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Vereinfacht:
Gemeinfrei wird was erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers/Künstlers.
Jede Film-, Foto- und Tonaufnahme ist automatisch erstmal nicht gemeinfrei. Und um solche Sachen geht es hier doch.gemeinfrei ist auch, was einem urheber- patent- oder markenrecht aus anderen gründen nicht unterliegt.
Jede Film-, Foto- und Tonaufnahme ist automatisch erstmal nicht gemeinfrei.
Eigentlich nicht.kann man so oder so sehen.
…
Eigentlich nicht.
Jedes Foto was ich mach ist durch das Urhebergesetz erstmal geschützt.
Ich habe mich schon länger mit solchen Rechten und dem freigeben oder lockern von Urheberrechten des eigenen Werks beschäftigt.
Als Vorstand eines größeren Stadt-Wikis (7400+ Artikel) habe ich mich da etwas eingelesen.
Ich will hier einige Samples aus dem Video verwenden:
Ist ok, oder?
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