Eric Clapton vs. Ratinger Angestellte

So sieht es aus. :denk: Nicht Clapton, sondern der Tross an Juristen fasst den Schotter ab.

Hatte auch mal einen Anwalt beauftragt, mir beim Streit mit einer Behörde etwas unter die Arme zu greifen. Er wollte dann 900 Euro, für die er ein lächerliches Schreiben verfasst hatte. Ich habe meinen Widerspruch auf die Behördenantwort dann persönlich wahrgenommen und konnte dank des netten Beamten alles abwenden. Als ich dann dem Winkeladvokaten das Mandat entzog, hat er gerade einmal 300 Euro zurückgezahlt. 600 Euro für einen Brief! In meinem nächsten Leben studiere ich Jura.

Eben. Wobei das gerichtsfeste "gewusst, wie" sicher auch was wert ist... aber gerade in dem Fall hier (so er denn der Wahrheit entspricht) frag ich mich schon nach der Verhältnismäßigkeit. Und dann ein Gericht, dass ggf. viel Jurawissen hat, aber nicht unbedingt Weisheit zeigt, wenn es angesichts der Umstände und des drohenden Strafmaßes mit den Schultern zuckt. Wozu dann noch eine Gerichtsbarkeit, warum nicht gleich die Kläger mit den Forderungen durchregieren lassen? Und warum funktioniert das mal wieder nur mit "no names" auf der Anklagebank, während andere davonkommen, weil sie sich nicht erinnern können?

Wie gesagt, sofern das alles so stimmt...
 
Nur, falls das nicht klar ist:

Die 10.000 EUR sind der Gegenstandswert, das bekommt niemand. Es ist nur eine abstrakte, pauschale Schätzung, was das Recht des Urhebers wert ist, zB zu bestimmen, wer mit seinen Werken Geld verdienen darf.

Auch das 6-stellige Ordnungsgeld muss die Frau nicht zahlen, wenn sie sich daran hält, dass sie die CD nicht vertickern darf.

Nach den 10.000 EUR richten sich allerdings die Gerichts- und Anwaltskosten. Aber 2.000,- für ein Eilverfahren bei einem ausländischen Gericht, das ist billig. Schick mal einen Klempner nach London, um dort ein Waschbecken anzubringen, das wird teurer...

AFAIK.

Vielleicht bringt die originale eidesstattliche Versicherung mit Claptons Unterschrift ja sogar mal richtig Geld in der Bucht, hehe...

Cee
 
Da hat Clapton beim mir schon wieder ein paar, vielleicht sogar alle Goody-Points verloren. Wenn er solche Abmahn-Industrien auch bei solchen Bagatellen ungebremst gegen Endkunden von der Leine laesst, ist das vorsichtig gesagt unverhältnismaessig.

In so einem Fall (wenn ich ihn richtig verstanden habe) haette es doch gereicht, ein kleines Schreiben zu schicken und darum zu bitten, diese nicht-authorisierte Aufnahme aus Ebääh raus zu nehmen.

Daß es auch anders geht, haben vor ein paar Jahren die Interessenvertreter eines Düsseldorfer Elektroquartetts bewiesen: Ich wurde freundlich darauf hingewiesen, den von mir angebotenen Artikel nicht in einem Atemzug mit dem Bandnamen zu nennen, damit war der Käse gelocht.

Ebenso Edgar Froese, dem es nicht gefiel, daß ich mein Exemplar von Staatsgrenze West auf eBay verkaufen wollte -- ihm wahrscheinlich auch nicht, weil das Material wirklich grottenschlecht war (sogar für TD-VErhältnisse).

Was ich nicht kapiere ist warum der Streitwert nicht 9.90 ist.

Wahrscheinlich wegen der seelischen Qualen und der fortgesetzten emotionalen Grausamkeit, denen sich der Mandant ausgesetzt sah.

Stephen
 
Vielleicht bringt die originale eidesstattliche Versicherung mit Claptons Unterschrift ja sogar mal richtig Geld in der Bucht, hehe...
Wenn das mal kein Anwalt sieht.

