Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

Wir machen uns alle manchmal ein "wenig" zu viele Gedanken.

So fern du es respektvoll umsetzt, was soll dagegensprechen? Es sollte viel mehr politische Aussagen in der elektronischen Musik geben....
 
Wir machen uns alle manchmal ein "wenig" zu viele Gedanken.

So fern du es respektvoll umsetzt, was soll dagegensprechen? Es sollte viel mehr politische Aussagen in der elektronischen Musik geben....
Sei vorsichtig was du dir hier wünschst - am Ende müssen wir alle leiden, wenn dann im Radio nur noch "MC Phillip Amthor and the three Bontempi Orgeln" läuft oder die neue Berliner Schule vertreten durch Berndgret Kramp-Kistenmacher.
 
Also der Song wäre für eine Challenge und das muß man dann bei wiki als CC0 uploaden. Für meine Soundcloudseite hätte ich auch kein Problem damit.
 
Und wie schaut es aus mit dem, der die Rede ausgestrahlt hat? Liegt das Urheberrecht nicht bei dem?

ja, für die bilder, das ist klar. das nachrichtenvideo hat einen urheber und/oder verleger.

in dem moment wo du nur 3 oder 4 sekunden benutzt und die äußeren 10% abschneidest brauchst du dir darüber keine gedanken mehr machen. außer du bist auch nachrichtensender. dann ist lizensieren oder kaufen angebracht.

zum thema "videosampling" entscheidet der bundesgerichtshof erst 2035, wenn kraftwerk mich verklagen weil ich ein grünes pixel aus einem ihrer videos kopiert habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe mich mit einem ähnlichen Anliegen an meinen Landtag gewandt. Die Idee: Das gesprochene Politikerwort aus einer öffentlichen Parlamentsrede zu verwenden - auszugsweise.

Geht nicht. Auf Bundesebene schon garnicht, auf Landesebene verweist der Landtag als veranstaltende Institution auf das Urheberrecht. Es ist zwar möglich das gesprochene Wort als Zitat wiederzugeben, aber das original gesprochene Politikerwort darf nicht verwendet werden.

Ein Zustand, über den man mal nachdenken sollte. Ich dachte eigentlich, dass öffentliche Reden von Politikern in Parlamenten, so zu werten sind, als käme der Ausspruch im Rahmen eines öffentlichen Forums. Aber der Landtag begreift sich diesbezüglich nicht als öffentliches Diskussions-Forum. Hintergrund könnte vielleicht sein, dass die Politiker nicht wünschen, dass ihre Aussagen u.U. auch zweckentfremdet und sinnverkehrt wiedergegeben werden. Auch irgendwo nachvollziehbar. Ich denke ähnliches lässt sich dann auch auf andere Veranstaltungen übertragen. Aber die Greta sintzt ja auch nicht im Parlament :cool:
Dennnoch wär's schön gewesen, wenn man sich auch musikalisch/künstlerisch mit den Aussagen der im Parlament getätigten Sprüche auseinandersetzen könnte. und so politische Diskussionen über die Musik in die Gesellschaft zu tragen.
 
Darf man diese letzte Greta Thunberg Rede verwursten und den Song dann als Public Domain veröffentlichen. Politikerreden sind ja oft Public Domain, aber wie sieht es bei so etwas aus?
Grundsätzlich nicht, verstößt gegen ihr Persönlichkeitsrecht.
Allerdings kann man das Original in einem satirischen Zusammenhang als Zitat verwenden.
Wird ja häufig auch im TV gemacht, z. B. in der Heute Show oder damals bei Stefan Raab (Hol mir mal ne Flasche Bier ..)
 
Die Urheberrechte an den Bild und Tonaufnahmen liegen für gewöhnlich bei dem, der die Aufnahmen fertigt.
 
Mal so nebenbei: Hat Kraftwerk, seit ihren paar "Hits" von damals, jemals wieder was zustande gebracht außer alte Kohlsuppe immer und immer wieder aufzuwärmen(nun auch in 3D)?
 
