Die Gema wankt ?

tomk

tomk

Fleischesser
http://www.heise.de/tp/news/Das-Ende-de ... 65396.html
Zitat aus oben verlinkten Artikel: Das Berliner Kammergericht hat auf die Berufung des Musikers (und Musikverlegers) Bruno Geert Kramm festgestellt, dass die GEMA nicht berechtigt ist, aus den Herrn Kramm zustehenden Vergütungen die Verlegeranteile in Abzug zu bringen. Dies betrifft etwa 40% für das sogenannte mechanische Recht an Musikwerken (z.B. CDs) und 33 1/3% beim Aufführungs- und Senderecht. Diese Beteiligung hat bislang zur Folge, dass die Verleger in den Gremien der GEMA sitzen und Einfluss auf die ohnehin sehr geheimnisvolle Organisation ausüben ...
 
Echte Objektivität kann ich dem Artikel nicht bescheinigen. Da würde ich doch lieber erst einmal andere Berichterstattungen abwarten.
 
Der Autor ist der Rechtsanwalt der Klägers ...

Abgesehen davon unterliegt die Hälfte der Anwälte bei Gericht. Vielleicht gehört er zu der Hälfte, die Unrecht hat?

Ich hab aber trotzdem nicht verstanden, um was es in dem Artikel geht. Müssen die Verlage zukünftig umsonst arbeiten?
 
stromzuton schrieb:
Echte Objektivität kann ich dem Artikel nicht bescheinigen.
Objektivität?
Zitat: Folge dieses Grundsatzurteils ist ... (bitte Artikel lesen) ... Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
 
Da werden Gelder zurückgezahlt werden müssen, ein paar kleine Verlage werden den Bach runter gehen weil sie sich das nicht leisten können, die Großen werden überleben und für die Zukunft wird man die Verteilungsschlüssel ändern müssen.
Aber warum sollte das "das Ende der GEMA wie wir sie kennen" sein?
 
haebbmaster schrieb:
Müssen die Verlage zukünftig umsonst arbeiten?
Wieso umsonst?
Verlage können ja weiter fürs Verlegen bezahlt werden, aber nicht automatisch pauschal an allen Einnahmen in solcher Höhe beteiligt werden.
Jedenfalls nicht solange es dafür keine Rechtsgrundlage gibt, und die fehlte wohl.

Es ist vielleicht das "Ende der GEMA wie wir sie kennen" da es um satte 33 bzw 40 % der GEMA-Einnahmen geht die anders verteilt werden müssen.
Und zwar weg von einer Gruppe die pauschal ohne konkrete Leistung beteiligt wurde hin zu den Urhebern.
Das ist ja einer der großen Kritikpunkte an der GEMA, daß die Einnahmen nicht unbedingt den Urhebern zugute kommen.
 
Dann würden also die Verlage nicht mehr pauschal bezahlt werden sondern ihre Leistungen direkt den Urhebern in Rechnung stellen?
 
Das ist jetzt eine Glaskugelfrage an einen Laien.
Eventuell reicht es ja wenn sie an Einnahmeformen beteiligt sind bei denen sie auch eine Leistung erbringen?
Eventuell reicht es sogar aus einfach eine Rechtsgrundlage zu schaffen bei der es genauso gehandhabt wird wie bisher ohne...?

Ich glaube jedenfalls nicht daß man Mitleid mit den Verlagen haben muss weil ihnen unrechtmässige Einnahmen fehlen.
Möglich daß es manche trifft, kann ich nicht ausschließen, dann muss man halt sein Geschäftsmodell überdenken.
 
Ach menno Rolo, ist doch nicht so schwer!
Zitat: ... dass die GEMA nicht berechtigt ist, aus den Herrn Kramm zustehenden Vergütungen die Verlegeranteile in Abzug zu bringen.
Pauschalen die einer GEZ gleichkommen kann sich die Gema und der Verlag folgend in den Ar... schieben.
Diktat?
UND nein, ich bin (pauschal) kein Gema Feind.
Fair muss es sein!
 
verstehe ich nicht...

als komponist/produzent steht es mir in der regel - wenn man sich nicht alles diktieren lässt - frei ob ob ich bei einem bandübernahme vertrag einem label (wenn dieses auch verlag ist) die verlagsrechte abtrete oder ob ich das im "eigenverlag" publiziere.
dass sehr viele aktuelle musik auf verlagsebenen keine einnahmen generiert ist eine andere geschichte.

ich habe über die jahre beide varianten praktiziert und fände es irgendwie lächerlich mich nachträglich indirekt mit so einer kritik selbst zu entmündigen. mag aber auch sein dass in deutschland die details nicht ident sind mit der österrechsichen rechstlage.
 
mikesonic schrieb:

"...kein Recht, ohne weiteres an den Einnahmen aus Urheberrechten von Komponisten und Textern beteiligt zu werden..."

ok - das ist irgendwie nachvollziebar - dennoch hat die argumentation des piraten/grünen/querulanten (?) einen fassgeruch...

warum hat er denn einen verlagsvertrag wenn er das nun als veraltet etc. empfindet ? will man nur dann was abgeben wenn es durch den verlag gross einschlägt - das "kreative" risiko also dem "handwerker" bzw. dienstleister mit aufbrummen ?

