verstaerker
*****
ja auch kenne auch eins das deswegen zu macht bzw seine Form völlig ändert
bis jetzt sehe ich extrem viele Verschlechterungen durch das Gesetz
bis jetzt sehe ich extrem viele Verschlechterungen durch das Gesetz
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Rund um die Verhandlungen der Datenschutz-Grundverordnung kritisierten EU-Abgeordnete massives Lobbying von Seiten der US-Regierung und von US-amerikanischen IT-Unternehmen. Technologieunternehmen aus den USA fürchten demnach den negativen Einfluss der Verordnung auf ihre Niederlassungen in Europa und übten entsprechenden Druck auf die Regierung von US-Präsident Obama aus. So forderte der amerikanische EU-Botschafter William E. Kennard in einer Rede in Brüssel am 4. Dezember 2012, dass die zentralen Forderungen der Verordnung gestrichen werden müssen: das Löschen sämtlicher Daten einer Person aus den Konzerndatenbanken auf Wunsch und die ausdrückliche Einverständniserklärung einer Person, bevor ihre Daten überhaupt gesammelt werden dürfen.[26]
Von amerikanischen Unternehmen wird ein California Effect durch die EU-Gesetzgebung befürchtet. Ähnlich wie strengere Umweltgesetze in Kalifornien den Mindeststandard in den USA schleichend anheben, wird erwartet, dass die höheren Standards in der EU das Datenschutzniveau für alle weltweit operierenden Unternehmen anheben würden. Während bisher in den USA lediglich Finanz- und Gesundheitsdaten einem gewissen Datenschutz unterliegen,[26] ist die Erfassung und das Zusammenführen sämtlicher anderer gesammelter Daten und deren unbegrenzte Aufbewahrung durch Privatkonzerne erlaubt. Amerikanische Bürgerrechtsorganisationen erhofften sich andererseits eine Steigerung des Datenschutzstandards in den USA und unterstützten daher die Pläne in der EU.
Die Plattform LobbyPlag.eu zeigt, dass viele Abänderungsanträge von Abgeordneten im EU-Parlament wortgleich aus Lobbypapieren von Unternehmen wie Amazon, eBay, der Lobbygruppe „Digitaleurope“[26] mit den Mitgliedern Google, Microsoft, Cisco, Intel, IBM, Oracle, Texas Instruments und Dell oder von der US-amerikanischen Handelskammer übernommen wurden. Unter anderem waren dies die Abgeordneten Malcolm Harbour (ECR), Andreas Schwab (CDU/EPP), Klaus-Heiner Lehne (EPP) oder Marielle Gallo (EPP). Andererseits weist die Plattform auch auf wortgleiche Übernahmen aus den Unterlagen von Datenschutzorganisationen wie Bits of Freedom und EDRi durch Abgeordnete wie Amelia Andersdotter (PPEU/Piraten) oder Eva Lichtenberger (EFA/Die Grünen) hin.[27]
Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
„Dateisystem“ jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird.
So gesehen ist es ja ein Riesenvorteil, dass das Board jetzt zum T gehört, oder nicht?Der Schwachsinn kostet ersten Foren den Hals
Wieviele Petitionen sind dir bekannt, die etwas brachten? Ernstgemeinte Frage.bringt sicher wenig, aber ein bisschen, klein bisschen
Wenn das so stimmt, sogar sehr schwierig.Wenn ich es richtig verstanden habe müssten alle im Bild enthaltenen Personen schriftlich zustimmen, auch bei größeren Gruppen was bislang ja ganz anders geregelt wurde.
Auch soll das nachträgliche entziehen der Verwertungsrechte möglich sein
Also wenn deine Klitsche ihren Sitz in Berlin hat, die Daten über einen Drittanbieter mit Sitz in Paris verwalten lässt, der das Zeug auf einem Server in China liegen hat, kriegste nach neuem Recht trotzdem eins auf die Mütze, wenn dich ein Kunde aus Lissabon anzeigt.„Dateisystem“ jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird.
Äh?
nein ganz bestimmt nicht. sondern auch ne Datenschutzerklärung haben die aktuell ist und alle Punkte berücksichtigt. Dafür musst Du erst mal wissen was Du alles nutzt. Entweder hast Du Deine Seite selber erstellt, dann wirst Du wissen was alles im Quelltext ist. Oder Du musst Deine Seite analysieren z.B. mit Ghostery oder irgendwelchen Cookie Tools.Also einen Datenschutz Disclaimer hinzufügen und das wars?
hat keine Vorteile, es soll ja verschlechtern.
genau soFazit: gut gemeint, einseitig gedacht, nicht gut genug gemacht.
https://jungle.world/index.php/artikel/2018/18/die-eu-setzt-hoehere-standards?page=allZurück zur politischen Dimension der DSGVO. Die einen sagen: Gegen »Datensünder« hilft nur staatliche Regulierung – etwa Sanktionen oder Steuererhöhungen. Andere betonen die Notwendigkeit, digitale Kompetenz zu fördern, also Wissen darüber, wie die digitale Ökonomie funktioniert und welche Rolle die Daten jedes Einzelnen darin spielen. Welcher Aspekt ist wichtiger für die Zukunft des Datenschutzes?
