson)
hat den Ärger der Düsseldorfer Genre-Pioniere Kraftwerk auf sich gezogen.
Grund: Zwei Coverversionen mit verändertem schwedischem Text. (2008)

http://www.laut.de/News/Kraftwerk-Band- ... -2008-5555


als ich 1995 begann musik zu machen war es eine der ersten informationen die ich mir einholte wie das rechtlich zu handhaben sei - die übliche verbreitete aussage war:

man darf covern wenn man nichts an melodie ( = noten) oder text ändert

-klingt logisch
-ist so
-wird seit eh und je so gehanhabt

warum:

-der originalkomponist bekommt tantiemen aus dem airplay
-der covernde bekommt die kohle von seinen verkauften tonträgern

eine sinnvolle - praktikable und gerechte art der aufteilung von arbeit und profit

aber sicher hätte das mozart anders gemacht und lieber die bilder von den dadaisten geklaut nachdem er das patent der zeitmaschine von den chinesen hätte klauen lassen.

(letzter satz gilt natürlich nur für jene die sich angesprochen fühlen ;-) )

mfg


Gib#s zu, du hast den Artikel nicht mal durchgelesen, oder?

"Sony ATV, die für Kraftwerks Verwertungsrechte zuständige deutsche Verlagsgesellschaft, erteilte den Schweden nach Einsicht der Texte ein Publikationsverbot. Folglich müssen die in Blogs als YouTube celebrities gefeierten Musiker den physischen und digitalen Vertrieb stoppen, Files von ihrer MySpace-Seite und Youtube nehmen sowie ihren Facebook-Account schließen.

Zwar wussten die langjährigen Kraftwerk-Fans Håkan Lidbo und Patrik Persson um die rigide Genehmigungshaltung ihrer Idole. Die positiven Reaktionen der schwedischen Sony-Vertreter auf die Songs verliehen ihren Hoffnungen indes Flügel.

Für den 42-jährigen Lidbo, die bekanntere Hälfte des Duos mit langjähriger Labelerfahrung (u.a. Pokerflat, Lasergun, Force Tracks), kommen die schlechten Nachrichten nicht unerwartet: "Wenn du eine Genehmigung für eine Coverversion anforderst, die wenig kommerzielle Aussichten hat, erhältst du fast immer eine Absage. Außer deine Plattenfirma bezahlt dafür.""


Eh ein interessanter Artikel, den du e als KOMPLETT AM THEMA VORBEI GELÖSCHT HAST, ua:

"In "Vår Nya Värld" ("Computerwelt") etwa singt eine Computerstimme "Blog, internet, globalisation, piracy copy" und "MP3 Mobile, ringtone, anorexia, docu soap", in den gesprochenen Strophen kommen die Konzerne IKEA, H&M, Vodafone und Erikson vor.

Dass die mühevolle Studioarbeit nach dem Veröffentlichungsstopp umsonst war, sieht Lidbo überhaupt nicht. Ein paar Scheiben hätten ja bereits Abnehmer gefunden und wer sich ein bisschen mit dem Internet auskenne, finde die Songs immer noch. "Die Auflage der Platte war so gering, dass ich uns aus rechtlicher Sicht nicht als Mörder, sondern eher als Bei-Rot-über-die-Ampel-Gänger sehe", ergänzt der Schwede.

Vielmehr mache das Verbot den Unterschied zwischen großen und kleinen Labels deutlich: "Die Majorfirmen haben große Ausgaben und müssen sehen, wie sie die wieder reinkriegen. Wir von den Kleinen haben wenig Ausgaben, wenig Einkommen, dafür aber die Freiheit, tun und lassen zu dürfen, was wir wollen. Daher bevorzuge ich es, Teil der kleinen Gruppe zu sein.""
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

qrx: ich beschränke mich jetzt mal (dank arbeitspause) darauf den versuch zu machen, dir deine historischen trugschlüsse etwas zu differenzieren;-)

bach hat z.b. ein komplettes werk (stabat mater von pergolesi) als kantate rausgebracht...ABER: es gab früher kein radio und ein stabat mater als protestantischer kantor aufführen? plagiate waren damals gang und gäbe (da hast du recht) aber das ist nicht mit heute vergleichbar. man stand normalerweise in lohn und brot und hatte durch ein plagiat keine einbußen, eher noch werbung und ruhm. in der regel wurde das plagierte kunstvoll umgearbeitet (also eher arrangiert). die rechts- und einkommenslage war zudem komplett anders als heute. und nicht zuletzt gab es damals diesen "künstlerbegriff" so noch nicht. erst liszt und paganini waren die ersten großen personalkünstler, wo aufführung und person untrennbar verbunden waren.

