Behandlung der Teilnehmer-Beiträge nach einem Battle

D1g1t4l D3t0x3r

D1g1t4l D3t0x3r

AI-gen. stuff sucks – over and out, have fun
[Der Organisator] kann das so handhaben, wie es ihm beliebt... Es ist als Initiator seine Entscheidung wie es mit der Playlist nach der Abstimmung weiter geht...

Oder täusche ich mich da?
Mit der Playlist allein könnte er entscheiden wie er lustig ist. Ist aber mit der Erstellung der Playlist auch die Frage berührt, wo die eigentlichen Audios liegen, so haben natürlich auch die einzelnen Urheber ein gewichtiges Wörtchen mitzureden.

In dieser Hinsicht hat der Organisator in diesem Fall eine für ihn und in meinen Augen überhaupt vernünftige Entscheidung getroffen, nämlich, den Verbleib der Audios wo und in welcher Form der Verantwortung ihrer jeweiligen Urheber zu überlassen. Weder SC noch jeder von uns Urhebern könnte ihm nunmehr juristisch an den Karren fahren.

Wer jetzt ne eigene Playlist machen will, fürs Auto oder so, muss sich die downloadbaren Beiträge zusammensammeln. Wessen Beiträge nicht öffentlich angeboten werden, den kann man immer noch privat bitten, so what?
 
Entscheidend ist meines Erachtes, dass zukünftig bei solchen Gemeinschaftsaktionen mit Medienbeiträgen (wie eben Battles) folgendes gewährleistet ist:

1.) In die veröffentlichten Rahmenbedigungen der Gemeinschaftsaktion muss rein, dass man mit der Teilnahme an der Aktion der Veröffentlichung und dem Verbleib des Files im gegebenen Forenrahmen zustimmt (dies schließt aus schlicht technischen Gründen den Download ein).

2.) Solche Gemeinschaftsaktionen müssen in einem Bereich stattfinden, der nur für angemeldete Forenmitglieder einsehbar ist (damit sollte dann das Verbreiten der Files durch Bots auf nicht mehr kontrollierbare Wege unterbunden sein).

Durch letztere Bedingung ist auch das bisher noch garnicht erwähnte Problem umgangen, dass GEMA-Mitglieder eigentlich nicht an einer Battle teilnehmen können, da das Forum sonst GEMA zahlen muss.
 
Die Anhänge von Posts sind meines Wissens nur für angemeldete Nutzer abrufbar.
Das sollte auch eingebettete Player betreffen, die derartige Inhalte abspielen.
 
Etwas irritierte mich übrigens die Bemerkung im Jazz-Battle-Abstimmungsthread von wem noch mal, ich hätte den Teilnahmebedingungen ja mit der Teilnahme zugestimmt, von dem her wäre die Rückziehung meines Audios aus SC "nicht so toll".

Dabei stehen bei Battles wie auch in diesem immer das Abstimmung-endet-Datum drin und nix davon, dass das Nutzungsrecht auf unbestimmte Zeit auf den Organisator oder Soundcloud übergeht in dem Rahmen, den Soundcloud technisch vorgibt oder ermöglicht.

Die Anhänge von Posts sind meines Wissens nur für angemeldete Nutzer abrufbar. Das sollte auch eingebettete Player betreffen, die derartige Inhalte abspielen.
Ja. Ungeachtet dessen könnte der Player auch externe Audio-Links berücksichtigen. Externe Audios sind safe(r), zumindest haftet der Foreninhaber dafür erklärtermaßen nicht, so – glaub ich – auch nicht gegenüber der Gema. Die müsste also den Domaininhaber fragen, oder? Bei Anhängen ist dies anders, die kommen von der gleichen Domain. So erkläre ich mir zumindest den Anmeldeschutz auf Anhänge, kann natürlich auch einfach Trafficdiebstahl vorbeugen.
 
Die Anhänge von Posts sind meines Wissens nur für angemeldete Nutzer abrufbar.
Das sollte auch eingebettete Player betreffen, die derartige Inhalte abspielen.
Yepp. Das ist tatsächlich so. Übrigens egal, welches eingebettete Medium. Auch eingebettetes Soundcloud ist für nicht angemeldete Besucher über die Foren URL nicht abrufbar. Meines Erachtens ist das eine Konsequenz aus der DSGVO, weil ja die Sites wie Soundcloud oder Youtube, die hinter Einbettungsmedien stehen, über Cookies Datenerhebung betreiben, und wer nicht eingelogt ist, der hat keine Zustimmung zur Erhebung von Cookies abgegeben.

