CDU will Klarnamenzwang in Foren?

Hier möchte einer, dass Foren wie dieses hier bald Klarnamenzang hätte, wer das also erzwingen möchte, weiss welche Partei er wählt, ggf. wird das dann über die Kopfpauschale querfinanziert? Weiss man ja nie…
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 36033.html
Ok, einer der ggf. noch nicht so oft im Netz war oder das mal wieder mit einer großen Wandzeitung verwechselt. Kommt vor bei einzelnen Leuten. Ist ja dann noch lange nicht mehr als ein Vorschlag von einem Axel Fischer.
 
Bei fremdgehen.de würden sich die User über so eine Regelung sicher freuen :gay:
 
[...]Für den demokratischen Entscheidungsprozess sei es wesentlich, "dass man mit offenem Visier kämpft, also seinen Klarnamen nennt", sagte Fischer. [...]

Ah verstehe, also genauso unvermummt wie schlägernde Polizisten.

Es macht dem BND/BKA wohl auch zu viel Arbeit die frei geäußerte Meinung per IP-Adresse nachzuverfolgen...oder der Absatz des digitalen Ausweises stagniert und man sucht einen Grund das "Geschäft" anzukurbeln.

Das Update zu Stasi 3.0 ist ab sofort verfügbar!
 
CDU-Bundestagsabgeordneter Axel E. Fischer schrieb:
Dabei sei der neue Personalausweis eine "ideale Möglichkeit, sich im Internet zu identifizieren"
... solange dieser dämliche Vorschlag ausschließlich nur für sich in aller Öffentlichkeit entblödende CDU-Politiker gilt, hätte ich überhaut nichts dagegen! :mrgreen:

Und: Wenn schon, dann richtig. Das Kreuzchen bei den Wahlen bitte auch nur unter Angabe des Klarnamen!
 
Ich schätze mal, derart hirnrissige Vorschläge sind nicht allein Domäne von CDU-Politikern, welche die Rechtsprechung der höchsten Gerichte zu diesem Thema ignorieren, oder schlimmer noch, garnicht erst kennen - trotzdem aber ihren inkompetenten Rotz in den Medien verbreiten möchten.

Das letzte Mal, wo ich von so einer Forderung gehört habe, kam das von der ach-so-freiheitlichen FDP - in Zusammenhang mit einer Kampagne gegen ihre faule europäische Spitzenlobbyistin, äh, kandidatin Koch-Mehrin, die dreiste Anwesenheitsoptimiererin in europäischen Parlament. Die waren die FDP-Heinis garnicht entzückt, als anonyme Blogger zusammen mit den Ruhrbaronen die Lügenstories von Koch-Mehrin zerfleddert haben. Davor wiederum kamen Vorschläge zur Ent-Anonymisierung von irgendwelchen MdB-SPD-Trotteln, die allerdings ziemlich schnell zurückgepfiffen wurden, wenn ich mich recht entsinne, im Zusammenhang mit Leyens Kinderporno-Kampagne, der sie zuvor auf dem Leim krochen.

Was all diese Trottel nicht begreifen: Es gibt ein Recht auf Anonymität und auf anonyme Meinungsäußerungen. Dieses Recht ist sogar ein Grundrecht - jedenfalls nach Auffassung des Bundesverfasssungsgerichts. Insofern: Diskussion beendet. 8)
 
Diese Art "Mensch" liest offensichtlich keine Zeitung, denn 24h nach Veröffentlichung des neuen Pers.Ausweises war dieser bekanntlich gehackt. Politiker dann unter ihrem Namen, alle anderen unter der Identität, die sie grade so lust haben.

Peter Lustig.
 
Das ist mir bekannt. Die Bundesregierung verschenkt aber zB ausgerechnet das Ding ohne Display, und auch hier muss man erst einen Keylogger unterbringen, damit man damit was teilweise anstellen kann. Aber die Richtung stimmt, näwahr?
 
Lothar Lammfromm schrieb:
Es gibt ein Recht auf Anonymität und auf anonyme Meinungsäußerungen. Dieses Recht ist sogar ein Grundrecht - jedenfalls nach Auffassung des Bundesverfasssungsgerichts.
Hast Du da mal eine Quelle dafür? Mich würde nämlich interessieren, wie das hergeleitet wird. Ich fällt nämlich weder für eine Realnamenspflicht, noch für ein Recht auf Anonymität eine verfassungsrechtliche Herleitung ein.
 