der erste fall wo so etwas wie musikalisches kopieren definitv mies war, war bizet mit carmen: die sopranistin meckerte über die hauptarie so lange, bis bizet sich aus der pariser bibliothek alle möglichen habaneras zuschicken ließ. aus einem dieser gedruckten kompositionen übernahm er dann seine berühmte habanera.... hier war es dann so, daß: einem nicht berühmten komponisten, der sein werk ja gedruckt hatte (zum gelderwerb) der lohn für seine arbeit gestohlen wurde: bizet nannte ihn nicht als urheber und der arme komponist hätte mit sicherheit 3mal soviel in seinem restleben verdient, wenn damals mit offenen karten gespielt worden wäre. also hier entstand zum einen ein schaden, zum anderen war es eben nix "abgehörtes" oder aus vererhrung übernommenes, sondern knallhartes kalkül seine lorbeeren mit fremden federn zu erreichen!

es ist also nicht unerheblich, ob du irgendwas sampelst, was nicht veröffentlicht ist, oder nicht unter musik (maschinengeräusche), oder ob das gesampelte eben auch eine konkrete musikalische idee ist, die auch konkret veröffentlicht wurde.und umgedreht auch, ob du ein sample mal irgendwo live abpsielst, oder ob es als tragende idee in einer veröffentlichung verwendet wird.

hierbei ist vor allem die namensnennung ja schon der erste wichtig schritt!

und: es gibt auch heute "geschützte" räume, wo man sozusagen größere rechte hat: schulaufführungen, zum zwecke des studiums/lehre usw. . sehr wohl ist also die möglichkeit gegeben daß "die kunst" sich weiterentwickelt, oder künstler innerhalb bestimmter konstellationen dinge tun dürfen. aber wenn veröffentlicht wird zum gelderwerb, gelten nun mal andere regeln.

und viele äußerungen bestätigen das ja grandios: da wird eben gewünscht, daß man das gewitter aus film xy doch bitte samplen lassen können muß, WEIL es ja so grandios klingt. JA GENAU! es klingt deshalb so grandios, weil da das können und die erfahrung verschiednener künstler drinsteckt. DESHALB hat ja dieser künstler/diese aufnahme diesen mehrwert der bezahlt werden sollte, damit der urheber davon leben kann, daß er seine zeit investiert um solceh ergebnisse zu produzieren. das ist eben nicht mit mal kurz mikro hinhalten gemacht..;-)
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

V au schrieb:
Gib#s zu, du hast den Artikel nicht mal durchgelesen, oder?

"Sony ATV, die für Kraftwerks Verwertungsrechte zuständige deutsche Verlagsgesellschaft, erteilte den Schweden nach Einsicht der Texte ein Publikationsverbot. Folglich müssen die in Blogs als YouTube celebrities gefeierten Musiker den physischen und digitalen Vertrieb stoppen, Files von ihrer MySpace-Seite und Youtube nehmen sowie ihren Facebook-Account schließen.

Zwar wussten die langjährigen Kraftwerk-Fans Håkan Lidbo und Patrik Persson um die rigide Genehmigungshaltung ihrer Idole. Die positiven Reaktionen der schwedischen Sony-Vertreter auf die Songs verliehen ihren Hoffnungen indes Flügel.

Für den 42-jährigen Lidbo, die bekanntere Hälfte des Duos mit langjähriger Labelerfahrung (u.a. Pokerflat, Lasergun, Force Tracks), kommen die schlechten Nachrichten nicht unerwartet: "Wenn du eine Genehmigung für eine Coverversion anforderst, die wenig kommerzielle Aussichten hat, erhältst du fast immer eine Absage. Außer deine Plattenfirma bezahlt dafür.""


Eh ein interessanter Artikel, den du e als KOMPLETT AM THEMA VORBEI GELÖSCHT HAST, ua:

"In "Vår Nya Värld" ("Computerwelt") etwa singt eine Computerstimme "Blog, internet, globalisation, piracy copy" und "MP3 Mobile, ringtone, anorexia, docu soap", in den gesprochenen Strophen kommen die Konzerne IKEA, H&M, Vodafone und Erikson vor.