Externe Audios sind safe(r), zumindest haftet der Foreninhaber dafür erklärtermaßen nicht, so – glaub ich – auch nicht gegenüber der Gema.
Uff, schwieriges Terrain. Wenn der Foreninhaber Kenntnis von der strafrechtlichen Relevanz von Inhalten hat, die über sein Forum verbreitet werden, dann schon. Wenn also jemand Volksverhetzung betreibt und der Foreninhaber schreibt im gleichen Thread in unmittelbarer Umgebung des Beitrages, dann wird es für den Foreninhaber eng. Wenn er dort nicht geschrieben hat oder erst hundert Seiten später, kann man ihm nicht nachweisen, dass er Kenntnis gehabt hätte.

In Sachen GEMA ist das dann nochmal anders, weil hier ja keine strafrechtliche Relevanz vorliegt. Bei einem Contest ist es ja auch so, dass der Urheber der Verbreitung seines Werkes im Rahmen des Contest-Threads zugestimmt hat. Eng wird es hier eher für den Urheber, denn er hätte das Werk bei der GEMA melden müssen. Dem Forenbetreiber kann man das nicht anhängen, denn er hat ja keine Kenntnis von der GEMA-Pflichtigkeit seiner Forennutzer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei einem Contest ist es ja auch so, dass der Urheber der Verbreitung seines Werkes im Rahmen des Contest-Threads zugestimmt hat. Eng wird es hier eher für den Urheber, denn er hätte das Werk bei der GEMA melden müssen.
Wobei nirgendwo im Profil hinterlegt werden könnte, ob man überhaupt GEMA-Mitglied ist. Da gibts so viele Felder, dafür nicht.
Bin ich selber nicht und mache lieber mein eigenes Ding (Audioshards) oder trete der C3S bei, eine Mischung aus beidem oder reite einfach nur so weiter mit magischem Pfeil und Bogen auf meinem Einhorn einsam durch den Teutoburger Wald ;-). Meine Musik müsste erst mal die private Hörprobe eines ausgebildeten Musikers bestehen, dass Gedanken in Richtung Verwertung nicht lächerlich wären.
 
Etwas irritierte mich übrigens die Bemerkung im Jazz-Battle-Abstimmungsthread von wem noch mal, ich hätte den Teilnahmebedingungen ja mit der Teilnahme zugestimmt, von dem her wäre die Rückziehung meines Audios aus SC "nicht so toll".
Das war meine Meinung und ist es auch immer noch.
Es wurde - soweit ich das überblicke - bisher immer so praktiziert, dass die Soundcloud-Playlisten nach der Battle beibehalten wurden.
So bleiben alle eingebetteten Links auf die Tracks funktionsfähig - während man durch Herausnehmen die Posts beschädigt (zu einem Zeitpunkt, zu dem sie oft nicht mehr editiert werden können). Stichwort "referentielle Integrität". Ich finde es gut, wenn diese gewahrt bleibt.
Bei der Teilnahme an einer Battle muss man m.E. davon ausgehen, dass die Battle normalerweise auf dieselbe Weise durchgeführt wird wie die vorigen Battles auch, und willigt durch die Teilnahme in die aus vielfachen Battles bekannte Praxis ein. (In der aktuellen Battle war die Vorgehensweise nun tatsächlich einmal anders und die Playlist wurde gelöscht. Aber im Vorfeld dachten sicherlich alle, dass die Battle läuft "wie immer").
Ich finde es generell schade, wenn einzelne Beiträge aus der Playlist gelöscht werden - deshalb "nicht so toll" - oder wenn Chaos angerichtet wird. Ist aber nur eine Einzelmeinung.
Als Organisator würde ich natürlich immer Beiträge löschen, wenn jemand darum bittet. Trotzdem kann man es ja bedauern.
 
Zuletzt bearbeitet:


News

Zurück
Oben