Nur, falls das nicht klar ist:

Die 10.000 EUR sind der Gegenstandswert, das bekommt niemand. Es ist nur eine abstrakte, pauschale Schätzung, was das Recht des Urhebers wert ist, zB zu bestimmen, wer mit seinen Werken Geld verdienen darf.

Auch das 6-stellige Ordnungsgeld muss die Frau nicht zahlen, wenn sie sich daran hält, dass sie die CD nicht vertickern darf.

Doch, das ist schon klar. Und ich finde es trotzdem nicht angemessen (siehe Umstände des Erwerbs und des Veräußerungsversuchs) - was natürlich nur mein Rechtsempfinden ist und insofern nur eine Einzelmeinung. Juristisch mag das alles zulässig sein.
 
Doch, das ist schon klar. Und ich finde es trotzdem nicht angemessen (siehe Umstände des Erwerbs und des Veräußerungsversuchs) - was natürlich nur mein Rechtsempfinden ist und insofern nur eine Einzelmeinung. Juristisch mag das alles zulässig sein.

Klar, das sehe ich nicht anders. Aber hier hat jemand den Anwälten den Auftrag gegeben; Claptons Songs sind ja noch bei ihm (und nicht einer Rechteverwertungsfirma).
Im dt./europäischen Urheberrecht fehlt auch ein bissel 'fair use' und eine 'Kleinvieh'-Regelung (was ja zB bei der Privatkopie, selbst für Freunde, schon recht großzügig gegeben ist).
Mal sehn, ob sich der Fall noch dreht.
 
Das Landesgericht hat für Clapton entschieden, es ist wohl unerheblich dass die Frau nicht wusste ob es ein nicht legitimierter Mitschnitt ist oder nicht.

Ich bleibe bei meiner Meinung, hier wird durchaus wohl Recht gesprochen, allerdings überzogen und ich vermisse auch richterliches Augenmaß wobei ich nun kein Jurist bin.

In dem Fall stellt sich für mich die Frage wann man als „normaler„ Mensch erkennen kann, ob eine CD angeboten werden darf und wann nicht. Ich bin vom Fach, mir passiert das nicht. Die Frau nimmt aber nach den Umständen wie und wo der Gatte die CD erworben hat an, dass dieses eine “normale“ CD ist. Selbst wenn sie auf Discogs gegangen wäre, hätte sie die CD mit entsprechenden Labelangabe, Kennnummern dort gefunden. Wenn Du also Dich nicht in der Bootleg Thematik auskennst, die Frau weiß sicherlich nicht einmal was ein Bootlegs ist und Discogs kennt die auch nicht, kann also offensichtlich nicht unmittelbar erkennen dass sie was Falsches tut und will den Clapton auch nicht schaden, wie kann das Recht so ausgelegt werden während man das Gefühl hat, dass Menschen mit Status (von Stars wie Clapton bis zu Banker, Politiker etc…) anders behandelt werden.

Verbot des Verkaufs und Einstellung wegen Geringfügigkeit hätte auch ausgereicht.

Dass man weder frühere Labelbesitzer oder einen Warenkonzern verklagt ist klar und erbärmlich… oder wie ich schon mal sagte, Mitte/Ende der 2000er war eBay voll von dem Zeug.

Vielleicht sind es die Anwälte die das treiben, aber ein Herr Clapton weiß auch davon und ist sich nicht zu schade eine Witwe mit dem Hintergrund zu verklagen? Ab sofort für mich ein Nichts der Typ…
 
Zuletzt bearbeitet:
Eigentlich muss man heutzutage anscheinend derartige Fälle z. B. über YouTube so groß aufbauschen, dass ein Einlenken auf der Seite am längeren Hebel stattfindet. Die Argumentationskette dazu hast du ja schon geliefert. Und dazu ein entsprechender Aufruf, solche Künstler nicht mehr zu unterstützen. Jemand Lust? Da kann nan heutzutage auch vielleicht schon ein richtiges Konzept draus machen, denke ich. Solche Fälle sind ja nicht selten, auch wenn es immer andere Ausprägungsformen sind. David gegen Goliath. ;-)
 