Dass die mühevolle Studioarbeit nach dem Veröffentlichungsstopp umsonst war, sieht Lidbo überhaupt nicht. Ein paar Scheiben hätten ja bereits Abnehmer gefunden und wer sich ein bisschen mit dem Internet auskenne, finde die Songs immer noch. "Die Auflage der Platte war so gering, dass ich uns aus rechtlicher Sicht nicht als Mörder, sondern eher als Bei-Rot-über-die-Ampel-Gänger sehe", ergänzt der Schwede.

Vielmehr mache das Verbot den Unterschied zwischen großen und kleinen Labels deutlich: "Die Majorfirmen haben große Ausgaben und müssen sehen, wie sie die wieder reinkriegen. Wir von den Kleinen haben wenig Ausgaben, wenig Einkommen, dafür aber die Freiheit, tun und lassen zu dürfen, was wir wollen. Daher bevorzuge ich es, Teil der kleinen Gruppe zu sein.""

1: wo zitierei ich in meinem erfahrungsbericht den artikel ?
2: wo genau liegt die diskrepanz zwischen dem geschilderten und dem artikel?
die grauzone ab wann ein cover kein cover mehr ist ist auch diskutabel - wenn man aber noten und text 1:1 selber nachspielt ist normalerweise keine erlaubnis notwendig.
3: wer hat wo etwas gelöscht ???

4: die ganze intention der leute ist doch sowas von billig: einen kleinen skandal zu genereiern damit man in die medien kommt.

5: was genau ist deine mission? hast du tonnenweise genialste werke mit ungeclearten samples? weil es mich ja sonst wundern würde warum jemand der faktisch weder am samplen noch am gesamplet werden einen praktischen nutzen/schaden hat sich derart "ideologisch" für das thema begeistert.

diese energien würde ich dann lieber in sachen stecken die in realitas dein umfeld bestimmen.

wenn ich aber arbeite um geld zu verdeinen dann will ich auf einen gängige praxis vertrauen dürfen...
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

ich muß auch sagen, daß ich bezüglich soundcloud nachdenklich bin! viele der DJ´s dort haben hohe zugriffszahlen und ich zweifel natürlich auch daran, daß die rechte alle ordentlich eingeholt sind.

das sind dann fragen, ob man das als großartige veröffentlichung rechnet. aber nachdenklich macht es einem schon, wenn der musiker mühsam sein instrument und handwerk gelernt hat und dann ein dj mit -sagen wir 20 jahren- auf die idee kommt, etwas kreativ rumzusampeln und dann damit die größeren erfolge einfährt, aufbauend auf der arbeit der anderen...

die frage ob so etwas ein geschäftsmodell sein darf, ist absolut berechtigt. bzw. wo eben dann die beteiligung der eigentlichen sampleurheber ist. (solange ist ja alles gut und alle freuen sich am gegenseitigen erfolg!)
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Ein DJ-Mix ist aber kein Song in den ein Sample eingearbeitet wurde, sondern was ganz anderes. Und wenn der DJ damit Erfolg hat, dann sollte sich das auch auf den Original-Musiker auswirken, denn sein Song ist in dem DJ-Mix ja enthalten, d.h. die Leute werden auf die einzelnen Songs aufmerksam. Im Prinzip macht der DJ Werbung fuer die Songs, indem er sie spielt und ineinander mixt.

Was das rechtliche angeht: Von mir wurde ein DJ-Mix mal entfernt, weil da Sony was dagegen hatte. Und ich bin nicht grossartig bekannt, der Mix selber hatte auch erst 30-40 Plays oder so. Da wurde irgendwie automatisch erkannt, dass da Sony-Material drin ist, und dann wurde der direkt geloescht. Daher wundert es mich ehrlich gesagt auch etwas, warum weitaus bekanntere DJs dort ihre Mixe veroeffentlichen koennen. Vielleicht geht das, wenn die fuer ihre Soundcloud-Accounts bezahlen (was ich bisher noch nicht tue).
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Ich glaub ich werd mal was von John Cage-4:33 samplen und in meinem Track einbauen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

maffyn schrieb:
das sind dann fragen, ob man das als großartige veröffentlichung rechnet.

