Sampling von YouTube-Videos (Übungen, Coverversionen u.ä.)

ganje

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Es gibt auf YouTube unzählige Videos wo die Nutzer deren Spielkünste stolz präsentieren. Einige sind sogar in brauchbarer Qualität vorhanden.

Nehmen wir mal an, mir gefällt der Bass von Nirvanas "In Bloom" und sample dieses Video. Für gewöhnlich gehören die Rechte dem YT-Nutzer, aber das sehe nicht als ein Problem, weil man es kaum nachweisen kann. Wie sieht es mit den Rechten an der Melodie aus?

Eigentlich wäre dieses Ausgangsmaterial* super fürs Sampling. Man könnte ja die Melodie umscheiden, sodass die Tonfolge anders ist. Dann wäre man eigentlich aus der Sache raus und hätte z.B. einen echten Bassisten für lau. Nicht?


*Wenn es in brauchbarer Qualität verfügbar wäre, was es selten ist, aber für Hobbyisten reicht es.
 
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Die Rechte an dieser Aufnahme werden wohl kaum dem YT-Nutzer gehören, denn anscheinend handelt es sich ja um eine isolierte Bassspur aus den Nevermind-Aufnahmen (man hört teilweise Übersprechen der Drums raus).

Rechte an der Melodie... kannste in so nem Fall kaum im Voraus sagen. Würde im Ernstfall wohl ein Gericht klären müssen, von wegen Schöpfungshöhe usw.

Ich würde vorschlagen: mach was schönes mit dem Zeug, und wenn sich dann doch mal jemand beschweren sollte, musst du halt die Eier(_stöcke) haben, das auch zu verantworten. Es sei denn, du klärst die ganze Sache vorher aktiv ab. Das kann ggf. auch einigen Stress ersparen.

PS: wenn du natürlich die Spur verhackstückst und eine ganz andere Melodie draus machst, dann hast du letzten Ende doch nicht viel mehr als einen x-beliebigen Bass gesamplet, noch dazu in sehr bescheidener YouTube-Qualität. Dazu brauchst du dir die ganzen Unsicherheiten doch eigentlich gar nicht geben, sondern kannst Bass-Samples von woanders her nehmen, wo es koscherer ist.
 
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Die Rechte an dieser Aufnahme werden wohl kaum dem YT-Nutzer gehören, denn anscheinend handelt es sich ja um eine isolierte Bassspur aus den Nevermind-Aufnahmen (man hört teilweise Übersprechen der Drums raus).
Oh.. Habe es mir so richtig gar nicht angehört.. Dann war es wohl ein schlechtes Beispiel :guckstdu:

Es geht mir eigentlich allgemein um die Vorgehensweise, ob das rechtlich bedenklich wäre. Denn an sich ist es ja eine relativ gute Quelle für Sounds/Melodien. Zwar in LoFi oder höchstens MiFi, aber immerhin.

Habe nicht vor "In Bloom" zu samplen, aber vielleicht irgendwann irgendwas anderes..
 
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was soll den passieren außer das YT maximal das Video sperrt.

Ich hab auf meinem Channel drei Copyright Strikes wegen Videomaterial und einem Remix, ich darf diese Videos nicht monetarisieren. Eventuelle Werbeerlöse meiner Videos gehen an die Rechteinhaber des Videomaterials bzw. des Originalsongs. Das ist alles.

Disclaimer: bei dem Videomaterial handelt es sich um gemeinfreie Filme von vor Jahrzehnten, das Rechte-Claiming ist höchst dubios, war mir aber die Mühe nicht wert, da was zu machen. Beim Remix darf ich den so machen laut Morcheeba (Vocals verwendet) und sie finden den super, aber ich darf es halt nicht monetarisieren.

Immer an Moby denken oder meinen Kumpel Dave.

Moby sampelt immer und wenn sich einer beschwert, einigt man sich hinterher.
Mein Kumpel Dave hat mal behauptet, die Stimme einer Rede von XYZ wäre gar nicht gesampelt, sondern er habe einen Stimmenimitator engagiert. (Ja er kam damit durch, lol)
 
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Nein Dein Video. Oder wolltest Du es gar nicht bei YT veröffentlichen ?

Hab ich vermutlich falsch verstanden.
 
Ja, war offensichtlich ein Missverständnis..

Eigentlich geht's darum, dass man bekannte Melodien nachspielt und verwendet oder eben auf nachgespielte Melodien zugreift, die es auf YT gibt.
 
Ich nutze eh das alte Internet.. Ist zwar nicht ganz up to date, aber läuft stabil.

Ja, wenn man's regelmäßig ausdruckt, läufts...

Eigentlich geht's darum, dass man bekannte Melodien nachspielt und verwendet oder eben auf nachgespielte Melodien zugreift, die es auf YT gibt.

Letztlich bleibt es aber dabei: du willst eine Melodie nachspielen (oder nachspielen lassen), und das dann in ein eigenes Stück einbauen. Da gibt es zu konkreten Fällen dutzendfach einschlägige Urteile, in denen mal zugunsten, mal zuungunsten der Leute entschieden wurde, die da was nachgespielt haben. Du wirst, solange das Urheberrecht so ist wie es ist, keine 100%ige Rechtssicherheit haben können. Jedenfalls nicht bevor du verklagt wurdest. Von daher: "machet einfach".
 
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