Meine Güte, das ist natürlich wieder einmal ein gefundenes Fressen für den Boulevard-Journalismus. Ja, dazu zählt leider auch die Online-Ausgabe des deutschen RollingStone.
Grundsätzlich finde ich es auch mehr als ärgerlich, dass man auf Grund dieser Sachlage verklagt werden kann. Allerdings frage ich mich auch, weshalb man es drauf anlegt. Offensichtlich ist das Thema auch noch nicht durch und die gute Frau möchte Rechtsmittel einlegen, billiger wird die Sache dadurch sicher nicht.

Man muss Clapton nun wirklich nicht mögen, aber glaubt man wirklich, dass der Mann damit direkt in irgendeiner Weise befasst ist? Es geht um eine Aufnahme und Publikation aus den 80er Jahren. Die Eidesstattliche Versicherung von Clapton wird vermutlich aus der Zeit sein, als die illegale Veröffentlichung erfolgte. Die hängt dann mit an dem ganzen Vorgang.
Natürlich sind auch das alles nur Vermutungen, aber für mich setzt hier ein Rechteinhaber selbige Rechte mit heutigen Mitteln durch. Und das muss eben nicht mal mehr Clapton selbst sein. Der hat nämlich auch einen Teil seines Katalogs in diesem Jahr verkauft (https://www.backstagepro.de/thema/c...na-bowie-und-bruno-mars-2021-05-05-xxysfCQCxm).
Das ist letztlich wie mit Patenten, die werden auch in riesigen Katalogen verkauft und die Rechte daran dann von den neuen Eigentümern durchgesetzt und zwar mit allen möglichen Mitteln.

Wie gesagt, mies ist das auf jeden Fall, aber in meinen Augen ist der Name des Künstlers hier nur Vehikel für die maximale Empörung und Aufmerksamkeit. Oder würde jemand zucken, wenn in den Artikeln stehen würde "Rechteverwerter Concord Music Publishing verklagt städtische Angestellte auf Unterlassung"?

Aber natürlich ist auch das alles nur Spekulation, ist ja schließlich Weihnachten.
 
Meine Güte, das ist natürlich wieder einmal ein gefundenes Fressen für den Boulevard-Journalismus

Bild, Rolling Stone berichten dieselben Umstände wie dpa oder Süddeutsche. Und da taucht nirgends ein Rechteverwerter auf.

Der einzige, der hier wild und boulevardesk spekuliert, bist also Du, hehe.

Cee
 
Es ist reine Spekulation, ich denke aber dass ein Künstler schon irgendwann/wie mitbekommt wenn da eine Klage besteht. Gerade weil davon berichtet wird. Künstler von dem Rang haben einen Pool von Beratern, Agenturen o. ä. Eric Clapton selbst wird natürlich das Thema nicht angetrieben haben, davon kann man ausgehen. Vielleicht ist mein Weltbild unrealistisch, wäre wirklich eine tolle Geste gewesen die Dinge rechtzeitig zu de-eskalieren ohne von seiner grundsätzlichen Position abzurücken. Fairerweise muss man sagen, so tief in den Details ist von außen betrachtet keiner von uns. Leider greifen in solchen Fällen wohl automatisch Abläufe und schnell landet man vor Gericht. Und selbst dann kann man m. W. immer noch zurückziehen.

Btw sbur .. den meisten hier ist egal ob Eric Clapton, U2, Coldplay oder ein Konzern der die Rechte hält im Rampenlicht steht. Es geht einfach um die unverhältnismäßig Art wie so ein Sachverhalt angegangen wird. Und das wird mit Clapton verknüpft bleiben.
 
Es ist reine Spekulation, ich denke aber dass ein Künstler schon irgendwann/wie mitbekommt wenn da eine Klage besteht. [...]

