Keine Gema mehr für Werbung?

pyrolator

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Wenn man das Urteil des Bundesgerichtshofs sieht, ist das ab jetzt Fakt: Die Gema hat in ihrer geltenden Praxis kein Recht mehr Geld für Werbung einzutreiben - ein böser Schlag für alle die von uns, die genau damit ein Teil oder ihr ganzes Einkommen bereiten (bis die Berechtigungsverträge geändert sind....?)

Oder wie es im Juristendeutsch so schön heisst: Die GEMA ist aufgrund der Berechtigungsverträge in der Fassung der Jahre 2002 und 2005 nicht berechtigt, die urheberrechtliche Nutzungsrechte hinsichtlich der Verwendung von Musikwerken zu Werbezwecken wahrzunehmen.

Urteil: http://www.aufrecht.de/index.php?id=6252

Kommentar dazu: http://blogs.sueddeutsche.de/schaltzent ... s-bringen/

Grüsse
pyro
 
pyrolator schrieb:
Wenn man das Urteil des Bundesgerichtshofs sieht, ist das ab jetzt Fakt: Die Gema hat in ihrer geltenden Praxis kein Recht mehr Geld für Werbung einzutreiben - ein böser Schlag für alle die von uns, die genau damit ein Teil oder ihr ganzes Einkommen bereiten (bis die Berechtigungsverträge geändert sind....?)
Einkommen bestreiten mit was? Mit dem Eintreiben von Gebühren?
 
pyrolator schrieb:
Wenn man das Urteil des Bundesgerichtshofs sieht, ist das ab jetzt Fakt: Die Gema hat in ihrer geltenden Praxis kein Recht mehr Geld für Werbung einzutreiben - ein böser Schlag für alle die von uns, die genau damit ein Teil oder ihr ganzes Einkommen bereiten (bis die Berechtigungsverträge geändert sind....?)

Oder wie es im Juristendeutsch so schön heisst: Die GEMA ist aufgrund der Berechtigungsverträge in der Fassung der Jahre 2002 und 2005 nicht berechtigt, die urheberrechtliche Nutzungsrechte hinsichtlich der Verwendung von Musikwerken zu Werbezwecken wahrzunehmen.

Urteil: http://www.aufrecht.de/index.php?id=6252

Kommentar dazu: http://blogs.sueddeutsche.de/schaltzent ... s-bringen/

Grüsse
pyro

deshalb sollst du auch den vor einigeb tagen zugesandten vertrag mit der änderung schnell zurück senden.......damit dir eben keine vergütung durch die lappen geht, weil in deinem ursprungsvertrag diese art der vergütung nicht geregelt ist. das war doch bei der digitalverwertung durch downloads auch der fall - jedes jahr ne änderung.
 
Ja, das Thema geht weiter. Es kann aber sein, dass da noch mal ein Machtwort woanders her kommen könnte. Interessant ist übrigens auch das Urteil über die Kanadischen Labels, die noch div. Mio. an Künstler nicht gezahlt haben wegen eines Verfahrens von "Aufschreiben und Vergessen". Mal sehen, wie das aus geht.
 


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