DSGVO - Folgen für Fotografen, Sites, Hintergründe

also das ist nicht nur bei Unternehmen wichtig soweit ich das verstehe. Ist auch für jeden Blogger wichtig.

"Auch für Unternehmen stehen erhebliche Änderungen an, auf die sie schnell reagieren müssen. Betroffen sind keineswegs nur die großen Konzerne, sondern auch kleine Firmen und sogar viele Blogger und vermeintlich private Website-Betreiber. Spätestens jetzt sollten Sie prüfen, ob Sie betroffen sind und gegebenenfalls handeln. Denn anders als beim bisherigen Datenschutzrecht drohen heftige Geldbußen und teure Abmahnungen. Ab Mai sind Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro möglich, bei Großkonzernen sogar bis zu 4 Prozent des weltweiten Umsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres."

https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Folterfragebogen-im-Selbsttest-3974512.html
 
Das Recht auf Vergessen insbesondere im Kontext Webseiten und Verlinkung sollte man sich mal reinziehen, wenn man eine Webseite betreibt. Dieser Heise Fragebogen fasst das Wichtigste eigentlich gut zusammen. Viele Anforderungen ergeben sich aber eh schon aus den bisherigen Rechtsgrundlagen. Es gibt schon Veränderungen, 3 - 4 größere Sachen, einige Details aber es ist ja nicht so dass vorher nichts da war und die EU-DSVGO ist auch seit ca. 1,5 Jahren in Kraft.
 
nach meinen bisherigen Erkenntnissen kann ich dieses Zwischenergebniss liefern:

davon ist jeder betroffen und damit gut beraten eine passende Datenschutzerklärung zu erstellen, der
- Cookies verwendet
- ein Kontaktformular hat
- google Analytics verwendet
- andere google Dienste nutzt wie z.B. google Fonts, die vom google Server eingebunden werden
- social Media nutzt: facebook button, link auf facebook, soundcloud einbinden usw.

Impressum sollte eh sein, Datenschutzerklärung auch, diese sollte aber nun nochmals überarbeitet werden.
 
nein. offiziell gilt: wenn der Webseitenbetreiber in DE wohnt, dann gilt (ehemals deutsches und neuerdings) EU Recht, also die DSGVO. Hängt meines Wissens von Deinem Wohnort ab. Egal ob Du ne DE oder COM oder NET Domain hast.
 
Ok, danke.
Eigentlich egal weil ich keine Daten sammle, kein Google eingebunden habe, kein Facebook Button.
Soweit ich sehe bin ich nicht betroffen.
 
Mach Dich lieber erst mal schlau. google maps zählen auch. Oder jeder der z.B. einen Wordpress Blog betreibt und Plugins hat, die sich dann wiederum mit Drittanbieter Servern verbinden ist z.B. davon betroffen. Oder ein Blog wo man Kommentare hinterlassen kann.
jeder der einen Werbebanner auf seiner Seite hat ist auch davon betroffen.
u.U. reicht schon das Speichern von IP Adressen - personenbezogene Daten. Letzter Punkt ist mir noch nicht ganz klar.

Bin seit heute dran an dem Thema und werde mich da reinarbeiten.
Ich mach eh grad ne neue Website und werde das alles dann berücksichtigen.
 
Der entscheidende Punkt ist: ist die Seite nur privat? dann braucht man das alles nicht.
Wann ist eine Seite also privat, und ab wann nicht mehr?

Nach bisherigen Erkenntnissen und meiner aktuellen Auslegung ist eine vermeintlich private Musik-Seite (<- ich denke das ist das Thema bei allen hier im Forum) nicht mehr privat
- wenn Werbung eingeblendet wird zur Finanzierung der Website
- wenn man mit seiner Website seine Musik promoten und evtl. sogar verkaufen will z.B. Link zu Bandcamp, Link zum Shop, Link zu Soundcloud, wo man den Track kaufen kann usw.
- natürlich wenn man eine Dienstleistung anbietet
- wenn man auf Bookings als DJ oder Musiker aus ist

Als Beispiel für eine private Seite wird gern genannt ne Webpage mit Urlaubsfotos, die sich Freunde online ansehen können. Da braucht man dann wohl tatsächlich den ganzen Krempel nicht.

Die Frage die mich beschäftigt ist: wenn man nur Musik postet zum Anhören oder sogar zum kostenlosen Runterladen und ansonsten ein bischen über Technik schwafelst, ist diese Seite dann noch privat? Doch selbst dann gilt ja -> wenn es einen Link zum Soundcloud Account gibt, dann ist bereits vorbei, dann brauchste eine Datenschutzerklärung -> wenn Du alles richtig machen willst. Denn es wird dann irgendwas an soundcloud übermittelt. So versteh ich das momentan.

Schwierig einzuschätzen momentan für mich. Ich hoffe ich werde da noch schlauer.
 
KRASS !!! Die Einbindung von Soundcloud Tracks in die eigene Website hat zur Folge dass
- 7 Cookies gesetzt werden
- die eigene Website mit 7 Servern Verbindung aufnimmt, unter anderem google Analytics. Was für ein Mist ist dass denn?
 