Ich denke, Leute von diesem Schlag sind schon lange jenseits von Gut und Böse -- zwischen ihnen und der Realität steckt ein dicker Puffer aus Geld, der jegliche Feindberührung mit der Wirklichkeit abmildert.

Da gilt der Spruch Was stört es die Eiche, wenn die Sau sich dran scheuert?

Stephen
 
Hat sie am Anfang auf die Abmahnung aka Unterlassungserklärung gar nicht reagiert?

man ist (leider) nicht dazu verpflichtet, (zunächst) eine kostenfreie unterlassungserklärung zu fordern.

und es ging ja wohl auch bis vor gericht, das kann fast nur bedeuten, dass die beklagte einen fehler gemacht hat.

2000 euro gebühren scheinen mir trotzdem ein bischen zu hoch angesetzt, oder sind da schon die flugreisen und beglaubigte übersetzungen dabei?

Was ich nicht kapiere ist warum der Streitwert nicht 9.90 ist.

wenn man dazu keinen eigenen antrag stellt, kommt das gericht meist dem vorschlag des antragstellers nach.
 
Auch das 6-stellige Ordnungsgeld muss die Frau nicht zahlen, wenn sie sich daran hält, dass sie die CD nicht vertickern darf.

ich frage mich gerade, was eigentlich die verwertungsgesellschaften dazu sagen, dass eines ihrer mitglieder einen niemals veröffentlichten titel ("ohne sein wissen aufgenommen?") selbst nicht verbreiten lässt, das ist ja irgendwie doppelt unlogisch, weil ja entweder nicht beweisen kann, dass er überhaupt von ihm ist, oder ihn hätte anmelden müssen.

ach so, moment, es geht um einen "mitschnitt", da war ich wohl wieder zu schnell.

laut bild sollen schwere formfehler in der ersten instanz vorliegen, das kann noch spannend werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn das alles stimmt, was da steht, müssen die Autoren da nicht mehr viel tun, damit es eklig wirkt.
 
Ich finde das Covid-Thema muss man nicht bringen, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das ist so ein immer wieder aufkommendes Unding bei Redakteuren, Dinge zu vermischen.

Wenn dieser Artikel stimmt, ist auch der Anwalt der Frau seltsam unfähig. Ich hätte den Clapton Anwälten die Sachverhalte geschildert mit der Bitte um gütlicher Regelung den Umständen entsprechen. Dann hätte man 150 Euro Zahlung vereinbaren können, also im Grunde die Anwaltskosten. Dummheit schützt vor Strafe nicht, ich bleibe auch dabei dass hier die Frau sehr unglücklich in die Situation gekommen ist, aber dann wäre es auch gut gewesen.

So liest sich das wie "Du reicher Arsch, lass mich in Ruhe oder verklag mich doch ...". Das geht natürlich gar nicht und ist strategisch ziemlich grenzdebil.
 
Es ist definitiv richtig, dass "auf jemanden mit dem Finger zeigen" selten etwas bringen wird, und man die Themen rein journalistisch vermutlich nicht vermischen sollte, aber Covid ist nicht das einzige Thema da und ich finde, es macht ein entsprechendes Bild von Clapton, und zwar nicht gerade eines, bei dem ich dazu neige zu sagen, dessen Platten möchte ich kaufen. ;-)
 
Der Artikel im Guardian ist scheinbar der erste vernünftig recherchierte Artikel zu diesem Thema.
Natürlich schüttelt man den Kopf über Clapton, die Rechtslage und die Frau, die es wohl unbedingt wissen will.
Schon traurig, dass er so gegen sein eigenes Vermächtnis arbeitet. Nach wie vor ein guter Gitarrist und exzellenter Sänger. Muss man natürlich mögen.
 
Wenn dieser Artikel stimmt, ist auch der Anwalt der Frau seltsam unfähig. Ich hätte .....

.....
So liest sich das wie "Du reicher Arsch, lass mich in Ruhe oder verklag mich doch ...". Das geht natürlich gar nicht und ist strategisch ziemlich grenzdebil.

