Urheberrecht: Legal, illegal, scheißegal?

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Guest
Es geht um dieses Posting:
https://www.sequencer.de/synthesizer/threads/das-tempophon.146902/

Das besteht *nur* aus drei Zitaten, davon ein Bildzitat.

https://de.wikipedia.org/wiki/Zitat#Zitate_und_Urheberrecht

So etwas ist durch das Urheberrecht also definitiv nicht abgedeckt, das Posting ist ein klarer Verstoß.
Warum wird so etwas hier im Forum geduldet?

Wenn da wenigstens der Versuch einer eigenen schöpferischen Leistung im Posting zu erkennen wäre, dann könnte man das ja eventuell noch zur Grauzone erklären, aber da ist ja absolut nichts, was die Zitate in einen vom Urheberrecht geforderten Kontext eigener Schöpfung stellt.

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Mit ein wenig Interesse bekäme man da übrigens schon ein paar interessante Geschichten und Hintergründe heraus.
So ist das Tempophon nicht aus heiterem Himmel erfunden worden, die ersten Patente wurden 1938 von der AEG eingereicht, 1944 wurde dann der Tonschreiber b an die Wehrmacht geliefert. Ein Tonbandgerät mit verblüffend guter Tonqualität und einer Besonderheit, nämlich einer zusätzlichen, rotierenden 4-fach "Kopftrommel" - ähnlich der im Tempophon. Deren Zweck war es, Schnell-Telegrafie bei verminderter Bandgeschwindigkeit wieder auf Original-Tonhöhe zu bringen, damit sie vernünftig lesbar blieb/wurde.
So ein Tonschreiber fand dann seinen Weg in das WDR Studio für Elektronische Musik. Ob bzw. was damit dort gemacht wurde - und ob es das noch gibt habe ich allerdings noch nicht heraus gefunden. [...]

... nun ja, also eigentlich finde ich das Thema durchaus spannend ... aber doch bitte nicht mit *so* einer Einleitung, die nur plump zusammen geklaut ist.
 
einseinsnull
einseinsnull
mutmaßlicher Rädelsführer
dieses posting hier wird doch auch geduldet - trotz diverser verstöße gegen das branntweingesetz und das erbbaurecht.
 
einseinsnull
einseinsnull
mutmaßlicher Rädelsführer
es klingt eher wie ein befehl, dass die moderatoren gefälligst auch samstags nachts on zu sein haben um alles sofort zu löschen, was ihm nicht passt.

das buch, aus dem dirk ohne quellenangabe zitiert hat, trägt übrigens passenderweise den titel "cut copy und paste".

... :)

wir haben jetzt die wahl: wir können jetzt mit 25 anderen diskussionsteilnehmern noch 3 wochen lang über die frage streiten ob 3 deutsche sätze aus einem buch, was eh bei google online steht, eine ausreichende schöpfungshöhe besitzen oder nicht.
 
Strelokk
Strelokk
wir haben jetzt die wahl: wir können jetzt mit 25 anderen diskussionsteilnehmern noch 3 wochen lang über die frage streiten ob 3 deutsche sätze aus einem buch, was eh bei google online steht, eine ausreichende schöpfungshöhe besitzen oder nicht.
Ich fänd das sehr erstrebenswert. Vorab aber 'ne Meta über Schöpfungshöhe an sich.
 
dbra
dbra
Der Idiotenladen hat angerufen
wär das mein Forum, hätt ich's gelöscht. ist nämlich in der tat illegal so.

vorausgesetzt natürlich, es gibt kein Einverständnis der urheber.
 
dbra
dbra
Der Idiotenladen hat angerufen
stimmt. die haftung hat sich ja für foren geändert. wär dann dirkis problem. dann hätt ich's auch drin gelassen.
 
einseinsnull
einseinsnull
mutmaßlicher Rädelsführer
warum machst du dir überhaupt gedanken über die zivilrechtlichen probleme zwischen dritten.

in eurer nachbarschaft werden kinder missbraucht und überall ist krieg - und ihr macht euch gedanken darüber, dass eine person drei sätze von einer anderen person "illegal" abgeschrieben hat?

das ist schon nicht mehr meta, das ist schon projektion.
 
einseinsnull
einseinsnull
mutmaßlicher Rädelsführer
richtig, foren werden ja regelmäßig dicht gemacht weil einer einen satz abgeschrieben hatte, hab ich ja ganz vergessen.

man wirft euch einen brocken vor die füße und ihr springt drauf. ich bin eigentlich dumm, dass ich das nicht auch ausnutze. :D
 
Strelokk
Strelokk
  • Die Wiedergabe von mehr als „einzelnen Worten oder sehr kurzen Textausschnitten“ von Nachrichten wird eine Lizenz erfordern. Darunter fallen wahrscheinlich viele jener Anreißer, die heute üblicherweise als Teil eines Links angezeigt werden, um darzustellen, wohin dieser führt. Gerichte werden letztendlich interpretieren müssen, was „sehr kurz“ in der Praxis heißt – bis dahin wird beim Setzen von Links (mit Anreißern) große Unsicherheit herrschen.

