Würde also Angabe zu der Quelle reichen?
ich finde es gut, dass es auch noch leute gibt die verstehen wollen was richtig und falsch ist und keine rechte anderer mutwillig verletzen sondern content ordentlich clearen wollen.
man kann es dabei aber auch übertreiben. keinen urheber interessiert das, ob du 20 drumsamples, die eh nicht von ihm sind weil er sie selbst nur gesampelt hat, ungefragt weiterverbreitest, und schon gar nicht wenn er selbst kein geld damit verdienen möchte.
mit dieser haltung "was darf man eigentlich?" kommt man schnell in eine sackgasse, in der man dann nachher angst vor allem hat und gar nichts mehr macht. damit meine ich weniger dich sondern solche diskussionen haben wir hier ja alle paar wochen wieder, das scheint ein allgemeines problem zu sein.
die ausgangsfrage lässt sich juristisch korrekt nicht in einem halben satz beantworten, außer, dass ich dazu raten würde nicht vor jeder weiterverbreitung von drumhits erst mal urheberrechtsexperte werden zu wollen, denn das braucht man nicht.
es langt, diese dinge ganz grob einzuschätzen.
wenn die samples z.b. von einer sampling CD sind oder direkt aus einem synthesizer, dann sollte klar sein, dass sie weiterverwendet werden dürfen, inclusive zu kommerziellen zwecken, denn dazu sind die teile ja da und deswegen kosten die auch 100 euro das stück.
wenn du dir irgendwas aus dem internet ziehst und du kannst art, umfang und lizenzmodell und dessen folgen nicht richtig einschätzen oder es steht garnichts dabei, dann versuche einfach herauszufinden wer rechte daran haben könnte und bitte ihn in einer einzeiler-email um genehmigung für die zeitlos unbefristete weiterverbreitung.
von der süddeutschen zeitung gmbh bekommst du so etwas immer nur für 12 monate, für adobe photoshop überhaupt nicht, und bei
drumnerd@freezeugsonstwas.com wirst du vermutlich gar keine antwort bekommen. du hast dann aber gefragt.
wenn du gar keine antwort bekommst kannst du dann immer noch würfeln ob du es einfach trotzdem machst.
und wenn du dich das auch nicht traust, dann bearbeitest du sie ein bischen mit einem denoiser und machst sie um 0.1 db leiser und schon sind es deine samples.
selbst wenn du beim wiederverwenden von solchen dingen in eine abmahnfalle geraten bist (für audio ist das allerdings weitestgehend unbekannt) kann dir kein mensch nachweisen, dass das die gleichen samples sind - und vor allem müsste jemand der behauptet urheber zu sein das dann auch wirklich auch sein, und die meisten samples die irgendjemadn kostenlos oder auch kommzerziell anbietet sind ihrereseits auch nur geklaut und deswegen wird dich niemand verklagen können.
bei fotos und texten fiele die antwort leider komplett anders aus...