"Unfähig," "grenzdebil" - tja, können ja nicht alle so schlau sein wie Du... Übrigens, woher weißt Du, dass der Anwalt von Anfang an dabei war? Und glaubst Du, dass man sowas mit "150 EUR und gut ist" einfach abwenden kann!?

Der Artikel im Guardian ist scheinbar der erste vernünftig recherchierte Artikel zu diesem Thema.

Wg. der Zusatzinfos zu "leckt mich" und dass Clapton sowas in D gern macht: anscheinend ja, das hätte man gern schon vorher bei BLÖD usw. gelesen. Wobei der Rest dort ja nicht falsch war...

Cee
 

Schön ekliges Bild von Slowhand haben sie verwendet.

Interessanter Artikel -- Zitat: Deutschland ist ein Land, in dem der Handel mit illegalen CDs und Bootlegs weit verbreitet ist, was der Industrie und dem Endverbraucher Schaden zufügt durch Waren minderwertiger Qualität und irreführende Aufnahmen. [...] Im Laufe der Jahre hat Clapton durch Mitwirkung deutscher Rechtsanwälte hunderte Fälle von Bootlegs erfolgreich juristisch verfolgen lassen gemäß üblichen deutschen Urheberrechts.

Da sieht man es mal wieder: Der Anwalt glaubt, Russland sei Deutschland und China eine Provinz von Deutschland. Und ist es nicht eine contradictio in ipso, wenn er einerseits die Abwesenheit von Urheberrechten bzw. die Nichtdurchsetzung derselben anprangert, im nächsten Satz sich aber auf genau jene Gesetzgebung beruft? Ziemlich fadenscheinig.

Ferner steht dort, daß die Beklagte die anfallenden Gerichtskosten in Höhe von 2.900 Pfund tragen muß und, im Falle einer Weiterverbreitung des Tonträgers oder Mißachtung des richterlichen Beschlusses, mit einer Geldstrafe in Höhe von 212.353 Pfund oder sechs Monaten Freiheitsentzug rechnen muß.

Dann geht sie mit der CD zu Hotte Lichter, und da wird sie ein Vielfaches ihres monetären Wertes bringen -- irgendeiner kauft sowas immer. Auf jeden Fall hätte sie nicht pampig werden dürfen, das reizt Anwälte natürlich extra.

Und schließlich: Slowhand ist nunmal ein Junkie, ob von der Nadel weg oder nicht -- wie sagte Christa Päffgen alias Nico mal so schön? Junkies sind keine netten Leute.

Stephen
 
Sie sollte die CD zerstören und das ganze dann versteigern, das könnte ja dann ev. erlaubt sein, da es sich dann nicht mehr um einen Tonträger handelt, sondern nur noch Papier und Plastik mit einer Geschichte dahinter.

Vielleicht würde das sogar als NFT mit Scan der ganzen richerlichen Dokumente usw. gehen.
Irgendwann könnte die Geschichte dann in einem Museum im Metauniversum ausgestellt werden. ;-)
Wäre in 50 Jahren vielleicht noch spannend zu sehen wie Anwälte Anfangs des Jahrhundert Geld kassiert haben.
 
"Unfähig," "grenzdebil" - tja, können ja nicht alle so schlau sein wie Du... Übrigens, woher weißt Du, dass der Anwalt von Anfang an dabei war? Und glaubst Du, dass man sowas mit "150 EUR und gut ist" einfach abwenden kann!?



Wg. der Zusatzinfos zu "leckt mich" und dass Clapton sowas in D gern macht: anscheinend ja, das hätte man gern schon vorher bei BLÖD usw. gelesen. Wobei der Rest dort ja nicht falsch war...

Cee
Wenn Du unwissentlich einen Fehler gemacht haben solltest und Du versuchst möglichst den Schaden zu minimieren oder sogar ganz heil aus der Sache zu kommen, würdest Du dann dieses als eine angemessene Antwort bezeichnen? Sei es am Ende vom Anwalt oder von der Beklagten, wäre erst mal sekundär.

