
Polarelch
...
Hallo,
Gibt es eine Regelung, die besagt, wer das Recht an einer Melodie hat, die durch Fehler beim Live-Spiel entstanden ist? Der Komponist oder der betroffene Instrumentalist?
Zählt es dann z.B. als Verletzung der Copyright-Rechte, wenn man nur diesen part z.B. auf seine Website stellt? Natürlich könnte noch der jeweilige (in diesem Fall ausländische) Fernsehsender als Rechteinhaber in Frage kommen... aber wie ist das? Ist sowas auch noch durch die Gema geregelt?
Gibt es eine Regelung, die besagt, wer das Recht an einer Melodie hat, die durch Fehler beim Live-Spiel entstanden ist? Der Komponist oder der betroffene Instrumentalist?
Zählt es dann z.B. als Verletzung der Copyright-Rechte, wenn man nur diesen part z.B. auf seine Website stellt? Natürlich könnte noch der jeweilige (in diesem Fall ausländische) Fernsehsender als Rechteinhaber in Frage kommen... aber wie ist das? Ist sowas auch noch durch die Gema geregelt?