Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

Nochmal um Klarheit zu schaffen worum es mir geht:
Wenn der Vergleich mit Sampling zutrifft (also das wäre wie wenn man ein Sample ... usw.)
- dann geht es mir nicht darum daraus ein Recht abzuleiten daß man mit Sampleverfremdung automatisch ein "selbständiges neues Werk" kreiert und das deshalb "darf" und ggf. sogar ohne Nachfrage beim Urheber
- sondern eher daß in anderen Bereichen anders geurteilt wird?
Ob der Vergleich zutrifft oder nicht, da bin ich mir auch nicht sicher.
Ich bin etwas raus aus dem Thema und weiß grad nicht was der letzte Stand mit Pelham ist.

Mein Viertelwissen reicht da sicher nicht aus, vermute aber, dass das alles viel komplexer ist. Gibt ja noch neben Urheberrechten mechanische Rechte am Tonträger (?) und evtl. noch andere von denen ich nix weiß.

Eine Snare oder Kick aus etwas gesamplet wird wohl sehr schwer nachzuweisen sein, aber markante Phrasen etc schon eher.
 
Nochmal um Klarheit zu schaffen worum es mir geht:
Wenn der Vergleich mit Sampling zutrifft (also das wäre wie wenn man ein Sample ... usw.)
- dann geht es mir nicht darum daraus ein Recht abzuleiten daß man mit Sampleverfremdung automatisch ein "selbständiges neues Werk" kreiert und das deshalb "darf" und ggf. sogar ohne Nachfrage beim Urheber
- sondern eher daß in anderen Bereichen anders geurteilt wird?
Ob der Vergleich zutrifft oder nicht, da bin ich mir auch nicht sicher.
Ich bin etwas raus aus dem Thema und weiß grad nicht was der letzte Stand mit Pelham ist.


ich glaube, dass die grundsätzlichen unterschiede zwischen verschiedenen werksarten nicht besonders groß sind, davon unberührt bleiben natürlich die unterschiede, die explizit in den gesetzen stehen, dass man aber die konkreten beispiele nicht miteinander vergleichen kann.

der metallbeat-loop ist eine einzigartige kombination von klang und rythmus. bei der europakarte des schöpfers des originals hingegen stellt sich mir persönlich schon die frage, ob die umrisse überhaupt als teil des werkes schutz unterliegen, denn die hat er ja nicht selbst gemacht sondern auch nur wieder irgendwo abgemalt. das musste er vor gericht auch einräumen.

der metallbeat ist außerdem durch relativ viel arbeit, auf eine relativ individuelle art enstanden und somit uweifelsfrei das ergebnis von denkarbeit, und er ist quasi der hauptteil eines werkes der musik, fast mehr als es der refrain eines pop songs wäre.

vor allem aber geht es im samplestreit um ein sample, welches von einem nutzer kommerziell ausgewertet wurde und man ihm auch getrost unterstellen kann, dass er sogar absolut wollte, dass man das wiederkennt, weswegen es jaa auch kaum bearbeitet wurde.

geldscheine auszugeben hingegen ist kein geschäft und die EZB ist ja auch keine firma, sondern eine behörde. allerdings können zentralbanken natürlich durchaus gewinne machen... hmmm.

vereinfacht gesagt müsste man beim karten-heini zwei frage stellen:
welcher wirtschaftliche schaden ist dir entstanden? und: wurde dein urheberpersönlichkeitsrecht verletzt?
beides hat das gericht wohl verneint, weil das werk (sofern es denn eines ist) nicht verunglimpft oder bearbeitet wurde, sondern nur als vorlage benutzt oder sowas in der art.

wobei der typ ja nur auf eine nachträgliche vergütung geklagt hatte, nachdem er zuvor - ohne eine vergütung zu verlangen oder versprochen bekam - sein werk als vorlage bei einem wettbewerb eingereicht hatte, für den ein preisgeld von 2000 euro ausgeschrieben war.

die er auch erhalten hatte, als der gewann, jetzt aber 2 millionen haben will.

die vorraussetzung für eine nachvergütung ist aber, dass man den wirtschaftlichen erfolg oder den verbreitungsgrad der kopien bei vertragsabschluss noch nicht absehen konnte und die ursprüngliche vereinbarung daher eine unangemessen niedrige vergütung beinhaltete.

ist das bei banknoten der fall, dass man vorher nicht weiß, dass es davon... voll viele geben wird?


dass solche fälle vor gericht landeten zeigt dir, dass man solche dinge schlecht mit ja oder nein beantworten kann, sondern immer nur mit "es kommt darauf an".
 
sowas gibt es ja bei architekten auch immer wieder, dass es wettbewerbe für sogenannte "entwürfe" gibt, und nachher gewinnst du und dann baut dann einer was ähnliches und kann ein streit darum entstehen, ob das preisgeld für den wettebewerb das schon alles abdeckt. zu prüfen, ob es überhaupt dein werk ist ist da nur eine von mehreren sachen, die geprüft werden müssen.
 
