Gema - bei Veranstaltungen.. viele zahlen zu viel..

Da ich einige kennen, die viel zu viel zahlen..


DIE MISSVERHÄLTNISKLAUSEL
wer es schon kennt muss nicht weiterlesen, sorry für die belästigung.
für die anderen könnte es sehr interessant sein :)

die missverhältnisklausel sagt grob, dass die gema vergütung bei einem "groben Missverhältnis" zwischen gemavergütung/einnahmen auf 10% der konzerteinnahmen begrenzt werden kann.

suche nach gema missverhältnisklausel ergibt zb:

diskussionszweig im forum von allmusic.de, in dem verschiedene fragen beantwortet werden:
http://www.allmusic.de/tool.php?tool=fo ... 001&page=1

*********

definition bei soziokultur (leider ohne datum, e-musik aspekt wohl mittlerweile überholt):

Neues zur GEMA:

Die „Missverhältnisklausel“

In den GEMA-Tarifen heißt es: „Im Einzelfall kann die tarifliche Vergütung ermäßigt werden, wenn der Veranstalter nachweist, dass seine Einnahmen im groben Missverhältnis zu der Höhe der Tarifgebühren der GEMA stehen.“ Das Deutsche Patentamt – Aufsichtsbehörde der GEMA – sieht ein „grobes Missverhältnis“, wenn die Tarifgebühren mehr als 10% der Konzerteinnahmen betragen; sie sind in diesen Fällen auf 10% zu begrenzen. Diese Kann-Bestimmung ist nirgendwo in den GEMA-Tarifen formuliert. Die GEMA hat sie bisher nur im Tarif „E“ (Ernste Musik) angewandt und auch nur in Fällen, in denen der Veranstalter einen Verlust nachweist (die Kosten also höher liegen als die Einnahmen). Der Veranstalter muss die Ermäßigung selbst beantragen, kann damit aber warten, bis die GEMA-Rechnung vorliegt.

quelle: http://www.soziokultur.de/__seiten/1047392894.htm

http://www.synthesizer-magazin.de/synews/?p=255
 


News

Zurück
Oben