von CH bei musikding bestellen: MWST. gibts zurück !

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Anonymous

Guest
CH- Bestellungen bei musikding:


Ich habe mit klaus gemailt und telephoniert, Pappnase war noch in nem anderen forum posten und hat um hilfe gefragt.
Dort gabs ne recht ausführliche antwort. Den Link dazu hatten wir klaus gesendet.
Resultat:
Klaus war beim anwalt und hat sich erkundigt.
----------->Man bekommt jetzt die DE MWST. zurück.

Man bezahlt zwar zuerst, sendet dann aber ne Kopie des Zollbelegs an klaus und erhält dann die DE MWST. zurück.
( gemacht habe ich es jetzt noch nicht , sollte wohl aber schon klappen)



8)
 
was meinst du genau, wenn ein Schweizer was in Deutschland bestellt?

Meistens erlassen sie einem diese MwSt direkt...
 
Yep, aber es gibt Orte wo das nicht soo läuft.
Beim Semtex habe ich voll gezahlt z. Bsp. !!!! ( kackt kich jetzt im nachhinein tierisch an )
Curetronic war auch der volle DE Preis, er hats jetzt aber geregelt..............
d. h. wer jetzt bei curetronic bestellt bekommt die Mwst. abgezogen.

Jo eben.................,
und genau deshalb haben wir dann bei musuikding mal nachgefragt.
wobei wir das am anfang auch ohne murren hingenommen hätten.
Da aber mein Geld bei PayPal verloren ging und sich die sache wochen hinzog habe ich dann eben doch mal angefragt.

Also so siehts aus: Als Schweizer bastelkram bestellen ist Horror
Es ist anscheinend nicht sooo einfach für die kleinen !!!

wie gesagt, klaus von musikding war beim anwalt, und der hat ihm zu dieser etwas Steinzeitlichen vorgehendsweise geraten..............
Nö, die kleinen haben es nicht leicht.............................
 
Wenn ein Shop ausserhalb der EU liefert und direkt an diese Adresse verschickt so kann (soll/muss) er MWst frei liefern.

Wenn einer verschickt und die deutsche Mwst verrechnet sollte er einen Nachhilfekurs in Buchhaltung und Steuerrecht belegen :roll:
 
ja grundsätzlich darf eine Firma keine MwSt. verrechnen, wenn die lieferung ins ausland geht, ist überall so.

nur wie tomcat schon sagte, haben viele in sachen buchhaltung absolut keinen schimmer....
 
Dürfen ist relativ. Es ist einfach falsch.

Wenn du Mwst verrechnest musst du diese ja an die Finanz abführen. Bei Auslandsgeschichten verrechnest du die nicht und brauchst daher auch nix abführen.

Beim Import ists umgekehrt.

Wenn jetzt einer die Mwst verrechnet dann kann der ausländische Empfänger sich diese theoretisch vom deutschen Fiskus zurückholen. Theoretisch. Das ist ähnlich wie diese Geschichten wenn du selber in D was kaufst und das exportierst kannst du an der Grenze mit dem richtigen Formular die Mwst zurückbekommen.
 


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