R2R Right To Repair

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Guest
Bisher war es ja so daß einem die Apple Geräte die man bezahlt hat immer noch Apple gehören selbst wenn sie kaputt waren.
Das ist jetzt wohl vorbei: in Zukunft darf man kauptte Apple Geräte wohl auch selber reparieren.


Wird wohl nicht ganz freiweillig sein, sondern per Urteil, aber wer will da kleinlich sein wenn er ein kaputtes Gerät geschenkt bekommt daß er bereits bezahlt hat.

Das mit dem Urteil stimmt evlt gar nicht, habs mal durchestrichen.

und sorry für den sarkastischen Ton, ist ja ertsmal was positives

Damit wären sie ja vielen Buden wieder einen mega Schritt voraus, wenn sie die Reparatur-Doku öffentlich zugänglich machen würden. Gute Sache. Und gar nicht so Appel typisch. Komisch.

Right To Repair, alta


https://www.youtube.com/watch?v=luIjNqo8ETM
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ob das auch Auswirkungen auf Upgradefähigkeiten hat undApple die SSDs nicht mehr verlötet?
 
Die Apple Geräte haben immer Apple gehört, auch wenn ich sie gekauft habe? Ich verstehe diese Aussage nicht. Ich habe seit iPhone 2G dank ifixit Akkus etc. wechseln können. Das 2G läuft noch! Die Hoffnung wäre aber, dass es jetz günstiger wird, an Ersatzteile zu kommen - sofern sie noch existieren (das schließt ganz alte iPhones sicherlich für immer aus und das Angebot gilt erstmal erst ab iPhone 12).

Das ist natürlich alles super für Nachhaltigkeit im allgemeinen. Hoffentlich ziehen alle nach. Der große Schritt wäre es aber wieder einen wechselbaren Akku anzubieten, also mit Batteriefach!
 
Zuletzt bearbeitet:
ok, was ich meinte ist: wenn ich nicht die Möglichkeit habe ein Gerät zu reparieren, weil irgendwelche Rechte das verhindern, gehört es mir nicht wirklich.

Ja das stimmt. Deswegen gibt es diese "R2R" Bewegung.

ach jessas ich dachte jmd hätte eine Frage zu R2R
wenn Du n guten Vorschlag hast kann ich den Thementitel reparieren, bin heute etwas denkfaul deswegen der nichtssagende Titel
 
OK, im Prinzip kann man das so sehen. Allerdings muss man fairerweise sagen, dass das fast für alles elektronische gilt, was man sich kaufen kann. Z.B Originalersatzteile für eine Waschmaschine zu bekommen ist oft nicht so easy.
 
Das mit dem Urteil stimmt evlt gar nicht, habs mal durchgestrichen.
Es ist kein Grundsatzurteil, aber es gibt ein bedeutsames Urteil. Lexmark hat vor dem Supreme Court gegen einen Ersatzdruckerpatronen-Hersteller geklagt, dass dieser Patentrechte verletzte. Der Supreme Court hat dies abgeschmettert, dass der Patentschutz mit dem Verkauf der Ware an den Endkunden ende, und der Endkunde freie Verfügung über sein Eigentum habe - eben auch Ersatzpatronen zu nutzen.
Diese scheinbare Nebenaussage ist - wie oben schon von @Lauflicht erläutert - von gravierender Wirkung für das von Apple implizierte Rechtsverhältnis zwischen Apple und Benutzern von Apple-Geräten. Apple hat sich jetzt schlauerweise von der ursprüngliche Position zurückgezogen, weil sie einfach keine auf den Deckel bekommen wollen, wie es Lexmark geschehen ist.

Zudem ist es erwartbar, dass eine Verordnung der EU, die sich zwar bisher nur auf Waschmaschinen und ähnliches bezieht, irgendwann auf alle Verbrauchergüter ausgeweitet wird. Da hätte dann Apple Schwierigkeiten auf seinem (zweit?)größten Markt. Das brauchen sie nicht, also stellen sie sich vorher drauf ein.
 
Danke, super Ergänzung & wusste ich so nicht

@kybernaut_01 möglich daß das interessant ist aber Du knallst immer so kommentararm irgendwelche Videos ohne Inhaltsangabe rein und da ist es relativ unwahrscheinlich daß das jemand ankuckt.

Fass doch zusammen was gesagt wird, ganz grob, dann hat es einen Mehrwert für alle.

