Unterschied Rechte Remix und Cover?

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sdvkaeälkjb848

Guest
Wenn ich ein Stück aus Ende der 70er komplett nachspiele mit eigenen Instrumenten und den Song etwas ändere, also anderen Aufbau, ein paar Sachen dazu usw. ist das dann ein Cover oder ein Remix und wie sieht es mit den Rechten aus, muss ich mir da Recht einholen vom Komponisten oder so? (Ich weiß dass hier keiner eine Rechtsberatung geben kann)
 
Ok, also müsste das beim Cover dann 1:1 alles sein, also auch der Aufbau, z.B. ne Strophe nochmal spielen oder so was, wäre dann nicht erlaubt? Oder zu der Melodie noch einen Arp laufen lassen.
 
weder "cover" noch "remix" sind begriffe die irgendwas mit rechtlichen frage zu tun haben bzw. entsprechend klar genug definiert sind.

es gibt werke und bearbeitungen, und beides kann zuhause gespielt und und produziert werden wie man lustig ist - aber die verbreitung und alle damit verbundenen nutzungsarten bedürfen der zustimmung der jeweiligen rechteinhaber.

bei einer bearbeitung bedarf auch die veröffentlichung bereits der zustimmung des komponisten.

in der praxis treten häusig konstellationen auf, wo dir ein kumpel etwas "erlaubt", was sein verlag nicht so toll findet. das sind dann "nur noch" zivilrechtliche probleme, können aberauch dazu führen, dass du das zeug nicht verbreiten kannst, weil du z.b. die bedingungen nicht akzeptieren kannst, unter denen man es dir gewähren würde.
 
Wenn ich ein Stück aus Ende der 70er komplett nachspiele mit eigenen Instrumenten und den Song etwas ändere, also anderen Aufbau, ein paar Sachen dazu usw. ist das dann ein Cover oder ein Remix und wie sieht es mit den Rechten aus, muss ich mir da Recht einholen vom Komponisten oder so? (Ich weiß dass hier keiner eine Rechtsberatung geben kann)
es hat immer die Rechte der Urheber - wenn du Text oder Musik halbwegs übernimmst, sind Texter und Komponist zu befragen bzw. gibts da GEMAGeld für die - dazu kommt noch Remix - das ist der Bearbeiter - das bist in dem Falle du.
Alles andere ist aber "die anderen", je nach dem wo du das bringst - also wenn das eine CD ist, zahlst du GEMA dafür - dafür ist das da.
Wenn das auf Youtube ist oder das anders oder auch auf Apple Music oder Verteiler xy.
Auch auf etlichen Plattformen gibt es erst einmal Ärger ob du der Urheber bist - selbst wenn du es zugibst, ist das noch nicht so dass du wirklich das auch posten kannst - wie gesagt - je nach dem welches Medium und welcher Weg.

Ich geh hier erstmal von Live oder generell spielen aus.

Eiiiiigentlich kannst du covern wie du willst - und das dann bringen so du die Urheber angibst - und die entsprechenden Gremien befüllst.
Besser ist natürlich die Urheber zu fragen - die können nein sagen - je kleiner die Band (du) desto schwerer könnte das werden ..
Also insgesamt - etwas wo man nicht allgemein ja und nein sagen kann - es gibt besonders für Vervielfältigung klare Regeln.
 
Danke für die ausführliche Erklärung. Ich habe das Thema auch abgeschlossen. Wenn ich Musik mache dann nur wirklich eigene Sachen, maximal lasse ich mich Inspirieren.
 
Mal eine Frage bzgl. den Interpretennamen:

Auf Beats Radio lief letztens "Dusty Springfield - Spooky (Quinten 909 Radio Mix)".
Ist es relevant wer als Interpret und Remixer genannt wird?
Es hätte auch beispielsweise "Quinten 909 - Spooky" heißen können. Muss man da bestimme Dinge abklären um den Originalinterpreten zu nennen?
 
wie ein produkt heißt und ob und wie die rechteinhaber beim namen genannt werden kann jeder verleger machen wie er will bzw. das muss halt vertraglich geregelt werden. bei musik CDs ist es üblich, aber kein recht und keine pflicht.

bei hollywood filmen ist es der normalfall, dass namen von produktionsfirmen im abspann stehen, die noch nie etwas "produziert" haben sondern nur zeug weiterverkaufen, was sie eingekauft haben.

interpreten oder "remixer" können nur dort als rechteinhaber auftreten, wo sie auch tatsächlich rechteinhaber sind. :)

das dürfte eher selten der fall sein.
 
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Mal eine Frage bzgl. den Interpretennamen:

Auf Beats Radio lief letztens "Dusty Springfield - Spooky (Quinten 909 Radio Mix)".
Ist es relevant wer als Interpret und Remixer genannt wird?
Es hätte auch beispielsweise "Quinten 909 - Spooky" heißen können. Muss man da bestimme Dinge abklären um den Originalinterpreten zu nennen?
Das kannst du schreiben wie du willst - du könntest sogar nur "Hansel" schreiben und nichts erwähnen.
Außer natürlich auf dem Klappentext die Info wo das her kommt - ist guter Ton.
Ansonsten ist die Zahlung der Tantiemen natürlich trotzdem und unabhängig von dem - zu tätigen.
 


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