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google fonts muss man sich wegdenken, habe ich durchgestrichen. der Rest ist -> SOUNDCLOUD

d.h. jeder der eine NICHT private Website betreibt und dort soundcloud einbindet sollte eine DSGVO kompatible Datenschutzerklärung hochladen, wo dann auch was zu Soundcloud und zu Google Analytics drin steht.

Wenn die Website hingegen nur dem privaten Gefrickel dient und ein paar Sounddemos hat ohne jegliche kommerzielle Ambitionen kann man sich das wohl sparen.
 
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Hiermit willige ich ein, dass mich sowohl die Wilde Beuger Solmecke GbR als auch die DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH mittels Telefon, E-Mail oder Post kontaktieren darf, um mir rechtliche Beratungsleistungen oder Datenschutzdienstleistungen anzubieten

Ich such weiter, Telefonmarketing kann ich drauf verzichten
 
gib einfach irgendwas ein. hab ich auch so gemacht
z.B.
Ernst Meyer
Laut Str 1
12419 Wassermannsdorf

Tel 123 456789
email info AT blubs.de (domain nehmen die es nicht gibt)
usw.
 
ich bin denn mal soweit. habe aber noch einige Kundenprojekte vor mir.
www.at-webdesign.de
und meine eigene Musikwebsite www.virtualant.de von 2013 mache ich eh gerade neu und die geht demnächst erst mal offline bis DSGVO und Inhalte ok sind.

Ist ein heftiges Thema, jeder sollte sich mit dem Thema DSGVO beschäftigen, der eine eigene Website hat.

was haltet ihr von meiner Webdesign Website link siehe oben at-webdesign?
Wer hat schon einen Color Switcher? :kiffa:
 
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wenn Du deinen Sitz in der EU hast genaugenommen, dann unterliegst Du der DSGVO. Also auch Deutschland. die ursprüngliche Frage war ja nach der Domainendung, und die spielt keine Rolle.
Wenn hingegen ein Unternehmen keine Niederlassung in der EU hat, dann gilt für dieses Unternehmen auch die DSGVO nicht.
 
ein anderer Punkt ist ob man als in DE/EU Ansässiger Dienste einer Firma in Anspruch nehmen kann, die nur in den USA sitzen und nicht der DSGVO verpflichtet sind. Das muss man abwägen, also gibt es datenschutzrechtliche Bedenken usw. Die meisten Dienstleister, zumindest alle Grossen sind auch irgendwo in der EU mit einem Sitz vertreten. Und damit unterliegen sie selber auch der DSGVO, google z.B.

Aber der entscheidende Punkt ist: dann ist immer noch zu klären ob man selber durch Inanspruchnahme der Dienstleistungen dieser Unternehmen noch DSGVO konform auf seiner eigenen Website handelt.

prominentes Beispiel google Analytics ;-)
 
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die Datenschutzerklärungen einiger Unternehmen sind nun länger als der gesamte Inhalt anderer Seiten zusammen :shock:
 
wenn Du deinen Sitz in der EU hast genaugenommen, dann unterliegst Du der DSGVO. Also auch Deutschland. die ursprüngliche Frage war ja nach der Domainendung, und die spielt keine Rolle.
Wenn hingegen ein Unternehmen keine Niederlassung in der EU hat, dann gilt für dieses Unternehmen auch die DSGVO nicht.

Für die meisten Sachverhalte hast Du Recht, aber die DSGVO greift auch bei Nicht-EU Firmen/Firmen ohne Sitz in der EU, die Personen innerhalb der EU Produkte/Dienste anbieten oder deren Verhalten beobachten.
 
dem habe ich nicht widersprochen ;-)
das eine ist wo sitzt die Firma, unterliegt sie der DSGVO.
das andere ist nimmt man selber als EU Mitglied eine Dienstleistung von denen in Anspruch -> dann gilt zwar nicht für diese Firma, wenn sie denn nicht in der EU vertreten ist, aber für einen selber die DSGVO.
 
Das Unternehmen ohne Sitz in der EU muss als Daten verarbeitende Stelle durchaus die Regelung berücksichtigen, wenn es um Daten einer Person in der EU handelt. Die Datenverarbeitung bei Non-EU Personen unterliegt in dem Fall nicht der DSGVO.

Hat ein Unternehmen einen Sitz in der EU kann die Datenverarbeitung sogar außerhalb der EU erfolgen und diese Regelung greift immer noch.

Man hat mit diesen Konstrukt sicherlich die globalen US Firmen im Blick gehabt. Beispiel: Google hat eine Zweigstelle in Hamburg, ergo eingefangen... Würde Google aber alle EU Zweigstellen auflösen unterliegt die Google-Datenverarbeitung über Personen innerhalb der EU weiterhin der DSGVO.
 
"Zum 25. Mai 2018 wird die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) in Kraft treten und anwendbar werden, die vom EU Parlament im Jahr 2016 beschlossen wurde. Ziel der DSGVO soll es sein, Personen vor der unberechtigten Weitergabe von Daten zu schützen und sie über die Nutzung ihrer Daten aufzuklären."

ich frage mich ob diese Verordnung auch das Forum betrifft.
Ein anders Musik Forum,wo gerne oft lese macht wegen dieser Verordnung seine Pforten zu.
Wie sieht das aus ?




https://www.change.org/p/european-p...erordnung-dsgvo-darf-so-nicht-in-kraft-treten
 


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