weder "cover" noch "remix" sind begriffe die irgendwas mit rechtlichen frage zu tun haben bzw. entsprechend klar genug definiert sind.
es gibt werke und bearbeitungen, und beides kann zuhause gespielt und und produziert werden wie man lustig ist - aber die verbreitung und alle damit verbundenen nutzungsarten bedürfen der zustimmung der jeweiligen rechteinhaber.
bei einer bearbeitung bedarf auch die veröffentlichung bereits der zustimmung des komponisten.
in der praxis treten häusig konstellationen auf, wo dir ein kumpel etwas "erlaubt", was sein verlag nicht so toll findet. das sind dann "nur noch" zivilrechtliche probleme, können aberauch dazu führen, dass du das zeug nicht verbreiten kannst, weil du z.b. die bedingungen nicht akzeptieren kannst, unter denen man es dir gewähren würde.