Die Zeit geht mit Anmelden von Schutzrechten und den damit verbundenen Klagen drauf, da bleibt keine Zeit mehr für die Kreativität ;-)
 
Anmelden von Schutzrechten und Klagen machen Rechtsanwälte, Herr Hütter, immer mit 73 Jahren, macht sich den Spaß, weiterhin erfolgreich Multimedia-Konzerte weltweit zu bestreitenn. Und nicht einmal erfolglos. Nötig hat er es sicherlich nicht. Mach mal. Ich kenne Ralf Hütter seit 45 Jahren und wir haben wöchentlich regelmäßig Kontakt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf Bundesebene schon garnicht, auf Landesebene verweist der Landtag als veranstaltende Institution auf das Urheberrecht.

solche auskünfte von irgendwelchen idioten müssen nicht zwangsläufig richtig sein.

wenn das "nicht ginge", dann könnte man das auch nicht im fernsehen zeigen.

soweit käme es noch, dass der landtag darüber entscheidet, wem eine presseagentur ihre inhalte anbieten darf und wem nicht.

bild und text funktioniert so:


zu TV find ich grad kein gutes beispiel.

wie ein landtag "urheberrechte" an den reden seiner mitlgieder haben will, leuchtet nicht ganz ein. der landtag ist ja kein verlagshaus.^^

das urheberrecht befasst sich mit der beziehung zwischen schöpfer und werk...
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Land- und Bundestag wird doch vom Volk gewählt, dann müsste deren vermeintliches Urheberrecht ja Volkseigentum sein.
 
bleib doch mal dran und führe die korrespondenz fort. insbesondere soll dieser landtag dir mal erklären, inwieweit reden von politikern während öffentlichen sitzungen überhaupt persönliche geistige schöpfungen und damit werke der kunst, der wissenschaft oder der literatur sind.

meinungsäußerungen, vorschläge, dumme sprüche, zitate von dritten oder zwischenfragen sind nämlich von einem "urheberecht" nicht erfasst, genausowenig wie die interventionen des präsidenten.

einzig die reden von papst benedikt oder dirk müller im bundestag könnten mit viel fantasie unters urheberrecht fallen.

die antworten die man dann auf sowas bekommt eignen sich oft sehr gut dazu, seinerseits ein kunstwerk daraus zu schaffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch hier die Mutmaßung, dass Reden von gewählten Politikern eigentlich ja nur Auftragsarbeiten sind ;-)
 
bei vorgefertigten reden, die durchaus teilweise von beraterfirmen (oder autoren wie dieter hallervorden) stammen, wären ein ausnahmefall, der eine laienhafte juristische bewertung noch komplizierter macht.

jedenfalls wäre eine unrechtmäßige weiterverwendung vermutlich trotzdem erst mal nicht dein problem, weil du das nicht wissen konntest und das "werk" zuvor bereits sowohl veröffentlicht als auch auch verbreitet wurde, ohne als werk gekennzeichnet zu sein.

"sehr geehrte damen und herren, vielen dank für ihre aufmerksamkeit, und abschließend noch der hinweis, dass ich diese rede von herrn H aus B gekauft habe, bei dem die urheberrechte liegen.":)
 
Zuletzt bearbeitet:
ich habe neulich feststellen müssen, dass die "rede" von motte nirgends im netz zu finden ist (die mit dem horn). die wurde damals live auf phoenix übertragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also die Dame am Telefon war mit der Anfrage völlig überfordert und erklärte mir, dass ich der Erste wär, der mit diesem Anliegen an den Landtag herantritt. Was lerne ich daraus? 1. Dass wohl kein Musiker sich um Politik schert. 2. Oder diese Musiker erst garnicht anfragen und es einfach machen.

Es musste erst die interne Rechtsabteilung konsultiert werden. Tag darauf, Rückruf mit der entsprechenden info. Auf Nachfragen hieß es, sie bieten keine Rechtsberatung an. Na vielleicht muss man auch an der Stelle nochmal einen Blick in's Urheberrecht werfen. Es wurde ja schon angesprochen, dass eine gewisse Schwelle überschritten werden muss, damit man von einer eigenen künstlerisch schützenswerten Schöpfung sprechen kann. Wenn sich Münte' z.B. hinstellt und eine Rede z.B. in Reimform vorträgt, so unterliegt dies natürlich unabhängig in welchen Rahmen das stattfindet dem Urheberrecht, bzw. Münte kann hier einen Anspruch geltend machen.