  • Keine Ausnahmen selbst für Dienste, die von Einzelpersonen oder Kleinunternehmen betrieben werden – darunter fallen wahrscheinlich auch Blogs und Webseiten, die auf irgendeine Weise monetarisiert werden (also Werbung enthalten o.Ä.).
https://juliareda.eu/2019/02/artikel-13-endgueltig/
 
einseinsnull
einseinsnull
mutmaßlicher Rädelsführer
na, wird denn da illegal textfetzen von senficon zitieren und damit sein lieblingsforum in gefahr bringen?
 
dbra
dbra
Der Idiotenladen hat angerufen
war aber mit Quellenangabe und teil eines größeren Gesamtwerks. (dieser Diskussion)
 
einseinsnull
einseinsnull
mutmaßlicher Rädelsführer
Die beiden Text-Zitate hier sind älter als zwei Jahre, die würden (so weit ich das verstanden habe) nicht unter das neue Leistungsschutzrecht fallen.

das ist alles vollkommener quark, was ihr da glaubt verstanden zu haben. :D

texte eines technikmuseums sind schon mal keine "nachrichten", nur um damit mal anzufangen.
 
Strelokk
Strelokk
texte eines technikmuseums sind schon mal keine "nachrichten", nur um damit mal anzufangen.
Steht da irgendwo, dass es explizit um Nachrichten geht?

  • Kommerzielle Webseiten und Apps, wo Nutzer*innen Beiträge veröffentlichen können, müssen „bestmögliche Anstrengungen“ unternehmen, vorab Lizenzen zu erwerben für alles, was ihre Nutzer*innen möglicherweise posten könnten – also: alle Inhalte der Welt, die unter das Urheberrecht fallen. Eine unmögliche Aufgabe.
https://juliareda.eu/2019/02/artikel-13-endgueltig/
 
einseinsnull
einseinsnull
mutmaßlicher Rädelsführer
Steht da irgendwo, dass es explizit um Nachrichten geht?

ja, das steht da. musst du nur lesen.


Strelokk:
sondern kleinste Textfetzen

haebbmaster: nein

julia:
Die Wiedergabe von mehr als „einzelnen Worten oder sehr kurzen Textausschnitten“ von Nachrichten wird eine Lizenz erfordern.

welchen teil dieses satzes hast du nicht verstanden?
 
Zuletzt bearbeitet:
haebbmaster
haebbmaster
Sprechstundenhilfe bei Dr. Nope
Article 2 Definitions
(5)‘online content sharing service provider’ means a provider of an information society service whose main or one of the main purposes is to store and give the public access to a large amount of copyright protected works or other protected subject-matter uploaded by its users which it organises and promotes for profit-making purposes.

Providers of services such as not-for profit online encyclopedias, not-for profit educational and scientific repositories, open source software developing and sharing platforms, electronic communication service providers as defined in Directive 2018/1972 establishing the European Communications Code, online marketplaces and business-to business cloud services and cloud services which allow users to upload content for their own use shall not be considered online content sharing service providers within the meaning of this Directive.
 
Strelokk
Strelokk
welchen teil dieses satzes hast du nicht verstanden?
Das:

  • Kommerzielle Webseiten und Apps, wo Nutzer*innen Beiträge veröffentlichen können, müssen „bestmögliche Anstrengungen“ unternehmen, vorab Lizenzen zu erwerben für alles, was ihre Nutzer*innen möglicherweise posten könnten – also: alle Inhalte der Welt, die unter das Urheberrecht fallen. Eine unmögliche Aufgabe.
 
haebbmaster
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Sprechstundenhilfe bei Dr. Nope
Article 2 Definitions
(5)‘online content sharing service provider’ means a provider of an information society service whose main or one of the main purposes is to store and give the public access to a large amount of copyright protected works or other protected subject-matter uploaded by its users which it organises and promotes for profit-making purposes.
Außerdem ist der Zweck von unseren Foren nicht, in großem Umfang copyrightgeschützte Werke zur Verfügung zu stellen um damit Geld zu verdienen.
Also betrifft sie das Gesetz schon gar nicht.
 
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3456778674
Guest
ich dachte alle inhalte von wikipedia fallen unter eine fair use regelung?
Im deutschen Urheberrecht gibt es keine "fair use" Regelung.

Wikipedia zitieren wäre hier natürlich erlaubt gewesen, das ist mit Quellenangabe von denen ausdrücklich zugelassen.
( Bei Bildern muss man das allerdings prüfen, ich meine mich dran erinnern zu können, dass da einige nur in der Wikipedia selber verwendet werden dürfen. Die meisten sind allerdings unter Quellenangabe (... wie die zu erfolgen hat, kann man gleich beim Bild nachlesen...) verwendbar. )

Allerdings stammten hier weder Bild noch Zitate aus der Wikipedia.

Übrigens war eine ähnliche Bild-Verwendungen vor einiger Zeit gut für eine erfolgreiche Abmahnmasche ( https://www.google.com/search?q=marions+kochbuch+abmahnung )
 
 


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