der herr sollte sich lieber darüber gedanken machen warum man bei spotify und konsorten absolut verhöhnende abgeltungen für streams bekommt... DAS ist skandalös

"...For example, Spotify says that its average payout for a stream to labels and publishers is between $0.006 and $0.0084 but Information Is Beautiful suggests that the average payment to an artist from the label portion of that is $0.001128 – this being what a signed artist receives after the label's share..."
 
tom f schrieb:
warum hat er denn einen verlagsvertrag wenn er das nun als veraltet etc. empfindet ?
Hat er das? Tut er das? Wie kommst Du drauf?

tom f schrieb:
will man nur dann was abgeben wenn es durch den verlag gross einschlägt

Wie kommst Du da drauf?

tom f schrieb:
der herr sollte sich lieber darüber gedanken machen warum man bei spotify und konsorten absolut verhöhnende abgeltungen für streams bekommt... DAS ist skandalös
Warum sollte er das statt dessen machen?

:denk:
 
1. "...Das Berliner Kammergericht hat auf die Berufung des Musikers (und Labelinhabers) Bruno Gert Kramm festgestellt, dass die GEMA nicht berechtigt ist, aus den Herrn Kramm zustehenden Vergütungen die Verlegeranteile in Abzug zu bringen..."

klingt nicht nach selbstverlag - es sei denn er hat sich gleich auch selbst exemplarisch geklagt.


2. weil das das ein partielles prinzip des verlagsdeals ist - man hofft dass der verlag was verlegt und man durch dessen arbeit zusätzlich geld und breitenwirksamkeit bekommt - dafür erhofft sich der verlag ungekehrt auch geld am erfolg andere verwertunsgebenen.

3. muss er nicht / könnte er


thread deabonniert - mfg
 
Die Berichterstattung ist im Moment ziemlich unklar.

Die GEMA hat verlauten lassen daß sie gar nicht pauschal an Verleger abführt,
sondern nur wenn es einen entsprechenden Vertrag gäbe.
 
Um die GEMA zum Wanken zu bringen, braucht es schon ein bißchen mehr als Bruno Klamm. Zumal er in letzter Zeit weniger durch sein musikalisches Schaffen von sich reden gemacht hat als vielmehr durch seine politischen Aktionen.

Obwohl... wenn der nur lange genug singt, knicken die vielleicht ein bei der GEMA, damit er aufhört.

Gib's ihnen, Bruno.

Stephen
 
Und gerade frisch aus dem GEMA-Mailverteiler:

Liebe Mitglieder,

wie sie bereits unserer Pressemitteilung entnehmen konnten, hat das Kammergericht in Berlin am 14.11.2016 im Fall Kramm u.a../.GEMA geurteilt, dass die GEMA nicht berechtigt sei, von den Erträgen der Kläger einen Verlegeranteil abzuziehen und zugunsten der Verleger auszuschütten. Die Urteilsgründe liegen der GEMA noch nicht vor. Nach unseren gegenwärtigen Erkenntnissen stützt sich das Urteil auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes in der Sache Vogel./.VG Wort und geht davon aus, dass die GEMA grundsätzlich an denjenigen auszuschütten hat, der die Rechte eingebracht hat. Abweichende Vereinbarungen z.B. im Verlagsvertrag sind jedoch weiter möglich, wurden vom Kammergericht im konkreten Fall aber nicht als ausreichende Grundlage für die GEMA-Verteilung angesehen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wir halten das Urteil für falsch und werden alles daran setzen, dass auch in der Zukunft eine gemeinsame Rechteauswertung von Urhebern und Verlegern möglich bleibt. Wir gehen gegenwärtig davon aus, dass spätestens zu Beginn des neuen Jahres eine gesetzgeberische Klarstellung erfolgen wird, die eine sichere Grundlage für die Verlegerbeteiligung schafft.

Dennoch sind wir einstweilen gezwungen, die erforderlichen Konsequenzen aus der Entscheidung zu ziehen. Auf dieser Grundlage muss zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass die GEMA zum 1.1.2017 nicht wie gewohnt an Verleger ausschütten kann. Was dies konkret für die einzelnen Rechtegruppen bedeutet, kann erst bei Vorliegen der Urteilsgründe abschließend bewertet werden. Der Aufsichtsrat wird in seiner Sitzung Anfang Dezember über das weitere Vorgehen beschließen. Dabei wird es auch um die Frage gehen, wie Urheber eine gewünschte Verlegerbeteiligung genehmigen können.

Die GEMA hatte bereits im letzten Jahr Verjährungsverzichtserklärungen von ihren Verlegermitgliedern eingeholt, die die Ausschüttungen auf Nutzungsrechte und gesetzliche Vergütungsansprüche seit dem Jahr 2012 abdecken. Sie wird sich in Kürze an alle Verleger wenden, die diese Erklärung bisher noch nicht oder nur beschränkt auf gesetzliche Vergütungsansprüche abgegeben haben. Verleger, die diese Erklärung nicht abgeben, müssen noch in diesem Jahr mit einer Rückforderung der Ausschüttungen aus dem Jahr 2013 rechnen.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand der GEMA


Soso.

Mal schauen, was da noch so kommt.

Stephen
 


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