OT:

Daß das Ding theoretisch hackbar ist, würde ich nicht überbewerten - jedes Ding ist hackbar, alles eine Frage der Zeit.

Was aber viel schlimmer ist an dem ganzen, daß eine biologische Identität (samt Unterschrift, Fingerabdruck, Iris etc.) reduziert wird auf eine privates-/öffentliches Schlüsselpaar - von welchen fälschlicherweise geglaubt wird, dieses sei als eindeutiges Identifizierungsmerkmal einer menschlichen Existenz sicher zu verwenden.

Solange dieser Trugschluß in der Rechtssprechung gilt, wird der Grundsatz in dubio pro reo außer Kraft gesetzt - beispielweise, wenn ein Mensch mit einem gestohlenen EPA ein Verbrechen beginge.

Daß schon jetzt die Justiz überfordert ist in Bezug auf rechtlich einwandfreie Indizienbewertung (im Zshg. mit der Technik des 21. Jhds.), kann man ja beobachten anhand der Klagen der MI aufgrund von IP-Adressen - wobei Techniker wissen könnten, daß sich Logs nicht nur fälschen lassen, sondern IP-Adressen je nach autonomer Zone im Netz eben nicht unbedingt eindeutig sind.

Hoffe, jemand versteht was ich meine ...
 
florian_anwander schrieb:
Lothar Lammfromm schrieb:
Es gibt ein Recht auf Anonymität und auf anonyme Meinungsäußerungen. Dieses Recht ist sogar ein Grundrecht - jedenfalls nach Auffassung des Bundesverfasssungsgerichts.
Hast Du da mal eine Quelle dafür? Mich würde nämlich interessieren, wie das hergeleitet wird. Ich fällt nämlich weder für eine Realnamenspflicht, noch für ein Recht auf Anonymität eine verfassungsrechtliche Herleitung ein.
Verfassungsrechtliche Herleitung?u

A) "Realnamenspflicht": Da kann es keine Herleitung geben, denn die Verfassung begründet Schutzrechte der Bürger gegen den Staat. Bürgerpflichten lassen sich via Verfassung nicht herleiten.

B) "Recht auf Anonymität": Da gibt es verschiedene Ansätze zur Herleitung:
- via Postgeheimnis
- via Demonstrationsfreiheit bzw. abgeleitet der hohe Wert einer unbeeinträchtigten politischen Meinungsäußerung
(darum sind - prinzipiell - auch Befilmungen friedlicher Demos seitens der Polizei verboten)
- die Anonymität im Internet darf lt VerfG von Behörden nur aufgehoben werden, wenn ein gewichtiges Rechtsgut anderenfalls bedroht ist, und zwar jeweils einzelfallbezogen, und dieses Aufhebung zusätzlich verhältnismäßig und unvermeidlich ist (siehe: Urteil zur Vorratsdatenspeicherung)
- dort, wo es um besonders intime Bereiche geht (z.B. Partnerwerbung), oder um Kontaktaufnahme zu Institutionen/Menschen, die der Schweigepflicht unterworfen sind, darf die Anonymität im Internet von staatlicher Seite überhaupt nicht aufgehoben werden, z.B. Seelsorge, Betreuung psychich Erkrankter, Kontaktaufnahme zu Rechtsanwälten, im Regelfall gilt auch Quellenschutz im Journalismus u.v.m.
- wird die Anonymität im Internet durch Behörden zulässig aufgehoben, steht diese Maßnahme i.d.R. jeweils unter Richtervorbehalt.

Florian, ich hoffe ich habe dich ein wenig überzeugt. :)
 
Viele werden schon wegen des Verfallsdatums auch lange noch nicht so einen Ausweis haben, außerdem gibt es die "Ausweis App" nicht für Macs.
Und Illusionen erzeugen können viele Leute..
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10000€ soll man da zahlen als Betreiber. LOL! Realitätskurse und Computerkurse für CDU-Politiker, sind doch sonst immer für Integration in die Gesellschaft.

Miss Felder
 


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