Ich höre immer Lobpreisungen auf die mündigen Bürgerinnen und Bürger, die selbstbestimmt entscheiden können, was gut für sie ist. Doch im digitalen Umfeld habe ich so gut wie noch keinen mündigen Bürger gesehen und selbst ich stehe manchmal vor dem Problem, dass ich die Datenschutzeinstellungen bei Facebook nicht ganz so gut verstehe, wie es eigentlich nach zwölf Jahren sein sollte, wenn man mit Computern herumspielt. Wie soll denn der Rest der Gesellschaft mit weniger Medienkompetenz das überhaupt verstehen können? Insofern bin ich bin kein Verfechter der These, dass Nutzer sich eben selbst um ihren Schutz kümmern sollen und alle Probleme seien gelöst. Wir brauchen sowohl digitale Mündigkeit – sie muss aber vermittelt werden, als auch strenge Datenschutzregeln. Die besten Regeln bringen allerdings nichts, wenn unsere Datenschutzbehörden weiterhin zu wenig Mittel und Personal haben, um sie durchsetzen zu können. Wir stecken an diesem Punkt aber in einem Dilemma, denn der Gesetzgeber, der eigentlich für klare Datenschutzregeln sorgen soll, ist gleichzeitig mit der größte Überwacher und reagiert bei den eigenen Daten dann anders, als wenn es um Konzerne geht.
https://jungle.world/artikel/2018/18/mark-zuckerberg-gefaellt-das?page=allDie Regularien sind komplex und bei Agenturen, Bloggern und Website-Betreibern herrscht große Unsicherheit, wie ihnen exakt zu genügen sei. Manche schließen schon die Kommentarfunktion ihrer Blogs oder gleich die ganze Website. Je nach Branchen, Art und Menge der gespeicherten Daten kommt auf die Firmen in Deutschland ein teils erheblicher bürokratischer Aufwand zu. Das gilt besonders für Unternehmen, die online Dienstleistungen oder Plattformen anbieten. Während Facebook und Google ein Heer an Lobbyisten und Anwälten aufbieten können, werden kleine Startup-Unternehmen vermutlich erst einmal mit juristischen Gutachten belegen müssen, dass die Datenschutzgrundverordnung keine Risiken für das Geschäftsmodell birgt, um überhaupt an Kapital zu gelangen. Oft ist es einfacher, bei einer der großen Plattformen unterzuschlüpfen als etwas Eigenes aufzuziehen.
Wer einen Vertrag zur sogenannten Auftragsdatenverarbeitung mit einem US-Unternehmen vorweisen kann, ist juristisch zunächst auf der sicheren Seite. Gerade im Bereich von Online-Werbung und verhaltensbasiertem Targeting – also dem Einblenden von Werbung an genau definierte Nutzer in Echtzeit – dürfte die Datenschutzgrundverordnung die Marktmacht von Facebook, Google und Amazon eher stärken. Die großen Monopolisten kontrollieren bisher schon weitgehend, was die Nutzerinnen und Nutzer online zu Gesicht bekommen.
Genau darum geht es doch. Wenn eine Firma meine Daten gespeichert hat, dann soll sie gefällgst ihren Sauladen in Ordnung halten.in vielen Firmen wissen sie gar nicht genau, wo überall Kundendaten gespeichert sein könnten, das ist ja heutzutage uferlos... uralte Backup-Bänder, Data-Warehouses, tausend verschiedene Tools etc...
Selbstverständlich gilt das Gesetz auch für nichtelektronische Daten. Wenn er das nicht selber rauskriegt, dann ist er einfach ein schlechter Anwalt.Ich neulich bei nem Anwalt angefragt, der war sich nicht mal 100% sicher ob das Gesetz auch gilt wenn man in der Firma die Daten ohne Computer verarbeitet (also nur auf Karteikarten)
Du musst keinen teueren Datenschutzbeauftragten haben. Du musst einen Datenschutzbeauftraggten haben. Psychiatrische Daten sind besonders schützenswert, meinst du nicht?dass wir als kleiner Anbieter im sozialen Berech auf einmal einen teuren Datenschutzbeauftagten bestellen müssen...wir haben noch nicht mal eine Homepage, aber sensible Kundendaten (Hilfepläne die psychiatrische Diagnosen beinhalten) auf einem Server.
Selbstverständlich gilt das Gesetz auch für nichtelektronische Daten.
für die Psychatrie/Psychotherapeuten sind die Gesetze zu Schutz der Patientendaten aber jetzt auch schon wesentlich schärfer. Das "Dilema" das nur der behandelnde Therapeut und sonst niemand Zugriff haben darf macht die Administration durch die IT nicht grade leicht(Hilfepläne die psychiatrische Diagnosen beinhalten)