Oxygène
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Hallo Leute!
Ja also, ich brauche mal Euren Rat. Ich muß mich jetzt gezwungenermaßen als blutiger Anfänger in Sachen Vertragsrecht outen, denn ich habe folgendes Problem:
Jemand - ich nenne ihn jetzt Auftraggeber - möchte, daß ich ihm mehrere Musikstücke komponiere und einspiele. Er ist auch bereit, dafür Geld zu bezahlen. Soweit, so gut, jetzt kommt das Problem. Also, angenommen, ich habe die Stücke fertig und schicke sie ihm, dann gibt es zwei Möglichkeiten.
a) Die Stücke gefallen ihm, und er bezahlt.
b) Er möchte bestimmte Änderungen und bezahlt (erstmal) nicht.
Gibt es einen effizienten Weg, Fall b) zu verhindern, bzw. wie läuft das denn generell, wenn z.B. eine Firma von einemStudio ein Werbejingle bestellt? Zahlen die die tatsächlich verrichteten Arbeitstsunden? Haben sie eine Art Rückgabe- oder Umtauschrecht???
Jo, das wär erstmal mein aktuelles Problem. Ich hoffe, irgendjemand kann mir weiterhelfen ...
Danke und Gruß
Oxygène
Ja also, ich brauche mal Euren Rat. Ich muß mich jetzt gezwungenermaßen als blutiger Anfänger in Sachen Vertragsrecht outen, denn ich habe folgendes Problem:
Jemand - ich nenne ihn jetzt Auftraggeber - möchte, daß ich ihm mehrere Musikstücke komponiere und einspiele. Er ist auch bereit, dafür Geld zu bezahlen. Soweit, so gut, jetzt kommt das Problem. Also, angenommen, ich habe die Stücke fertig und schicke sie ihm, dann gibt es zwei Möglichkeiten.
a) Die Stücke gefallen ihm, und er bezahlt.
b) Er möchte bestimmte Änderungen und bezahlt (erstmal) nicht.
Gibt es einen effizienten Weg, Fall b) zu verhindern, bzw. wie läuft das denn generell, wenn z.B. eine Firma von einemStudio ein Werbejingle bestellt? Zahlen die die tatsächlich verrichteten Arbeitstsunden? Haben sie eine Art Rückgabe- oder Umtauschrecht???
Jo, das wär erstmal mein aktuelles Problem. Ich hoffe, irgendjemand kann mir weiterhelfen ...
Danke und Gruß
Oxygène