Was einmal den Weg ins Netz gefunden hat, gilt als veröffentlicht. Da ist der Spielraum für etwaige Interpretationen verschwindend gering.

http://dejure.org/gesetze/UrhG/15.html

Ist besonders bei urheberrechtlich geschützten Bildern, Fotos oder Avataren im Netz von Relevanz, was dann auch gerne Abmahnungen nach sich zieht. Wenn fragliche Samples in Stücken auftauchen, die für Jedermann im Netz zugänglich sind, dann ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Bin Rebell!
Welche 2 Sekunden ich klaue wird aber nicht verraten, eventuell gibt's dann ein Quiz dazu.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

machs wie cage im original: auswürfeln! ich führe das ding auch immer nachts heimlich auf.


ZH: guter einwurf!
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Vieles davon enthält Sachen, die hier eigentlich "OT" wären, aber sein Fazit ist dies - bezüglich Techno http://www.tanith.org/?p=6490
Vielleicht ist diese Haltung auch genau das, was nicht "Techno" ist?

Kann also auch "ideologisch" sein. Anders ausgedrückt - künstlerische Vorstellungen wie Dinge sind sind verschieden.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

absolut der beste Satz daraus:

Aber was sie, abgesehen davon für mich seit jeher als Väter diskreditiert ist, das Techno darauf beruht mit minimalsten Mitteln, Low Fi Equipment und begrenztem Budget das miximalste rauszuholen, während Kraftwerk nur durch Equipment brillieren konnten, das sich seinerzeit nur Architektensöhnchen leisten konnten.

wer war zu erst da :dunno:

 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

OT

tom f schrieb:
... aber was redet man heutzutage noch über moral und anstand - ich wundere mich auch immer wieviele leute NULL probleme haben software zu klauen...
Ich hatte mir mal die Mühe gemacht, genau bei denen (Bekanntenkreis), darauf hinzuweisen das man auch mit Freeware und NFR-Versionen gut Musik machen kann. Aber unter der fetten DAW geht da halt Nix. Es muss halt die dicke Cubase Version sein, darunter, also ne Nummer kleiner, kann man ja gar nicht vernünftig Musik machen.. Aber natürlich haben die Leute auch immer die fetteste Hardware am Start - also die dicksten Rechner meine ich, dafür ist dann Geld da. Manche sind halt lernresistent, da kann man wohl nichts machen.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

Altered States schrieb:
Manche sind halt lernresistent, da kann man wohl nichts machen.

Ach, die lernen das auch noch...

Denn so ziemlich bei allen kostenlosen "Angeboten" (um hier mal einen Euphemismus zu verwenden) gilt in der Regel, dass man als Nutzer eben nicht der Kunde, sondern das Produkt ist. Da ist man noch super dabei, wenn man nur mit Werbung zugemüllt wird. Schlimm wird es, wenn die super-duper-mega-Edition des neuen Betriebssystems oder der DAW den Rechner in einen Zombie mutieren lässt, der Kreditkartennummern und Passwörter ausspäht und als Teil eines Botnetzes agiert und Spam verschleudert, bis einem der Internetprovider die Leitung kappt.
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

mickey-mouse-and-cthulhu-mashup-art-mickthulhu-mouse


maxresdefault.jpg
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

mookie schrieb:
Bin Rebell!
Welche 2 Sekunden ich klaue wird aber nicht verraten, eventuell gibt's dann ein Quiz dazu.

:phat:
na na, junger mann, dürfen sie daß überhaupt?
deswegen müssen kleine winkeKatzen ™ verhungern und der kleine arme unschuldige jesus ™ weinen
nicht vergessen zu hause den beat brechen tötet die musikindustrie :kaffee:
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

ZH schrieb:
Daher wundert es mich ehrlich gesagt auch etwas, warum weitaus bekanntere DJs dort ihre Mixe veroeffentlichen koennen. Vielleicht geht das, wenn die fuer ihre Soundcloud-Accounts bezahlen (was ich bisher noch nicht tue).
In den Details zu den Pro-Unlimited-Accounts steht dazu nichts drin. Ich nehme an, dass die Plattenfirmen das auch mehr unter PR-Gesichtspunkten sehen.
Inzwischen ist ja sehr vieles, was aktuell veröffentlicht wird, auch parallel auf SC zu hören (download natürlich nicht).
 
Re: Sampling: gut oder böse? (Juristische Sicht)

die happy birthday to you©️geschichte ist bekannt?

wer hat eigentlich die print-rechte der Bibel ©️™ ?
ich bin ziemlich sicher daß ich nicht anfangen darf die Bibel zu drucken und zuverkaufen :lol:
 


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