Das ist so der Witz (für mich) an Foren usw - dass man nicht immer. alles. selber. und so.
 
Bisher war es ja so daß einem die Apple Geräte die man bezahlt hat immer noch Apple gehören selbst wenn sie kaputt waren.
Mein MBP von 2015 gehört also nach wie vor der Fa. Apple, ja? Ich bin nicht der Eigentümer/Besitzer von dem Gerät?
Ich glaube, du hast da etwas missverstanden.

Zum Einen:
Gekaufte Geräte gehören nach Vergütung (Kauf + vollständige Bezahlung) dem Endverbraucher. Besitz der Ware ist hiermit gemeint.
So weit, so gut.

Zum Anderen:
Niemand wird dich verhaften kommen, weil du das Gehäuse deines MacBooks, iMacs, o.s.w. geöffnet hast um dort technische Modifikationen vorzunehmen (sei es: Akkutausch, RAM, CPU, HDD/SSD, o.s.w.), solange du das so modifizierte Gerät nicht als "Umgebaute/Mod. Neuware" weiterverkaufst, als wärst du der Hersteller und ggf. Urheber der Endlösung.

Ich kann selbstverständlich mit meinem iMac o.ä. (für mich) machen, was ich will. Daran wird mich niemand hindern. Das Gerät gehört nach Kauf natürlich mir und nicht (auf immer und ewig) dem Hersteller.
Du kannst das Logicboard verlöten, wie es dir lustig ist. Es gehört dir und du kannst damit (für dich selbst) machen, was du willst, solange der Umbau keine kriminellen Möglichkeiten dadurch eröffnet.

Was Florian oben schreibt,
betrifft (bzw. betraf) den Nachbau und Verkauf von gerätespezifischen Ersatzteilen (in diesem Fall Druckmedien). Dies ist ein gänzlich anderer Sachverhalt als die Behauptung "Nach Kauf und vollständiger Bezahlung der Apple-Geräte, gehören die Apple-Geräte nach wie vor der Fa. Apple".

Was ändert sich:
Die Möglichkeit zur prof./gewerbsmäßiger Reparatur und der Verfügbarkeit von Anleitungen sowie Ersatzteilen, welche die Fa. Apple dann zur Verfügung stellt, bzw. stellen wird.

Und bis dahin:



Dokumentation zu meinem iMac (late 2012) SSD-Umbau, inkl. Thermosensor @ OWC:
-> https://www.sequencer.de/synthesizer/threads/ssd-1tb-intern-empfehlungen.124853/#post-1482244
 
Zuletzt bearbeitet:
@kybernaut_01 möglich daß das interessant ist aber Du knallst immer so kommentararm irgendwelche Videos ohne Inhaltsangabe rein und da ist es relativ unwahrscheinlich daß das jemand ankuckt.

Fass doch zusammen was gesagt wird, ganz grob, dann hat es einen Mehrwert für alle.

Das ist so der Witz (für mich) an Foren usw - dass man nicht immer. alles. selber. und so.
Ach komm. Ein bisschen Eigeninitiative traue ich dir zu. Es ist eine Anregung von etwas was ich informativ fand. Ich werde hier nur im Ausnahmefall eine Inhaltsangabe schreiben.

Ansonsten :P
 
Auf Louis Rossman wollte ich diejenigen die des Englischen mächtig sind auch schon hinweisen.
Der Mann repariert seit Jahren Apple Produkte und kämpft für das Right to repair, da Apple ihm und anderen immer wieder das Leben schwer macht.
 
Zudem ist es erwartbar, dass eine Verordnung der EU, die sich zwar bisher nur auf Waschmaschinen und ähnliches bezieht, irgendwann auf alle Verbrauchergüter ausgeweitet wird. Da hätte dann Apple Schwierigkeiten auf seinem (zweit?)größten Markt. Das brauchen sie nicht, also stellen sie sich vorher drauf ein.

Stimmt, Halleluja es scheint soweit zu sein. Handys sollen auch unter das Recht auf Reparatur / Right to repair fallen. Ich finde es ja auch bei den großen Trümmern wie Waschmaschinen, Spülmaschinen usw. wichtig, dass sich was getan hat.

 
Da hast Du vollkommen Recht und wenn ich so darüber nachdenke, hätte eine Ausweitung dieser Regel sogar Vorteile, was die Schwemme aus China betrifft.
 


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