Klar, von außen kann man nur bewerten was man liest, Wahrheitsgehalt ist schwer verifizierbar. Und je mehr davon berichtet wird, desto mehr Details kommen auf der einen Seite heraus, ab und zu wird aber was anders dargestellt, verwässert etc. Das macht es schwer die tatsächlichen Sachverhalte genau abzubilden. Aber Kommentare zum Sachstand sind nicht verboten, können im Nachgang aber nicht zwingend richtig sein.

Vielleicht liegen hier falsche Einschätzungen oder Überreaktion auf allen Seiten vor, kann ja auch sein. Das alles ändert aber nichts daran, dass ich diesen Sachverhalt beschämend lächerlich finde und - ich wiederhole mich, Label und Kaufhaus out of scope sind, die ja initial ggü den Rechten von Clapton verstoßen haben. Da schießt man sich auf das schwächste Glied ein, selbst wenn die Frau oder ein Anwalt im Laufe der Zeit falsch reagiert haben sollten.

Daher finde ich meine Worte dann schon sehr passend - wen sie auch immer treffen mögen - und herzlichen Dank dass Du mich der Schlauheit verdächtigst.
 
Interessanter Artikel -- Zitat: Deutschland ist ein Land, in dem der Handel mit illegalen CDs und Bootlegs weit verbreitet ist, was der Industrie und dem Endverbraucher Schaden zufügt durch Waren minderwertiger Qualität und irreführende Aufnahmen. [...] Im Laufe der Jahre hat Clapton durch Mitwirkung deutscher Rechtsanwälte hunderte Fälle von Bootlegs erfolgreich juristisch verfolgen lassen gemäß üblichen deutschen Urheberrechts.
DAS fand ich als Aussage auch interessant, soweit ich weiß gab es Anfang der 90s eine rechtliche Konstellation, dass in Italien die ganzen Labels saßen und es gültiges Recht war, diese CDs hier zu verkaufen. Als ob im Mutterland der Popmusik nicht auch .... 91 war ich in London, da hatten die auch das ganze Zeug. Das ist ja schon wieder ein Beispiel für hervorragenden Journalismus in der heutigen Zeit, da kann jeder Depp einen Müll schreiben und da wird ein Bild geprägt dass in Deutschland ohne Ende gegen Rechte verstoßen wird. Dumm ist nur, 98 % der Leser glauben das auch noch.
 
Dummheit schützt vor Strafe nicht, ich bleibe auch dabei dass hier die Frau sehr unglücklich in die Situation gekommen ist, aber dann wäre es auch gut gewesen.

ich hatte am anfang des threads - als ich dann verstanden habe, wa rum die CD ein "problem" ist - nach einer analogie gesucht, aber keine gefunden.

denn auch wenn das rein rechtlich strukturell vergleichbar wäre, weigere ich mich innerlich einfach, den sachverhalt mit dem weiterverkauf oder dem besitz eines einstmals geklauten autos zu vergleichen, wo du selbst ja ein betrugsopfer bist, aber dann auch noch neben der tatsache, dass du das zu unrecht gekaufte auto zurückgeben musst, oft noch weitere kosten an der backe hast.

fällt jemandem ein passenderer vergleich ein?
 
[...] Vielleicht liegen hier falsche Einschätzungen oder Überreaktion auf allen Seiten vor, kann ja auch sein. [...]

Laut mit dem Säbel rasseln, ist eine Spezialität amerikanischer Anwälte, wie man nicht erst seit Better Call Saul weiß. Darauf entsprechend zu reagieren, erfordert nicht nur FIngerspitzengefühl, sondern auch Beherrschung der Zielsprache.

Und wenn ich lese, welches Englisch in der Jurisprudenz gesprochen wird, wundert es mich, daß nicht noch wesentlich mehr Schaden entsteht.