Ob der Vergleich zutrifft oder nicht, da bin ich mir auch nicht sicher.

Klar kann man Gemeinsamkeiten (und Unterschiede) suchen, darauf beruhen ja Gesetze: abstrakte Oberbegriffe sind formuliert, worunter versch. Lebenswirklichkeiten fallen können.

Ich bin etwas raus aus dem Thema und weiß grad nicht was der letzte Stand mit Pelham ist.

Afaik ist der Fall wieder beim EuGH, da soll gecheckt werden, ob "Pastiche", also das (erlaubte) hommageartige Zitat, vorliegt. Wiedererkennbarkeit oder neues Werk sind also gar nicht mehr die Frage.

Ich glaube, Hütter wird keine Mio. €€€€ kriegen...
 
Was soll daran gut sein? Nichts, was nicht schon längst bekannt war, der Typ sagt die ganze Zeit Pelhelm statt Pelham usw.
ich finde den Bericht und auch die anderen die er macht sehr gut recherchiert. Guck dir mal seinen Kanal an der hat viele gute Dokus gemacht.
das würde das Primatenverhalten zumindest erklären.
naja ,das provokante Verhalten von Raab war nicht zivilisierter.
aber genauso unsympathisch wie Bohlen.
Finde ich nicht. Ich mag seine Interviews. Es geht hier außerdem nicht darum wie du ihn findest.
 
Ja. Ralf Hütter.
Wäre doch schön so auf einem Euro-Schein ...

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Ohne die ganzen Uhren, versteht sich. :agent:
 
Ich kann aus dem ganzen nur schließen das es Pelham drauf ankommen hat lassen das diese mediale Aufmerksamkeit ihm zuteil wird. Ich meine Sample clearing ist ja jetzt wirklich nichts ungewöhnliches. Und es musste ja anscheinend das Kraftwerk Sample sein, ansonsten wäre der Track ja komplett anders geworden und hätte nicht dieses Alleinstellungsmerkmal gehabt. Selbst in der Blütezeit des Samplerap standen bei den jeweiligen Tracks die Urheber der Samples. Ich denke Daft Punk haben die Urheber der Tracks sehr glücklich gemacht. Aber es gibt ja genügend Beispiele dafür was passiert wenn kein clearing oder Übereinkommen zustande kommt. Beastie Boys haben ihr Label Grand Royal verloren wegs eines nicht gemeldeten Samples. Dj Hell hätte fast sein Gigolo Label verloren weil er David Bowie als Logo verwendete. Usw. Also Ich wäre auch sauer wenn jemand die fette Kohle mit meiner Idee macht und es dann nicht nötig hat mich daran zu beteiligen oder zumindestens mich zu fragen. Ich glaube Pelham wusste ganz genau das Kraftwerk keinen Bock auf dieses Setlur Geträller mit ihrem Sample hatten.

Das mit Gigolo war nicht David Bowie, sondern ein bekannter Bodybuilder. Zum einen war auf den Labels der EPs eine zeitlang der Herr in frontaler/ verwrungener Doppelbizepspose, ein bekanntes, professionell geschossenes Foto. Die Session hatte den Herrn seinerzeit vermutlich eine Stange Geld gekostet und die Fotos gehörten vor 25 Jahren, als Bilder im Netz noch grobkörnig waren oder langsam luden, noch zu den Verkaufsgrundlagen diverser Bodybuilding-Magazine. Die Verwendung war wirklich dreist vom Herrn Geier und es sah auch peinlich aus im Vergleich zum Gros der Vinyls aus dem damaligen Techno-/ House-Underground; als ob Hell sich ultraironisch ein Luxus-Playboy-Image zulegen wollte nach dem Motto "Seht her, ich übertreibe es dermaßen offensichtlich, dass ihr es schon wieder ernst nehmen müsst". Später gingen Gigolo noch weiter mit dem Fotoklau, aber das möchte ich gar nicht ausführen, weil es dann eher so gedacht schien, die abgebildeten Leute zu diffamieren. Sehr unsympathisches Label.
 
Und auch unsympatischer Typ. Der wäre in der Hip-Hop-Branche wohl besser aufgehoben.
So Proleten-Image ist ja mit der Grund, dass die Szene so ein schlechtes Image hat. Und musikalisch lief er auch überwiegend nur hinterher. Dahinter steht aber im Prinzip ein ähnlicher Geist wie bei Baxter. Bombast und Kohle. Und so klingt's dann am Ende leider auch.

Sich beschweren, dass eine 'Idee' geklaut wurde - kann ich nicht so recht ernst nehmen. Ideen sind Ideen - und die haben Viele. Was zählt ist, was man aus einer Idee Macht. Die Idee als Solche genießt bei mir erstmal keinen Schutz. Die Idee ist quasi die Grundlagenforschung - und auf die gibt's nunmal kein monetären oder geistigen Schutzanspruch. Allenfalls eine gewisse Ehrenform wäre noch denkbar wie die Namens-Nennung.
 


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