Kostenpflichtige Testberichte bei testberichte.de ?

Mr. Roboto

Mr. Roboto

positiv eingestellt
Ich habe eben nach einigen Testberichten gesucht und wurde dabei desöfteren auf "www.testberichte.de" verwiesen. Zu meiner großen Verwunderung können/müssen da mittlerweile die meisten Testberichte kostenpflichtig freigeschaltet werden. Interessanterweise auch die, die eigentlich frei im Netz verfügbar sind.

Was mich jedoch sehr gewundert hat ist die Tatsache, daß dies auch für Synmag Tests der Fall war. Diese sind weder online, noch einzeln erhältlich. Über die o.a. Webseite kann ich jedoch einzelne Berichte gegen Einwurf kleiner Münzen freischalten lassen.

Was ich mich mich bzw. Mic nun frage ist, ob die Jungs da ein Abkommen (mit den jeweiligen Magazinen) haben. Sollte dies der Fall sein, wäre ja alles i.O. Wäre dies jedoch nicht der Fall, wäre ich nicht sonderlich amused für geklauten Content bezahlen zu müssen.

Edit: Fehler im Threadtitel korrigiert.
 
Re: Kostenpflichtige Testberichte bei testbereichte.de ?

Ich hab keine AHnung und bin auf Mics Antwort gespannt.

Aber ich denke es ist schon rechtens. Sonst würde es wahrscheinlich Testberichte.ru heissen :mrgreen:
 
Re: Kostenpflichtige Testberichte bei testbereichte.de ?

Das ist ein "dreischneidiges" Schwert. Es kann sein, dass die Webseite mit dem Verlag einen Vertrag hat, kann aber auch nicht sein. Zum anderen kann es auch sein, dass der Verlag zwar die Testberichte verkauft, aber die Autoren nicht entlohnt. Dies ist mal bei einem der bekannten Verlage in Zusammenarbeit mit einem der bekannten Musikhäuser mal der Fall gewesen und hat einen ziemlich unangenehmen Rechtsstreit zwischen Verlag und Autoren zur Folge (ich persönlich war nicht davon von betroffen, ich habe das nur aus der Branche erfahren).
 
Re: Kostenpflichtige Testberichte bei testbereichte.de ?

Kommt sicherlich auf den Vertrag zwischen Verlag und Autor an, ob der Autor sämtliche Rechte an den Verlag abgetreten hat.
 
Re: Kostenpflichtige Testberichte bei testbereichte.de ?

Dirk Matten schrieb:
Kommt sicherlich auf den Vertrag zwischen Verlag und Autor an, ob der Autor sämtliche Rechte an den Verlag abgetreten hat.
Denke das ist immer so, kenn mich aber nicht aus in dem bereich.
 
Re: Kostenpflichtige Testberichte bei testbereichte.de ?

mookie schrieb:
Denke das ist immer so, kenn mich aber nicht aus in dem bereich.

Bei solchen Artikeln handelt es sich regelmäßig um Auftragsarbeiten mit einmaliger Honorarabgeltung, steht dann auch so im Autorenvertrag.
 
Re: Kostenpflichtige Testberichte bei testbereichte.de ?

Klaus P Rausch schrieb:
Bei solchen Artikeln handelt es sich regelmäßig um Auftragsarbeiten mit einmaliger Honorarabgeltung, steht dann auch so im Autorenvertrag.
Nein. Eine Zweitverwertung wird immer gesondert berechnet. Dies wäre insbesondere im Hinblick auf die Erlöse aus der VG-Wort ungerecht, da diese ja explizit für die nicht direkt abrechenbaren Vervielfältigungen zuständig ist (Bibliotheksabgaben, Kopiererpauschale, etc.), aber nur über die Honorare berechnet wird.

Wenn meine Texte zweitverwertet wurden, dann habe ich immer eine erneute Honorarabrechnung bekommen. Das war bei PPV so, bei Geranova-Bruckmann und ich denke und hoffe es wäre beim Synmag auch so.

Und zum Thema Rechte abtreten: man kann laut dem deutschen Urheberrechtsgesetz zwar (selbst hier mit gewissen mit Einschränkungen) das Entscheidungsrecht abtreten, "wie" verwertet wird; aber man kann nicht den Anspruch auf Entgelt abtreten (kann man zwar reinschreiben, aber der Vertragsbestandteil wäre ungültig).
 
Wenn das in deinem Autorenvertrag so steht, dann ist das so.

Es gibt aber heute andere, das hat sich seit Online-Magazinen etabliert. Daher meine Formulierung regelmäßig im Gegensatz zur Ausnahme.

Der Aspekt Rechte abtreten kommt weniger bei Auftragsarbeiten vor, sondern insbesondere bei selbstständig erarbeiteten Manuskripten, die den Titel Autor erst rechtfertigen.

Ist allerdings in der Musikinstrumentenindustrie seit einer Weile ein wenig verwässert, da gibts gar Leute, die sich als Journalisten bezeichnen, ohne solche zu sein. Auch sind Knebelverträge seltener geworden.
 


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