Stephen
 
Wäre in 50 Jahren vielleicht noch spannend zu sehen wie Anwälte Anfangs des Jahrhundert Geld kassiert haben.

in fünfzig jahren darft du dir das gar nicht mehr anschauen oder dir eine meinung dazu bilden, ohne dass du direkt eine abmahnung bekommst.

bis dahin sitzen 101% juristen im EU parlament und dank internet ist die gezielte illegale verbreitung von inhalten, an denen der verbreiter selbst verlags oder urheberechte hat, zum einzigen zwecke dann die nutzer, die damit dann "verstöße" begehen, abzukasssieren, das größte geschäftsfeld der welt.
 
einen niemals veröffentlichten titel
Wenn er den Titel bei einem Konzert spielt (da ist er ja mitgeschnitten worden), dann ist die Bühnenaufführung eine Veröffentlichung; der Verwertungsgesellschaft ist es in dieser Hinsicht schnurz, ob Du ein Werk in Millionenauflage im Presswerk vervielfältigst, oder ob Du drei Leute ins Pissoir im Park einlädst, und das da pfeifst.
 
Wenn er den Titel bei einem Konzert spielt (da ist er ja mitgeschnitten worden), dann ist die Bühnenaufführung eine Veröffentlichung; der Verwertungsgesellschaft ist es in dieser Hinsicht schnurz, ob Du ein Werk in Millionenauflage im Presswerk vervielfältigst, oder ob Du drei Leute ins Pissoir im Park einlädst, und das da pfeifst.

ich war zunächst davon ausgegangen, dass ein problem mit den verlagsrechten oder den leistungsschutzrechten gibt.

dass es sich tatsächlich um ein problem mit titeln handeln könnte darauf wäre ich freiwillig nie gekommen, das hab ich erst beim zweiten lesen bemerkt. ;-)

bei unseren europäischen VGs jedenfalls wäre eine unerlaubte verbreitung eines titels (durch den weiterverkauf einer unauthorisiert verbreiteten CD), ohne dass der titel VG material ist, ja nicht möglich, weil ja schon der urheber dann gegen seinen wahrnehmungsvertrag verstoßen hätte.

selbst wenn man sich halbwegs auskennt, ist es irgendwie schwer nachzuvollziehen, dass es sich um eine verbreitung oder nutzung im sinne der gesetze handeln könnte, wenn jemand eine einzelne(!) CD einmal(!) weiterverkauft, denn zwischen diesem sachverhalt und dem sachverhalt "unauthorisiertes bootleg" oder dem "auf youtube hochgeladen" liegen ja echt welten.
 
Label und Kaufhaus out of scope sind, die ja initial ggü den Rechten von Clapton verstoßen haben. Da schießt man sich auf das schwächste Glied ein,

Ja, aber Clapton will ja gar keine Kohle sehen, sondern nur verhindern, dass mit seinem Werk unauthorisiert Kohle gemacht wird. Und da hat die Frau die konkrete, letzte Handlung gemacht.

nach einer analogie gesucht, aber keine gefunden.

Du kannst Dir auf ein weißes T-Shirt drei Streifen malen und stolz damit rumlaufen. Verkaufst Du das Shirt aber aufm Flohmarkt, kannst Du Ärger mit adidas kriegen.
Du kannst zuhause soviele Samples von Kraftwerk verwursten, wie Du willst. Veröffentlichst Du aber ein Stück mit solchen Samples, kannst Du Ärger mit kraftwerk kriegen. Wobei die 'guten' Bands meist das Fingerspitzengefühl haben, nur die gewerbsmäßigen ebayer usw. abzumahnen, nicht die Else mit der CD vom Ex...

Laut mit dem Säbel rasseln, ist eine Spezialität amerikanischer Anwälte

Nochmal: Clapton - England, The Guardian - England, Anwälte - "from Clapton’s German legal team". Beim Filmekucken nicht vergessen, dass das real life anders sein kann; Scholz fliegt ja auch nicht mit Airforce One rum, sondern mit A340 'Konrad Adenauer'...

Cee
 


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