Restgarantie bei neuem Käufer und wie kontrolliert man die Mischpultfunktionalität?

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AlienSound

Guest
Will mir eventuell ein quasi noch unbenutztes Mischpult aus 1. Hand zulegen, auf dem noch ordentlich Restgarantie ist. Der Verkäufer schreibt, dass im Kaufvertrag geregelt wurde, dass die Restgarantie an den Folgekäufer weitergegeben werden kann.

Im Netz las ich dazu Folgendes:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Gibt-es-eine-Rest-Garantie--article13695921.html

Vielleicht sollte ich beim Händler mag anfragen, ob ich da auch wirklich die Restgarantie bekomme. Verkäufer können ja immer viel erzählen. Was meint Ihr?

Gesetzt den Fall, dass ich das Pult kaufe, wie kann ich es auf seine volle Funktionalität testen? Auch wenn eigentlich erstmal andere Geräte anstünden. Aber praktisch neu und recht günstig.
Hab mit sowas noch nie gearbeitet.
 
Gesetzt den Fall, dass ich das Pult kaufe, wie kann ich es auf seine volle Funktionalität testen?

Das machst du bei einem gebrauchten Gerät genauso wie bei einem neuen, nämlich indem du dir die Bedienungsanleitung vornimmst: Da steht ja drin, was das Gerät können sollte, und das kannst du dann gleich ausprobieren.

In Mischpulten gibt es ne ganze Menge mechanischer Kontakte und die neigen natürlich dann zum oxidieren. Du solltest also alle Ein- und Ausgänge testen und außerdem prüfen, ob die Potis "kratzen", d.h. ob es aus den entsprechenden Kanälen rauscht und kratzt, wenn du an den Potis drehst. Aber als erstes wie gesagt die Anleitung lesen, denn vorher macht die weitere Fragerei wenig Sinn.
 


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