Vertragsrechtliche Fragen zur Musikproduktion

Hallo Leute!

Ja also, ich brauche mal Euren Rat. Ich muß mich jetzt gezwungenermaßen als blutiger Anfänger in Sachen Vertragsrecht outen, denn ich habe folgendes Problem:

Jemand - ich nenne ihn jetzt Auftraggeber - möchte, daß ich ihm mehrere Musikstücke komponiere und einspiele. Er ist auch bereit, dafür Geld zu bezahlen. Soweit, so gut, jetzt kommt das Problem. Also, angenommen, ich habe die Stücke fertig und schicke sie ihm, dann gibt es zwei Möglichkeiten.
a) Die Stücke gefallen ihm, und er bezahlt.
b) Er möchte bestimmte Änderungen und bezahlt (erstmal) nicht.
Gibt es einen effizienten Weg, Fall b) zu verhindern, bzw. wie läuft das denn generell, wenn z.B. eine Firma von einemStudio ein Werbejingle bestellt? Zahlen die die tatsächlich verrichteten Arbeitstsunden? Haben sie eine Art Rückgabe- oder Umtauschrecht???

Jo, das wär erstmal mein aktuelles Problem. Ich hoffe, irgendjemand kann mir weiterhelfen ...

Danke und Gruß
Oxygène
 
Eigentlich hat es mehr mit dem Verhältnis zwischen dem und dir ab. Es ist durchaus üblich, dass es bei sowas Nachbesserung geben kann, daher würde ich das vorher abklären, wann es die Kohle gibt, idR ist das nach getaner Arbeit, bei langen Projekten bisschen bei Beginn und den Rest bei Abnahme. Zu schnell Hand aufhalten wirkt auch nicht so richtig gut. Ich würde etwas ausmachen, Zeitaufwand ist da evtl die beste Idee für deinen Zweck. Es gibt aber keine offizielle Regel, kommt auf das an, was ihr abmacht.
 
Hallo Moogulator!

Danke für die Antwort! Wir haben also eine Vereinbarung getroffen, mal sehen, wie es jetzt wird ...
Naja, ich hatte die Anfrage hier im Forum hauptsächlich deshalb gestellt, weil ich einen Bekannten habe, der als Übersetzer arbeitete. Er hatte eine Menge Aufträge, nur mit der Bezahlung hat es nicht hingehauen, d.h. die meisten seiner Auftraggeber haben einfach nicht bezahlt. :sad:
Irgendwie muß es doch einen Weg geben, sich davor zu schützen. :?

Gruß
Oxygène
 
wie wäre es mit einem schriftlichen VERTRAG ?

Wobei dieser auch rechtlich okay sein müsste ... Ein Anwalt lohnt wohl eher nicht bei kleineren Verdienste...

Übrigens kann jeder (auch Privatpersonen) der sein Geld nicht bekommt ein Mahnbescheid beantragen etc.

wobei das nur etwas nützt wo es Geld gibt ...

Ein Mahnbescheid geht dann seinem weg ...
 
Lass Dich doch schriftlich beauftragen. Diesen auftrag bestätigst Du dann, wo u.a. die Anzahl der Tracks sowie auch eine Nachbesserung/Überarbeitung/Kundenkorrektur enthalten ist. Also z.B. die Lieferung eines Tracks beinhaltet max 3 Korrekturen.
 
Es kommt auf die Art des Vertrages an.

Wenn es ein Auftrag nach konkretem Briefing ist, dann wird das Briefing erfüllt, die Leistung anschließend vom Auftraggeber innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens überprüft und abgenommen und bezahlt, fertig. Dafür muss der Auftraggeber ganz klar und verständlich Vorgaben machen (meistens mit Audiobeispielen), die von dir dann peinlichst genau eingehalten werden. Ist das der Fall, ist der Deal einfach und geht problemlos über die Bühne.

Ist es ein Auftrag der Klasse "zeig mal was", ist es ein sogenannter On-Spec Deal und du trägst das volle Risiko. Heißt: Arbeiten auf Spekulation und mal sehen ob der Kram ankommt. Macht man nur als absoluter Einsteiger und fällt dabei regelmäßig auf die Nase.
 


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