Recht bei verspielten Stellen?

Polarelch

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Hallo,

Gibt es eine Regelung, die besagt, wer das Recht an einer Melodie hat, die durch Fehler beim Live-Spiel entstanden ist? Der Komponist oder der betroffene Instrumentalist?

Zählt es dann z.B. als Verletzung der Copyright-Rechte, wenn man nur diesen part z.B. auf seine Website stellt? Natürlich könnte noch der jeweilige (in diesem Fall ausländische) Fernsehsender als Rechteinhaber in Frage kommen... aber wie ist das? Ist sowas auch noch durch die Gema geregelt?
 
Das stellt eine Bearbeitung des Werkes da. Wenn du dafür nicht die Genehmigung des Komponisten/Urhebers hast, darf das gar nicht veröffentlicht werden.
 
Imgrunde hat der aufführende das Urheberrecht. In D ist es immer automatisch gleich beim Urheber, egal was es ist. Ist der Stück nicht von dir, bist du ein Interpret. Da macht es aber dann nicht so viel aus wie viel du abweichst. Ansonsten siehe Fetz. Fremd ist fremd.
 
ok, also es handelt sich nicht um eine musikalische Abwandlung, sondern um einen "1:1"-Ausschnitt der Aufnahme, etwa 1 sekunde lang.
Die Aufnahme ist von 1991. Falls das was ändern sollte.. ansonsten weiß ich bescheid, danke :)
 
Moogulator schrieb:
Imgrunde hat der aufführende das Urheberrecht.

Der Aufführende hat das Leistungsschutzrecht an seiner Aufführung. Das ist etwas anders als das Urheberrecht. Urheberrecht für Komponisten (ab Unfallfrei dreieinhalb Noten gestapelt) gilt noch 70 Jahre nach dem Tod. Die Leistungsschutzrechte an einer Aufnahme (das ist auch das Recording, d.h. das teilen sich i.a. einige Leute) gelten 25 Jahre nach Veröffentlichung.
Bearbeitungen einer Komposition (z.B. Chorsatz basteln und als Buch rausbringen) erzeugen jeweils neue Leistungsschutzrechte, weshalb bei Noten oft ein "bearbeitet von" dabei steht. (Sonst wäre abtippen legal. Foto-Kopieren würde den Notensatz (=Leistung) direkt Nutzen = geht nicht. )
 


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