Ob die Info, dass das Parlament als Solches per se einen Urheberrechtsanspruch formuliert, valide ist, ist grundsätuzlich zu hinterfragen. Denn die Politiker sind in dieses Parlament frei gewählt und haben keine vertraglichen Verpflichtung dem Langtag als Institutiuon gegenüber, bis auf die Einhaltung der Hausordnung. Ferner tätigen ja die Menschen die Reden und nicht der Landtag. Eine Vereinnahmung einer fremden Leistung wäre auch hier rechtlich wohl zu überpfüfen.

Demoreden: hier dürfte es sich ähnlich verhalten wie bei öffentlichen Parlamenten. Ein Schutz dürfte allenfalls für eine besondere künstelrisch wertvolle Vortragsform oder Ausgestaltung möglich sein. Für Trivialäußerungen in den öffentlichen Raum hinein, dürfte (oder besser sollte) sowas nicht gelten. Aber ich bin ja kein Jurist.
 
Samples von Politikern sind übriegens durchaus zu finden. Hier z.B. auf einer französichen Produktion die Rede von Geroge Bush (Senior?) zur Eröffnung der Militäroffensive in den Irak. In welchem Rahmen diese Rede stattfand. Wenn es eine offizielle Rede ist, so wurde sie wahrscheinlich vom weißen Haus direkt aus gesendet. Ob MSD dafür ein offizielles OK bekommen hat, wage ich mal zu bezweifeln. :)

https://www.youtube.com/watch?v=y-cSI9pgbyE


Oder auf einem Tosca-Album der bekannte Ausschnitt einer politischen Rede von Ulrike Meinhoff:

https://www.youtube.com/watch?v=zo8tJ0maNs0
 
grundsätzlich gehe ich als potentieller nutzer oder "bearbeiter" davon aus, dass eine rede auf einer kundgebung dazu dient, etwas kund zu geben, denn wenn sie ein schöpferisches werk wäre, hätte der anmelder gegen das versammlungsrecht verstoßen.

auch bei einer rede im parlament gehe ich davon aus, dass es sich dabei eigentlich gar nicht um ein schöpferisches werk handelt, denn dafür ist der bundestag ja nicht da.

im falle von müntefering fehlt es ja schon an dessen grundsätzlicher möglichkeit überhaupt irgendeine geistige leistung zu vollbringen, ganz zu schweigen vom schöpfen eines werkes. :P

aber klar kann es überschneidungen geben. bei einer rede von martin sonnenborn fiele mir es leicht, das vorliegen der merkmale für beides, also einem astreinen kunstwerk, aber auch einer meinungsäußerung/inhaltlichen frage im rahmen des parlamentsbetriebes festzustellen.

es ist das übliche paradoxon in dem der kreative steckt: wer bei allem immer erst eine bahnsteigkarte zieht, wird niemals ein werk schaffen können. aber wer sich immer einfach alles klaut und drauf los arbeitet, der riskiert, die formalen oder materiellen rechte anderer zu verletzen und wird abgemahmt oder verklagt oder kann im schlimmsten fall tonträger für 100,000 euro einstampfen und wird von der presse als pöhser plagiator verrissen.



5278cfb271218acb411962a81ef80b31.png
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundsätzlich nicht, verstößt gegen ihr Persönlichkeitsrecht.
Allerdings kann man das Original in einem satirischen Zusammenhang als Zitat verwenden.
Wird ja häufig auch im TV gemacht, z. B. in der Heute Show oder damals bei Stefan Raab (Hol mir mal ne Flasche Bier ..)

Das habe ich ja auch vor ein paar Wochen im Greta Thread gefragt, denn es ist ja durchaus ähnlich gelagert, wie die Rede von Martin Luther King, bei der das ausdrücklich erlaubt ist.
 


Zurück
Oben